Kleine Frage zum FZF-Visum

  • es ist rechts von Botschaft, im Innenhof neben Nachtclub Avalon.

  • Tja so ist das in dieser Behörde.


    Was man sich eigendlich nicht vorstellen kann und auch nach deutscher Verwaltungsverfahrensordnung nicht sein kann, passiert hier.
    Das tolle ist, man kann soviele Dienstaufsichtsbeschwerden (Schätze, die kriegen im Schnitt so 30 pro Monat) schreiben, wie man will, es ändert sich hier gar nichts.


    Könnte darüber schon ein Buch schreiben....


    MfG.


    Peter.

  • Könnte darüber schon ein Buch schreiben....


    Da bist Du etwas spät. "Deutschland schafft sich ab" liegt schon im Handel... :whistling: :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Friedrich Edwin ()

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  • Ich schreib hier einfach mal mit rein, weil ich ein paar Fragen habe.


    (http://www.kiew.diplo.de/conte…/pdf_ehegattennachzug.pdf)


    - Antragsformular (http://www.kiew.diplo.de/conte…5496/pdf_zum_antrag_2.pdf)


    Kann ich das Formular für meine Frau ausfüllen, bzw. kann sie es in deutsch mit einer unserer Freundin ausfüllen, die sehr gut deutsch kann?
    Es geht darum, dass wir uns damit die Übersetzung sparen würden. Oder kann es Probleme am Schalter geben, wenn man merkt, dass sie den Antrag nicht alleine ausgefüllt hat?


    - formlose schriftliche Erklärung


    entspricht das der Einladung beim Besuchervisum oder ist das nur "Ich beabsichtigte eine eheliche Lebensgemeinschaft mit xyz in Deutschland einzugehen"?




    Bringt es was für meine Frau Dinge mitzubringen, die nicht gefordert sind, wie z.B Fotos (Hochzeit); Kopie meiner Einreisestempel von meinem Reisepass; Schreiben, wie man sich kennengelernt hat usw.?

  • Meine Frau möchte morgen zur Botschaft gehen um das FZF-Visum zu beantragen...hat alle Dokumente zusammen. Unteranderem auch unsere Heiratsurkunde (mit Apostille und deutscher Übersetzung). Auf der Seite der Botschaft steht das man auch 2 Kopien davon braucht. Jetzt hat ihr heute eine Dame im Goethe Institut gesagt das die Kopien notariell beglaubigt werden müssen. Stimmt das? Freue mich auf eure Antworten


    LG Dejan


    Hallo Dejan. Das ist eine falsche Info. Normale Kopien reichen.
    MfG.
    Peter.


  • Hallo Dante,


    also der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Das muss der Antragsteller aber nicht selbst tun. Lediglich auf der letzten Seite muss eigenhaendig unterschrieben werden.


    Eine Verpflichtungserklaerung ist nicht noetig, lediglich ein Formluses Einladungsschreiben (Stellungnahme). Oben Name und Adresse des in Deutschland lebenden Partners, es sollte erwaehnt werden, dass man die Lebensgemeinschaft mit dem Partner in Dt. fuehren will. Am Ende noch Datum und Unterschrift.


    Es ist auf jeden Fall anzuraten Bekanntschaftsnachweise (gemeinsame Bilder, Tel. Rechnung, Einreisestempel im Reisepass etc.) mitzubringen, weil die Botschaft gerne auch mal Antraege wegen
    dem Verdacht der Scheinehe ablehnt. (geschaetzt 10-15%) Diesen Verdacht kann man von vorneherein entkraeften, wenn man moeglichst viele Kontaktnachweise ueber einen moeglichst langen Zeitraum vorlegt.


    MfG.


    Peter.

  • Bisweilen sind diese Entscheidungen fehlerhaft und nicht rational nachzuvollziehen und dann wird meistens eine Verwaltungsklage noetig. Um das vermeiden, moeglichst alles mitbringen was Ihr habt.
    Ihr koennt natuerlich Glueck haben und niemand will das sehen. Ist also immer unterschiedlich und haengt vom Schaltermitarbeiter ab.

  • Eine Verpflichtungserklaerung ist nicht noetig, lediglich ein Formluses Einladungsschreiben (Stellungnahme). Oben Name und Adresse des in Deutschland lebenden Partners, es sollte erwaehnt werden, dass man die Lebensgemeinschaft mit dem Partner in Dt. fuehren will. Am Ende noch Datum und Unterschrift.


    Danke für die Info. !wsmile!


    Ich hatte mich mit der "Einladung" etwas missverständlich ausgedrückt.


    Ich meinte mit Einladung eher noch ein persönliches, eigenständiges, zusätzliches Schreiben oder als Zusatz zu der "Erklärung", das eventuellen Pauschalisierungen entgegenwirkt: Wie haben wir uns kennen gelernt?, gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Ukrainische Freunde und Verwandte usw.


    Gruß Tobias

  • Kann man so machen, muss aber nicht sein. Papier ist geduldig. Letztlich solltest Du das aber belegen koennen, was Du da schreibst und das geht dann halt nur mit Photos, Tel. Rechnungen usw.
    Dieses Einladungsschreiben ist eigendlich eine reine Formalitaet.

  • Meine Frau hat beim Interview alle Unterlagen und Bekanntschaftsnachweise der letzten 2 Jahre gehabt die wollte aber keiner sehen. Der Frau am Schalter war es wichtiger und interessanter warum meine Frau jetzt das Visum beantragt hat und nicht schon vor Monaten. Wir haben ja ende Juli standesamtlich und im Oktober kirchlich geheiratet. Danach hat meine Frau noch ein Deutschkurs besucht. Anfang Januar gab es keine Termine für die Prüfung im Goetheinstitut. Ausserdem wollten wir alles ganz ruhig angehen. Für die Frau am Schalter war es was ganz unfassbares denn andere Paare warten keine 2 Tage nach der Hochzeit. Für sie wäre es was ganz komisches das wir so lange gewartet haben.

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