50 ccm Roller oder Motorrad Führerschein in UA machen?

  • Hi,
    Ich habe mal eine Frage bezüglich eines Roller 50 ccm bzw. Eines Motorrad Führerscheins. Wenn man den 50 ccm Führerschein in ua macht, darf man damit in Deutschland damit fahren, oder muss dieser auch umgeschrieben werden?


    Beim Motorrad genauso?


    Und wenn dieser umgeschrieben werden muss, lohnt es sich dann es überhaupt den Führerscheins in ua zu machen, aus Kostengründen?


    Habe gehört, die Führerscheine sind billiger als bei uns in Deutschland.


    Meine verlobte benötigt nämlich einen Führerschein für den Roller.

  • UA Führerscheine müssen innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden. Dazu muss die Prüfung erneut abgelegt werden. Es kann durchaus Sinn machen, einen Führerschein in UA zu machen, wenn viele Fahrstunden notwendig sind, denn diese sind in UA deutlich günstiger.


    Man kann natürlich auch in beiden Ländern (UA und DE) leben. Dann wäre ein UA Führerschein in DE praktisch unbegrenzt gültig. Natürlich sollte man für den schlimmsten Fall auch in der Lage sein zu beweisen, dass man wirklich in UA wohnhaft ist und sich nicht fast das die gesamte Zeit nur in DE aufhält.


    Gruß
    Siggi

  • Achtung Fallstrick: wenn man in UA und D lebt, so ist man in D auch mit Wohnsitz gemeldet. UA-Führerschein ist nach 6 Monaten in D nicht mehr zu nutzen und ein deutscher Führerschein muss her / neu erworben werden. Einfach umschreiben geht nicht. Es gibt gewisse Erleichterungen, denn man muss nicht soundsoviele Pflichtstunden bei einer Fahrschule absolvieren, kann quasi nur die Prüfung machen. Um das zu nutzen, ist Eile geboten (es gibt noch - soweit mir bekannt - einen kleinen zeitlichen Spielraum, wenn Anmeldung zur Prüf. erfolgt ist, aber dies ist nicht 100%).

  • Wer seinen ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat (und z.B. als Tourist oder Berufspendler in Deutschland unterwegs ist), dessen Fahrerlaubnis wird hier zunächst einmal anerkannt, so lange sie auch in UA gültig ist.


    Bei Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland ist man verpflichtet, unmittelbar nach der Einreise seine Fahrerlaubnis in Deutschland registrieren zu lassen, wenn es um LKW-Führerscheine geht, oder wenn man noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrlerlaubnis ist (wegen der Probezeit, die in Deutschland weiterläuft).


    Das Thema Fühererscheine ist allerdings so komplex; kann man in wenigen Zeilen gar nicht umfassend darstellen.

  • Achtung Fallstrick: wenn man in UA und D lebt, so ist man in D auch mit Wohnsitz gemeldet


    Zum einen sind Anmeldung und Wohnsitz getrennte Dinge. Als Auslandsdeutscher muss ich mich in DE nicht anmelden, wenn ich nicht mehr als 2 Monate ununterbrochen im Land bin (zumindest steht das so im Meldegesetz von Bayern.) Bin ich also z.B. 4 Monate in DE, unterbrochen durch einen Tag Aufenthalt in CH, besteht keine Meldepflicht.


    Wir haben diesbezüglich eine schriftliche Auskunft des Landratsamts. Es geht nämlich nicht nur um den Führerschein, sondern in Konsequenz auch um andere Dinge, wie z.B.
    - Anmeldung des KFZs
    - KV-Pflicht
    - Steuerpflicht
    - etc.
    Das ist alles nicht einheitlich geregelt. Bzgl. Führerschein gilt: Es kommt auf den Lebensmittelpunkt an (zumindest nach Meinung unseres Landratsamts)! Beim KFZ gilt: Bis zu einem Jahr darf das KFZ in DE verbleiben, wenn der regelmäßige Standort nicht im Inland ist (so auch die schriftliche Auskunft des Landratsamts). Bei der KV besteht keine Pflicht in DE, da die Ukraine eine frei Heilfürsorge bietet, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht in DE liegt (laut örtlicher AOK). Bei den Steuern ist es wesentlich komplexer. Es kann durchaus sein, Steuern in DE und in UA zahlen zu müssen. Hierbei wird aber kein Betrag doppelt versteuert. Z.B. sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deutscher Immobilien immer in DE zu versteuern, egal wo man auf der Welt lebt. Das gilt sogar dann, wenn man gar kein Wohnsitz in DE besteht.


    Gruß
    Siggi

  • Wie ist das, wenn ich zum Beispiel meinen Motorradführerschein in der Ukraine mache, ist dieser doch international oder ? Damit kann ich ja dann im Urlaub den nutzen fürs Motorradfahren im Ausland, sprich Ägypten, Afrika oder sonst wo außerhalb der EU. Ist das Richtig ?


    Was kostet denn der Führerschein so in der Regel in der UA fürs Auto oder Motorrad ?

  • Ob Du als Tourist einen Führerschein in UA machen kannst, weiß ich nicht. Aber beim Führerschein ist in UA vieles möglich... ;)


    Sorry, aktuelle Preise kenne ich nicht. Meine Infos sind schon ein paar Jahre alt und wohl nicht mehr aktuell.


    Gruß
    Siggi

  • Hier mal mein Wissenstand (2009).
    Einen UA-Führerschein kann man nicht in D umschreiben lassen.
    Für den Erwerb in UA muss man unter einer Meldeadresse in UA registriert sein. Residenz ist nicht erforderlich.
    Man muss das ukrainische Gesundheitszeugniss vorlegen.
    Mit viel Vitamin B geht da schon einiges. 8)

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • UA Führerscheine müssen innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden. Dazu muss die Prüfung erneut abgelegt werden. Es kann durchaus Sinn machen, einen Führerschein in UA zu machen, wenn viele Fahrstunden notwendig sind, denn diese sind in UA deutlich günstiger.


    Man kann natürlich auch in beiden Ländern (UA und DE) leben. Dann wäre ein UA Führerschein in DE praktisch unbegrenzt gültig. Natürlich sollte man für den schlimmsten Fall auch in der Lage sein zu beweisen, dass man wirklich in UA wohnhaft ist und sich nicht fast das die gesamte Zeit nur in DE aufhält.


    Nicht ganz Richtig.. Nach erste Anreise läuft die Zeit (6 Monate). Wenn Du eine Anschrift (oder Deutsche Ausweis hast) und schon mehr als 6 Monate hier wohnst ist dein Führerschein hier in Deutschland nix wert.



    Jeder ist verpflichtet nach 6 Monate eine Deutsche Führerschein zu beantragen (ab erste anreise) !

  • ukr1991
    Sorry, das ist falsch.


    Noch einmal: Ist der Lebensmittelpunkt in UA (Aufenthaltsdauer dort > 185 Tage), gilt der Führerschein auch in DE. Selbst wenn man eine Aufenthaltserlaubnis in DE hat. Merke: Eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Aufenthaltsverpflichtung! Mit erster Einreise hat das nichts zu tun!
    Zum nachlesen:

    Zitat

    Ohne einen "ordentlichen Wohnsitz" in der Bundesrepublik Deutschland, kann man mit einem gültigen ausländischen Führerschein in Deutschland grds. unbefristet ein Fahrzeug der Klasse führen, für die die ausländische Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.
    ...
    Einen "ordentlichen Wohnsitz" hat eine Person i.d.R. dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt.


    http://www.adac.de/infotestrat…e/default.aspx#tabid=tab3


    Gruß
    Siggi

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