Ukrainische Staatsangehörige - Kein Anspruch auf Einbürgerung, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht erlischt - Urteil vom 25. Januar 2012 – 2 K 1237/10

  • a) wie wird verfahren mit der Unzumutbarkeit, wenn z.B. Immobilienbesitz etc. in der UA verhanden ist?


    Ausländer dürfen Immobilien besitzen. Das steht einer Einbürgerung nicht im Wege. Ausnahme: Ackerland, aber dies kann man verkaufen. Auf diesem Wege wird man die Zweistaatigkeit nicht erreichen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo liebe Leser,


    ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass
    1) Jeder Fall ist individuelll und anders
    2) ich würde mich von dem Urteil 2012 nicht entmutigen lassen


    Ich bin gerade auch in der Phase der Einbürgerung und habe auch einige Probleme.
    Alle veröffentlichen Urteile sind ein Anhaltspunkt und nur eine mögliche Verfahrensweise. Man muss einfach glaubhaft machen können, dass man alles Mögliche für die Ausbürgerung getan hat.

    Einmal editiert, zuletzt von danaida ()

  • Soeben den ganzen Thread gelesen!


    Zu # 1 confusion: wie hat sich die Dame nachweisbar um die Ausbürgerung aus UA bemüht? Sollte das ein Witz sein? Dafür müssen die nötigen Gesetze erst noch erfunden werden!
    zu# 5 Frage : ...hat jemand..... JA - 2xjemand! Das nennt man ERMESSENSEINBÜRGERUNG unter einsweiliger Hinnahme ...... nach ausreichender Bemühungen usw...! 9 Jahre ernsthafte Bemühungen für die Abgabe des Inlandausweises und Abmeldung vom Wohnort!!
    1.) 2003 Vollmacht für Schwiegermutter mit Inlandpass per Einschreiben , nach 4 W. zurück-UA Post befördere keine Pässe! Nase voll!
    2.) 2008 erneut Vollmacht für Schwiegermutter, Pass inzwischen zurück nach UA durch Besuch
    ( natürlich jeweils vom Notar und mit Apostille) beide Vollmachten: nicht anerkannt!
    3.) Vollmacht vom Generalkonsulat der Ukraine - nicht anerkannt!
    4.) Prozessvollmacht für ukrainischen Anwalt und Gerichtsverhandlung - Erfolg = 0 ! Kein Behördenvertreter erschienen!!!


    Bitte beim Rp um mündliche Anhörung zur Sache. Erfolg : SCHLUSS MIT LUSTIG! -- Ermessenseinbürgerung!


    Anm.: Meine Frau konnte 2003 die 4Wochenfrist für die Änderung des Inland pass nicht einhalten weil 7 Tage vor der Hochzeit unser Baby geboren wurde und es im Januar auch so schön warm ist für einen Säugling! An dem ganzen Zirkus waren natürlich, wie immer im Forum, die deutschen Ämter schuld! Na ja--lassen wir das. Es gibt mit Sicherheit User welche das so begründen können.
    Meine 1.Frage: was sollen bitte meine Damen nun noch mit ihren UA-Reisepässen? Wozu sollen die noch nützen, wenn nicht für das örtliche Pfingstfeuer?
    Meine 2. Frage: nach Meinung des UA-Gerichts hätten beide Damen in die Ukraine fahren müssen und neue Inlandpässe beantragen. Welchen Wohnsitz sollten sie bitteschön angeben? Einen ukrainischen hatten sie ja schon seit Jahren nicht mehr-- also den deutschen seit 2003! Dann Pass abgeben und den ( deutschen )Wohnsitz abmelden? Schon wären die Damen Obdachlos! Ein Behördenheini in der Ukraine meldet deutsche Wohnsitze ab?? Das Gelächter beim RP werde ich nicht so schnell vergessen!! Die gleiche Frage hat meine Frau an das Generalkonsulat gerichtet! Man war sehr ratlos..äh.. man werde sich bemühen und eine Lösung herbei führen. Siehe da, es ist sogar ( etwas verspätet!!) gelungen! Am 05.09. kam ein Anruf ( um 18:00Uhr!) es geht alles i.O. --sofort kommen den Inlandpass ( war inzwischen wieder hier!)und 60€ mitbringen! Wie bitte?? Auf einmal ist der hl.Geist über die ukrainischen Amtsschimmel gekommen und hat alle hell erleuchtet-- eine nachträgliche Ausbürgerung ist sogar möglich? "... dann wäre doch alles in Ordnung und es gäbe auch keinerlei Schwierigkeiten bei evtl. Besuchsreise in UA....." ( oder ist sonst die Beute futsch?) Neuer Leitspruch: Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger! Wenn die Sache in trockenen Tüchern ist werde ich weiter berichten-- noch traue ich solchen Sprüchen nicht und meine Erlebnisse in Sachen UA waren zu grell!
    Meine 3. Frage : im Grunde genommen bin ich etwas erschüttert! Ich habe lediglich am 28.05. in einem Beitrag von Einbürgerung
    was geschrieben - woher wissen die das und wie sind die so schnell auf uns gekommen?? Da kommt ja echte Freude auf!!
    MfG
    R.W.

  • Vervollständigung!


    Was kwb und LmB geschrieben haben ist Punkt für Punkt richtig und ist das normale Verfahren!
    Nach Ausbürgerung aus der UA wird die Einbürgerung in DE ohne weitere Umstände vorgenommen.


    Ausnahme: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG,wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind!
    Auflage: sofort zur ABH ! Die Aufenthaltstitel im ukrainischen Reisepass werden UNGÜLTIG gestempelt- wozu sollen die dann noch zu gebrauchen sein? Für die Ukraine ist mit der Einbürgerung in DE , die Staatsangehörigkeit laut Gesetz der UA automatisch erloschen! Das mag gutgehen solange man dort keine Kenntnis davon hat- aber wehe wenn!
    Uns ist nun die nachträgliche Ausbürgerung ermöglicht worden und diesen Weg werden wir auch tunlichst gehen! Die erforderlichen 220 € werden "großzügig gespendet".
    Zum Konsulat: eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich- sonst machen die keinen Federstrich! Es gibt aber 2 Möglichkeiten.
    1.) Die normale Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen und PMG Stempel.
    2.) Die vorläufige/vorübergehende Anmeldung. Es wird ein rechteckiger Stempel gemacht mit einer Frist von----bis...! Vor Ablauf der
    Frist muß jeweils erneuert werden! Das ist möglich wenn der Inlandpass noch nicht abgegeben und der Wohnsitz noch nicht
    abgemeldet ist.
    Die notarielle Einverständnis der Eltern muß aber in beiden Fällen vorliegen-sonst geht beim Konsulat eben nix! Der neue Reisepass für meine Frau, und der erste Reisepass für unsere Tochter ( mit 16) hätten in 2010 nicht ausgestellt werden können!
    Die Bescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber in der Ukraine ist nicht unbedingt erforderlich. Es kann im Antrag auf Anmeldung angeführt werden,daß man noch nicht gearbeitet habe. Das wurde meiner Frau so im Konsulat angeraten! Sie hatte nur 3J in einem Krkh. gearbeitet und dort wurde meiner Schwiegermutter (trotz Vollmacht!) die Bescheinigung und die Herausgabe des Arbeitsbuches verweigert!
    Die Abmeldung vom Wohnsitz in UA und die Abgabe des ( inzwischen ungültigen) Inlandpass kann inzwischen vom Konsulat vorgenommen werden. Es sind Antragssformulare dazu vorhanden. Kostet pro Person 30€ !
    Wenn das etwas früher so möglich gewesen wäre,dann hätten wir Kosten und einen beachtlichen Haufen an Schriftverkehr und Ärger weniger gehabt- die Einbürgerung wäre normal abgelaufen!
    Alles wie >> ...einfach so...<< sind wilde Gerüchte und zeugen von erheblicher Unkenntnis!


    R.W.

  • Hallo liebe Forum-Gemeinde,


    heute wurde ich eingebürgert!


    In meinem konkreten Fall konnte ich glaubhaft nachweisen, dass für mich die Ausbürgerung aus der Ukraine eine Unzumutbarkeit darstellt.
    Darum wurde mir die deutsche Staatsangehörigkeit unter Hinnahme der alten Staatsangehörigkeit verliehen.


    An der Stelle möchte ich auch sagen, dass es kein Norrmalfall ist und auch nicht so einfach war.


    Die ganze Sache hat bei mir etwas mehr als 1 Jahr gedauert.
    Jetzt muss ich mich noch nachträglich aus der Ukrainie ausbürgern lassen. Das möchte ich auf jedem Fall tun, damit der ukrainische Staat nicht mal 1% seiner Macht irgendwo oder irgendwann auf mich ausübt.
    Ich will eine 100% -ige Deutsche sein und freue mich riesig darauf!


    Meine Frage: Hat jemand eine Ahnung, wie genau die nachträgliche Asbürgerung aus der Ukrainee funktioniert?
    In einem Beitrag von Richard-Willi stand etwas von einem Antrag und 30 Euro Gebühr. Wie ist es, wenn Kinder in Deutschland gebohren sind? Wie werden sie aus der Ukraine ausgebürgert?
    Vielen Dank für ihre Antworten.


    danaida

    Einmal editiert, zuletzt von danaida ()

  • Hallo danaida,


    wenn Du eingebürgert wurdest kann es sich nur um die Ermessenseinbürgerung handeln, so wie bei meinen Frauen! Glückwunsch!
    Von der Ausbürgerung für 30 € war keine Rede . Hinderungsgrund war die leidige Angelegenheit mit dem Inlandpass! Wenn Du mit dem Staat Ukraine reinen Tisch machen willst, dann mußt Du nun den üblichen Weg gehen!
    Um den längst verfallenen Inlandpass abgeben und die Abmeldung vom Wohnort zu machen haben wir 2 sinnlose Vollmachten vom DT Notar und eine vom Konsulat für die Schwiegermutter ausfertigen lassen! Letztere für eine Gerichtsverhandlung ( UA-Anwalt) gegen die Meldebehörde--hat auch nix gebracht! Dauer der ganzen Angelegenheit:8 Jahre!
    Das Urteil sah so aus: meine Frau sollte in die Ukraine fahren, eine neue Wohnung mieten, die alte war ja schon Jahre vorher aufgegeben, und einen neuen Inlandpass beantragen. ( wie lange dauert das, plus saftige Strafe??) Danach den neuen Inlandpass wieder abgeben und Wohnsitz abmelden! Dieser unglaubliche Zirkus hat hier beim RP gereicht- Frau und Tochter wurden eingebürgert! Allerdings mit der Aufforderung die Ausbürgerung aus UA, wenn möglich nach zu vollziehen!
    Daraufhin hat meine Frau das Konsulat angeschrieben ( das blödsinnige Urteil beigefügt) und um Auskunft gebeten: warum man ihr eine Vollmacht ( für Geld!!) ausgestellt hat obwohl man wusste daß es nichts bringt? Daraufhin war erstmal Ruhe!
    Vor dem Sommerurlaub habe ich hier im Forum kurz von der Ermessenseinbürgerung geschrieben- sonst wußte das kein Mensch-wozu auch? Das hatte seltsame Folgen! Wenige Wochen später wurde meine Frau vom Konsul in Ffm. angerufen ( 18 Uhr !!!) und aufgefordert, schnellstens mit Tochter, dem Inlandpass und Reisepässen nach Ffm. zu kommen! Wurde auch gemacht.
    Dort mußten sie jede einen VORDRUCK ausfüllen für die Abmeldung am ehemaligen Wohnort, die beschrifteten Seiten der Reisepässe wurden VOM KONSULAT ( !!!!!) abgelichtet und der Inlandpass meiner Frau abgegeben! Pro Vordruck bzw. Antrag 30 € bei der Poststelle um die Ecke eingezahlt. Das habe ich Dir geschrieben-bitte nachschauen!
    Es wurde gesagt, diese Prozedur werde so 3 bis 4 Monate dauern-es müßte sich daher in den nächsten Tagen etwas tun!
    Wenn die Abmeldung vorliegt muß der endgültige Eintrag in den Reisepässen vorgenommen werden, danach wird die Ausbürgerung ganz normal beantragt. Bisher waren beide Frauen nur vorläufig/befristet angemeldet und mußte alle 2 Jahre erneuert werden! Vorläufig angemeldet mit Elternerlaubnis, übersetzte Heiratsurkunde usw usw! Sonst hätten die Brüder vor 2 Jahren meiner Frau keinen neuen Pass und der Tochter nicht den ersten Reisepass ausgestellt! Ist daher nur noch Formsache.
    Warum hat man uns 8 Jahre lang so an der Nase herum geführt und uns einen Haufen Geld aus der Tasche gezogen, wenn man sogar fertige Vordrucke für den obigen Vorgang auf dem Konsulat hatte?? Die Liebhaber der Ukraine fragen mich besser nicht was ich von diesem absurden Gebilde halte!! Klar ist, daß wir uns den ganzen Ärger hätten ersparen können wenn der Inlandpass gleich nach der Heirat geändert worden und die Abmeldung durchgeführt worden wäre! Nur:
    1.) Niemals hätte ich meine Frau im Winter mit einem Neugeborenen auf dem Arm in die Ukraine fahren lassen! Meinetwegen kann der Satan persönlich dorthin fahren-MEIN JUNGE NICHT!! Oder hätte ich ihn in der benötigten Zeit stillen sollen??
    2.) Wir haben über lange Zeit von dieser Angelegenheit überhaupt nichts gewusst! Meine Frau war doch längst vor der Heirat hier beim EMA mit festem Wohnsitz gemeldet und mit Aufenthaltserlaubnis ausgestattet!
    Zum Kind: Du hast doch nicht etwa Euer Kind beim Konsulat angemeldet?? Dann wäre Dir aber wirklich nicht mehr zu helfen!!


    Sobald sich in der Sache etwas tut werde ich Dir genauestens berichten, allerdings per E-Mail! Das hatte ich ja versprochen und daran halte ich mich auch! Bisher hat sich noch nichts getan- also konnte ich auch noch nicht berichten, raten oder vermuten hilft bekanntlich nicht weiter!


    Ich hoffe das reicht nun mal so langsam-man muß auch mal genau lesen-notfalls 2x!


    MfG R.W.

  • @ Richard-Willi: ja, sorry, stimmt, du sagst etwas von der nachträglichen Abmeldung vom Wohnort, nicht von der nachträglichen Ausbürgerung.
    Siggi: schreib mir doch eine PM, was genau Du wissen willst.
    jimknopf: danke:)) aber ich sage nochmal: es ist ein Ausnahmefall gewesen udn war ein ziemlicher Kampf. Es ist wirklich so, dass in meinem konkreten Fall keine Möglichkeit für den normalen Weg der Ausbürgerung besteht.


    Ich muss mich jetzt also
    1) im Konsulat vom Wohnort abmelden soll (mit dem oben genannten Vordruck)
    2) Ausbürgerung durchführen, wie auf der Botschaftsseite beschrieben ist? Ohne mich zuerst für den ständigen Wohnsitzt in Deutschland anmelden zu müssen?

    Einmal editiert, zuletzt von danaida ()

  • @ danaida,


    wie ich Dir geschrieben hatte, machen wir die nachträgliche Ausbürgerung nur damit meine Lieben "freie Fahrt" haben wenn es mit unserer lieben Babuschka zu Ende geht. Sonst laufen womöglich nach der evtl. Einreise meine so geliebten "Aufdampfer" für eingeschriebene Doku-Taschen hinter meinen Angehörigen her!
    Wenn Du eingebürgert bist und ohnehin aus den bekannten Gründen keinen Kontakt mehr in Richtung Ukraine pflegst, dann kannst Du auf eine Ausbürgerung verzichten und Reise-und Inlandpass als Andenken aufbewahren!
    Ohne mindestens eine befristete Anmeldung ( alle 2 J. erneuern!)beim Konsulat machen die keinen Finger krumm für Dich!
    Für die Ausbürgerung selbst MUSST Du voll angemeldet sein, mit dem beknackten Stempel im Reisepass!
    Aber wie gesagt-wozu brauchst Du das noch?? Von deutscher Seite wirst Du keine Schwierigkeiten bekommen wenn man Dich aufgrund Deiner besonderen Situation eingebürgert hat.
    Vor allem: lasst Euch nicht von solch kranken Menschen das Leben versauern! Haltet zusammen und lasst die Heiden unbeachtet toben!
    Wie versprochen: wenn was reinkommt melde ich mich!


    MfG R.W.

  • Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch .... zuerst

    In meinem konkreten Fall konnte ich glaubhaft nachweisen, dass für mich die Ausbürgerung aus der Ukraine eine Unzumutbarkeit darstellt.

    und dann

    Jetzt muss ich mich noch nachträglich aus der Ukrainie ausbürgern lassen.

    ist das nicht ein Widerspruch in sich?????

  • @ danaida,


    habe noch vergessen: nach erfolgter Einbürgerung mußt Du ja wohl zur ABH und dort kommt der Stempel in Großbuchstaben UNGÜLTIG auf die Niederlassungserlaubnis-oder ist das im Norden nicht so? Damit ist der Reisepass nicht mehr für Ein-oder Ausreise zu gebrauchen und völlig wertlos!
    Kannst ja das Ding mal den werten Herren im Konsulat unter die Nase halten- mal sehen was Dir angeraten wird!
    Bei uns haben sie diese Seite ja auch selber abgelichtet --und kein Wörtchen darüber verloren! Die wußten offensichtlich sehr genau was Masse war!!
    Nur woher? Mit R.W. kann man nichts anfangen- war der Name meines Vaters! Schon erstaunlich was es so gibt!


    MfG R.W.

  • @ alle:


    Bei mir war es so: ich habe mehrmals ans Konsulat geschrieben und in jedem Antwortbrief von denen war eine neue zusätzliche Forderuung. Letztendlich haben sie eine Forderung an meinen deutschen Mann gestellt sein Ausweis und Gehaltsnachweis dort vorzulegen. Sie haben Sachen verlangt, die es auf der offiziellen Homebage nicht gab.
    Das konnte ich der ABH vorlegen und beweisen, dass das Konsulat willkürlich handelt.

  • Ukrainischer Staatsbürger (20-jähriger Kochlehrling) hat Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland, ohne dass seine ukrainische Staatsangehörigkeit erlischt.


    Urteil des Verwaltungsgericht Aachen (Nordrhein-Westfalen) vom 13.01.2014, 4 K 2605/12

  • Und wie kam sowas zu Stande? Also funktioniert doch die doppelte Staatsbürgerschaft?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!