Danke für all eure Antworten!
Jetzt hab ich zum Glück etwas Licht im Dunkeln. Also ich hab noch einmal in der Einbürgerungsstelle gefragt und die haben gesagt, dass er sich, wie alle Doppelstaatler mit 18 entscheiden muss und dass wenn sich die Behörde nicht melden sollte er auch Doppelstaatler bleiben kann (ist typisch für ukr. Botschaften/Konsulate, dass die sich einfach nicht melden) . Die enzige Sache, die mich noch interessiert: Die Wehrpflicht wurde abgeschafft in DE, aber in Ukrainie besteht die Wehrpflich weiterhin. Muss mein Sohn die Wehrpflicht dort dann ableisten, bzw. kann er eingezogen werden? Ab 18 wird man ja dort Wehrpflichtig, ab welchem Alter kann man dann nicht mehr eingfezogen werden?
LG
Ivanhoe: Wie gesagt er hat keine ukr. Dokumente und hat einen eigenen deutschen Pass.