Familiennachzug zum Ausländer + Remonstration = ?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und suche auch Antworten und Wege meiner Situation zu helfen. ich bin Staatsbürgerun der Ukraine, verheiratet mit einem Mann, der nicht Deutsche Staatsbürgerschaft hat, sondern nur unbefristeter Aufenthalt. wir haben 2010 in Berlin geheiratet und dann in die Ukraine gereist. Da ich in die ukraine schwangerschaft feststellte und mein Arzt die weitere Reisen gleich verboten hat, blieb ich 9 monate in Kiew. jetzt unser Sohn ist 8,5 Monate und wir warten schon seit 4 Monate auf Visum. zuerst musste Mein Mann wieder ständiges Job bekommen weil er wegen hin- und Rückreisen nur Zeitjob annehemen konnte, danach minimum 3 Monate arbeiten um Lohnbescheinigungen zu sammeln. nach 8 Wochen der Prüfung der Dokumenten kam schon eine Ablehnung, in November 2011 , danach schrieben wir Remostration und es sind 2 Monate das wir keine Antwort bekommen. mein mann muss ständig arbeiten weil er gute Unterlagen zeigen muss und wir sehen uns praktisch nicht. wir haben bei der Ablehnung von der Botschaft einen Hinweis bekommen, dass der Arbeitsvertrag geändert werden muss. hat Arbeitsgeber meines Mannes entprechend gemacht. es kamen dann weitere Förderungen nach Unterlagen. ich bin allein in Kiew ohne Familie. Mutter ist gestorben, Papa wohnt als Migrant in Deutschland. ich bekomme keine Hilfe von niemanden. und dazu diese Unklarcheit über Zukunft unserer Zusammenführung. wir nahmen auch Anwalt, der Remonstration bei Ausländerbehörde schrieb, auch einen Konsultant hier in Kiew, der Remonstartion an die Botschaft vorbereitete - es läuft einfach alles nach den inneren Regeln, die uns nicht bekannt sind. was sollen wir weitermachen - bei Gericht anklagen? ich will nicht mit Klagen anfangen. aber ich mache sorgen um baby, das sein Vater nicht kennt und um Gefühle des Vaters, der ersten Sohn bekommen hat und ihn nur in Mms sieht. ich prüfe mein Mail jede 10 Min. mit der Hoffnung eine irgendwelche Rückmeldung von der Deutschen Seite zu bekommen. es kommt einfach nicht und die Zeit läuft so schnell. was kann ich weiter machen weiss ich nicht mehr.

  • Hallo Yulia, darf man fragen, was ihr Mann für eine Staatsangehörigkeit besitzt, ist das eine die zu den Schengenstaaten gehört. Und wegen dem Arbeitsvertrag, ist das einer mit Befristung. Ich gehe davon aus, das von der Deutschen Seite mal wieder gemauert wird.

  • Hallo Yulia, hier www.info4alien.de hast du mehr Chancen eine kompetente Antwort auf deine Fragen zu bekommen.


    Was das (unter)mauern der Deutschen betrifft, so muss man auch als EU-Bürger Arbeit nachweisen bevor man einen Ehepartner aus einem Drittstaat zu sich holen möchte, oder man hat nachweislich genug Kapital um sein Leben ohne Staatliche Unterstützung bewältigen zu können. Das gilt in jedem Land der EU.

  • Hallo Yuliia,


    wenn dein Mann z.B. die ukrainische Staatsbürgerschaft hat und hier in Deutschland die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungserlaubnis besitzt, so hat er immer noch keinen Anspruch auf Familienzusammenführung. Das reicht nämlich nicht. Er muss zusätzlich nachweisen, dass er Wohnraum und Einkommen für sich und Familie hat. Ihr müsst ohne Hilfe des deutschen Staates (Hilfe nach dem Sozialgesetztbuch) hier in D leben können. Deutschland will sich halt keine neuen Sozialhilfeempfänger ins Land holen.
    Zudem geht Deutschland davon aus, dass ihr alle zusammen (Mann spricht in meinem Beispiel Russisch/Ukrainisch) ja genausogut in der Ukraine leben könntet.
    Ich habe nur grob die Sichtweise Deutschlands beschrieben, aber es trifft den Kern.


    Ausweg sehe ich nur darin, dass dein Mann hier sein Leben soweit regelt, dass er eine konstante und ausreichend bezahlte Arbeit hat. Sollte er arbeitslos werden, so bezieht er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, die er selbst einzahlte. Das würde die Familienzusammenführung nicht unmöglich machen; vielleicht verzögern.


    Darum habt ihr diese Schwierigkeiten, die es nicht so gäbe, wenn der Ehemann Deutscher wäre.

  • nochmals an Yuliia,


    ich habe nicht genau genug Deine Nachricht gelesen. Ihr habt in Deutschlang geheiratet. Das setzt meist voraus, dass alle Papier samt Einladung okay waren. ... und du hattest ein Visum für die Heirat. War das auch so?

  • mein Ehemann ist kein Ukrainer, er kommt aus Mazedonien und wohnt seit 10 Jahre in Berlin. wir haben wohnung, er hat Arbeit, alles ist in ordnung nach unserer Meinung. das einzige was uns gesagt wurde - Frist des Arbeitsvertrag des Ehemannes 1 jahr- das haben wir schon erlegigt und unbefristeteter Vertrag bekommen. ja ich habe in deutschland gearbeitet und gewohnt 5 jahre - zwar an der ukrainischen Botschaft. ich musste nach Ende der Dienstreise in Heimatland zurückkehren. danach wie ich schon gesagt habe. also praktisch meine deutsche kollegen machen so was jetzt mit meinem leben.

  • Es gibt andere Länder die kein Visumpflicht für Deutschland haben, wie z.B. Mazedonien. Verwandten von meinem mann konnten ihn zumindest besuchen. und mir wurde sogar Besuchsvisum verweigert, weil es Risiko besteht dass ich nicht ausreisen werde. ich dachte ich werde bis ende des jahres zu meinem mann fahren und meine Eigentumswouhnung in kiew verkauft. ich muss jetzt eine Wohnung mieten und habe keine Anmeldung - was bedeutet dass ich mein Ehemann auch in die Ukraiine nicht einladen darf.

  • Hallo Yuliia,


    Deutschland zahlt rund 6 Milliarden Euro Sozialhilfe an Menschen mit Migrationshintergrund pro Jahr. Um die Relation zu verstehen: Die Ukraine hat einen Staatshaushalt von vielleicht 30 Milliarden Euro.


    Jetzt aber nochmals zu Deinem Problem. Du hast nämlich meine Fragen nicht wirklich beantwortet, bislang weiss ich nur, dass Dein Mann aus Mazdonien ist mit unbefristetem Aufenthaltstitel. Was war mit der Verpflichtungerklärung zur Heirat. Welches Visum hattest du? ...

  • habe ich doch geantwortet - ich bin nicht wegen Heirat angereist. ich habe schon dort gearbeitet wenn wir uns kennengelertnt haben, zwar als ukrainische Diplomatin ich hatte Visum D und danach einen Protokollausweis des Auswärtigen Amtes, das Visum erzertz.

  • Hallo Yuliia,


    soweit ich verstanden habe, wurde das Familienzusammenführungsvisum abgelehnt. Die Frage ist: Warum? Ich vermute, nach Abzug der Lebenshaltungskosten für ihn, für Dich, für das Kind (3 Personen) und der Kosten der Miete bleibt ein Restbetrag übrig, der zum Bezug von Hartz IV berechtigen würde. Wenn dem so ist, hilft nur eins: Er muss sich einen besser bezahlten Job suchen. Wenn dem nicht so ist, dann verrate uns doch, warum das Visum abgelehnt wurde.


    Ich würde im Moment keine Schritte machen, um mich auf Verlassen des Landes vorzubereiten, insbesondere nicht die Wohnung in Kiew verkaufen. Wenn sein Einkommen auf Dauer zu niedrig ist, dann ist das gemeinsame Leben in UA vielleicht die einzige Option.


    Zitat

    es läuft einfach alles nach den inneren Regeln, die uns nicht bekannt sind


    Die Regeln der Familienzusammenführung findest Du hier:
    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#27
    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#29


    Gruß
    Siggi

  • Entschuldigung Yuliia,
    das war mein Fehler.
    Im Prinzip sieht es so aus, dass Ihr die Familienzusammenführung erlangen müsst. Leider.


    Ich schreibe Dir über das Portal eine persönliche Nachricht!

  • haben Sie Ablehnungsbrief irgendwann gesehen? - Es steht nähmlich, dass die Absage nicht begründet werden muss udn wir haben 1 jahr dagegen zu remostrieren. Mitarbeiter der Botschaft haben konkretisiert dass, sein Lohn in Ordnung ist - Problem ist Frist des Vertrags, was auf 1 jahr befristet ist. wir haben schon neuen Vertrag der unbefristet ist. Ein Deutsche hat mir einfach erklärt, Problem liegt nur darin dass mein Mann nicht Deutscher ist. ich verstehe dann nicht - wäre er Deutscher, wären wir mit Kind dann keine Gefahr für Sozialhilfehaushalt?

  • Deutsche sind beim der Familienzusammenführung priviligiert. Ein Kind von einem Deutschen ist schon ausreichend (es muss noch niemals eine Ehe bestehen), um in DE zum Zwecke der Personensorge zu leben. Ebenso kann ein Deutscher seine ausländische Frau in der Regel nach DE holen, auch wenn er Hartz IV bezieht. So sind die Gesetze. Es bringt Dich kein Stück weiter, deren Sinn zu diskutieren. (Meine Vermutung: Auch für Deutsche werden die Gesetze in der Zukunft verschärft werden.)


    Wenn das Einkommen also in Ordnung ist, der Vertrag unbefristet, welcher Grund liegt dann in der Verweigerung? Bei einem Familienzusammenführungsvisum muss ein vernünftiger Grund für die Verweigerung gegeben werden. Letztlich ist die Botschaft ja nicht wichtig, denn die Entscheidungen werden bei der Ausländerbehörde in DE getroffen. Dein Mann soll sich mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung setzen und diese fragen, ob die Ausländerbehörde der Familienzusammenführung zugestimmt hat und wenn nicht, warum nicht. Die Lösung des Problems liegt vermutlich in DE, nicht bei der deutsche Botschaft in Kiew.


    Insgesamt sind wir hier alles andere als Spezialisten für Ausländerrecht, insbesondere in Zusammenhang mit der Familienzusammenführung zu Ausländern. Solch einen Fall hatten wir hier meines Wissens noch nie. Ich würde Dich daher auch auf die Spezialseite für Ausländerrecht verweisen, denn mit der Ukraine hat das Ganze wenig zu tun:
    http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi


    Ich kenne auch zwei Fälle, in denen das Besuchsvisum (nach der Ehe mit einem Deutschen bzw. nach der Geburt eines deutschen Kindes) verweigert wurde. Das Besuchsvisum ist in solchen Fällen schwieriger, als ein Familienzusammenführungsvisum. Ihr müsst Euch auf das Familienzusammenführungsvisum konzentrieren.


    Gruß
    Siggi

  • Ausländerbehörde macht die Empfehlung - die Botschaft trifft Entscheidung. die sind bestimmt meistens gleich - aber zumindest so beschreibt Verfahren Ausländerbehörde. ich konnte alles verstehen, wäre ich einfach künftige Frau, oder Frau ohne Kind oder mit Kind von anderer Ehe. aber wir haben einen gemeinsamen Kind der derade geboren wurde und es gibt ausser Ausländergesetzt auch Grundgesetzt der Ehe und Kinder in Schutz nimmt. Bundesgericht würde mir Recht geben. Danke für alle Meinungen.

  • Es tut mir leid, das Kind macht das Ganze nicht einfacher, nur schwieriger, denn für das Kind muss auch der Lebensunterhalt sichergestellt sein. Zudem wurde das Kind nicht in DE geboren, ist also auch kein deutscher Staatsbürger. Mit dem Bezug auf das Grundgesetz kommen wir nicht weiter. Das liest sich einfach nur schön.


    Wichtig wäre es erst einmal festzustellen, wer die Probleme macht:
    Die ABH oder die Botschaft?
    Sollte es wirklich die Botschaft sein, kann die ABH versuchen, ihren Einfluss geltend zu machen. Sonst hilft nur die Klage, so vermute ich. Ist es die ABH, so kann Dein Mann die Situation vor Ort mit dieser Behörde klären.


    Gruß
    Siggi

  • Mir ist bekannt, das die ABH wenn der Lebensunterhalt gesichert sein muß, die höhe der Warmiete, inclusive aller Nebenkosten, sowie Stadtwerke, plus die Sozialsätze pro familienmitglied anrechnet. Sollte bei dieser Berechnung das Einkommen nicht ausreichen, wird das Visum abgelehnt. Die Beträge kann man sich im Internet raus suchen, adieren plus Unterkunftkosten und mit dem Einkommen vergleichen.

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