AeroSvit in Schwierigkeiten?!

  • Die Strecken wurden ja nicht gestrichen, sondern der Flughafen in Moskau will AeroSvit dort einfach nicht mehr landen lassen. Wegen unbezahlter Rechnungen. Ähnliche Probleme gab es in der Vergangenheit mit AeroSvit, Donbassaero und Dniproavia (den beiden anderen Marken des Konzerns) schon öfter. Letzte Woche wurde die Inlandsstrecke Kiev-Lviv für einen Tag ausgesetzt. Ebenfalls wegen unbezahlter Rechnungen:


    http://www.kyivpost.com/conten…ment-of-debts-317273.html


    Die Original-Meldung zum Moskau-Debakel gibt es übrigens hier:


    http://www.itar-tass.com/c32/596174.html


    Auf der AeroSvit Internetseite sind Flüge nach Moskau ab dem 15.12.2012 übrigens wieder buchbar.

  • Ich hatte schon zweimal bei Aerosvit gebucht (Berlin - Dnepropetrovsk) und beide Male wurde mein Flug von denen storniert. Unzuverlässig, buche ich nicht mehr.

  • Ich hatte schon zweimal bei Aerosvit gebucht (Berlin - Dnepropetrovsk) und beide Male wurde mein Flug von denen storniert. Unzuverlässig, buche ich nicht mehr.


    Das hat mit unzuverlässig nichts zu tun...sofern die Maschine nicht halbwegs voll ist, würde jede Fluggesellschaft den Flug stornieren, sonst fliegt so eine Maschine nicht wirtschaftlich. Die Strecke Berlin-Dnipro wurde ja in diesem Jahr auch ganz eingesellt.

  • Das hat mit unzuverlässig nichts zu tun...sofern die Maschine nicht halbwegs voll ist, würde jede Fluggesellschaft den Flug stornieren, sonst fliegt so eine Maschine nicht wirtschaftlich.


    MANN sollte wenigstens Wissen was das Wort Linienverkehr bedeutet, es gibt da irgend so ein Gesetz, wenn ein Linienflug angeboten wird, muss er auch durchgeführt werden.
    Da müssen sich auch "schlaue" Ukrainer dran halten.
    Heutzutage ist es so, wenn irgendeine Fluggesellschaft einen Fug ausfallen lässt, habe die Passagiere sogar Anspruch auf Entschädigung.

  • MANN sollte wenigstens Wissen was das Wort Linienverkehr bedeutet, es gibt da irgend so ein Gesetz, wenn ein Linienflug angeboten wird, muss er auch durchgeführt werden.
    Da müssen sich auch "schlaue" Ukrainer dran halten.
    Heutzutage ist es so, wenn irgendeine Fluggesellschaft einen Fug ausfallen lässt, habe die Passagiere sogar Anspruch auf Entschädigung.


    Meines Wissens gilt das für Fluglinien aus der EU. Dieses Jahr wurde mir mal ein Flug von Turkish gecancelt, ausser das ich kostenfrei umbuchen durfte gab es gar nichts, da für die, das Europäische Passagierrecht nicht zählt ;)


  • Meines Wissens gilt das für Fluglinien aus der EU. Dieses Jahr wurde mir mal ein Flug von Turkish gecancelt, ausser das ich kostenfrei umbuchen durfte gab es gar nichts, da für die, das Europäische Passagierrecht nicht zählt ;)

    Das gilt für ALLE Fluglinien die die EU anfliegen, also auch für TurkAir.
    Schau hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
    und hier:http://www.lba.de/DE/Buerger_S…/Fluggastrechte_node.html


    Wenn Du Dich nicht über deine Rechte informierst biste selber schuld - dazu ist der Carrier nun wirklich nicht verpflichtet.



    Budweiser

  • Um das jetzt mal kurz zu beschreiben,
    Mann kann sich immer aussuchen nach welchem Recht man verfahren will, das von dem Ablug oder Ankunfts Flughafen.
    Für uns in der EU ist es Sinnvoll das der EU zu nutzen.
    Entschädigung ab 4Std Verspätung 250 / 400 / 600€ bei Entfernung 1500/3500/mehr KM
    Musst der Fluggesellschaft mitteilen das Du den Anspruch erhebst und es sollte klappen.
    Sie Versuchen sich natürlich gerne rauszureden..... Nur wegen höherer Gewalt müssen se nicht Zahlen.


    Wenn das bei Dir dieses Jahr war, sollten Deine Ansprüche noch nicht verfallen sein
    Ich hoffe Du hast noh die Unterlagen , wenn JA


    WIEDER MEHR GELD FÜR POLINA !trio!

  • Das gilt für ALLE Fluglinien die die EU anfliegen, also auch für TurkAir.
    Schau hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
    und hier:http://www.lba.de/DE/Buerger_S…/Fluggastrechte_node.html


    Wenn Du Dich nicht über deine Rechte informierst biste selber schuld - dazu ist der Carrier nun wirklich nicht verpflichtet.
    Budweiser


    Diese "offensichtlichen" Rechte sind aber in der Realität etwas komplizierter als es auf dem Papier steht. Auch gelten die Rechte nicht für alle Fluggesellschaften die in die EU fliegen. Ganz im Gegenteil. Ist die Fluggesellschaft nicht in der EU beheimatet (wie eben Turkish Airlines und AeroSvit), dann gibt es höchstens (aber in der sogar Regel nur nach einem Gerichtsverfahren) Geld für den Flug Deutschland-Ausland. Für den Flug Ausland-Deutschland gibt es nichts. Das ist nur auf Kulanzbasis zu regeln. Ist das Wetter Schuld am Flugausfall (oder ein Streik), dann zahlt keine Fluggesellschaft auch nur einen Cent. Egal ob aus der EU oder nicht. Wird der Flug mit einer gewissen Frist (ich meine es sind 14 Tage) vor dem Abflugtermin storniert, so gibt es ebenfalls keine Entschädigung. Dies nur um das Thema oberflächlich anzureißen.


    Die meisten Fluggesellschaften reden sich bei einem abgesagten Flug sowieso mit dem schlechten Wetter raus. Weil das Wetter nicht nur am Abflug- und Ankunftsort, sondern auch dazwischen mal nicht gut sein kann, ist das Gegenteil (ohne großen Aufwand) kaum nachweisbar. In Kiev gab es in den vergangenen Wochen öfter mal Verspätungen und abgesagte Flüge. Grund: Natürlich das schlechte Wetter...



    Um das jetzt mal kurz zu beschreiben,
    Mann kann sich immer aussuchen nach welchem Recht man verfahren will, das von dem Ablug oder Ankunfts Flughafen.
    Für uns in der EU ist es Sinnvoll das der EU zu nutzen.


    Nein. Das stimmt nicht. Diese Regelung gilt nur für Flüge die in der EU angetreten werden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt einen EU-Flughafen als Ziel haben. Da AeroSvit keine EU-Fluggesellschaft ist, gilt die Regelung also nur eingeschränkt für den Flug Deutschland-Ukraine. Nicht für den Flug Ukraine-Deutschland. Wenn man Dich in Kiev einfach sitzen lässt, dann kannst Du nicht auf das EU-Recht pochen. Wer Flüge bei Lufthansa, Austrian oder LOT bucht kann sich immer auf das EU-Recht berufen. Für Flüge von WizzAir Ukraine oder AeroSvit gilt dies nur in beschränkter Form. Selbst auf einem Code-Share Flug z.B. Kiev-Wien der von Ukraine International unter Austrian-Flugnummer durchgeführt wird, gilt nicht das EU-Recht.


    Bevor man eine Anrecht auf die Ausgleichszahlung überhaupt in Betracht ziehen kann, muss man zunächst wissen WANN die Flüge storniert wurden und was als GRUND angegeben wurde.

  • Wenn das bei Dir dieses Jahr war, sollten Deine Ansprüche noch nicht verfallen sein
    Ich hoffe Du hast noh die Unterlagen , wenn JA


    Der Flug wurde ausserhalb der EU storniert...also nix mit Zahlung...leider

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