Antrag Ausländerbehörde

  • Meines Wissens ist das FZF Visum bei der Botschaft zu beantragen. Zur ABH geht man, wenn sie bereits im Land ist. Dann beantragt man eine Aufenthaltsgenehmigung. So haben wir es damals gemacht, nach der Heirat in Dänemark mit Besuchsvisum. Die ABH wollte eine Ausreise, ein Gespräch mit dem Leiter der ABH klärte dann die Situation in meinem Sinne. Aber damals gab es noch eine andere Rechtsgrundlage als heute.


    Gruß
    Siggi

  • Da hast Du recht, damals gab es eine andere Rechtsgrundlage, verbindliche Auskunft erteilt die zuständige ABH, und die handelt in jedem Bundesland etwas abweichend, entsprechend den Verwaltungsvorschriften der Landesregierungen. Die Botschaft schickt den Antrag zu der zuständigen ABH und die wiederum das FZF-Visum zur Botschaft, wobei es unter Umständen erforderlich sein kann, dass der deutsche Ehepartner bei der ABH erscheinen muss. So läuft es generell bei einer Eheschließung in der Ukraine nach ukrainischem Recht. Die Ehe wird dann auf Antrag auch in Deutschland beim für den Wohnort zuständigen Standesamt eingetragen. Hier wurden ja bereits vor der Eheschließung in der Ukraine alle erforderlichen Papiere zusammengetragen, wenn ich dieses noch richtig in Erinnerung habe. Danke Oldtrotter

  • nach der Heirat in Dänemark


    Dazu hätte ich eine Frage ...


    warum heiratet man in Dänemark? - Okay .... das man ein Heiratsvisum für Deutschland nicht so leicht bekommt, meine ich hier schon gelesen zu haben ... das man dann nach anderen Möglichkeiten sucht ist voll verständlich.


    Dagegen habe ich aber gehört, dass die Heirat in der Ukraine verhältnismäßig unproblematisch durchzuführen ist ....


    Warum also Dänemark????

  • Warum in Dänemark: Weil es schnell gehen sollte. Vom Entschluss zu heiraten, bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung gut 2 Wochen (inkl. dem Besorgen aller Dokumente, Legalisierung, Übersetzung, Terminvereinbarung beim Standesamt, Eheschließung, etc.). Weder in UA noch in DE ist das auch nur ansatzweise in einem ähnlichen Zeitrahmen möglich. Meine Frau war zu Besuch da und musste nicht mehr ausreisen. Wer hat schon Lust auf eine monatelange Trennung?


    Gruß
    Siggi

  • Wer hat schon Lust auf eine monatelange Trennung?


    Deine Frau hat sich gerade im Skype angemeldet. Soll ich sie mal fragen??? :D :whistling:

  • Vom Entschluss zu heiraten, bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung gut 2 Wochen (inkl. dem Besorgen aller Dokumente, Legalisierung, Übersetzung, Terminvereinbarung beim Standesamt, Eheschließung, etc.)

    2 Wochen ?
    Ich widerspreche Dir ungerne Siggi, aber hier muss ich es einmal damit keine falschen Hoffnungen entstehen.
    Das ist jetzt total und absolut übertrieben oder wenn Du so willst untertrieben.
    Alleine schon die Papiere in der UA besorgen dauert.
    Dann prüfen die Dänen inzwischen auch ganz genau unter einbezugnahme der dänischen Grenzpolizei.
    Da könnte es mit 2 Wochen bis zum Erhalt eines Hochzeittermins klappen nachdem die 500 DKR überwiesen worden sind.
    Mit der ABH einen Deal abschließen damit sie nicht ausreisen braucht, kannst heute vergessen. In HH jedenfalls.
    Also wieder ausreisen in die UA und die FZF bei der deutschen Botschaft beantragen dauert es ca. 6 Wochen, bis man das 3 Monate gültige Visum zur FZF hat.
    Damit dann zur ABH und bis man die neue e-Karte zur Aufenthaltsgenehmigung hat, noch einmal ca. 6 Wochen. Bis dahin muss das FZF-Visum gültig sein.
    Aber dazu kommt ja dann noch oder vorher das beliebte Thema DEUTSCH lernen !!!

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Ich widerspreche Dir ungerne Siggi, aber hier muss ich es einmal damit keine falschen Hoffnungen entstehen.


    Sorry, ich werde es noch wissen. Es waren gut 2 Wochen. Habe bei meiner Frau gerade noch einmal nachgefragt.


    Zitat

    Alleine schon die Papiere in der UA besorgen dauert.


    Ihre Mutter ging nach Kiew und besorgte beide Dokumente: Geburtsurkunde und Scheidungsurteil, mehr war nicht notwendig. Scheidungsurteil nur weil sie geschieden war, sonst wäre es nur die Geburtsurkunde gewesen. Legalisierung hatte ihre Mutter bei der Botschaft von Norwegen gemacht, da Dänemark keine Botschaft in Kiew hatte. Ihre Mutter benötigte für die Lauferei 2 oder 3 Tage in Kiew und schickte die Dokumente per UPS. Laufzeit per UPS Express nochmals 2 oder 3 Tage.


    Zitat

    Dann prüfen die Dänen inzwischen auch ganz genau unter einbezugnahme der dänischen Grenzpolizei.


    Ich weiß nichts über die Zustände heute. Ich habe auch geschrieben, es war damals eine andere Rechtssituation. Damals war nur wichtig, dass meine Frau einen legalen Aufenthalt hatte. Dafür reichte ein deutsches Schengen Visum. Ich vermute aber, dass es heute noch ähnlich ist, oder?


    Zitat

    Da könnte es mit 2 Wochen bis zum Erhalt eines Hochzeittermins klappen nachdem die 500 DKR überwiesen worden sind.


    Wir haben eine Heiratsagentur verwendet. Nur an diese haben wir überwiesen. Die haben alles organisiert, auch die Gemeinde (Christiansfeld) gewählt, die nur 1 Übernachtung forderte. Das ging daher alles sehr schnell. Kostenpunkt damals: 500,-DM.


    Damals ging es ohne Ausreise und FZF Visum. Sie konnte direkt hier bleiben. Es gab noch keine Notwendigkeit, einen A1 Test abzulegen. Die internationale Heiratsurkunde aus Dänemark wurde ohne Übersetzung oder Legalisierung in DE anerkannt.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Das war damals alles sehr spannend, ich weiß wir hatten am Freitag einen Hochzeitstermin in Dänemark und am Dienstag kamen erst die Dokumente an. Mittwoch hatte ich noch eine Schulung und bin Abends mit meiner Frau dann die ca. 1000km nach Dänemark gefahren, wo wir Nachts eintrafen. Das Hotel war aber erst ab Donnerstag reserviert und hatte keinen Nachtportier. Glücklicherweise fanden wir eine offene Tür und mussten so nicht auf der Straße schlafen. Das war unser Hotel:
    http://www.tyrstrupkro.dk/

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