Er hat aber vorher in Hamburg BWL und Business-Englisch weiterstudiert
Alleine das reicht schon für einen guten Job im Speditionswesen....
Er hat aber vorher in Hamburg BWL und Business-Englisch weiterstudiert
Alleine das reicht schon für einen guten Job im Speditionswesen....
Alles anzeigenIch versuche das Mal ein bischen zu sortieren, weil es verschiedene Annerkennungsverfahren gibt.
Je nach Abschluss und Zweck der Bewertung/Anerkennung oder auch speziellen Erlaubnissen.
Mit Reguliert meine ich Berufe für deren Ausübung man eine Berufserlaubnis braucht. Also nicht nur den Abschluss.
Z.B. Arzt oder Krankenschwester.
Für den BA in Linguistik ist die KMK/Anabin zuständig.
Wenn es nicht in der öffentlichen Datenbank steht, kann man die Bewertung des Hochschulabschlusses zum Zweck der Arbeitsaufnahme, Studium oder Visumserteilung und sonstige Zwecke bewerten lassen.
Der Junge Spezialist/Unterspezialist ist hingegen in der Regel eine Berufsausbildung.
Dafür sind unterschiedliche Stellen zuständig. IHKs, HWKs, Bzirksregierungen usw., Regional und nach Beruf unterschiedlich.
In der Regel kommt es meist zur Teilannerkennung, wenn die Ausbildungen mindestens ein Jahr gingen.
Was Du mit den Akreditierungszertifikaten willst ist nicht ganz Klar.
Denke da hast Du was falsch verstanden.
Das brauchst Du normal nicht zur Anerkennung oder Bewertung.
Die Akreditierungsniveaus stehen normalerweise auf den Hochschuldiplomen oder Anhängen.
Die Unis haben sowas. Aber das sind normalerweise Interna und Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich.
Vielleicht kriegt man das als beglaubigte Kopie, oder Bescheinigungen von der jeweiligen Uni oder Kultusministerium.
Aber wie gesagt, bei den in Rede stehenden Abschlüssen ist das nicht erforderlich.
Darum kann ich jetzt aus dem Stehgreif nicht genau sagen ob und wo es das gibt.
Was Du brauchst ist ein Ausbildungsplan. Keine Akreditierung.
Guten Abend Zusammen,
danke für die bisherigen Hinweise.
Administrator: Ich sende mal den Wortlaut vom ZAB als PN, das bringt hoffentlich etwas licht ins Dunkel.
Grundsätzlich bin ich überzeugt, das meine Frau schon was findet (RU, UA, GER, EN alles gut in Wort und Schrift, 1 Jahr Business Exchange in den USA, 3 Jahre auf einem Kreuzfahrtschiff jetzt gerade nebenbei Deutsch B2 beruflich absolviert, sowie mehrere SAP Zertifikate - die Agentur für Arbeit ist da durchaus sehr hilfreich).
Aber ich bin mir nicht sicher, wie denn so die Chancen am Markt sind, ohne anerkannten Abschluss, also quasi ungelernt.
Die indoktrinierte "Befähigungssucht" von uns Deutschen ist ja bekannt...
Zumal meine Frau auch die letzten 4 Jahre als Hausfrau und vor allem Mutter fungierte.
Da deutsche Arbeitgeber mit ukrainischen Abschlüssen meist in der Tat wenig anfangen können, haben wir auch vor einiger Zeit eine Zeugnisbewertung bei der ZAB angefordert. Damit hat man dann zumindest einen Nachweis von einer deutschen Behörde mit Beschreibung des Abschlusses. Manche Arbeitgeber bestehen da sogar ausdrücklich darauf (was ich verstehen kann).
Die ZAB verlangt allerdings ein Zertifikat der Akkreditierung der Hochschule, sonst führt sie keine Bewertung durch. Eine Einzelbewertung ist wiederum notwendig, weil in der anabin-Datenbank bei privaten Unis nur der Status H-/+ steht.
Der Witz ist aber, dass solche Zertifikate in der Ukraine seit einigen Jahren nur noch für die einzelnen Studiengänge ausgestellt werden, nicht für die Institutionen als solche. Laut Uni und Ministerium für Bildung gibt es keine anderen Dokumente, nur Lizenz und Akkreditierung des Bildungsprogrammes. Was kann man da tun? Hat das Problem noch jemand?
Genau. Ich habe genau das selbe Problem. Bin leider auch noch nicht weiter.
Bei KMK/Anabin beisst sich die Katze in den Schwanz. Die machen nicht weiter ohne das verlangte Zertifikat, und wir bekommen das Zertifikat nicht.
Gibt es eventuell noch andere Institutionen welche das irgendwie, zumindest einstufen?
Ich versteh das Problem ehrlich gesagt nicht: Bei nicht geschützten Berufen herrscht bekanntlich Vertragsfreiheit…ein berufliches Netzwerk, Referenzen, ein überzeugendes Auftreten im Bewerbungsgespräch & bei allfälliger Probearbeit sind doch geeignetere Instrumente als ihrgendwelche Gleichwertigkeitsgutachten….oder hast du das Gefühl ein slawophober Arbeitgeber stellt ein UAler dank ihrgend eines Wisches trotzdem noch an?
Es gibt allerdings auch Sonderfälle, z.B. wenn man mit einem ukr. Bachelor in D. weiterstudieren und den Master machen möchte. So viel ich weiss, hängt das dann vom Bundesland ab, manche Hochschulen benötigen trotzdem von der ZAB den offiziellen Nachweis, dass der 1. Abschluss auf Bachelor-Niveau eingestuft ist. Bei staatlichen Unis genügt möglicherweise schon der Ausdruck mit Status H+ aus der anabin-Datenbank.
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