Neue Regelung für ausländische Pkw in UA in Kraft ?

  • Verehrte Leserschaft, jetzt werft ihr alles, aber auch alles durcheinander und das ist auch gut so. Die befristete Registrierung wird durch das rote ukrainische Kennzeichen ausgedrückt, Versicherung und Zulassung vorübergehend in der Ukraine, also kann das Fahrzeug auch von einem Ukrainer benutzt werden ist doch logisch. In dem anderen Fall, also bis zu 12 Monate ohne Ausreise aus der Ukraine und ohne befristete Registrierung gilt weiter die Deutsche Haftpflichtversicherung und Zulassung, also darf es dann nicht von einem Ukrainer benutzt werden. Diese 12 Monate-Frist soll die Begründung eines Wohnsitzes in der Ukraine erleichtern, wie wir mittlerweile wissen, kann dass mindestens sechs Monate dauern bis zu etwa einem Jahr!
    Es ist schon gut, wenn man vorhandene Links übersetzt, man sollte aber auch mal weiter in Richtung Ausnahmen fragen, denn die gibt es ganz eindeutig, weil auch im internationalen Zulassungsrecht so vorgesehen und gefordert. Und jetzt überlasse ich das Feld den vermeintlich Wissenden. Danke Oldtrotter

  • Ich denke, es wird aneinander vorbei geredet, da die Frage wohl nicht ganz klar formuliert war.


    Es ging wohl um die Frage: Wie lange darf ein KFZ mit deutschen Zulassung von einem deutschen Touristen in UA genutzt werden, ohne das eine Registrierung des KFZ in UA erforderlich ist?


    Die Antwort lautet: Keine Änderungen, nach wie vor nur 2 Monate. Bis zu einem Jahr nur mit Registrierung in UA.


    Gruß
    Siggi

  • Deutsche Haftpflichtversicherung und Zulassung, also darf es dann nicht von einem Ukrainer benutzt werden.

    @ Oldtrotter:

    Die deutsche Kraftfahrt Haftpflicht muss nicht zwangsläufig zur Folge haben das ein Ukrainer das Fahrzeug in UA nicht fahren darf. Zumindest nicht als Vorgabe aus Deutschland seitens des Versicherer. Dies ist immer von der Vertragsgestaltung zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung hier in D abhängig. Wenn der Vertrag nicht das Tarifmerkmal Einzelfahrer / Partner oder irgendeine andere Einschränkung des Fahrerkreises beinhaltet, dann darf zumindest jeder berechtgte Fahrer das Fahrzeug ausserhalb Deutschlands fahren. Sollte es jedoch seitens des Staates indem das Fahrzeug gefahren werden soll Einschränkungen bezüglich des Führens von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen geben, dann hast Du natürlich Recht. Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob es diesbezüglich in der letzen Zeit in UA Änderungen in den Bestimmungen gegeben hat. Leider ist es ja oft recht schwierig wirklich verlässliche Auskünfte zu erhalten. Dies wird für viele die dieses Thema interessiert zusätzlich auch noch dadurch erschwert, dass man nicht über die dafür notwendigen Sprachkenntnisse verfügt, um sich voll umfänglich selbst zu belesen und zu informieren. Somit muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich auf die erhaltenen Informationen verlassen kann, oder nicht.

  • Siggi, ich empfehle jedem Einzelnen sich persönlich zum Zollamt der Oblast seines Aufenthaltsortes in der Ukraine zu begeben und sich da alles erklären zu lassen, die örtlich zuständige Zulassungsstelle der DAY kann die Angelegenheit in Bezug auf die Benutzung eines Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen durch einen Ukrainer erklären. Bei deutscher Zulassung empfehle ich bei der Versicherung mitzuteilen, dass der ukrainische Ehepartner nur einen ukrainischen Führerschein besitzt, falls es nach der Anmeldung in Deutschland (nach 6 Monaten) noch nicht zum Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis gekommen sein sollte. Führen darf er das Fahrzeug aber nur in der Ukraine, wenn noch keine FE in der BRD erworben wurde (Frist beachten), sonst kann der Halter zumindest in Deutschland wegen der Zulassung des Führens eines Kfz im öffentlichen Verkehrsraum ohne die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis (durch einen Führerschein nachweisbar) belangt werden. Das gilt übrigens auch für ausländische Arbeitskräfte, die sich regelmäßig längere Zeit (über 6 Monate) in der BRD aufhalten, solange sie aus einem Nicht EU Land stammen. Dem Halter kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, also Vorsicht! Danke Oldtrotter

  • Es geht mir hier nicht um Rechthaberei, ich will lediglich auf die Möglichkeiten hinweisen, die einem verbleiben, wenn man sich mit der Materie persönlich auseinandersetzen muss. Es sollte alles nur eine Hilfestellung sein, ich mache grundsätzlich niemanden
    Vorschriften, aber ins offene Messer lasse ich niemand laufen. Es gibt da sowas wie ein präventives Tätigwerden, was vor der Strafverfolgung angesiedelt sein sollte. Ich finde es nicht sehr gut, wenn wir über Kleinigkeiten das große Ziel unserer Hilfsbereitschaft untereinander aus den Augen verlieren. In diesem Sinne einen wunderschönen Sonntag, ich muss jetzt zu einer Geburtstagsfeier, da darf ich nicht den Wodka verschmähen! Gruß Oldtrotter

  • der DAY kann die Angelegenheit in Bezug auf die Benutzung eines Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen durch einen Ukrainer erklären.


    In vielen Fällen geht es darum nicht. Der Tourist will wissen, wie lange er im Land bleiben darf. 3 Monate ohne Visum oder muss er nach 2 Monaten wg. dem KFZ raus?


    Zitat

    Siggi, ich empfehle jedem Einzelnen sich persönlich zum Zollamt der Oblast seines Aufenthaltsortes in der Ukraine zu begeben


    Ein Beispiel aus dem Jahr 2011: Ein Tourist kann das Land nicht verlassen, sein KFZ ist defekt. Er lässt sich vom lokalen Zollamt eine Bescheinigung geben, dass er die 2 Monate wegen der extremen Dauer der Reparatur (Ersatzteil in UA nicht vorrätig) überzieht. An der Grenze macht man einen Aufstand und droht mit Beschlagnahme des KFZ. Er zeigt die Bescheinigung der lokalen Behörden vor, aber man bleibt dabei. 200 Euro klären das Problem in seinem Sinne. Das sind die Probleme von Touristen ohne Sprachkenntnisse und Verhandlungsgeschick. Seine Freundin ist ein junges Ding und überhaupt nicht durchsetzungsfreudig. Ungeeignet, für Verhandlungen mit den Behörden. Ist manchmal alles nicht so einfach, wie es sich schreibt.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi, Dein Beispiel aus dem Jahr 2011 ist Schnee von gestern, seit Spätsommer 2011 sind die Behörden in der Ukraine vernetzt.
    Das es sich bei den Fragestellern um reine Touristen handelt, ergibt sich erst jetzt, denn es geht vermutlich nur um Rechthaberei und nicht um die von den Fragestellern selbst eingebrachten Möchtegern-Situationen und deren futuristischen Beantwortungen. Sollte ein deutscher Tourist in der Ukraine wegen einem Kfz.-Schaden liegenbleiben, dann kann er sich an die Deutsche Botschaft in Kiew wenden, hier bekommt er die entsprechenden Hilfestellungen und dann braucht er auch nicht sein Problem mit 200 $ zu klären auf die sogenannte übliche Art. Die Dinge sind tatsächlich so, wie von mir beschrieben. Und die schreiben sich auch nicht so einfach, sondern sie wurden von mir bei den einzelnen Behörden auch nachgeprüft, auch wenn es die Freundschaft mit einigen Mitarbeitern dieser Behörden auf eine harte Probe stellte, denn schließlich wollen wir in der Freizeit und an den Wochenenden beim Angeln miteinander Spaß haben. Danke Oldtrotter

  • Dnepr.34.07.2707 in Deinem Beitrag Nr. 19 muss es richtig heißen:
    Nach zwei Monaten muss man das Land, die Ukraine, verlassen mit einem Kfz, dass nicht in der Ukraine amtlich zugelassen (Zulassungsstelle beim DAY vor Ort) ist oder hier geduldet (Zoll vor Ort bei der Oblast) wird. Die Duldung eines ausländischen Kfz in der Ukraine erfolgt nicht für touristische Vorhaben. Gruß Oldtrotter

  • dann kann er sich an die Deutsche Botschaft in Kiew wenden, hier bekommt er die entsprechenden Hilfestellungen und dann braucht er auch nicht sein Problem mit 200 $ zu klären auf die sogenannte übliche Art


    Dann hätte die Botschaft ja einen viel besseren Service, als noch vor Jahren. Ich stehe also um 23Uhr an der Grenze, habe Probleme beim Grenzübertritt und kann dann die Botschaft anrufen und diese setzen dann alles in Bewegung, d.h. rufen die Hotline der ukrainischen Behörden in Kiew an, etc.? Da gibt es eine 24 Std. Nummer für solche Fälle? Ist das diese Nr. +38 050-355-82-85? Hast Du da schon mal angerufen, dann berichte doch von Deinen Erfahrungen, denn meine Erfahrungen mit der Botschaft waren nicht sehr ermutigend.


    Meine Erfahrung aus 2004: Ich stehe an der ukrainischen Grenze, will das erste Mal mit meiner ukrainischen Aufenthaltsgenehmigung einreisen. Die Grenzer behaupten, meine Aufenthaltsgenehmigung sei gekauft und ungültig. Ich hätte zuerst ein Immigrationsvisum beantragen müssen, sonst hätte ich keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten dürfen. Ich stehe an der Grenze, telefoniere mit meiner Frau, die mit dem lokalen OVIR. Das OVIR behauptet, alles richtig gemacht zu haben, können aber auch nicht auf die Schnelle helfen. Die Grenzer beharren auf ihrer Position, weigern sich mit dem OVIR in Sumy zu reden. So stehe ich dort über 4 Std. Ich erwische einen deutschsprechenden Anwalt in Kiew, der seine Dienste für 150 Euro/Std. anbietet und auf der Seite der Botschaft empfohlen wird. Das sind alles kleine Könige, sagte mir der Anwalt, die hätten keine Angst vor einem Anwalt oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Er könne da kurzfristig nichts machen, um zu erzwingen, dass ich ins Land gelassen werde. Die Botschaft erklärte sich in dieser Situation für nicht zuständig, so einfach war das.


    Gruß
    Siggi

  • Man Siggi, das ist hier kein Geschichtsunterricht, wir schreiben das Jahr 2012, und Änderungen sind seit Spätsommer 2011 durchgeführt worden und am Rande bemerkt ist in den Verträgen mit der EU auch die entsprechende Änderung der Zollbestimmungen für Kfz ins Auge gefasst worden usw.. Man muss mit Zeit gehen, ansonsten kein Kommentar mehr meinerseits!
    Oldtrotter

  • Die Alternative hierzu sieht so aus. Man beauftragte in Vorfeld einen Anwalt für 10K UHA und bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis in 62 Tagen. Was war jetzt der bessere Ansatz?


    P.S. Wenn man(n) eine 20 Jahre jüngere Frau hat kann man(n) sich diese Energieverschwendung nicht mehr leisten! :D

  • Man Siggi, das ist hier kein Geschichtsunterricht, wir schreiben das Jahr 2012, und Änderungen sind seit Spätsommer 2011


    Es ging bei mir nicht um das KFZ, sondern um das Verhalten der Botschaft. Das habe ich nur angeführt, weil Du meintest, ein Tourist könne sich an die Botschaft wenden. Berichte doch gern von einem anderen, aktuelleren Verhalten der Botschaft. Ich hatte nämlich bislang nur gehört und auch zweimal selbst erfahren, dass die Botschaft in Alltagssituationen (auch im medizinischen Notfall) nichts unternimmt.


    Gruß
    Siggi

  • Man beauftragte in Vorfeld einen Anwalt für 10K UHA und bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis in 62 Tagen


    Kannst Du sagen, wo man das bekommt? Ich hatte schon solche Anzeigen mit Netz gesehen und im Forum eingestellt. Da rief dann auch ein Mitglied des Forums an und meinte, die Anwälte könnten für ihn nichts ausrichten.


    Hintergrund: Ich bekomme immer wieder Anfragen von Personen, die bei ihrer Freundin in UA bleiben wollen, aber ohne Heirat keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Eine Heirat ist meist nicht möglich, weil einer der beiden zwar in Scheidung lebt, aber noch nicht geschieden wurde.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi: Die Grundvoraussetzung ist min. 2 Jahre verheiratet! Zu Deinen Anfragen: Unmögliches machen wir gleich; Wunder später! :phatgrin:


  • Es ging bei mir nicht um das KFZ, sondern um das Verhalten der Botschaft. Ich hatte nämlich bislang nur gehört und auch zweimal selbst erfahren, dass die Botschaft in Alltagssituationen (auch im medizinischen Notfall) nichts unternimmt.
    Gruß
    Siggi


    Das ist auch unsere Erfahrung in allen Lebenslagen: Gibt es ein Problem, ducken sich dt. Botschaftmitarbeiter schnell weg.
    "Probleme lösen" und "gehobener Beamtendienst" lassen sich nunmal nicht miteinander vereinbaren.


    Ein Jammer, das nicht die US-Botschaft für uns zuständig ist... !hua!

    Herzliche Grüße von der Krim !


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    ║* Крым — Okzident & Orient *•°*”˜˜”*°•.
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  • Siggi: Die Grundvoraussetzung ist min. 2 Jahre verheiratet! Zu Deinen Anfragen: Unmögliches machen wir gleich; Wunder später! :phatgrin:


    Das ist - wie so manches in der Ukraine - auch eine Frage des Verhandlungsgeschicks, bzw. des Preises.
    Die Regelung "min. 2 Jahre verheiratet" gilt uneingeschränkt für die "Permanente Aufenthaltsgenehmigung" (PMJ).


    Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sofort ab dem Tag der Heirat eine "befristete Aufenthaltsgenehmigung" vom OVIR zu bekommen.
    Diese kann für 3, 6, oder sogar für 12 Monate ausgestellt werden und wenn sich die Erteilungsvoraussetzungen nicht geändert haben (keine Scheidung) wird diese auch ohne große Mehrkosten verlängert.
    Die größte Schwierigkeit ist aber dabei die Ersterteilung, die eigentlich nur mit Hilfe eines gut verdrahteten Anwalts funzt...was die Sache nicht gerade verbilligt... ;(

    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • Hallo, interessant ist in diesem Zusammenhang noch, dass das Auswärtige Amt in Berlin von einer 12-Monats-Regel nichts weitergibt. Unter Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 18.06.2012
    (Unverändert gültig seit: 04.06.2012) steht für Autoreisende nachfolgende Info.
    Gruß nobody


    "Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.




    Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.




    Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren."
    http://www.auswaertiges-amt.de…Hi/UkraineSicherheit.html

  • Man muss mit Zeit gehen, ansonsten kein Kommentar mehr meinerseits!
    Oldtrotter


    wo ist denn Ordtrotter abgeblieben? - war das ernst gemeint - für immer? - dann schade !


    Ute

  • Gut, dass dies ja hier kein Geschichtsunterricht ist, sonst müsste ich mir glatt noch Gedanken machen, wie ich früher (2006) zwei Jahre lang mit deutschen Kennzeichen in der Ukraine rumgefahren bin. Und ich hatte das Auto noch nicht mal selbst eingeführt.


    Wie ist eigentlich die aktuelle Regel für Gebrauchtwagen? Noch immer die 5-Jahres-Grenze für den Verkauf vor Ort?


    Gruß Björn

  • Zitat

    Wie ist eigentlich die aktuelle Regel für Gebrauchtwagen? Noch immer die 5-Jahres-Grenze für den Verkauf vor Ort?


    Sie sollen mit der folgenden Abgaben rechnen:
    1. Einfuhrzoll (Ввозная пошлина (укр. - Ввізне мито) ). Ist im regel 10% von gesamten Zollwert
    2. Akzise. Wird aus z.b. PS und kubik.sm. der Motor, Disel/Benzin usw. gerechnet. Wenn das Auto über 8 Jahre alt steigen die Akzise in 40 (Vierzig) mal.
    3. 20% (Mehrwertsteuer) von der Summe ( Einfuhrzoll + Akzise )
    als Beispiel Volkswagen Passat 1,8 2005 Diesel in DE kostet 4500 Euro, alle Kosten kommen auf ca. 6000 Euro .... also wird das Auto über 10.000 Euro Wert :) ...
    Es lohnt sich überhaupt nicht ein gebrauchtes Auto, auf diesem Weg, in der Ukraine einzuführen.

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