Hallo Community,
Meine Frau und ich, möchten ihre Mutter zu uns nach Deutschland einladen, sie kommt aus der Ukraine(Donezk), sie ist Rentnerin. Ich habe mir das ein wenig durchgelesen und was von Einladung beantragen lesen usw. Ledoch ist das noch ein wenig zu kompliziert für mich. Kann mir jemand helfen wie man das schritt für schritt am besten macht, was zuerst und was zuletzt. Persönliche tipps.
Schengenvisa für Schwiegermutter
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Schau bitte mal hier: Besuch enger Familienangehörigen
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Hier habe ich von unseren Erfahrungen geschrieben:
Probleme bei der Beantragung eines 5 Jahres VisaDer erste Schritt: Zum lokalen Ausländeramt und dort eine Verpflichtungserklärung machen.
Dort muss vermutlich eine KV vorgelegt werden:
Reiseversicherung für ausländische GästeGruß
Siggi -
Einen wunderschönen gute Tag!
Ich hätte da ähnliche Frage. Muss meine Familie in der Ukraine für ihr erstes Visum für Deutschland nach Kiev oder geht das auch über Visumcentrum in Donezk?
Bedanke mich in Voraus für Eure Antworten und eventuelle Tipps
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Einen wunderschönen gute Tag!
Ich hätte da ähnliche Frage. Muss meine Familie in der Ukraine für ihr erstes Visum für Deutschland nach Kiev oder geht das auch über Visumcentrum in Donezk?
Bedanke mich in Voraus für Eure Antworten und eventuelle Tipps
Nur in Kiew. -
Einen wunderschönen gute Tag!
Ich hätte da ähnliche Frage. Muss meine Familie in der Ukraine für ihr erstes Visum für Deutschland nach Kiev oder geht das auch über Visumcentrum in Donezk?
Bedanke mich in Voraus für Eure Antworten und eventuelle Tipps
Geht beim ersten mal nur in Kiew. -
Ich habe gelesen das seit dem neuen abkommen mit der EU, die Antragspreise von 60 auf 35 Euro reduziert wurde und für bestimmte Leute z.b. Rentner(was hier zutrifft) Kinder etc. Keine Visumsgebühren anfallen, richtig?
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Ich habe gelesen.....
Wo steht das?
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Habe da was gefunden:
(1)
Für die Bearbeitung der Visumanträge ukrainischer Staatsangehöriger wird eine Gebühr
von 35 EUR erhoben. Dieser Betrag kann nach dem Verfahren des Artikels 14 Absatz 4 geändert
werden.(4)
Folgende Personengruppen sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde),
Großeltern und Enkelkinder - von Staatsangehörigen der Ukraine, die im Gebiet eines
Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;usw.
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unter k
k) Rentner oder Pensionäre;
da sie aber eine Familienangehörige ist trifft es sowieso zu wenn ich mich nicht irre
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