Doppelstaatler ukrainisch/deutsch möglich oder nur Status als "Auslandsukrainer"

  • Hallo,


    also erstmal freue ich mich ein solches Forum gefunden zu haben und wenn ich hier richtig bin, würde mich das noch mehr freuen :D


    Also ich schildere meine Situation erstmal: Mein Mann (kein Kontakt mehr) war zum Zeitpunkt der Geburt meines Sohnes deutscher Staatsbürger, Ich hatte die ukrainische Staatsbürgerschaft. Somit hat mein Sohn zwei Staatsangehörigkeiten. Was die ukrainische Staatsangehörigkeit betrifft, hatte er weder einen ukrainischen Reisepass, noch irgendwelche anderen Dokumente/Unterlagen, sprich er, bzw. Ich war mit Ihm noch nie in einer ukrainischen Botschaft und er ist dementsprechend dort auch nicht registriert.


    In ca. 2-3 Monaten soll mein Sohn (er wird 18 ) Post vom Meldeamt bekommen, dass er sich, wie alle Doppelstaatler, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden soll. Er soll bis zum 23. Geburtstag Zeit haben.


    Meine Erste Frage: Kann mein Sohn theoretisch jetzt zur ukr. Botschaft gehen und einen Reisepass beantragen um mit diesem z.B. ohne Visum nach Russland fahren (er hat ja noch 5,5 Jahre Zeit bis zur Entscheidung)?


    2. Wenn mein Sohn einen Antrag stellen würde, dass er zwei Staatsangehörigkeiten behalten kann (ich weis, ist nicht einfach) könnte er die ukrainische Staatsangehörigkeit weiter behalten? Soweit ich weiß unterstützt die Ukraine keine Mehrstaatigkeit?
    3. Wäre die Beantragung des Status "Im Ausland lebender Ukrainer" sinnvoll, da man ja dann auch einen ukrainischer Pass bekommt, der die Einreise nach Ukraine/Russland erleichtert, wo wir oft hinfahren und evtl. auch länger bleiben?
    4. Wenn er sich jetzt für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden würde, müsste er sich dann ausbürgern lassen, sprich volles Programm?
    5. Wenn mein Sohn sich für die ukrainische und gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden würde, müsste er dann auch den Wehrdienst leisten? Und wenn er beide Staatsangehörigkeiten weiterführen könnte, müsste er dann den Wehrdienst in der Ukraine leisten?
    6. Stellt die ukr. Bootschaft auch einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, dass ich den deutschen Behörden bestätigen kann, dass er auch wirklich diese Staatsangehörigkeit hat (die brauchen auf einmal sowas :rolleyes: ) Was kostet das und wie lange würde das dauern?


    Falls jemand etwas Licht ins dunkle bringen könnte, würde ich mich sehr freuen :D


    Lg
    Marjana

  • Hallo arwello,


    im Prinzip kennen D und UA je nur eine Staatsangehörigkeit. Ach, Wehrpflicht ist in D ausgesetzt.



    Viele - meist türkische Mitbürger - denken, dass sie eine doppelte Staatsangehörigkeit hätten; und kolportieren dies auch so. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das dann meist als Trugbild; wobei man sagen muss, dass es das aber auch unter ganz bestimmten Voraussetzungen und zu gewissen Zeitpunkten gab und gibt.
    Ich selbst kenne eine taiwanesische Familie in D, die alle die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Es sind Geschäftsleute - lange in D, die dadurch besser weltweit reisen können - im Gegensatz zur taiwanesischen Staatsangehörigkeit. Taiwan entlässt aber auch niemals. Somit haben alle eine doppelte Staatsangehörigkeit.



    Jetzt solltet ihr euch allerdings fragen: gehört dein Sohn auch zu dieser Gruppe? Muss er das haben? Oder wäre es halt nur schön? Ein AddON? (klasse dies Neudeutsch!)
    Sind die Verrenkungen wirklich nötig oder kommt er mit der Staatsbürgerschaft D langfristig gesehen nicht besser weg?


    Gruß nobody


    PS: ansonsten wurde das Thema hier schon oftmals angeschnitten - siehe einmal bitte die Suchfunktion

  • Hi nobody,


    danke für deine Antwort. Da ich auch denke, dass er mit der deutschen Staatsangehörigkeit besser wegkommen würde und nicht in der Ukraine Wehrdienst machen müsste. Leider habe ich über die Suche nichts gefunden und dieses Thema lässt sich ja nicht einfach verallgemeinern, die Antwort ist bei jedem verschieden.


    Wenn mein Sohn sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden würde, müsste er sich dann ausbürgern lassen?


    Danke


    PS: Falls jemand auf meine Fragen aus meinem oberen Post eingehen könnte, würde es mir sehr helfen, danke!

  • Hallo arwello,
    jede Frage beantworten, das wird schwer, denn nur einige Sätze zu jedem Punkt ... das wird fast ein Roman ;)


    Kinder von Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten haben einen gewissen Vorteil. Dachte allerdings, dass euch das schon bekannt wäre:
    "Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat." http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm


    Jetzt musst du den "Rest" - also Sicht der Ukraine - klären. Aber da bist du eher Fachfrau.
    Gruß nobody

  • Ja das war mir auch schon bekannt, aber wenn die Ukraine grundsätzlich keine Mehrstaatigkeit akzeptiert, hat man die ukrainische Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn man die deutsche nicht bis zum 23. Geburtstag abgelegt hat.


    Was ist eigentlich der Status "Auslandsukrainer" (статус иностранного украинца) und welche Vorteile hat dieser??


    Kann mein Sohn die ukrainische Staatsangehörigkeit auch in der Staatsangehörigkeitsbehörde ablegen oder muss er zur Botschaft? Die ukr. Botschaft soll ja nicht gerade hilfsbereit sein und gerne einem etwas andrehen, sodass man danach noch mehr Probleme hat.


    Kann er seine ukrainische Staatsangehörigkeit auch ablegen, wenn er in der Ukraine ist, sprich wenn wir vorhaben in die Ukraine zu verreisen?

  • In ca. 2-3 Monaten soll mein Sohn (er wird 18 ) Post vom Meldeamt bekommen, dass er sich, wie alle Doppelstaatler, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden soll. Er soll bis zum 23. Geburtstag Zeit haben.


    Hallo arwello,


    dann wäre schon einmal geklärt, dass obige Passage so nicht stimmt. Das träfe nämlich nur zu, wenn ... "Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren." http://www.einbuergerungstest.…schaft#Geburtsortsprinzip


    Was für einen Pass hat denn dein Sohn jetzt? Einen deutschen Pass? Schau einmal bitte auf die dort eingetragene Staatsangehörigkeit.


    Hat er bereits schon einen ukrainischen Pass? Wenn ja, Welche Staatsangehörigkeit steht da drin? Oder gehen alle deine Überlegungen dahin, dass der ukrainische Pass jetzt neu beantragt werden soll?


    Als im Ausland lebender Ukrainer kann er ja nur registriert werden bei der Ukr. Botschaft, wenn er bereits Inlands- und Reisepass hat.


    Gruß nobody

  • Hallo arwello,


    was ist nun wirklich der Grund für das Rechtsproblem, welches ihr mit der Ukraine heraufbeschwören wollt? Denn die Ukraine kennt nur Schwarz oder Weiß. So ist es zumindest mit bekannt. Doppelte Staatsbürgerschaft geht aus Sicht der Ukraine nie, was ich sofort der Seite der Botschaft entnehmen kann: "Angehörigkeit der Staatsbürgerschaft der Ukraine ist die wichtigste Voraussetzung der Pflicht des Staats, die Rechte und Frechheiten ihrer Bürger, nicht nur auf dem Territorium der Ukraine, sondern auch im Ausland, zu schützen.


    Laut der Verfassung der Ukraine ist in der Ukraine einheitliche Staatsbürgerschaft gültig. Die Ukraine gehört zu den Ländern, die die Idee der mehrfachen (bzw. doppelten) Staatsangehörigkeit nicht anerkennen, weil die Person für die mehreren Ländern übliche Rechte und Pflichte gleichzeitig effektiv nicht ausüben kann." http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/28191.htm
    Dein Sohn kann sicher die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen und sich unter Vorlage der Papiere einen ukrainischen Pass besorgen. Die Botschaft wird das regeln.


    Ist das aber auch sinnvoll?
    Gruß nobody

  • Ich bin etwas verwirrt, ich bin mir jetzt auch ehrlich gesagt nicht sicher, ob das Optionsmodell gilt. Also mein Sohn hatte nach Geburt die ukrainische Staatsbürgerschaft und wurde mit 6Jahren Eingebürgert und musste die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht ablegen.


    Er hatte bis jetzt keinen Ukrainischen Pass, und auch nichts von der Ukrainischen Botschaft oder der Ukraine, da er ja hier geboren ist. Er hat einen deutschen Pass und da er ja eingebürgert ist, steht da auch "deutsch" drin, aber wir werden jedes mal bei einem Behördenbesuch hingewiesen, dass er ja noch eine Staatsangehörigkeit besitzt (die Ukrainische).


    Meine Überlegungen führen dorthin, dass er die Staatsangehörigkeit der Ukraine ablegen soll, wenn er tatsächlich dort Wehrpflichtig ist, undzwar bevor er einberufen werden sollte.


    Wenn er nicht Wehrpflichtig ist, würden wir gerne die Staatsangehörigkeit behalten und zur ukr. Botschaft gehen müssen (das erste mal) und einen Reisepass beantragen, damit wir leichter nach Russland/Ukraine fahren können (ohne Visum).


    Ich würde gerne nochmal darauf hinweisen, dass auf der Seite der ukr. Botschaft darauf hingewiesen wird, dass man nicht gleichzeitig die deutsche und die ukrainische Staatsangehörigkeit haben kann nur entweder oder. Aber der Status als "Auslandsukrainer"ist doch das gleiche, als wenn man die ukr. Staatsangehörigkeit besitzt, oder?


    Lg

  • Hallo arwello,
    die Punkte "Wehrdienst" und "Auslandsukrainer" lass doch erst einmal weg in der Diskussion, denn es verwirrt.
    (Wehrdienst: in D ausgesetzt, da muss er nicht hin. In UA ist der Sohn gar nicht registriert, wer soll ihn einziehen?)
    (Auslandsukrainer: Er kann sich ja erst registrieren lassen bei der ukr. Botschaft, wenn er Inlands- und Reisepass der Ukraine bereits hat. Durch die Registrierung als in D lebender Ukrainer gibt er seinen Inlandsausweis ab. Kann den Reisepass jetzt aber über die Botschaft verlängern lassen, denn diese wäre jetzt zuständig. Nebenaspekte Pro und Contra spielen erst einmal hier keine Rolle. Kurz gesagt: Auslandsukrainer = Botschaft ist zuständig. "Inlandsukrainer" = Behörden in der Ukraine sind zuständug.)


    Wenn ich das so richtig sehe, dann geht es euch nur darum, dass er ohne Visum nach Russland einreisen könnte mit ukr. Reisepass. In die Ukraine einreisen kann er ja sowieso ohne Visum. Als weiteren Punkt sehe ich etwas unterschwellig, dass es um die ethnische Identität geht, ist das so?


    Deutschland lässt dem Sohn also die Freiheit der doppelten Staatsbürgerschaft bei binationaler Abstammung. Die UKraine sieht das anders. Jetzt muss er sich entscheiden.
    Gruß nobody

  • Also gilt bei ihm das Optionsmodell und er kann nicht beide behalten?


    Uns wäre jetzt im Vergleich die deutsche Staatsbürgerschaft wichtiger, da es u.a. für die Berufe, die mein Sohn plant auszuüben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes erforderlich ist. Aber wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft via Einbürgerung erhalten hat, ohne die ukrainische Ablegen zu müssen, haben sich doch die deu. Behörden damit einverstanden, dass er für immer zwei Staatsangehörigkeiten hat, oder?


    Und wie gesagt mein Sohn hat und hatte nie einen ukr. Inlandspass oder Reisepass.


    Er würde auch gerne kurze Abschnitte in der Ukraine verbringen(1-2 Jahre) und er hat vor wenn er etwas Älter ist (<50) nach Russland(Moskau) zu ziehen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es einfacher ist die russ. Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn man die ukrainische hat.


    Die Punkte "Wehrdienst" und "Auslandsukrainer" kann ich nicht einfach weglassen, da genau davon meine, bzw. seine Entscheidung abhängt. Einerseits möchte er in Zukunft die Vorteile eines ukr. Passes nutzen (er hatte aber bis jetzt keinen!), z.B. leben in Russland/Ukraine, aber er möchte auf gar keinen Fall einen Wehrdienst in der Ukraine ableisten.


    Du sagtest, dass er nicht eingezogen wird, wenn er nicht bei der Botschaft registriert ist? Jeder Ukrainer ist doch gesetzlich zum Wehrdienst verpflichtet? Und heißt dass, das solange er geseztlich zum Wehrdienst verpflichtet ist nicht zur Botschaft oder in die Ukraine gehen sollte, um nicht eingezogen werden zu können?


    Liebe Grüße !wsmile!

  • Also gilt bei ihm das Optionsmodell und er kann nicht beide behalten?


    Falsch. Es gilt die Abstammung. Deutschland lässt doppelte Staatsbürgerschaft zu. Darum kann das mit 6 Jahren und Einbürgerung nicht ganz stimmen. Vielleicht habt ihr da etwas falsch verstanden? Vielleicht passierte ein Fehler? Aber er hat ja den deutschen Pass.


    Er würde auch gerne kurze Abschnitte in der Ukraine verbringen(1-2 Jahre) und er hat vor wenn er etwas Älter ist (<50) nach Russland(Moskau) zu ziehen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es einfacher ist die russ. Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn man die ukrainische hat.


    Das muss dann dort geklärt werden. Es wird Hindernisse geben. Mann kann sich nicht nur die Rosinen herauspicken.


    Du sagtest, dass er nicht eingezogen wird, wenn er nicht bei der Botschaft registriert ist? Jeder Ukrainer ist doch gesetzlich zum Wehrdienst verpflichtet? Und heißt dass, das solange er geseztlich zum Wehrdienst verpflichtet ist nicht zur Botschaft oder in die Ukraine gehen sollte, um nicht eingezogen werden zu können?


    Das habe ich nicht geschrieben. Ich schrieb: "Wehrdienst: in D ausgesetzt, da muss er nicht hin. In UA ist der Sohn gar nicht registriert, wer soll ihn einziehen?" Wenn ihr das jetzt durchziehen wollt, ihn also mit einer neuen Staatsbürgerschaft ausstattet, dann könnte es Probleme geben. Das entzieht sich aber meiner Kenntnis. Ein Deutscher mit zugleich dänischer Staatsangehörigkeit musste nicht in zwei Ländern Wehrdienst leisten.

  • Ich hoffe, dass sich hier eine Ukrainerin meldet, die gleiches mit ihren älteren Kindern erlebt hat und Dir helfen kann. Wir haben hier hauptsächlich Deutsche im Forum und nur ganz wenige Ukrainer, die meisten davon meines Wissens ohne ältere Kinder. Vielleicht wäre da ein Forum wie germany.ru besser geeignet, um diese Frage zu stellen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo arwello,


    da ich kein juristisch vorgebildeter Mensch bin, kann ich nur so aus meiner Sicht als Normalbürger schreiben. Deshalb machte ich Fehler. Neben dem Problem der Staatsbürgerschaften, Wehrdienst etc. kommt noch ein Problemkreis hinzu: aufenthaltsrechtliche Fragen. Da muss ganz sicher ein qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden. Dieser Jurist muss sich dann auch in osteuropäischem Recht gut auskennen. Allerdings kann dieser auch nicht zukünftige Änderungen in der Ukraine und/oder Russland vorhersagen.


    Bislang hat der Sohn in Deutschland und der Europäischen Union / Schengenstaaten eine recht große Freizügigkeit erfahren. Das war ja auch das Ziel der beteiligten Länder. Das kann er aber nicht so ohne weitere Probleme "übernehmen", wenn er diesen Raum verlassen will. Meine Söhne waren jeweils ein Jahr in Nordamerika und mussten sich dortigen Regularien auch unterwerfen. So wird es deinem Sohn auch ergehen.
    Gruß nobody

  • Hi Siggi,


    weiß nicht, ob ich in einem Russlandforum nachfragen sollte, denn Ukraine hat ja nun andere Gesetze. Ein auschließlich Ukrainisches Forum wäre besser, ich dachte, ehrlich gesagt, dass hier die Mehrheit der Ukrainer ist.
    Was ich immer noch nicht verstehe, wann muss man sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, wann behält man beide, wie hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm
    Was ich wissen wollte: Bei all meinen Fragen, kann ich mich ausschließlich an die ukr. Botschaft wenden, oder kann ich, wenn ich z.B. einen ukr. Staatsangehörigkeitsausweis brauche auch von eienr deutschen Behörde ausgestellt bekommen?
    Die ukr. Botschaften und Konsulate haben ja einen nicht so guten Ruf, man kommt aus der Botschaft mit dem Gefühl mehr verloren, als gewonnen zu haben, zudem haben die Mitarbeiter nicht gerade einen hilfsbereiten und aufklärenden Ruf :nono:

  • kann ich mich ausschließlich an die ukr. Botschaft wenden, oder kann ich, wenn ich z.B. einen ukr. Staatsangehörigkeitsausweis brauche auch von eienr deutschen Behörde ausgestellt bekommen?



    Hallo arwello,
    diese Frage ist schnell und knapp zu beantworten. Keine deutsche Behörde kann und darf einen ukrainischen Pass ausstellen. Dafür sind ausschließlich ukrainische Behörden / ukrainische Botschaften zuständig.
    Gruß nobody

  • weiß nicht, ob ich in einem Russlandforum nachfragen sollte, denn Ukraine hat ja nun andere Gesetze.


    Ich weiß es mit Sicherheit auch nicht. In UA ist Russisch als Sprache weit verbreitet und auch viele Ukrainer haben Russisch als Muttersprache. Dieses Forum ist eher ein Forum für Deutsche (zum Teil sogar mit Wohnsitz UA) mit dem Thema Ukraine, als denn ein Forum für Ukrainer mit Wohnsitz in DE - nicht per Definition, einfach defakto, wenn ich mir die Mitglieder und die Themen so anschaue. Ich denke daher, dass germany.ru schon einen Versuch wert wäre. Oder such doch einfach mal in Deiner Muttersprache mit yandex.ua bzw. yandex.ru nach einem entsprechenden Forum.


    Gruß
    Siggi

  • Was ich immer noch nicht verstehe, wann muss man sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, wann behält man beide, wie



    Hallo arwello,
    wie soll ich das jetzt nochmals klar und deutlich erklären? Auf dieser Seite von info4alien steht doch als Überschrift Kinder von deutschen Staatsangehörigen. Und es folgt eine Erklärung, dass unter dieser Voraussetzung dein Sohn deutscher Staatsangehöriger ist. Voraussetzung - Vater ist Deutscher. Deutschland lässt auch eine doppelte Staatsangehörigkeit zu. Dann folgt dort am Ende des Absatzes ein Satz: "Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt."


    Nach meinem Wissen macht die Ukraine Probleme.


    Vielleicht gibt es hier aber auch Teilnehmer, die andere Erfahrungen mit der Ukraine machten.
    Gruß nobody

  • Die Ukraine lässt grundsätzlich nicht den Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit neben der Ukrainischen zu. Man verliert nicht automatisch die ukrainische Staatsangehörigkeit dadurch, dass man eine andere annimmt, sondern muss eine Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch ein recht aufwändiges Verfahren beantragen. Dieses Verfahren kann auch in der Ukraine initiiert werden. Erwirbt man einfach eine zweite Staatsangehörigkeit ohne Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit, ist dies sogar eine Straftat in UA.


    Zum Spezialfall der zwei Staatsangehörigkeiten bei binationalen Kindern bin ich aber vollständig überfragt. Hier im Forum war dies meines Wissens noch nie ein Thema, da die Kinder der meisten wohl noch zu jung sind und wohl sich wohl auch sehr selten Richtung UA oder RU orientieren. In Gesprächen mit Mitgliedern des Forums waren diese immer wieder verwundert, wenn ich von der zweiten, ukrainischen Staatsangehörigkeit sprach. Oft entwiderten sie mir, sie hätten das Kind bei der ukrainischen Botschaft nicht angemeldet, daher wäre das Kind für UA gar nicht existent. Sie würden es als rein deutsches Kind betrachten.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi, hallo arwello,



    Siggi hat ganz richtig auf die Gefahren aufmerksam gemacht. Da muss richtig kompetenter Rechtsrat eingeholt werden. Es reicht nicht, wenn man auf der Seite der ukrainischen Botschaft liest, dass ... "Falls der Staatsbürger der Ukraine die Staatsangehörigkeit anderes Landes bzw. anderen Länder erworben hat, wird er in rechtlichen Beziehungen mit der Ukraine nur als Staatsbürger der Ukraine anerkannt." http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/28191.htm


    Daraus würde ich nicht bedenkenlos schliessen wollen, dass der fast volljährige deutsche Sohn jetzt problemlos und "ohne Nachwirkungen" zusätzlich den ukrainischen Pass bei der Botschaft beantragen und nutzen kann.


    Dann kommt noch ein weiterer Punkt hinzu: Muss die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft zuerst beantragt werden, wenn man eine zweite Staatsbürgerschaft erlangen möchte? Bei der Schweiz gibt es wohl kein Problem und innerhalb der Schengenstaaten. Aber in genau obigem Fall könnte die deutsche Staatsbürgerschaft verloren gehen. Da würde ich ebenfalls genauen Rechtsrat einholen wollen.
    Siehe zu diesem letzten Punkt http://www.bva.bund.de/nn_2322…df/Beibeh_Merkblatt1P.pdf Hierzu schrieb ich ja schon eingangs, dass meist türkische Mitbürger dem Trugschluss unterliegen würden, dass sie zwei Staatsbürgerschaften hätten. Es gab einmal eine Zeit, legten diese die türkische Staatsbürgerschaft ab und erwarben die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie reisten dann erneut in die Türkei ein und erwarben erneut die türkische Staatsbürgerschaft. Und genau das Vorgehen war soooooo dann nicht möglich ... aber, wie heißt es so schön: wo kein Kläger, da kein Richter.


    Gruß nobody

    4 Mal editiert, zuletzt von nobody ()

  • dass germany.ru schon einen Versuch wert wäre



    Meine Frau (Ukrainerin) und viele Ihrer ukr. Freundinen, die hier in Deutschland leben sind alle in o.g. Forum


    @ arwello: Ist Dein Sohn z.Z. in Deinem ukr. Pass eingetragen?



    LG Ivanhoe

    Laotse soll gesagt haben: Alle Dinge haben drei Seiten, eine Seite, die du siehst, eine Seite die ich sehe, und eine Seite, die wir beide nicht sehen.

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