Frage zur ABH beim FZF Visum

  • Hallo Willi,


    einfach bei der ABH anrufen und fragen. Es gibt lokale Unterschied, obwohl das eigentlich nicht sein sollte. Einige ABH's verlangen z.B. Einkommens- und Wohnraumnachweise beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten, andere nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Wer hat Erfahrung mit der ABH? Was verlangen die an Unterlagen beim FZF Visum?


    Bei uns hat die ABH beim FZF Visum nur mit der Botschaft in Kiew kommuniziert.
    Die dafür benötigten Unterlagen wurden in der Botschaft bei der Antragstellung mit eingereicht. (Siehe Merkblatt)
    Erst als wir den Aufenthaltstitel beantragt haben wurde von der ABH für meine Frau die Vorgabe gemacht den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren zu besuchen.

  • .. und was wollte die ABH von Dir sehen?


    Nichts weiter. Alle Unterlagen wurden von der Deutschen Botschaft in Kiew zur ABH nach Helmstedt geschickt.
    Als meine Frau ihren Aufenthaltstitel beantragt hatte lagen (so wie ich sehen konnte) die in Kiew eingereichten Zweitausfertigungen bereits bei der ABH vor.
    Es musste nur noch ein Formular vor Ort mit persönlichen Daten ausgefüllt werden.
    20 min später war der Aufkeber im Pass. Das wars.

  • Wir mussten seinerzeit für die Aufenthaltsgenehmigung bei der ABH vorlegen:
    - Meine Gehaltsabrechnung
    - Notarieller Kaufvertrag meines Hauses
    - Meldebescheinigungen (für alle Personen des Haushalts inkl. meiner Frau)
    - Mein Personalausweis
    - Reisepass meiner Frau
    - KV Versicherungsbescheinigung für meine Frau
    - Heiratsurkunde
    - Ausgefülltes und von beiden unterschriebenes Antragsformular.
    - Ich musste insbesondere bestätigen, dass wir in einer ehelichen Lebensgemeinschaft leben (werden).
    - Die ABH selbst hat ein polizeiliches Führungszeugnis für meine Frau eingeholt.
    - Passbilder und einige Kleinigkeiten, die ich sicher vergessen habe.
    Wie ich sehe, wird heutzutage kein Einkommensnachweis/Wohnraumnachweis mehr von der Botschaft/ABH gefordert.
    Nach einem Jahr und nach drei Jahren bei der Verlängerung mussten wir dann im Prinzip denselben Satz von Dokumenten (nur eben aktuelle Bescheinigungen) vorlegen.


    Gruß
    Siggi

  • Die habe ich vergessen zu erwähnen. Ich glaube es waren zwei Stück. Mehr war nicht! Stand

    So lief es bei der für meine Frau zuständigen ABH auch ab. Zuzüglich Stand Juni 2007 Bei unserer Tochter war es dann im August 2011 zuzüglich des Nachweises einer bestehenden Krankenversicherung ebenso problemlos. Einkommensnachweise von mir oder meiner Frau, wurden in beiden Fällen nicht verlangt.

  • Bei uns hat die ABH beim FZF Visum nur mit der Botschaft in Kiew kommuniziert.


    Das ist natürlich der Optimalfalle und ehrlich gesagt wüsste ich auch nicht, was die ABH noch an Unterlagen will als diejenigen, die eh schon bei Botschaft eingereicht wurden. Klar, wenn es dann um die Aufenthaltserlaubnis geht, sind evtl. weitere Unterlagen/Nachweise vorzulegen.


  • In dem Falle war es optimal, weil die ABH, wenn ich es richtig verstanden habe, für das FZF Visum NICHTS sehen wollte, sprich noch nicht mal etwas angefordert hat.

  • Siggi, ich frage mich natürlich was die ABH mit einer "Notariellen Kaufvertrag Deines Hauses" wollte. Seltsam diese Behörden. Interessant wäre auch, was die ABH getan hätte, wenn Du diesen Kaufvertrag nicht vorgelegt hättest.

  • In dem Falle war es optimal, weil die ABH, wenn ich es richtig verstanden habe, für das FZF Visum NICHTS sehen wollte, sprich noch nicht mal etwas angefordert hat.

    So ist es. Wobei ich hier auch noch mal erwähnen möchte das wir ja schon zuvor in Deutschland geheiratet hatten.
    Möglicherweise hat die Deutsche Heiratsurkunde das auch etwas beschleunigt.
    Jedenfalls war das Dreimonatige FZF Visum schon nach einer Woche Abhol- bereit. So schnell waren aber die neuen Passe noch nicht fertig. Das hatte noch mal einen Monat gedauert. Beantragt hatte meine Frau das FZF-Visum noch mit den alten Pässen.
    Zur Abholung in der Botschaft musste Sie aber den neuen Internationalen Pass mit der Namensänderung vorlegen.
    Am 21. März ist Sie dann Vormittags zur Botschaft nach Kiew. Am Nachmittag ist Sie mit dem FZF-Visum zu mir geflogen.
    Nächsten Tag sind wir hier zum Einwohnermeldeamt und anschließend zur ABH zwecks Aufenthaltstitel gegangen.
    Drei Tage später ist Sie wieder zurück in die Ukraine. Die Arbeit hatte gerufen.
    Als Sie zu Ostern wieder gekommen ist gab es keine Probleme mehr mit der Einreise...

  • Siggi, ich frage mich natürlich was die ABH mit einer "Notariellen Kaufvertrag Deines Hauses" wollte. Seltsam diese Behörden. Interessant wäre auch, was die ABH getan hätte, wenn Du diesen Kaufvertrag nicht vorgelegt hättest.


    Das ist einfach zu beantworten: Die ABH wollte sehen, ob genügend Wohnraum vorhanden ist. Bei der eigenen Immobilie musste mal also den Kaufvertrag, sonst den Mietvertrag vorlegen.


    Gruß
    Siggi

  • Eigentlich ist es ja so, dass man nur nachweisen muss, der deutsche Ehemann in Deutschland einen Wohnsitz hat (jedenfalls für das Nachzugsvisum). Für die Aufenthaltserlaubnis dann muss die ukr. Ehefrau dann nachweisen, dass sie in Deutschland einen Wohnsitz, was aber ganz einfach nachzuweisen ist, weil ja die Bescheinigung des Einwohnermeldeamts vorgelegt werden. Die ukr. Ehefrau muss ich ja nach dem Wohnsitzwechsel in Deutschland anmelden. Seltsam, was die Behörden da alles wollen und machen.

  • Eigentlich ist es ja so, dass man nur nachweisen muss, der deutsche Ehemann in Deutschland einen Wohnsitz hat

    Bitte bedenke! Jedes Jahr ändert sich etwas bei der Visavergabe. Es fällt etwas weg oder es kommt etwas neues hinzu.
    Bei Siggi ist das ja schon wieder über 10 Jahre her wenn ich das in richtig Erinnerung habe.
    Ich meine. Am besten ist es sich an die Merkblätter der Botschaft zu halten.
    Die ABH wird sich dann schon noch melden wenn Sie noch zusätzlich etwas will.

  • Bitte bedenke! Jedes Jahr ändert sich etwas bei der Visavergabe. Es fällt etwas weg oder es kommt es was neues hinzu.
    Bei Siggi ist das ja schon wieder über 10 Jahre her wenn ich das in richtig Erinnerung habe.
    Ich meine. Am besten ist es sich an die Merkblätter der Botschaft zu halten.
    Die ABH wird sich dann schon noch melden wenn Sie noch zusätzlich etwas will.


    Das stimmt allerdings! Jetzt sind die Anforderungen nicht mehr so hoch.

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