Arbeitsvisum für Deutschland

  • Ein großes Hallo an alle in diesem informativen Forum. Ich habe ein Problem, worauf ich in den FAQ noch keine Antwort gefunden habe. Da ich schon länger immer wieder mit Botschaften etc. zu tun hatte, nur zum Trost die dt Botschaft in Kiew ist nicht allein. Die gleichen Geschichten hatte hatte ich schon vor 15 Jahren in der DomRep,gleiche Ablehnungsgründe und fadenscheinige Geschichten.Ich hatte immer den Eindruck, die leben auf einem anderen Stern. Ich habe nur einmal erlebt,dass die Person in der Botschaft nachgedacht hatte,sie allerdings war ganz neu vor Ort. Beim zweiten Telefonat war sie wie ausgewechselt,wie all die anderen vor Ort.Aber, und dass sollte man wissen, die anderen Länder in der Wohlstandsinsel Europa sind nicht viel besser, ich hatte noch mit Belgien zu tun, die sind noch viel schlimmer wie Dtl.


    Aber nun zu meinem Problem, vielleicht habt ihr eine Antwort.
    Meine ukrainische Freundin lebt in Tschechien seit etliche Jahren, war jedoch noch nie mit einem Tschechen verheiratet. Sie hat ein Visum (long term), was zeitlich zwar befristet ist,aber es wird immer wieder verlängert wird,da sie arbeitet. Ich habe diese Art von Visa noch nie gesehen, da so eine Konstellation in Dtl nie möglich wäre. (arbeiten und nicht verheiratet).


    Nun hatte ich die tollkühne Idee, sie in meiner Firma anzustellen, was ich auch gegenüber dem Arbeitsamt auch darstellen könnte. Somit müsste sie doch in den Genuss einer Aufenthaltserlaubnis +Arbeitserlaubnis für Dtl. kommen,oder irre ich mich da?

  • Den hatte ich mir bereits zu Gemüte geführt. Bei uns ist leider nicht ganz "normgerecht", da sie bereits eine tschechische Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hat und sich somit schon in der Wohlstandsinsel befindet.
    Oder sollte der Arbeitsmarktzugang in Dtl. anders sein als bei unseren östlichen Nachbarn ? Ich habe nämlich den Eindruck, dass unsere östlichen Nachbarn ohne die preisgünstigen Arbeitskräfte von noch weiter östlich garnicht leben könnten bzw. wirtschaftlich konkurenzfähig sind.


    Somit müsste der Beitrag eigentlich lauten: "Als hochqualifizierter Ukrainer einen Job in Deutschland finden",oder?


    gruss einzelkämpfer

  • Hallo einzelkämpfer,


    interessant wäre eine genaue Info über das Visum. Vielleicht ist es ein rein nationales Visum - nur für Tschechien. D-Visum. Damit darf sie meines Wissens nicht einmal zu Besuch nach D kommen. Inhaber eines nationalen Visums sind berechtigt, durch das Vertragsgebiet der Schengener Staaten zu reisen, um das Zielland zu erreichen. Gruß nobody

  • HAllo nobody,


    es ist kein nationales Visum,denn wir sind ohne Probleme über Deutschland nach Kuba und zurück geflogen. In Kuba selbst gab es auch keine Probleme mit der Einreise,trotz ukrainischem Pass. Es ist wie schon gesagt sehr merkwürdig,ein vergleichbares Visa/Aufenthaltserlaubnis gibt es in Dtl. nicht. Es ist alles in Tschechisch, als englischer Begriff der dort auftaucht, ist long term, was langfristig bedeutet. Sie ist auch schon einmal in Deutschland kontrolliert worden, es gab keine Probleme.


    Wir sehen uns zum Glück fast jede Woche,ist für uns beide auch ein bischen die Möglichkeit uns näher kennenzulernen,jeder hat seine Macken.


    Deutschland hätte in unserem Fall keine Möglichkeit den Kontakt via Botschaft zwischen uns zu verhindern,denn wir können uns jederzeit sehen und treffen.


    Vielleicht hilft ja dem einen oder anderen die Botschaft in Kiew etwas zu umgehen,wenn man erstmal ein Arbeitsvisum für unsere östlichen Nachbarn sich besorgt. Bei den Löhnen die dort gezahlt werden,arbeitet kein normalsterblicher tschechischer Mitbürger,so dass ich denke das immer Bedarf an Arbeitskräften ist.
    Gruss einzelkämpfer

  • Oder sollte der Arbeitsmarktzugang in Dtl. anders sein als bei unseren östlichen Nachbarn ?


    Jedes EU Land hat eigenen Regeln. Schon in Österreich sieht es deutlich anders als in DE aus. 4neo beschreibt im Thread die Situation in Österreich. Ein ukrainischer Bekannter, dessen Schwester in Italien verheiratet ist, bekam durch den Schwager ohne größere Probleme eine Arbeitserlaubnis für Italien. So etwas ist in DE völlig unvorstellbar.


    Vielleicht hilft ja dem einen oder anderen die Botschaft in Kiew etwas zu umgehen,wenn man erstmal ein Arbeitsvisum für unsere östlichen Nachbarn sich besorgt


    Ein Bekannter aus Sumy hatte schon vor Jahren eine Kapitalgesellschaft (das Äquivalent einer GmbH) in Tschechien gegründet. Dadurch bekam er eine Aufenthaltserlaubnis. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis konnte er auch in andere Schengen Staaten reisen und dort bis zu 90 Tagen bleiben (genauso wie im umgekehrten Fall meine Frau mit ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis in andere Schengen Staaten reisen kann). Seit vielen Jahren nutzen gut situierte Ukrainer diese Möglichkeit. Die laufenden Kosten sind nicht sehr hoch und die einmaligen Kosten liegen noch im vierstelligen Bereich. Mit Geld öffnen sich die Grenzen, denn es sind ja nur Armutsgrenzen, die dort von der EU errichtet wurden.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,
    ich kenne das auch.
    Mein Schwager hat auch so ein Visum.
    Habe auch schon hier in Deutschland gefragt ob er bei mir in der Firma damit arbeiten könnte, was diese dann verneinten.


    Den genauen Wortlaut der Ablehnung weiß ich leider nicht mehr.


    Wünsche Euch trotzdem viel Glück.


    Gruß
    Marcel

  • Hallo,


    es gibt folgende Möglichkeiten (so zumindest das Aussenministerium Tschechien):


    • Short-stay visa
    • Long-stay visa
    • Long-term residence permit
    • Permanent residence permit

    Wenn also 1. und 2. (C- und D-Visum) ausfallen, so gibt es ja nicht mehr als zwei verbleibende Möglichkeiten. Allerding bei "long-term residence" sehe ich zur Zeit keine aktuelle Zugangsberechtigung. Das sollte aber kein Grund sein, dass sie das nicht hätte. Sie ist sicher schon etliche Jahre im Land.




    http://www.mzv.cz/jnp/en/infor…long_stay_visa/index.html


    Aber das muss man zuerst wirklich genau wissen!


    long-term residence - das wäre dann bei uns in D:

    • Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre z.B.
    • Dann heisst die Daueraufenthaltserlaubnis heute Niederlassungserlaubnis
    • Und dann haben wir noch Daueraufenthalt-EG

    Bin ich jetzt komplett auf dem falschen Weg? Das wäre doch die direkte Übertragung, oder? Und wenn sie Daueraufenthalt-EG hat, dann kann sie auch das Land wechseln. Allerdings bestehen in D hohe Hürden.
    Gruß nobody

  • @nobody, vielen Dank für die ausführliche Recherche.
    Ich werde mir das Visa beim nächsten MAl wenn wir uns treffen etwas genauer ansehen,es ist irgendwie komisch. Sollten die tschechischen Kollegen es allerdings in ein permanent umwandeln, dann dürfte sie den EG-Daueraufenthalt haben.
    Normalerweise müsste sie schon ein permante recidence haben, da sie eine Firma hat und Steuern bezahlt.


    @nobody, wie meinst Du das mit den hohen Hürden bzgl. des Landeswechsels?


    Sollten es die üblichen sein, mit Einkommen,Wohnraum etc.? Sollten es diese Sachen sein, bestehen von meiner Seite keine Probleme, da ich für sie bürgen kann und wir ja auch zusammen leben würden.


    Interessant wäre auch noch die Frage,was im Falle einer Heirat (was früher oder später von uns geplant ist) mit ihrer "Vorzeit" in der EU geschieht, normalerweise müsste sie doch sofort eine Niederlassungserlaunbis bekommen. Das einzigste was ihr fehlt, ist der der Sprach-Murks, dafür spricht sie fliesend Tschechisch,soll ja manchmal helfen....


    vg einzelkämpfer

  • so dreimal war mein Text weg, jetzt speichere ich erst mal dies ?????


    Hallo, es gibt unterschiedliche Anforderungen zwischen Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EG. Dazu noch Unterschiede, wenn ein deutscher Partnet mit im Spiel ist. Gehe also mal von meiner Frau aus:


    Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren. Nachweis eigenen Einkommens und Wohnraumes entfiel; stattdessen musste ich das nachweisen ... unsere ABH reagiert da etwas über. Dann Integrationskursnachweis bis Sprachniveau B1 und Überprüfung beim LKA.


    Daueraufenthalt-EG gibt es erst nach 5 Jahren. Ansonsten wie oben. Achtung Ausländer müssen nicht nur eigenes Einkommen, Wohnraum, Krankenversicherung nachweisen. Die haben noch Hürde von 60 Monaten Beitrag zur Rentenversicherung wie bei Niederlassungserlaubnis bereits auch. Ausländern wird somit Niederlassungserlaubnis oder daueraufenthalt-EG fast unmöglich. Das ist dicht gemacht.


    Dennoch bietet Daueraufenthalt-EG Vorteile. Sollte man anstreben, wenn man nicht auf Wechsel der Staatsbürgerschaft abhebt.
    Gruß nobody

    3 Mal editiert, zuletzt von nobody ()

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