Als dt. Staatsbürger mit in der Ukraine Angemeldetem Auto einreisen

  • Hi Zusammen.
    Für Regelmäßige Fahrten in die Ukraine möchte ich mir ein Auto zulegen.


    Ist es möglich ein Auto in der Ukraine zu kaufen und auf einen ukrainischen Staatsbürger rechtmäßig eintragen zu lassen und mit diesem dann in Deutschland (mit ukr.Kennzeichen) einzureisen?
    Und unter welchen Bedingungen/ Voraussetzungen?


    Besten Dank.
    Shlomo

  • Hallo Shlomo,


    im Moment sehe ich keinen Sinn darin. Wozu dieser irrwitzige Umweg? Und dann noch ohne Not.



    Bitte bedenke, dass eine UA-Haftpflichversicherung allein schon nur einen Bruchteil (im Vergleich zur deutschen) absichert. Ich könnte irgendwelchen Eltern niemals in die Augen schauen, wenn durch meinen Fahrfehler etwas Schlimmes passieren sollte ... und dann gibt's für das Opfer nichts?


    Früher konnte meine dänische Verwandschaft auch nicht mit meinem deutschen Auto in Dänemark fahren. Ist seit der EU anders, aber ich sehe im Verhältnis D zu UA ähnliche Probleme.
    Gruß nobody


    Moment, ich habe jetzt erst verstanden ... du hast keinen deutschen Führerschein ... ist das so?

  • Nene, dt. Führerschein ist da.
    Es soll ein Landcruiser werden, Steuern in D so in etwa 1000€...


    Mein Plan ist simpel. Auto kaufen, auf meine Freundin anmelden, selber fahren.
    Nach D, nach UA, usw. (evtl. Fahrten nach Kasachstan und China, etc)


    Idee?

  • Hier spielt Deine Staatsbürgerschaft keine Rolle, sondern Dein Wohnsitz. Der Pkw erhält bei seiner Zulassung in der Ukraine erst einen vorläufigen Fahrzeugschein, das Fahrzeug sein endgültiges Kennzeichen. Nach etwa 4 - 6 Monaten erhält der Halter den endgültigen Fahrzeugschein gegen Rückgabe des vorläufigen Scheines. Vorläufiger Schein Karton DIN A6, endgültiger Schein Plastic-Card, wie Kreditkarte. Verfügen über das Fahrzeug darf nur der eingetragene Halter. Alle Daten in Bezug auf den Pkw sind bei der Zulassungsstelle zentral gespeichert. Auf der Plastic-Card befindet sich auch ein Termin ab wann das Fahrzeug veräußert werden darf vom Halter. Ein Ukrainer darf sein Auto verleihen an Personen, die eine Fahrerlaubnis haben, die in der Ukraine gültig ist, er muss Dir dann seinen Fahrzeugschein überlassen. Für einen Grenzübertritt muss der Halter für das Fahrzeug noch eine Zusatzversicherung (Grüne Versicherungskarte) abschließen zu der schon bei der Zulassung erforderlichen Haftpflichtversicherung. Beim Grenzübertritt kannst Du Dir ja dann wohl bildlich vorstellen, wie Du Deine Fahrzeugbenutzung erklären willst ohne zusätzliche Notarielle Beglaubigungen und entsprechende Übersetzungen. Als Resident habe ich mit meinem Pkw, in der Ukraine zugelassen, bisher keine Schwierigkeiten gehabt.
    Hinweisen möchte ich noch darauf, dass es in der Ukraine keinen TÜV mehr gibt und Du somit ständig für den Zustand des von Dir benutzten Fahrzeugs verantwortlich bist, auch dann wenn Du nur der Fahrer aber nicht der Halter bist. Sollt Dein Wohnsitz in der BRD sein, dann kannst Du mit dem Leihwagen (ukr. Kennzeichen) sowieso nur kurzfristig in der BRD herumfahren, ansonsten Steuervergehen mit erheblichen Folgen für Dich und dem ukrainischen Halter. Das Fahrzeug unterliegt nämlich in der BRD der Einziehung und der Halter kann es nicht mehr abmelden in der Ukraine und somit auch kein neues Fahrzeug mehr auf sich zulassen. Der Papierkrieg kommt Dir und Deinem Halter teurer als der Flug in die Ukraine und die Bereitstellung eines Pkw für Dich beim Halter in der Ukraine. Danke Oldtrotter

  • Danke, Oldtrotter.
    Jetzt nur noch ein paar Fragen:
    Wie lang ist "kurzfristig" (KfZ in der BRD bleiben). 1-2 Monatte würden mir schon reichen.
    Ich glaube die Sache mit dem Grenzübertritt ist ziemlich leicht aus der Welt geschafft, wenn meine Freundin (ukr. Führerschein und Halter des Fahrzeugs) auf dem Beifahrersitz sitzt, oder?


    Besten Dank im Voraus

  • Ja Deine Freundin reicht da wirklich komplett aus! Wenn Deine Freundin bei Dir ist, also auch in einer kritischen Situation sofort in Deutschland persönlich ansprechbar ist, dann ist der von Dir angegebene Zeitraum unter dem Begriff "kurzfristig" zu sehen.
    Sollte sich Deine Freundin aber länger als ein halbes Jahr in Deutschland aufhalten, dann muss sie eine Deutsche Fahrerlaubnis erwerben und den Pkw in Deutschland zulassen, da kommen dann die Einfuhrsteuern, die Zulassungsgebühren und hohen Steuern dazu. Also aufgepasst und es nicht übertreiben, ansonsten in Eurem Fall ein gangbarer Weg. Danke Oldtrotter

  • Meine Situation seit 2006: Besuch in DE mit KFZ, zugelassen auf meine ukrainische Frau, Kennzeichen UA.


    Punkt 1: Grenzübertritt UA->DE nur in Anwesenheit des Eigentümers möglich, sonst benötigt der Fahrer einen Talon (notarielle Vollmacht reicht nicht). Diesen Talon gibt es nur als Resident, d.h. Aufenthaltsgenehmigung in UA wird benötigt.
    Punkt 2: Aufenthaltsdauer des KFZ in DE: Bis zu einem Jahr, aber der überwiegende Standort muss in UA sein. Alles andere ist ein Zollvergehen und das wird überprüft (s. Punkt 3).
    Punkt 3: Bei jeder Schleier Fahndung in DE ist man mit UA Kennzeichen in der Kontrolle. Alle Papiere sollten wirklich einwandfrei sein und man sollte nicht versuchen, mit dem Auto permanent in DE zu bleiben. Auch sollte man keinen Wohnsitz in DE gemeldet haben, sonst darf man ein Auto mit ausländischer Zulassung nur in Anwesenheit des Eigentümers fahren.
    Punkt 4: Grüne Versicherungskarte wird benötigt, kostet pro Monat ca. 50 Euro. Ukrainische Versicherung gilt in UA nicht, bei VK Versicherung kann man ggf. für einen Zeitraum von einigen Monaten eine Gültigkeit auch im Ausland vereinbaren. Ersetzt werden aber nur die Reparaturkosten zu UA Stundensätzen. Im Schadensfall ist also hier viel Ärger vorprogrammiert.


    Einmal kam ich in eine Schleier Fahndung, meine Frau war nicht dabei (sondern ca. 10km entfernt in unserer Ferienwohnung), es ging nur ums Einkaufen, ich hatte keinen Talon, es wurde sofort kritisch. Der Zoll versteht da keinen Spaß. Durch die Stempel in meinem Reisepass konnte ich sie besänftigen, da sie sahen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt in UA habe.


    Gruß
    Siggi

  • Dit war deutlich, danke Siggi.
    Jetzt muss ich mich nur noch mit den Versicherungen in UA auseinandersetzen, aber da find ich bestimmt ein paar nützliche Einträge im Forum.

  • Passt recht gut zur Frage:


    Wie sieht es aus, wenn ich mit dem Auto meiner Freundin in UA rumfahre, ohne das sie dabei ist? Fahrzeugpapiere ist klar...brauch ich sonst noch was?

  • In UA mit einem Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung kannst Du einfach so herumfahren (Papiere benötigst Du natürlich). Eine Vollmacht braucht es nicht mehr. Über die Grenze kommst Du so aber nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Sagt mal könnt Ihr die Beiträge nicht zu ende durchlesen, oder müsst Ihr alles soweit aus einander klamüsern, bis keiner mehr was versteht. Ich fass es nicht, da ist doch wohl alles haarklein erklärt worden, oder etwa nicht? Danke Oldtrotter

  • Sagt mal könnt Ihr die Beiträge nicht zu ende durchlesen, oder müsst Ihr alles soweit aus einander klamüsern, bis keiner mehr was versteht. Ich fass es nicht, da ist doch wohl alles haarklein erklärt worden, oder etwa nicht? Danke Oldtrotter


    ??? Kann den Einwand nicht ganz nachvollziehen...wäre es Dir lieber gewesen ich hätte dafür nen eigenen Thread aufgemacht? Ich hatte ne Frage, Siggi hat kurz und knapp geantwortet, fertig, also wo ist das Problem. Bezügl. notariellem für Fahrt in UA hast Du ja nichts geschrieben, ich wusste das es da mal was gab.


    Also Entspannung mei Gudschter :whistling:

  • Ok, Marco, mir ist da eine Laus über die Leber gelaufen, weil ich gerade vorher mit Jemanden hier vor Ort diesbezüglich eine längere Diskussion hatte. Die Ureinwohner kennen sich da auch nicht so aus. Entschuldige bitte meine Kurzschlusshandlung.
    Gruß Oldtrotter

  • In UA mit einem Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung kannst Du einfach so herumfahren (Papiere benötigst Du natürlich). Eine Vollmacht braucht es nicht mehr. Über die Grenze kommst Du so aber nicht.

    ... es sei denn, Du hast die ukr. Staatsbürgerschaft.

  • Seid Ihr Euch sicher, dass man jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung über die ukrainische Grenze bringen kann und lediglich dazu die ukrainische Staatsbürgerschaft oder eine ukr. Aufenthaltsgenehmigung ...... benötigt?
    Mal kurz einen sachdienlichen Hinweis: Um ein ukrainisches Fahrzeug über die ukrainische Grenze ins benachbarte Ausland zu bewegen, muss der im Fahrzeugschein (Plastikkarte im Bank Card Format) eingetragene Halter im Fahrzeug anwesend sein. Ist der Halter persönlich nicht anwesend, so muss der Halter dem Fahrer eine Verfügung erteilen, dass Fahrzeug außerhalb der Grenzen der Ukraine benutzen zu dürfen. Diese Verfügung, wie Siggi schon erwähnt hat, wird hier "Talon" genannt. Auskunft erteilt das zuständige Verkehrsamt, dort wo das Fahrzeug registriert ist, denn dort befinden sich alle Unterlagen zum Fahrzeug und zum Halter. Danke Oldtrotter

  • Das ist auch meine Info. Vor einem Jahr habe ich extra deswegen ein Talon (das ist eine Plastikkarte, die vom DAI ausgegeben wird) für das Auto meiner Frau erhalten. Alle sagten mir, dass ich sonst die Grenze nicht überschreiten könne. Ich bin im Besitz einer ukrainischen Daueraufenthaltsgenehmigung.


    Gruß
    Siggi

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