Aufenthaltsgenehmigung trotz Insolvenz ?

  • Ich habe den "Auftrag" für einen Bekannten zu forschen, der folgende Situation erlebt und Rat braucht.
    Er hat (wie die meisten hier, inkl. mir), sein Glück gefunden, er jedoch in RUS und nicht in der UA. Er kennt diese Dame nun auch schon über 1 Jahr und ist bereits schon mehrere Mal nach RUS gereist, auch sie war schon in D.
    Nun sind sich die beiden auch sicher, dass sie heiraten wollen. In diesem Fall (wie auch ich es vor habe), mit einem Heiratsvisum für D. Hierbei würde er gerne das Visum stellen, damit sie aus RUS nach D kommen kann, ihn hier heiratet und dann gleich hierbleiben kann, nachdem sie nach der Hochzeit die Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben. Soweit schön und gut, dürfte ja bisher alles keine Probleme bereiten.
    Nun aber zu seinem Problem. Er läuft wohl aller Aussicht in die Gefahr, dass er in noch nicht absehbarer Zukunft Privatinsolvenz anmelden muss, wenn sich sein Leben nicht wieder positiv ändert. In diesem Fall finanziell.
    Nun meine Frage: was kann ggf., auf ihn zukommen (an Problemen), wenn er VOR der Privatinsolvenz die Frau aus RUS heiratet, sie ihre Aufenthaltsgenehmigung hat und er ca. 3-6-9?? Monate später Privatinsolvenz anmelden muss. Seine Arbeit wird er nicht verlieren, aber es geht hierbei um die reine Insolvenz.
    Seine zukünftige Frau weiß über diese evtl. drohende Situation und möchte ihn unterstützen, indem sie z.B. nach besseren Sprachkenntnissen (D) auch eine Arbeit sucht und sei es z.,B. nur auf 400 Euro (MiniJob) für den Anfang.


    Hat jemand schon mal eine solche Sache erlebt oder weiß jemand, was ggf. Probleme bereiten könnte ?.


    Es sei gesagt, dass die beiden hier in D leben wollen und sich beide sicher sind.


    Danke vorab.

  • ... Seine Arbeit wird er nicht verlieren, aber es geht hierbei um die reine Insolvenz.
    damit hat er Einkommen - mit Ehefrau hat er höhere Pfändungsfreigrenzen für - BEIDE :help: -
    wenn sie dazuverdient ! reduziert sich seine Freigrenze


    Sie .... auch eine Arbeit sucht ... mit einigermassen Deutsch und unter 30 J. - könnte sie eventuell eine Lehre machen ,
    dabei bekommt sie Ausbildungsvergütung plus Ausbildungsförderung Und hat einen Anerkannten Beruf -
    hatte sie schon einen Beruf - dann eine D. zusatzqualifikation anstreben


    !lamp! Insolvenztriks sind nichts zum Veröffentlichen !! :grumble:

  • @Erwin.

    mit Ehefrau hat er höhere Pfändungsfreigrenzen für - BEIDE :help: -


    Sie .... auch eine Arbeit sucht ... mit einigermassen Deutsch und unter 30 J. - könnte sie eventuell eine Lehre machen ,
    dabei bekommt sie Ausbildungsvergütung plus Ausbildungsförderung Und hat einen Anerkannten Beruf -
    hatte sie schon einen Beruf - dann eine D. zusatzqualifikation anstreben


    !lamp! Insolvenztriks sind nichts zum Veröffentlichen !! :grumble:

    Danke. Werde ich mal so weitergeben. Und natürlich bin ich schweigsam wie ein Grab ;)
    Aber dazu noch eine Frage. Ich gehe mal davon aus, dass sie unter 30 ist, genaues Alter kenne ich nicht. Ebenso habe ich keine Ahnung zu Insolvenz und Pfändungsgrenzen.
    Ich habe jedoch nach deiner Antwort mal in Google gesucht. Dort gibt es eine Pfändungstabelle. Sehe ich das richtig, dass bei der Tabelle "Unterhaltspflichtige Person" = 1 demnach seine zukünftige Frau ist ?.


    Aber im Allgemeinen schon mal DANKE für die Antwort. Demnach gibt es mehr oder weniger keine Probleme, wenn sie zuerst verheiratet sind und er DANN in Insolvenz kommt ?.

  • Sogar anders herum: Zuerst Insolvenz, dann Heirat geht. Ggf. nicht mit Heirat in DE, aber mit Heirat im Drittland (z.B. UA) und dann FZF Visum. Beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten muss der Lebensunterhalt in der Regel nicht sichergestellt sein.


    Gruß
    Siggi

  • Sogar anders herum: Zuerst Insolvenz, dann Heirat geht. Ggf. nicht mit Heirat in DE, aber mit Heirat im Drittland (z.B. UA) und dann FZF Visum.

    Danke Sigi. Habe ich ihm auch schon vor ca. 1 Woche so gesagt, aber er möchte den anderen Weg, weil er so viel weniger Probleme sieht und ebenso keine Zeit verliert (mit Dokumenten) usw.

  • Rechtlich gesehen sollte das alles kein Problem sein. Aber menschlich betrachtet? Weiß denn die zukünftige Ehefrau von den finanziellen Problemen und den möglichen Folgen? Das Sie in Deutschland eventuell auf Sozielhilfeniveau leben muss? Was bei einer Familienplanung (Kinder) mit Sicherheit weitere Komplikationen aufwirft. Wenn nicht eventuell "Schwarzarbeit ohne Ende" geplant ist, so werden die kommenden Jahre kein Zuckerschlecken. UND: Wie soll denn die Heirat finanziert werden? Steht eine Insolvenz ins Haus, so bedeutet das allgemein schon im Vorfeld "Ebbe" in der Kasse. DIe ganzen Unterlagen, die Reisekosten, eine "kleine" Heirat im Kreis der Familie...

  • @christianskas


    Was ich sagen kann ist, dass er nicht schlecht verdient und auch NACH einer monatlichen Pfändung des Gehalts (soweit ich mich nun seit Antwort von Erwin55) selbst mal im Inet schlau gemacht habe, noch ausreichend Geld zur Verfügung hat. In diesem Fall (so wie ich das nun sogar sehe), hat er sogar eher einen Vorteil durch die Heirat, weil dann sein zu pfändbares Einkommen erheblich sinkt und er demnach wohl 6 Jahre lang eher die Ehe durchhalten sollte, wenn ER keine weiteren Probleme mehr haben will.
    Aber wie gesagt. Soweit bin ich informiert bin, ist seine zukünftige Frau über alles informiert. In diesem Fall über seine finanz. Situation und demnach wohl auch kommende Probleme für die nächsten 6 Jahre, plus Schufa usw. und sie will ihm helfen das durchzustehen. Auch so etwas nenne ich Liebe :-), ein Zeichen von Liebe.
    Sein Anliegen war oder ist vielmehr, dass ihr Aufenthalt hier nicht gefährdet wird oder ist, oder demnach die Ehe Probleme bekommt. Danke für alle bisherigen Antworten.

  • Ich habe im Bekanntenkreis auch jemanden, der in der Insolvenz vor Jahren eine Ukrainerin geheiratet hat. Wichtig und fair war, dass er dies im Vorfeld ausführlich erklärt hat. Alles andere ist eine Sache zwischen den Ehepartnern. Bei etwas Geschick müssen die finanziellen Verhältnisse in Wirklichkeit nicht so schlimm sein, wie sie auf dem Papier scheinen. Auch sollte man nicht vergessen: Eine alleinerziehende Durchschnittsverdienerin in UA hat i.a. ein härtes Leben, als mit deutschen Mann in DE in der Insolvenz.


    Gruß
    Siggi

  • Zunächst soll ich einen großen Dank von meinem Bekannten ausrichten, für die Antworten. Da er sich nicht extra wegen dieser Frage(n) registrieren will, stelle ich für ihn die Fragen.
    Nun aber erneut eine Frage an die mehr oder weniger Experten, bzw. schon Verheiratete.



    Wie sieht es in dieser Situation z.B. aus?:
    - ER würde wirklich in die Insolvenz kommen (unabhängig ob nun außergerichtlich oder über das offizielle Verfahren mit Gericht) und ER hat vor der Insolvenz geheiratet.
    - SIE ist dann in D und hat auch eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
    - SIE ist demnach unterhaltsberechtigt (auf seiner Pfändungstabelle) und hat einen MiniJob für max. 400 Euro. Dieser wird wohl angeblich nicht zum Nachteil gezählt, dass dadurch der Pfändungsbeitrag steigt. Zumal es IHR Einkommen ist und SIE ja nichts mit seinen Schulden zu tun hat.


    Nun aber die eigentliche Frage: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass SIE hier in D (in der Insolvenzzeit von ihm), einen Kredit bekommt, wenn z.B. wider Erwarten etwas angeschafft werden muss, z.B. Auto (gebraucht), Waschmaschine oder oder oder.
    Hat jemand damit Erfahrungen, wie (unsere) Partner bei den Banken behandelt werden, wenn sie z.B. ein Girokonto, Kredit oder ..... beantragen/anlegen wollen ?. Denn nach meiner Kenntnis muss ja die Person (in diesem Fall die Frau) auch hier bei der SCHUFA registriert und ebenso die SCHUFA ja sauber sein.


    Gerade der letzte Satz würde mich persönlich auch sehr interessieren, weil wenn meine Verlobte z.B. in ein paar Monaten zu mir kommt, würde ich auch gerne mit ihr ein eigenes Konto anlegen, usw.

  • ...Denn nach meiner Kenntnis muss ja die Person (in diesem Fall die Frau) auch hier bei der SCHUFA registriert und ebenso die SCHUFA ja sauber sein.
    nein - es sind in der Schufa getrennte Personen ! :thumbup: :rofl: !happy!
    -
    oben Nr 2 beachten ! :help:
    -
    ist ER dauerhaft bei EINEM Arbeitgeber beschäftigt ? - oder zeitweise Arbeitslos ? - Die EV wird z.B. alle 3 Jahre beim GV. erneuert. :lol: :closed:
    in der Zwischenzeit sind etwa 30 bis 35 Monate Ruhezeit .. :nono: .. tschuess_und_weg ... bis zur nächsten GV. - EV. - Anfrage .... !lamp!

  • @Erwin55

    ist ER dauerhaft bei EINEM Arbeitgeber beschäftigt ? - oder zeitweise Arbeitslos ? - Die EV wird z.B. alle 3 Jahre beim GV. erneuert. :lol: :closed:
    in der Zwischenzeit sind etwa 30 bis 35 Monate Ruhezeit .. :nono: .. tschuess_und_weg ... bis zur nächsten GV. - EV. - Anfrage .... !lamp!

    Wie gut, dass es Google gibt :D . Mir sagten die Begriffe wie EV und GV gar nichts. OK, GV vielleicht schon, aber das passt hier nicht hin :rolleyes: .
    Ich gehe aber mal davon aus, dass du mit EV = eidesstattliche Versicherung meinst und mit GV = Gerichtsvollzieher.
    ER ist aber definitiv immer nur bei einem Arbeitgeber und möchte dort auch bleiben. Er wäre ja eher dumm, wenn er diesen (gutbezahlten) Job aufgibt.


    Was ich aber noch nicht ganz so verstehe :help: : wie meinst du das mit "in der Zwischenzeit sind etwa 30 bis 35 Monate Ruhezeit .. :nono: .. tschuess_und_weg ... bis zur nächsten GV. - EV. - Anfrage ...."

  • ... Einem Alten Fuchs wirst nicht in der Öffentlichkeit Anstiftung zu ??? - (Mail)

  • Also eine EV wird in der Schuldnerkartei bei Gericht und Schufa 3 Jahre eingetragen, und ist diese zeit auch gültig.
    Nach 3 jahren wird diese bei Gericht und der Schufa gelöscht, aber da der Titel dann noch besteht, kann
    der Gläubiger einen Antrag auf eine neue EV stellen, und der GV wird sich dann darum Kümmern.
    Bei einer Insolvenz ist es so, das ein Verwalter vom Gericht eingesetzt wird, und dieser dan von dem Schuldner,
    das über die Freigrenze liegende Einkommen einzieht, und an die Gläübiger verteilt. Alle anderen vollstreckungsmaßnahmen
    ruhen dann. Es wird immer gesagt danach ist man dann seine Schulden los, wenn alles richt abläüft ist das auch so,
    aber in dieser Zeit dürfen von dem Schuldner keine neuen Verbindlichkeiten entstanden sein.

  • Hat jemand damit Erfahrungen, wie (unsere) Partner bei den Banken behandelt werden, wenn sie z.B. ein Girokonto, Kredit oder ..... beantragen/anlegen wollen ?. Denn nach meiner Kenntnis muss ja die Person (in diesem Fall die Frau) auch hier bei der SCHUFA registriert und ebenso die SCHUFA ja sauber sein.


    Das war bei meiner Frau nie ein Problem. Aber ich war auch immer zugegen bzw. habe beim Kredit auch als Bürge unterschrieben. Dabei ging es um den Kauf eines Anlageobjekts bei einer Eigenkapitalquote von 75%. Normalerweise für die Bank eine totsichere Sache, zumal ein Bruchteil der Einnahmen die Zinslast hätte decken können. Aber Banken wollen Geschäfte eben möglichst gern 200% besichert haben. Ob es ohne meine Bürgerschaft gegangen wäre: Ich weiß es nicht. Wir haben hier einen Banker mit im Board. Vielleicht schreibt der mal etwas als Profi dazu.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo zus. ! Nach 2 Jahren Abstinentz melde ich mich nundoch mal wieder! Grüsse vor allem an Siggi! Die Sache hier mit Heirat und Insolvenz und die Aussagen dazu gefallen mir nicht so ganz! Möglich dass es heute alles anders ist, aber vor ein paar Jahren habe ich einen Jungen Mann auf dem < OVIR < kennengernt, der war auch dort wegen Passangelegenheiten seiner Frau, dabei bat er ich um Rat! Die beiden wollten Heiraten, er war aber Arbeitslos in D, er bekam noch nicht einmal eine Einladung für seine Zukünftige Frau! Auf dem Kosulat wurde er gefragt< Lieben Sie Ihre zukünftige Frau?< , als er dies bejahte sagte man Ihm <dann ziehen Sie doch in die Ukraine zu IHR<!
    Ich würde in diesem Fall evtl in Holland Heiraten und dann die Behörden vor vollendete Tatsachen stellen! Denn auf dem Weg der Famielien Zusammenführung ist das alles ein steiniger Weg! mfg Heinz

  • Hallo Heinz,


    schön von Dir zu hören!


    Wenn er insolvent wird, nachdem sie bereits geheiratet haben, dann können die deutschen Behörden wirklich keine Schwierigkeiten mehr machen. Ansonsten kann ich immer nur wiederholen: Ich kenne mehr als 5 Fälle, wo die Leute mit Hartz IV in DE geheiratet haben. Ein Besuchsvisum wird natürlich fehlschlagen, sogar das Heiratsvisum kann verweigert werden (was aber in der Praxis sehr selten vorkommt), aber das Familienzusammenführungsvisum muss in der Regel genehmigt werden! So sind nun einmal die Gesetze und im Zweifelsfall muss man sein Recht einklagen, s. §28, Abs 1. Nr. 3
    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28
    Dort steht ganz deutlich

    Zitat

    Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.


    Im Klartext: Der Lebensunterhalt muss beim Zuzug zum deutschen Ehegatten nicht sichergestellt sein. Das die Behörden trotzdem versuchen, Fehlinformationen zu geben, lässt tief blicken.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo zusammen.


    Ich bin neu hier und möchte sagen: dieses Forum scheint mir sehr nützlich. Während des Wochenendes habe ich mich auch schon in viele Dinge eingelesen und finde vieles sehr nützlich.
    Ich bin auch seit nun 15 Monaten mit einer unglaublichen Frau aus der Ukraine zusammen. Unser Ziel ist es im kommenden Jahr zu heiraten.
    Warum ich nun hier schreibe. Ich bin leider in der misslichen und dummen Situation, das ich wohl wie sunshine's Bekannter in private Insolvenz muss. Grund ist, dass durch meine Ex-Frau viele Schulden an mir kleben geblieben sind, die ich nun zahlen darf, weil ich das viel höhere Gehalt habe als sie und sie zudem auch unter einem bestimmten Pfändungssatz liegt. Also bei ihr kann nichts gepfändet werden. Dazu ist sie nun noch schwanger soweit ich mitbekommen habe, unsere endgültige Scheidung soll im Januar 2012 sein.
    Jedoch kann ich mit diesem leben und komme damit klar. Mir macht aber eine Sache viel mehr Kopfschmerzen, darum finde ich dieses Thema hier schon nicht schlecht. Und vielleicht kann mir ja jemand einen Ratschlag geben, vielleicht selbst dein Bekannter sunshine, sofern er schon was Neues in dieser Sache weiß.
    Wie gerade gesagt, kann ich mit allem leben. Ich kann damit leben, dass mein Haus was ich mit meiner Ex-Frau baute, verliere, ich kann damit leben, dass ich ggf. in private Insolvenz komme und 6 Jahre mein Gehalt in dem Sinne zum Teil abführen muss. Ich kann damit leben, dass ich in einer normalen Wohnung leben werde usw... usw.
    Ich kann aber NIEMALS damit leben, dass ich durch diese Sache meine geliebte Freundin verliere.
    Wie eben erwähnt, wollen wir nächstes Jahr heiraten. Darum nun meine Frage an ALLE, BITTE!.
    Wenn ich für meine Freundin ein Heiratsvisum beantrage hier in D, was genau wird das Standesamt von mir wissen wollen, bzw. die Ausländerbehörde ?.
    Ich habe ein im Grunde hohes Einkommen, was sicher für Deutschland schon sehr hoch ist (ca. 60.000 Euro/Jahr). Ich bin nicht selbständig, sondern arbeite in einer großen Firma, die weltweit tätig ist. Mein Arbeitsplatz ist natürlich sicher, ausser ich gehe mit dem goldenen Löffel durch das Werkstor :-).
    Gesetzt dem Fall, ich komme VOR der Hochzeit in Insolvenz. Bekommt das Standesamt oder die Ausländerbehörde davon Wind ?. Kann uns dadurch das Visum gestrichen werden ?.
    Ich habe meiner Freundin natürlich über alles informiert, wir reden über alles. Ich will ihr nicht das Geringste verheimlichen. Sie soll alles wissen. Unterm Strich aber ist ja ihr Leben trotz 6 jähriger priv. Insolvenz nicht schlecht(er). Weil durch mein erwähntes hohes Einkommen, wird mir nach der Pfändungstabelle sie ja als unterhaltspflichtige Person angerechnet, sobald wir verheiratet sind. In diesem Fall stehe ich (so bescheuert es klingt), mit dieser privaten Insolvenz und den 6 Jahren Ratenzahlung an die Gläubiger (Treuhänder) besser dar, als derzeit die Situation. Da ich durch die bald kommende Scheidung bei den Banken schlechter darstehe, bekomme ich diese Summe nicht (mehr) umfinanziert. Es ist zwar schade, aber das ist nunmal Deutschland. Und Sprüche von Bankberatern wie "was der PC mir hier vorgibt, kann ich nicht ändern", hängen mir zum Hals raus. Man WILL!!! zahlen, aber die Banken treiben einen lieber in die Insolvenz. Aber egal. Das ist nicht das eigentliche Thema.


    Meine Frage ist und war schlicht und einfach:
    - Was kann im aller schlimmsten Fall passieren, wenn ich in die Insol komme, bevor ich meine neue Freundin heirate ?.Kann das Heiratsvisum dadurch abgelehnt werden ?.
    - sunshine: Hast du schon neue Infos von deinem Bekannten ?.
    - Würdet ihr mir raten die Insol irgendwie und soweit wie möglich nach hinten zu schieben (sofern es möglich ist), erst zu heiraten und dann die Welle auf mich zukommen lassen ?.
    Weil wenn ich sie geheiratet habe, kann uns in dem Sinne ja keiner mehr trennen, richtig ?.
    - Was will das Standesamt / Ausländerbehörde genau wissen, wenn ich die Unterlagen zum Visum (inklusive ihrer Unterlagen aus der UA mit allen Übersetzungen und Apostillen), sprich zu meiner finanziellen Situation ?.


    Ich danke vielmals.

  • naja du kannst ja auch in der Ukraine heiraten, dann brauchst du dich nicht wegen dem Visum Sorgen und nach der Heirat reicht dein Einkommen und eine Wohnung sowie ihr positiver Sprachtest zur Zusammenführung .
    Schon mal überlegt gleich ein Kind zu planen ? Dürfte doch auch was bringen für die Pfändungsliste. Etwas seltsam finde ich daß sich bei deinem Einkommen kein Kredithai findet zur Umschuldung. Und das Haus gehört dir doch auch zur Hälfte oder hat das die Ex okkupiert ? Die Scheidung ist ja noch nicht gelaufen da kann man ja noch was regeln ?

  • @Kundo19


    Hallo. Leider habe ich noch keine Neuigkeiten von ihm. Wenn ich aber etwas höre, werde ich mich melden.
    Viele Grüße

  • Hallo 4neo


    Danke für deinen Tip. Aber um ehrlich zu sein, möchte ich meine Freundin und neue zukünftige Frau nicht Mittel zum Zweck sein lassen. Ich habe schon Respekt vor ihr, weil sie die Sache allen in allem locker sieht. Vielleicht liegt es ja auch an der Tradition oder an der Kultur dort in der Ukraine, indem man sich gegenseitig hilft und auch nun ein solches Problem kein wahres Problem ist (für sie). Natürlich wollen wir beide ein gemeinsames Leben aufbauen, hier in Deutschland und haben auch eine lange Zukunft geplant. Eingeschlossen sind natürlich auch Kinder. Aber ich möchte sie nicht dafür benutzen, um die Situation nun besser ausgehen zu lassen, wenn du verstehst.
    Im schlimmsten Fall bleibt natürlich nur noch die Heirat in der Ukraine und die anschließende Zusammenführung. Allerdings habe ich in diesem Forum schon sehr viele Stories gelesen, welche auch hier Hürden beschreiben. Und wie lange dauert denn eine Familienzusammenführung ?. Selbst wenn ich sie in der Ukraine heirate, dauert es wieder xx Wochen, bis sie VIELLEICHT dann nach D kommen darf. Das sind aber xx Wochen, die uns (wieder) davonlaufen und gerade in der Situation mit der drohenden Insolvenz ein riesen Problem darstellen.
    Darum ist meine Frage ja immer noch: wer schon mal hier in D eine Ukrainische Frau per Heiratsvisum geheiratet hat, darf sich gerne hier melden. Denn mich würde wahnsinnig interessieren, was beim Heiratsvisum alles abgefragt wird (vom Standesamt und Ausländerbehörde). Können die ggf. sehen das ist eine Insolvenz ?. Schaut die Ausländerbehörde z.B. in die SCHUFA?. Oder oder ?.


    Wie oben geschrieben wird meine Scheidung aller Aussicht nach in den kommenden 8 Wochen ablaufen. Mein Anwalt will auch direkt beantragen, dass ich die Scheidungsurkunde sofort bekomme, um nicht wieder Zeit zu verlieren, was ja auch meistens wieder 4 Wochen dauert, bis die Urkunde vom OLG kommt. Bekomme ich die Urkunde aber sofort, könnte ich reim vom Prinzip direkt zum Standesamt laufen und das Visum inkl. der Urkunden meiner Freundin aus der Ukraine einreichen und die Sache nimmt ihren Lauf.
    Sobald der Hochzeitstermin gesetzt und das Visum genehmigt ist, könnte ich ja mit der Insol starten. Weil dann kann mir ja keiner mehr in die Suppe spucken. Hier aber ist nun echt die Zeit das Problem.
    Zu deiner Frage bezgl. meinem Einkommen. Klar habe ich ein hohes Einkommen und ebenso eine NOCH sehr gute Bonität in der SCHUFA. Jedoch schrieb ich ja schon gestern, dass Banken nur noch mit dem PC entscheiden und nicht mehr die Person. Das Menschliche ist weg. Vor 20 Jahren als Beispiel haben sich Menschen zusammengesetzt und entschieden: "machen wir / machen wir nicht". Heute wird der ganze Scheiß nur in einen PC gehackt und am Ende kommt bildlich gesprochen eine grüne oder rote Ampel raus.
    Da in meinem Fall die Summe der Umfinanzierung natürlich nicht gerade klein ist (ich rede über 320.000 Euro), sieht die Bank oder der PC:
    Kreditsumme / Einkommen / 1 Person --> Trööööt. 1 Person!!!. Für die Bank oder den PC ein Manko. Also Entscheidung = NEIN.
    Würde dort stehen: Kreditsumme / Einkommen / 2 Personen würde die Sache sicher anders aussehen. Sollte aber hier ein Banker dieses Forum mitlesen und interessiert sein, gerne empfange ich persönliche Nachrichten :-).
    Und ja, das Haus gehört mir und meine (Ex)Frau je zur Hälfte. Meine (Ex)Frau aber liegt unter einem Satz, der pfändbar ist. In diesem Sinne geht sie trotz allem ohne Probleme aus der Sache raus. Sie hätte in diesem Fall aber die Möglichkeit eine sogenannte Teilungsversteigerung einzureichen. Das würde bedeuten: sie versteigert ihren Anteil. Im Gesamtbild natürlich das Schlimmste. Weil dann könnte ich nicht mal mehr das Haus zu einem Preis verkaufen, was ich dafür im besten Fall bekommen würde. Da ich mit ihr nicht im Rosenkrieg bin, sprechen wir natürlich miteinander und ich denke auch nicht, dass sie das machen würde. Vielmehr würde sie es eher sehen wollen, dass auch ich dabei mit 2 blauen Augen rausgehe. In dem Fall: Haus zum Höchstpreis verkaufen, mit dem Geld die Bank auszahlen und vom Mehrgewinn andere Schulden begleichen. Unterm Strich bleibt dann ja noch etwas übrig, das muss dann halt wohl oder übel in die Insol.


    Nichts desto trotz stellt sich immer wieder für mich die Frage und das ist hier mein eigentliches Thema:
    - Wer hat Erfahrung mit einem Heiratsvisum (Ukrainische Frau nach Deutschland per Visum geholt, hier geheiratet, sie ist direkt hier geblieben, ihr dann die Aufenthaltsgenehmigung besorgt bei der ABH)?. Was wurdet Ihr gefragt oder was musstet ihr vorlegen, als Ihr das Visum beantragt habt (außer die Unterlagen wie Geburtsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde usw..usw).?. Musstet Ihr auch über Eure finanzielle Situation irgendwas sagen oder vorlegen ?.

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