Ablauf der Scheidung in UA

  • Meine Liebste lässt sich von ihrem Ex scheiden, er wird wohl nicht zustimmen, schon um sie ärgern zu können....


    Wie läuft das denn ab? Auf was sollte man achten? Sie hat einen Sohn, Sorgerecht wird ja geteilt oder?
    Es steht zwar etwas dazu irgendwo in einem anderen Thema, aber ich würd es gern detaillierter wissen.
    Und hier unter rasvod steht dazu ja noch nichts.

  • du bist doch der marco, dessen freundin in der ukrainischen justiz arbeitet. für sie sollte es doch ein leichtes sein, sich in eigener sache schlau zu machen.
    sie berichtet dir dann und du stellst es für alle interessenten ins forum.

  • du bist doch der marco, dessen freundin in der ukrainischen justiz arbeitet. für sie sollte es doch ein leichtes sein, sich in eigener sache schlau zu machen.
    sie berichtet dir dann und du stellst es für alle interessenten ins forum.


    Die Justiz ist nicht nur in UA ein weites Feld und sollte es so "leicht" sein hätte Marco hier wohl nicht gefragt!


    Wieso werde ich den Eindruck nicht los das Du nur zum "stänkern" im Forum bist? Ich "stänkere" ja auch mal ganz gern-aber "immer&ausschließlich" wäre mir persönlich zu wenig . . . . .


    Schönen Sonntag wünscht


    Martini

  • du bist doch der marco, dessen freundin in der ukrainischen justiz arbeitet


    Lieber jinetero, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich schrieb Justizverwaltung und nicht Gericht oder Anwaltskanzlei, dort hat das eine mit dem anderen eher wenig zu tun...und auf blöde Kommentare kann ich verzichten...Hast Du was zu meiner Frage was sinnvolles beizutragen, dann los, ansonsten ab in die Quasselecke.


    ChristophVIE:
    Ich hab hier irgendwo gelesen, dass das Sorgerecht generell geteilt wird in UA...ist dem so?

  • Wenn Mutter mit Kind (weiterhin) in der UA leben, dann wird grundsätzlich das Sorgerecht geteilt. Es sei denn, der Mann (oder in Ausnahmefällen die Frau) hat sich "was zuschulden kommen lassen" oder ist - z.B. bei Drogenabhängigkeit und Prostitution - nicht in der Lage, das Kind zu erziehen und sich drum zu kümmern.



    Wenn Mutter und Kind ins Ausland gehen (wollen), KANN es kei n gemeinsames Sorgerecht (mehr) geben. Oder wie sollte das denn aussehen? Muss bei Entscheidungen, z.B. in Schulfragen, dringender Operation o.ä., immer erst der Ex-Partner in der UA gefragt werden, ist das de facto nicht möglich. Darum alleiniges Sorgerecht.

  • Ok, verstanden...zählt trinken auch zu den Verfehlungen? Es geht mir darum rauszubekommen, ob sie eine Chance hat, dass alleinige Sorgerecht zu bekommen.
    Wird das Kind dazu befragt?
    Wir wollen aber in UA leben...also nicht nach D.



    Siggi hat hier mal geschrieben, dass die Ehe nach 30 Tagen geschieden wird, auch dann, wenn der Partner nicht zustimmt. Ist auch dem so?
    Soll heissen, es gibt mindestens 2 Termine vor dem Scheidungsrichter? Gibt es da Fallen in die man treten kann? Kann ein Gericht z.B. so etwas
    wie Bedenkzeit auferlegen, frei nach dem Motto "Wollen Sie es sich nicht noch einmal überlegen"? Wie würdet ihr es einschätzen, wenn ich bei
    einem Termin anwesend wäre, sofern das geht?


    Hintergrund meiner Fragen ist, er wird nicht zustimmen, soviel ist mal sicher, sie will das Ganze aber möglichst schnell hinter sich bringen. Ich weiss nicht genau
    was in der Ehe so vorgefallen ist...irgendwie hab ich aber das Gefühl, dass da irgendwas war.

  • Marco, die Scheidung wird beim örtlich zuständigen Gericht eingereicht, es werden beide Parteien nach 3 bis 4 Wochen vorgeladen und angehört. Kommt es zu keiner Scheidung, weil einer der beiden Partner dagegen ist, und sich rechtlich nichts hat zuschulden kommen lassen, so wird nach etwa 1 bis 3 Monaten ein erneuter Termin anberaumt, der dann zur Scheidung führt, auch gegen den Willen des Partners.
    Die gemeinsame Wohnung wird geteilt, aber der eine Partner kann den anderen nicht hinauswerfen, es sei denn Verstösse gegen geltendes Recht, das Kind bleibt bei der Mutter, kann aber nicht gegen den Willen des Vaters ins Ausland fahren, selbst wenn der Vater Schwierigkeiten mit dem Unterhalt hat, ein äußerst schwieriges Unterfangen. Jemanden das elterliche Recht abzusprechen ist in der Ukraine ein nahezu unmögliches Verfahren, nur bei schwersten Vergehen gegen die Gesetze der Ukraine in Betracht zu ziehen. Hier hilft nur eine einvernehmliche notarielle Einigung. Wird leider oft als Geldquelle benutzt.
    An einer Wohnung besteht in der Regel bei den Eheleuten Gemeineigentum. Beim Auto und beim Bankkonto gibt es das nicht.
    Man kann seinen Anteil an der Wohnung verkaufen, aber man kann die anderen Miteigentümer nicht gewaltsam vor die Tür setzen. Man man noch mehr Theater machen will, dann überschreibt man seinen Anteil an der Wohnung seinen Enkeln oder Nichten/Neffen. Also es geht wirklich nur mittels gütlicher Einigung oder es hat tatsächlich ein Verbrechen gegeben! Danke Oldtrotter

  • Ok, Marco, das mit dem Trinken ist nicht so einfach zu sehen, das ist selbst in Deutschland eine Krankheit für die schon mache Frau oder Mann in die Falle der Armut getrieben worden ist. Andersherum kann aber bei einem abgestimmten Taktieren eine gute Lösung vor dem Notar herbeigeführt werden. Hier heißt es jetzt einen kühlen Kopf bewahren und falscher Beratung aus dem Weg zu gehen. Falsche und viele Köche verderben den Brei gleichermaßen. Mein Rat wäre, dem Mann oder der Frau eine Hilfe im Gegenzug zur alleinigen Ortsbestimmung für das Kind und dessen elterlichen Fürsorge anzubieten, ihn von Verpflichtungen zu entbinden und notfalls zu helfen im Kampf um sein Überleben. Aber das könnt Ihr beide nur vor Ort erledigen und wir sind hier letztendlich doch etwas überfragt. Mit lieben Grüssen Peter

  • Super oldtrotter, genau solch eine Antwort hab ich gebraucht. Vielen Dank! !wsmile!

  • Es geht nun los, sie reicht morgen den Antrag beim zuständigen Gericht ein. Kosten 110 UAH + 30 UAH für irgendwas technisches...


    Wenn gewünscht halt ich Euch auf dem laufenden.

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