a) wie wird verfahren mit der Unzumutbarkeit, wenn z.B. Immobilienbesitz etc. in der UA verhanden ist?
Ausländer dürfen Immobilien besitzen. Das steht einer Einbürgerung nicht im Wege. Ausnahme: Ackerland, aber dies kann man verkaufen. Auf diesem Wege wird man die Zweistaatigkeit nicht erreichen.
Gruß
Siggi