Doppelstaatler ukrainisch/deutsch möglich oder nur Status als "Auslandsukrainer"

  • Danke für all eure Antworten!


    Jetzt hab ich zum Glück etwas Licht im Dunkeln. Also ich hab noch einmal in der Einbürgerungsstelle gefragt und die haben gesagt, dass er sich, wie alle Doppelstaatler mit 18 entscheiden muss und dass wenn sich die Behörde nicht melden sollte er auch Doppelstaatler bleiben kann (ist typisch für ukr. Botschaften/Konsulate, dass die sich einfach nicht melden:pardon:) . Die enzige Sache, die mich noch interessiert: Die Wehrpflicht wurde abgeschafft in DE, aber in Ukrainie besteht die Wehrpflich weiterhin. Muss mein Sohn die Wehrpflicht dort dann ableisten, bzw. kann er eingezogen werden? Ab 18 wird man ja dort Wehrpflichtig, ab welchem Alter kann man dann nicht mehr eingfezogen werden?


    LG


    Ivanhoe: Wie gesagt er hat keine ukr. Dokumente und hat einen eigenen deutschen Pass.

  • Hallo,
    leider wird arwello auf germany.ru auch keine "aussichtsreichere" Info finden. Es werden zumeist von Menschen mit Migrationshintergrund die tollsten Geschichten erzählt, aber es sind halt nur Geschichten. Das Thema war so rund 2005 schon mal ganz aktuell: "Bayerns Innenminister Günther Beckstein hält die Wahlen der vergangenen Jahre für anfechtbar. Zehntausende Deutsch-Türken hätten mitgewählt, die nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, .... Der Ärger beginnt beim neuen Staatsbürgerschaftsgesetz, das seit 1. Januar 2000 gilt. Wer als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert demnach automatisch den deutschen Pass und damit das Wahlrecht. Laut Beckstein haben das seit 2000 bundesweit rund 48 000 Deutsch-Türken getan, jedoch ohne die deutschen Behörden zu informieren. Sie besitzen also noch ihren Pass, sind aber formal keine Deutschen mehr. Schlimmer noch: Als Türken bräuchten sie eine Aufenthaltsgenehmigung, sind also illegal im Land." http://www.merkur-online.de/na…len-ungueltig-164257.html


    Auf ukraina.at war vor Jahren folgende Info veröffentlicht: "Lt. Auskunft des ukrainischen Konsulates in Wien ist grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft möglich. D.h. wenn der (die) Ukrainer(in) österreichischer Staatsbürger werden möchte, muss man aus dem ukrainischen Staatenbund zuvor austreten."
    arwello muss das nur andersherum setzen. Dann hat sie das für den Sohn zusammen.
    Gruß nobody

  • Also ich hab noch einmal in der Einbürgerungsstelle gefragt und die haben gesagt, dass er sich, wie alle Doppelstaatler mit 18 entscheiden muss und dass wenn sich die Behörde nicht melden sollte er auch Doppelstaatler bleiben kann



    Hallo arwello, du fragst bei einer Behörde in genau eine Richtung und bekommst eine Antwort auf genau diese Frage. Dann legst du das so aus, wie du es willst oder brauchst. Das meinte ich mit "Geschichten erzählen".


    Jetzt bleibt euch nur der Weg, dass dein Sohn die ukrainische Staatsbürgerschaft / besser gesagt den ukr. Pass zu erlangen versucht. Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft und die aufenthaltsrechtlichen Probleme sind nach meiner Auffassung fast vorprogrammiert. Holt euch doch bitte zuvor qualifizierten Rechtsrat ein.
    Gruß nobody

  • Hi nobody,


    da hast du leider nicht ganz recht. Aus der ukainischen Staatsangehörigkeit können nur volljährige entlassen werden (sichere Quelle) zum Zeitpunkt der Einbürgerung war mein Sohn nicht volljährig und konnte nicht entlassen werden. Er hat nun rechtmäßig die deutsche und ukrainische und wenn er die ukrainische nicht mit Volljährigkeit aufgibt, verliert er die deutsche, so ist das. (Vom Staatsangehörigkeitsbehörde bestätigt schwarz auf weiß, gibts nichts mehr daran rumzuändern!)


    Also für mich ist jetzt alles klar, dass er die ukrainische Staatsangehörigkeit mit 18 ablegen wird, um nicht die deutsche zu verlieren. Das Problem: Was ist wenn sich das Konsulat dann nicht auf meine Briefe, Email, Telefonate reagiert? Dann kann mein Sohn auch nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden?

  • Hallo arwello,
    er soll also jetzt nicht mehr den ukr. Pass zusätzlich erlangen. Den Plan habt ihr abgehakt. Gut.


    Jetzt würde ich darauf achten, dass er, falls die ukrainische Seite nicht reagiert, keine Probleme in Deutschland bekommt. Dein Sohn hat aber alle Pluspunkte auf seiner Seite. Er ist Deutscher, er wurde in Deutschland geboren, er hat einen deutschen Pass.
    Genau darauf kann er sich immer berufen. Und ich denke, dass er dann passrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Rat von jedem deutschen Amt bekommen wird, so dass nichts in D anbrennt. Das ist doch der entscheidende Punkt erst einmal.
    Gruß nobody

  • Ja das sehe ich auch so.


    Aber wenn z.B. die ukrainische Behörde einfach nicht reagiert (ich weiß nicht, ob du persönlich auch schon die Erfahrung gemacht hast, falls ja weißt du das die ukrainischen Behörden sich bei allem quer stellen) und meinem Sohn nicht bestätigen wollen, dass er die ukr. Staatsangehörigkeit abgelegt hat, bzw. ablegen wollte, m ü s s t e ich einen Antrag stellen bei der deu. Behörde, dass die ukr. Behörden ihm nicht die Staatsangehörigkeit ablegen lassen (wie z.B. Irak, Iran, usw.) und dann lebt er weiter als Doppelstaatler. Hoffe du verstehst was ich schildere....


    Und das ganze bedeutet, dass er rechtmäßig ukrainischer Staatsbürger bleibt und dort wehrpflichtig ist, richtig? Ich bräuchte diesbezüglich einen Rat. Er möchte natürlich nicht in die Ukraine ziehen, um einen Wehrdienst dort abzuleisten.


    Liebe Grüße

  • Das beste, was Euch passieren kann, ist es, wenn die ukrainische Seite nicht reagiert. Ihr müsste belegen können (d.h. Einschreiben mit Rückschein, Zeugen, Einzelverbindungsnachweise, etc.), dass ihr Anstrengungen unternommen habt, die Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu erlangen. Scheitert dies und das Scheitern ist nicht Euer Verschulden, muss DE unter Hinnahme der Zweistaatigkeit einbürgern.


    Wenn Du wirklich rechtssichere Auskünfte haben willst, darfst Du nicht in einem Forum fragen. Hier äußern Personen ihre Meinung, die auch falsch sein kann. Keiner von uns ist hier Spezialist für Ausländerrecht oder gar für ukrainisches Recht! Gehe zu einem Anwalt, lass Dir die Auskünfte schriftlich geben, er haftet dann auch bei Falschauskunft.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo, genau richtig ... Rechtsrat einholen!

    muss DE unter Hinnahme der Zweistaatigkeit einbürgern


    Diesen Punkt beurteile ich anders, denn der Sohn ist Deutscher, er hat schon den deutschen Pass. Hat nichts unternommen, um den ukrainischen Pass zu erlangen. Gehe ich zur deutschen Behörde, so muss diese meiner Meinung nach alles tun, damit mir als Deutschem geholfen wird. Aber ich muss mich dort auch offenbaren und Hilfe einfordern. (Leider habe ich selbst schon mit deutschen Behörden tolle Dinge erlebt.)
    Wenn die Ukraine allerdings den Sohn nicht aus dem Anspruch - deren Staatsangehörigkeit zu führen - entlässt, so könnte es Probleme dort geben (vielleicht beim Grenzübertritt etc.). Und genau das würde ich bei einem Spezialisten für ukrainisches Recht ebenfalls ansprechen.
    Gruß nobody

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