KFZ- Erfassung in UA

  • Ich hab mal eine Frage zum Thema KFZ. Ich wohne noch in D und fahre mit meinem Auto aus D über die Grenze in die UA. Angenommen ich kann nicht nach 2 Monaten die UA wieder mit dem KFZ verlassen (z.B. technische Panne / Unfall oder krank). Was droht mir dann? Erhalte ich jetzt eine Geldstrafe? Gibt es auch noch grüne Grenzübergänge in die UA? Wie wird das KFZ erfasst? Ich bedanke mich vorab für die Antworten, da ich absolut blank auf diesem Thema bin.

    2 Mal editiert, zuletzt von romeo_305 ()

  • Das KFZ wird in einer Datenbank erfasst. Die Überschreitung der 2 Monate ist ein Zollvergehen. Schlimmstenfalls kann man das Auto beschlagnahmen. Es gibt schon einige Beiträge zum Thema (Beitrag #47):
    Reise in die Ukr - Dai, Strassenzustände, Verkehrssituation, Grenze, Navigationssystem,Hotels, allgemeines


    Hinweis: Als Nicht Resident kann das Fahrzeug auch über 2 Monate im Land bleiben, aber man muss es in UA anmelden. Dann darf das KFZ bis zu einem Jahr in UA verbleiben. Infos dazu gibt es beim lokalen Zoll.


    Gruß
    Siggi

  • Danke Siggi, der lokale Zoll hat uns auf eine Gesetzesänderung hingewiesen. Das macht jetzt der OVIR vom Gebiet. Wir haben aber nichts in der Hand.

  • Ab 1.5. wird die 2-Monatsfrist, welche für Nicht-Redisente gilt, auf 1 Jahr erweitert.
    Außerdem: M.W.n. gilt .Zt. nur für die DAI die 2-Monatsfrist. Für den Zoll allerdings eine Jahresfrist. Und dies wird nun offensichtlich zum 1.5. zusammengeführt.
    Ob die Jahresregelung nach dem 1.5. auch schon für Pkws gilt, welche sich bereits im Lande befinden, kann ich nicht beurteilen.


    Siehe z.B. hier: http://cripo.com.ua/?sect_id=7&aid=131840
    oder hier: http://www.kommersant.ua/doc/1891892/print

    Einmal editiert, zuletzt von jimknopf ()

  • Hat zufällig jemand Erfahrungen mit "Border-Runs" gemacht? Also nach zwei Monaten mit dem KFZ das Land verlassen und sofort wieder einreisen. Wenn das klappt: Muss zwischen Aus- und Einreise ein bestimmter Zeitraum (z.B. eine Nacht) liegen? Würde es theoretisch reichen ins "Niemandsland" zu fahren, dort einen (mitgebrachten) Kaffee zu trinken, umzudrehen und wieder einzureisen (z.B. weil einem auffällt, dass man gar nicht im Besitz eines belarussischen Visums ist)?


    Siggi
    Hast du zufällig einen Link wo man diese 12-Monats-Regelung nachvollziehen kann? Gelten Menschen mit Wohnsitz in der Ukraine (und nur dort) aber ohne Daueraufenthaltsgenehmigung (also mit befristetem Visum) eigentlich als "Residents"?


    Diese Autonutzungsgeschichte in der Ukraine ist wirklich ganz schön kompliziert !think!.

  • Außerdem: M.W.n. gilt .Zt. nur für die DAI die 2-Monatsfrist.

    Für die DAI?! Ich dachte es ginge dabei generell nur um Zollangelegenheiten. Was hat denn die DAI damit zu tun und wie kann dort geprüft werden wie lange ein Auto sich schon im Land aufhält (also: bei einer ganz normalen Straßenkontrolle)?

  • Hat zufällig jemand Erfahrungen mit "Border-Runs" gemacht? Also nach zwei Monaten mit dem KFZ das Land verlassen und sofort wieder einreisen. Wenn das klappt: Muss zwischen Aus- und Einreise ein bestimmter Zeitraum (z.B. eine Nacht) liegen? Würde es theoretisch reichen ins "Niemandsland" zu fahren, dort einen (mitgebrachten) Kaffee zu trinken, umzudrehen und wieder einzureisen (z.B. weil einem auffällt, dass man gar nicht im Besitz eines belarussischen Visums ist)?




    Diese Autonutzungsgeschichte in der Ukraine ist wirklich ganz schön kompliziert !think!.

    1) JA. 2) NEIN. 3) JA, mit "Bearbeitungsgebühr". Kommt allerdings wohl auf die Grenzstation an. Andernfalls wird die Ausreise/Einreise in anderes Land/Wiedereinreise verlangt. Falls Du auch in den Süden fahren würdest, kann ich Dir schon eine passende Grenzstation nennen. Aber nur per PM.


    Nicht kompliziert, sondern ganz einfach.

    Einmal editiert, zuletzt von jimknopf ()

  • Für die DAI?! Ich dachte es ginge dabei generell nur um Zollangelegenheiten. Was hat denn die DAI damit zu tun und wie kann dort geprüft werden wie lange ein Auto sich schon im Land aufhält (also: bei einer ganz normalen Straßenkontrolle)?


    Einreisestempel im Pass. Ab 1.5. aber kein Unterschied.

  • Jimknopf das ist vollkommen korrekt, wenn Du zum örtlichen Zoll kommst geben sie Dir diese Auskunft: Auf meine Frage was nun mit dem DAI, kam die Antwort, die haben unsere Telefonnummer und können hier anrufen für Steuervergehen sind die nicht zuständig.
    Bei der Ausreise habe ich dann auch keine Schwierigkeiten gehabt. Die Frist des Aufenhaltes in der Ukraine darfst Du aber nicht überschreiten. Und wenn da Auto und Stempel im Pass nicht zusammenpassen (Kontrolle mittels Computer an der Grenze) dann kann es Schwierigkeiten geben. Ansonsten ist alles im grünen Bereich und wird ja dem DAI jetzt auch schriftlich vorgelegt.
    Gruß Oldtrotter

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