Fahren in der Ukraine

  • Hallo,
    Wie ist das eigentlich?
    Ich bin Resident in der Ukraine, ich möchte mit einem Kfz das nicht auf mich zugelassen ist in die Ukraine einreisen.
    Was muß ich beachten?
    Lt. Auskunft von einem befreundeten подполковник, darf ich mit diesem Kfz bis zu einem Jahr in der Ukraine fahren.
    Ist das richtig?
    Gibt es irgendwo einen Gesetzestext?
    Brauche ich irgendwelche Papiere außer Kfz Schein usw.?
    Z. B. einen Berechtigungsschein vom Besitzer des Kfz?

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Dies schreibt die deutsche Botschaft zum Thema.


    Ich habe eine apostillierte Benutzungsbewilligung vom Eigentümer immer dabei, wurde aber noch nie aufgefordert sie vorzuzeigen. Außerdem musst du eine Versicherung für das Fahrzeug vorweisen können (in der Regel mittels der grünen Versicherungskarte).


    Wenn du das KFZ nicht in der Ukraine anmelden möchtest, solltest du damit alle 2 Monate ausreisen. Danach kannst du sofort wieder einreisen und erneut zwei Monate im Land bleiben. Das klappt bisher für mich problemlos.


    Im Forum hat man in der Tat in letzter Zeit von der Möglichkeit gelesen das Auto auch ein Jahr im Land zu lassen - das ist aber in jedem Fall mit Behördengängen verbunden. Ob es mit einem Wagen geht, der nicht auf einen selber zugelassen ist weiß ich nicht (auch nicht ob es überhaupt geht ;)).

  • Zitat

    Nehme mal an, ...


    das Fahrzeug hat keine UA-Zulassung, also z.B. dt. Kennzeichen ?

    Ja, deutsches Kennzeichen, keine UA Zulassung!

    Wenn du das KFZ nicht in der Ukraine anmelden möchtest, solltest du damit alle 2 Monate ausreisen. Danach kannst du sofort wieder einreisen und erneut zwei Monate im Land bleiben. Das klappt bisher für mich problemlos.


    Funktioniert bei einem Residenten nicht, Kfz das auf einen selbst zugelassen ist, muß nach 10 Tagen raus, so meine Info vom подполковник.

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Ich gehe mal davon aus, Dein Bekannter ist Offizier der Miliz, und er kennt sich nicht mit dem Zulassungsrecht im Einzelnen aus. Das ist auch nicht ganz einfach, darum werde ich Dir dieses jetzt genau erläutern:
    Du bist Resident in der Ukraine und musst als solcher eine ukrainische Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzen, wenn nicht, dann sofort kümmern!
    Als Resident wirst Du genau so behandelt wie jeder andere Bewohner der Ukraine, genau wie ein Bürger dieses Staates, das ist der Grundtenor.
    Ein Ukrainer und somit auch ein Resident muss ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung innerhalb von 10 Tagen bei dem zuständigen Zollamt der Oblast und der MPEO (Zulassungsstelle) melden. Das ist Gesetz und auch bei der Verkehrspolizei in der Ukraine bekannt, jedenfalls seit einigen Monaten! Ich bin mir nicht sicher, aber in Webseite http://www.auswaertiges-amt.de wird darauf hingewiesen. In diesem speziellen Fall bist Du als Resident nämlich ein Ukrainer! Mach Dir nichts daraus, es ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach, Dein Freund hat dieses auch übersehen und es verwechselt, denn Du bist zwar Deutscher aber hier in der Ukraine ein Resident und unterliegst den Gesetzen wie ein Bürger im Inland (Ukraine). Danke Oldtrotter

  • Als Resident wirst Du genau so behandelt wie jeder andere Bewohner der Ukraine, genau wie ein Bürger dieses Staates, das ist der Grundtenor.

    Oldtrotter, weißt du ab wann man genau als "Resident" gilt? Das Auswärtige Amt schreibt etwas von "dauerhaft in die Ukraine übersiedeln" - ist das eine korrekte Definition? Wie sehen das die ukrainischen Behörden?

  • Oldtrotter, weißt du ab wann man genau als "Resident" gilt? Das Auswärtige Amt schreibt etwas von "dauerhaft in die Ukraine übersiedeln" - ist das eine korrekte Definition? Wie sehen das die ukrainischen Behörden?

    Als Resident gilst du, wenn du eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung hast. So würde ich es sehen.


    Zum Thema Führerschein. Ich weiß Oldtrotter vertritt in dieser Sache den ganz offiziellen Sachverhalt auf Gesetzesgrundlage. Nach dieser müsstest du dir einen ukrainischen Führerschein besorgen und deinen EU Führerschein abgeben. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass ein EU Führerschein überall akzeptiert wird. War bei mir bei der Zulassung meines Autos so (ich habe UA Kennzeichen) und bis jetzt auch bei jeder Kontrolle der GAI der Fall.

  • Wenn Du Resident wirst, musst Du Dich in Deutschland abmelden, um dann als Resident in der Ukraine anerkannt zu werden und als solcher auch einen Pkw auf Deinen Namen hier in der Ukraine zulassen zu können. Das ist das sogenannte "dauerhafte" Übersiedeln. Es ist Dir natürlich nicht untersagt als Deutscher irgendwo in Deutschland einen Zweitwohnsitz zu unterhalten, trotzdem hast Du durch Erwerb des Residenten-Status Deine überwiegenden Lebensinteressen in die Ukraine verlagert und wirst somit in der Ukraine wie ein Ukrainer behandelt! Danke Oldtrotter
    PS: Auf der Deutschen Botschaft kannst Du Deinen Wohnsitz in Deinem deutschen Personalausweis jetzt direkt ändern lassen!


    Kingkoch Du hast in Sachen Führerschein insoweit Recht, es wird geduldet, weil man hier keinen unnötigen Staub aufwirbeln will!
    bei der Einreise mit einem deutschen Kennzeichen als Resident und der Benutzung des Fahrzeuges über die 10 Tage-Frist
    hinaus kann Dir das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Zoll und Steuervergehen. Also Vorsicht! Oldtrotter

  • Ein Ukrainer und somit auch ein Resident muss ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung innerhalb von 10 Tagen bei dem zuständigen Zollamt der Oblast und der MPEO (Zulassungsstelle) melden. Das ist Gesetz und auch bei der Verkehrspolizei in der Ukraine bekannt, jedenfalls seit einigen Monaten!

    EIgentlich doch schon seit Jahren, zumindest, was UA-Staatsangehörige betrifft.
    Vor einigen Jahren war es ein beliebter Trick von Ukrainern in grenznahen Gebieten der UA, ein (teures) Kfz im Ausland auf den Namen eines Strohmannes zuzulassen (z.B. in PL, oder besonders MD), und dieses dann in der UA zu fahren. Und regelmäßig, d.h. alle 2-3 Monate, einen Borderrun zu machen. Das ersparte dann den Importzoll.
    Dat geiht nich mer. Schon seit Jahren.

  • Ich gehe mal davon aus, Dein Bekannter ist Offizier der Miliz, und er kennt sich nicht mit dem Zulassungsrecht im Einzelnen aus.

    Nein, nicht Miliz.


    Als Resident gilst du, wenn du eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung hast. So würde ich es sehen.

    Ja, so sehe ich das auch


    Dat geiht nich mer. Schon seit Jahren.

    Das weiß ich auch.
    Es geht mir um die Frage ob ich ein Kfz das in Deutschland zugelassen ist, mit einer deutschen Versicherung, bei der ukrainischen Zulassungsbehörde ( MREO ) für ein Jahr registrieren kann.
    Und längstens nach einem Jahr wieder mit dem Kfz aus der Ukraine rausfahren kann.

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Ja, das darf ein Ukrainer und auch ein Resident, dann aber innerhalb der 10 Tage zum Zoll der Oblast und zur Zulassungsbehörde MREO.
    Andere Personen, die keinen Wohnsitz in der Ukraine haben, können dieses nicht tun. Die Zulassung eines Fahrzeuges erfolgt nur auf eine Person in der Ukraine, die deutsche Zulassung ruht dann und für den Zeitraum erfolgt eine Steuerabgabe, sowie Gebühren und die ukrainische Haftpflichtvers..
    Nicht vergessen, die Identifikationsnummer bei der Finanzpolizei besorgen, ohne läuft nichts. Bekommst Du bei der Rajon, wo Du gemeldet bist!
    Achtung, die benötigen ca. eine Woche für die Ausstellung, beim Auto hast Du nur 10 Tage einschliesslich Grenzübertritt!
    Danke Oldtrotter

  • Ja, das darf ein Ukrainer und auch ein Resident, dann aber innerhalb der 10 Tage zum Zoll der Oblast und zur Zulassungsbehörde MREO.
    Andere Personen, die keinen Wohnsitz in der Ukraine haben, können dieses nicht tun. Die Zulassung eines Fahrzeuges erfolgt nur auf eine Person in der Ukraine, die deutsche Zulassung ruht dann und für den Zeitraum erfolgt eine Steuerabgabe, sowie Gebühren und die ukrainische Haftpflichtvers..
    Nicht vergessen, die Identifikationsnummer bei der Finanzpolizei besorgen, ohne läuft nichts. Bekommst Du bei der Rajon, wo Du gemeldet bist!
    Achtung, die benötigen ca. eine Woche für die Ausstellung, beim Auto hast Du nur 10 Tage einschliesslich Grenzübertritt!
    Danke Oldtrotter


    Danke,
    Muß ich dann das Auto in Deutschland nach der registrierung in der Ukraine abmelden?
    Wieviel kostet das?
    Und für mich viel wichtiger, darf ich mit dem PKW wieder aus der Ukraine rausfahren?
    Denn ich bin in Deutschland ja nicht der Halter des Kfz.

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Als Resident gilst du, wenn du eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung hast. So würde ich es sehen.

    Also ich habe eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung - so ein weißes Pappzettelchen, auf das hinten die Registrierung meiner Wohnadresse in der Ukraine gestempelt ist. In meinem deutschen Pass steht auch "Kiew" als Wohnort. Letztes Jahr konnte ich damit problemlos drei Mal ein- und wieder ausreisen (jeweils 60 Tage mit einem deutschen, nicht auf mich zugelassenen PKW).


    Die Infos hier verunsichern mich nun wieder. Naja, werde ich halt auch dieses Jahr wieder zittern ob ich am Ende eines Border-Runs noch im Besitz des Wagens bin, oder ob er auf einen ukrainischen Zollhof kommt...

  • Nur wenn es nicht wieder nach Deutschland zurück soll. Ansonsten kannst Du doch gleich den Weg mit einem Kurzzeitkennzeichen beschreiten oder das Ausfuhrkennzeichen benutzen. Sicherheitshalber vorher beim Zoll der Oblast nachfragen, es kann nämlich da auch noch "Variationen" geben bezüglich der im Nachhinein zu berechnenden Einfuhrsteuern, da Du ja Resident bist. Danke Oldtrotter
    Wenn Du nicht der Halter des Fahrzeugs bist, dann kannst Du dieses Fahrzeug weder veräussern noch um- oder abmelden in der Ukraine, dann kannst Du nur als Tourist 2 Monate damit in der Ukraine fahren oder als Resident innerhalb von 10 Tagen den Rückweg aus die Ukraine beendet haben. Alles andere ist ein gesetzlicher No-Go. Stell Dir nur mal einen kleinen Unfall vor, eine einzige Falschangabe bei einer Verkehrskontrolle, wie willst Du Dich ausweisen, als Tourist oder als Resident, beides geht nicht zur gleichen Zeit, Stempel im Reisepass und Datenerfassung an der Grenze brechen Dir unter Umständen das Genick. Danke Oldtrotter

  • Also MAP, das wird Dir nicht mit der Schublehre nachgemessen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung ist kein Residenten-Status. Alles klar?
    Danke Oldtrotter

  • Nur wenn es nicht wieder nach Deutschland zurück soll. Ansonsten kannst Du doch gleich den Weg mit einem Kurzzeitkennzeichen beschreiten oder das Ausfuhrkennzeichen benutzen. Sicherheitshalber vorher beim Zoll der Oblast nachfragen, es kann nämlich da auch noch "Variationen" geben bezüglich der im Nachhinein zu berechnenden Einfuhrsteuern, da Du ja Resident bist. Danke Oldtrotter


    Das ist es, was der Offizier wohl meinte.
    Nur will ich nicht mit Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen einreisen. Da die "Schwanzlurche" an der Grenze ein manchmal sehr einnehmendes Wesen haben und ich nicht gewillt bin dem nachzukommen.
    Da ich keine Meldeadresse in Deutschland mehr habe, muß ich den Umweg über Anmeldung über einen Freund gehen.
    Nu gut, jetzt heißt es ab zum Zoll und zum MREO. Nachfragen und mir schriftliche Informationen besorgen.

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Thialfi, seit dem 08.01.2013 ist die Deutsche Botschaft ja im Sinne des Meldegesetzes zuständig für uns Residenten (Personalausweisgesetz). Daher mal die durchaus berechtigte Annahme, warum soll ich meinen auf mich in Deutschland zugelassenen Pkw. nicht bei der Deutschen Botschaft abmelden (stilllegen). Man kann mich doch nicht nach Deutschland zurück zwingen, wenn ich hier mit Hauptwohnsitz (Ukraine) gemeldet bin. Eine illegale Aus- bzw. Einfuhr erfolgt doch nicht, melde es doch in der Ukraine ordentlich an. Bin mal gespannt, auf welcher Ebene da eine Entscheidung herbeigeführt wird. Ich hoffe auf einen Beamten der Botschaft, sonst kriegen die in Berlin die Krise!° Danke Oldtrotter

  • Ich habe der Status Thialfi nicht verstanden. Ist er Ukrainer? Ist er Resident der Ukraine? Laut Gesetzt darf ein nicht Resident im Ausland zugelassenen Fahrzeug ein Jahr in der Ukraine zu fahren. Wenn ein Ukrainer bei der Botschaft Der Ukraine in Deutschland ständig angemeldet ist, wird er als nicht Resident gesehen und darf ein Jahr fahren. Ich kenne einen Kanadier, der in Simferopol schon 4 Jahren mit kanadischen Kennzeichen unterwegs ist.

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