Frage Beantragung eines neuen Schengen-Visums

  • Hallo Freunde,


    ich hoffe die Frage wurde nicht bereits gestellt, habe das aber bisher nicht gefunden. Das folgende Problem:


    meine Freundin hat momentan ein Schengen-Visum (Shopping-Visa - für Polen), welches bis 24.März 2013 gültig ist. Sie möchte mich gerne an Ostern in Deutschland besuchen und benötigt daher ein Visum bei der deutschen Botschaft ab etwa dem 27.März. Nun wurde ihr die information gegeben, dass sie dieses Visum erst __nach__ dem 24.3. beantragen kann, nachdem ihr polnisches Visum abgelaufen ist. Somit wäre aber nicht ausreichend Zeit, da die Erteilung des Visums etwa eine Woche dauern wird. Meine Freundin ist aus L'viv.


    Stimmt diese Info? Gibt es eine Möglichkeit, wie sich der Besuch in Deutschland (für etwa 1 Woche) realisieren ließe? Sie sagt, ihr Shopping-Visum könnte sie auflösen, dies wäre aber nur mit dringender Begründung möglich. Näheres ist mir nicht bekannt, etwa ob es sich mit der Beantragung eines erneuten Visums ausreichend erklären ließe.


    Würde mich sehr über euere Hilfe freuen.


    Viele Grüße
    oleg

  • Hallo!


    Habe ich das so richtig verstanden?:
    Zur Zeit hat sie ein Schengen-Visum mit Hauptreiseziel Polen bis zum 24.3. Jetzt möchte sie ein Schengenvisum mit Hauptreiseziel D ab dem 27.3.
    Ich wüsste nicht, weshalb sie das gewünschte Schengenvisum nach D nicht schon jetzt bei der deutsche Botschaft beantragen könnte.


    Woher hat sie diese Info, dass das nicht gehen sollte. Von der Botschaft? Auf der Botschaftseite steht jedenfalls nicht, das eine Antragstellung und Erteilung erst dann möglich ist, wenn ein anderes Schengenvisum abgelaufen ist.


    Sorry, dass ich jetzt keine konkrete Lösung habe. Aber mein Verstand sagt, dass das eigentlich gehen müsste.


    Vielleicht sollte Deine Freundin doch noch mal ein Termin bei der Botschaft machen und nochmals genau nachfragen und deutlich machen bis wann das Visum für Polen gilt und ab wann sie das Visum für D haben will.


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Ein Schengenvisum kann maximal 3 Monate vor geplantem Gültigkeitsbeginn beantragt werden.


    Wenn sie ein Visum ab dem 25.3. haben möchte, dann muss es möglich sein! Das steht auch irgendwo im offiziellen Visa-Handbuch (habe jetzt aber keine Lust es herauszusuchen). Es ist explizit möglich, mit einem Schengenvisum einzureisen und mit dem nächsten auszureisen - aber natürlich nur, wenn das nächste Visum direkt nach dem alten beginnt also keine 3 Tage Pause so wie bei euch.


    Die Auskünfte der ukrainischen Angestellten bei der deutschen Botschaft sind im allgemeinen von bescheidener Qualität. Viel besser: geh auf die Webseite der deutschen Botschaft und schreibe dort unter deinem Namen für deine Freundin. Die Antwort sind oft - aber nicht immer- wesentlich besser.

  • Schon einmal vielen Dank für euere Antworten.


    Meine Freundin hat diese Antwort in der polnischen Botschaft erhalten. Sie müsste warten und erhält einen Termin nicht vor dem 25.März. In der deutschen Botschaft hat sie noch nicht angefragt. Ich werde aber mal direkt die deutsche Botschaft anschreiben, da sie jetzt schon etwas abgeschreckt ist, auch in einem Artikel will sie gelesen haben, dass es so wäre. Von meinem Verstand her kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man zwangsläufig sich erst wieder nach Ablauf des alten Visums bewerben kann, unabhängig davon, bei welchem Schengenstaat es man beantragt. Auch sind die Verhaltensweisen der Behörden aber oft nicht mit viel Logik versehen so dass auch dieser Umstand zunächst einmal als glaubwürdig herüber kommen würde.


    Ich hoffe, euch aber bald Gegenteiliges berichten zu können.

  • Meine Freundin hat diese Antwort in der polnischen Botschaft erhalten.


    Wenn Hauptreiseziel D sein soll, ist es sicher die beste Idee die deutsche Botschaft zu fragen. Nur diese ist dann zuständig. Die polnische Botschaft ist nur zuständig, wenn Polen das Hauptreiseziel ist.


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Boah...nu auch noch rechnen ;) ...also, wenn mein Schatz am 27.4. einreisen will, können wir am 18.2. beantragen?

  • Hallo Oleg,


    wenn Du einen Antrag bei der Dt. Botschaft stellen willst kannst Du das ohne weiteres tun, auch wenn Du noch ein gueltiges Visum hast. Das neue Visum kann aber nur fuer einen Zeitraum ausgestellt werden, welcher nach der Gueltigkeit des alten liegt, da man in der Regel keine 2 Visa fuer den gleichen Zeitraum haben kann. Es gibt auch die Moeglichkeit Visa annullieren zu lassen.
    Diese Sachen werden von Botschaften verschiedener Schengenlaender oder eventuell zwischengeschalteten Reisebueros aber moeglicherweise unterschiedlich gehandhabt.


    Gruesse,


    Peter.

  • Vielen dank für euere Hilfe. Eine E-Mail von der deutschen Botschaft kam schon zurück mit der sehr kurzen Antwort, dass eine Beantragung 3 Monate vorher grundsätzlich möglich ist.


    Würdet ihr das Visum in Kiew beantragen? Meine Freundin sagt, dass es auch in Lemberg möglich wäre, allerdings liegen mir nur Infos vor, dass dies für Häufigreisende möglich ist.

  • Im Merkblatt steht aber nichts von Bekanntschaftsnachweissen.


    Dachte das braucht man nur für eine "normale" Einladung.


    Trotz erfolgter Anmeldung beim Standesamt noch Bekanntschaftsnachweise?

  • Würdet ihr das Visum in Kiew beantragen? Meine Freundin sagt, dass es auch in Lemberg möglich wäre, allerdings liegen mir nur Infos vor, dass dies für Häufigreisende möglich ist.


    Wenn für Deine Freundin das Vielreiseverfahren zutrifft dürfte die Beantragung auch in Lemberg möglich sein. Ansonsten nur in Kiew.


    ZUm Vielreiseverfahren siehe: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…elreisendenverfahren.html



    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Im Merkblatt steht aber nichts von Bekanntschaftsnachweissen.


    Dachte das braucht man nur für eine "normale" Einladung.


    Trotz erfolgter Anmeldung beim Standesamt noch Bekanntschaftsnachweise?


    M. E. nach dachtest bzw. denkst Du richtig!


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Wenn Sie 2 Schengenvisa in den letzten 2 Jahren hatte und keine Ablehnung, ist Teilnahme am Vielreisendenverfahren moeglich. Also auch bei VFS in Lemberg.
    Das gilt aber nur fuer C Visa. Nicht fuer Familienzusammenfuehrung. Das geht nur in Kiew.
    In den Merkblaettern steht auch, dass jederzeit Unterlagen verlangt werden koennen, welche nicht in den Merkblaettern stehen.
    Ausserdem hat der Antragsteller den Reisezweck in allen Visakategorien selbst nachzuweisen.
    Von daher sind Bekanntschaftsnachweise hier durchaus angebracht und es wird auch oft danach gefragt.
    Letztlich ist es besser, zu viele Unterlagen dabei zu haben, als zu wenig.

  • Das kann man so einfach nicht beantworten.
    Zeitweise wurden die Ehemaenner oder Verlobten gar nicht reingelassen.
    Derzeit schaetze ich das mehr als 80% den Antrag alleine stellen.


    Fuer die Begleitung spricht, dass man dadurch eideutig beweist, dass man sich kennt.
    Das spricht gegen eine Scheinehe.


    Andererseits kommt es vor, das beide Partner, in der Botschaft an Ort und Stelle getrennt befragt werden.
    Kommt es dann zu mehr oder weniger gravierenden Unstimmigkeiten bei den Antworten hat man damit den Verdacht der Scheinehe begruendet oder erhaertet.
    Wobei es kein grosses Problem ist, solche Unstimmigkeiten durch die Gespraechsfuehrung zu provozieren.


    Wenn irgendwelche Probleme vorhanden sind, wie etwa: Bekanntschaft seit 4 Wochen, nie persoenlich getroffen, Unmoeglichkeit der Kommunikation mangels gemeinsamer Sprachkenntnisse, oder Heirat in Daenemark,
    wuerde ich die Botschaft eher nicht gemeinsam besuchen.


    Gruesse,


    Peter.

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