Hallo,
möchte schon bald die Reise in die Ukraine antreten zur EM 2012. Fahrzeughalter ist jedoch mein Vater und ich selbst habe keine Sprachkenntnisse in ukrainisch. Mir würde schon helfen, wenn hier jemand ein paar Zeilen als Antwort hinterlässt. Leider weiss ich jedoch auch nicht, ob ein Text der jeweiliigen Landessprache, hier: ukrainisch, dies in Deutschland notariell beglaubigt werden kann, wenn der Notar selber keine Sprachkenntnisse hat. Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Muss man da einen offiziellen Übersetzer hinzuziehen oder wie läuft das?
VG
Daniel