• Hi Leute,


    mal ein nettes Hallo von mir aus Österreich, Wötklasse Forum kann ich nur sagen... hätte mir gewünscht ich hätte es früher gefunden :)
    Meine Geschichte ist vermutlich der Klassiker, aber trotzdem anders. meine Süße ist direkt aus Kiew, und nachdem ich öfter drüben war haben wir beschlossen im Ösiland zu heiraten. Nachdem das mit den Docs ne Lauferei war wie hier eh jeder weiß, kommen wir zum Visum. Sie war vor 2,5 Jahren in Zürich mit einem Studiumsvisum, und das ist dann abgelaufen. ihre damaligen Schweizer Freunde meinten das sei kein Problem einfach einen Antrag auf Verlängerung stellen und fertig. Das hat sie dann auch gemacht, war aber ein paar Tage drüber und hat natürlich dann sofort ausreisen müssen. Am Flughafen hat sie an Ort und Stelle SFR 500,- bezahlt, weil der Polizist dort meinte, dann wäre die Einreisesperre max. 1 Jahr.
    Gut, das hat sie mir im Vorfeld auch erzählt, aber ist eben 2,5 Jahre her. Passt, also Visum an der Österreichischen Botschaft in Kiew beantragt, und natürlich abgelehnt, mit der Begründung: ein Schengen Mitgliedsland (Schweiz) hat einen Ablehnungsgrund angegeben. okay, was also tun. Recherchiert, bis ich die zustellige Stelle gefunden habe. natürlich der Kanton in der Schweiz (in unserem Fall Zürich) ist dafür zuständig. Sie geben mir natürlich ohne Vollmacht keine Auskunft, aber die schicke ich jetzt gerade hin. geht per Mail, ist auf deutsch und muß nicht beglaubigt sein. weil ich hab hier schon andere Varianten gelesen. Die Beamtin meinte, ich hätte nur die Möglichkeit, ein Ansuchen dort zu stellen und die Situation zu erklären. Hat jemand einen ähnlichen Fall? oder bereits Erfahrungen gemacht?
    Hab ja sehr viel Geduld beweisen müssen, weil ja Behörden, aber das ist einfach alles ein Wahnsinnn... in der Ukraine sowieso, in Österreich auch und in der Schweiz a ein Wahnsinn... alles sensationell eigentlich... dabei ist unsere Situation ganz einfach ;) aber was erzähle ich euch... es ist einfach nur frustrierend... anscheinend gibt es noch die Variante in der Ukraine zu heiraten, was ja dokumententechnisch a Wahnsinn is weil sie ja wieder alles für das neuerliche Visum an Dokumenten ändern muß... sie hat bezahlt, Sperre für ein Jahr würde ich voll verstehen, Fehler können passieren, bzw. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber jetzt vermutlich 5 Jahre Sperre????? auf welcher Welt leben wir.... weil sie ein paar Tage drüber war... eh schon viel bezahlt hat... *heul*


    Zur Einreisesperre: vielleicht weiß das jemand, weil ich finde keine Gesetzestexte im Netzt von der SChweiz darüber:


    In Österreich ist es so, dass dir jeder Bescheid einer Strafe persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden muß. also entweder mußt du an Ort und Stelle (in einem Art Schnellverfahren) den Bescheid unterschreiben, oder sie schicken ihn dir zu mittels RsA Brief den du ja nur persönlich abholen kannst mit Unterschrift. Und ohne Unterschrift ist das so nicht gültig.
    Finde nicht heraus ob das in der Schweiz nicht auch so ist (bin mir sicher). Denn dafür gibt es diese Schnellbescheide, damit man auch Ausländern das "zustellen" kann. Kennt das jemand von euch? weiß das vielleicht jemand?
    Wenn sich herausstellt dass dem so ist, kann ich das rechtlich anfechten, weil nicht gültig. ist zumindest mal gerade meine Hoffnung :) Nehmt mir ja nicht diese Hoffnung wieder weg *lach*


    also würd mich freuen wenn jemand mir Tipps oder Hilfe geben :thumbup:


    und die Community ist der Wahnsinn hier!!! Hätte ich das nur früher gefunden.... ich hätte mir viel lauferei wegen den Docs erspart :patsch: :patsch: :patsch: :patsch:

  • Willkommen im Club der verzweifelten.

    ... anscheinend gibt es noch die Variante in der Ukraine zu heiraten

    Wenn ich das so lese fällt mir dazu auch nichts anderes ein außer zu heiraten und den Weg eines Ukraine verrückten zu gehen. :blackeye:
    Ansonsten wende dich doch mal an Kollege Ahrens.
    Der hat da wahrscheinlich mehr Erfahrung mit.

  • Hallo!


    Ich denke Du bzw. ihr braucht in Eurer Situation einen Rechtsanwalt. Ihr kämpft quasi an 2 Fronten (Schweiz u. Österreich) und diese müssen nun zu einer schnellen und sicheren Lösung zusammengeführt werden. Was bei den Behörden in den zwei Ländern konkret vorliegt, kann man nur im Wege der Akteneinsicht herausfinden. Und das geht i. d. R. nur durch einen RA. Daraus dürfte sich auch der genaue Sachverhalt ermitteln lassen auf Basis dessen (rechtliche) Schritte eingeleitet werden können. Ausserdem wegen dem abgelehnten Visum. Da laufen doch sicher Fristen für eine Remonstration.


    Der RA der in diesem Forum aktiv ist findest Du hier: http://ahrens.kiev.ua/rechtsan…schwarz-kiew-ukraine.html


    Kannst dich ja mal an Ihn wenden zu einem Erstberatungsgespräch.


    Sorry, dass ich keine anderen Vorschlag ich habe. Aber Euer Fall gehört sicher nicht zu den Regelfällen.

  • Danke für die Antworten. Ja was ist mit den Ukrainischen Mädels schon ein Regelfall :(
    vorsichtshalber ist bei sämtlichen Behörden in der Schweiz und in Österreich mal keiner zuständig ;) das erleichtert das Ganze natürlich *verzweifelter Grinser*


    ja ich vermute mal auch dass ich einen RA brauche. Das lustige ist: hab heute den ganzen Tag gegoogelt und in Österreich keinen Anwalt gefunden, der sich auf Fremdenrecht spezialisiert hat, weil eben jedes Land völlig unterschiedlich zu betrachten ist -> JAWOI das motiviert... i wü zruck in die Steinzeit.... wir bezahlen mit Muscheln und das war´s... wtf...
    Wobei zum Thema RA: ich kann schon was ich weiß selber beeinspruchen, nur ein RA kennt halt die Rechtlichen Grundlagen und ich muß mir die Gesetzestexte raussuchen. Fakt ist, dass mir die Behörde in Zürich mitgeteilt hat, dass ich ein Ansuchen schreiben kann/soll, das könnte denke ich klappen. (hoffnung stirbt zuletzt)
    Akteneinsicht muss ich meiner Meinung nach mit einer dementsprechenden Vollmacht auf "JEDEN FALL" bekommen. das hat für mich nichts mit einem Rechtsanwalt zu tun. Handlungs und Auskunftsvollmacht habe ich, und das schicke ich jetzt mal hin. und dann sehen wir was passiert. werd euch auf dem laufenden halten.


    kann übrigens die gelesenen Vorgehensweisen der deutschen Botschaften überhaupt nachvollziehen... scheinbar sind die Österreicher in Kiew da entspannter... wobei ich war auch schon persönlich mit ihr auf der Botschaft und hab denen gleich klar gemacht, dass wenn es Probleme gibt, sie sich an mich wenden sollen. Weil ich alle rechtlichen Register ziehen werde.
    Muß euch mal meine Story in Ruhe erzählen... ihr macht euch an vor lachen was wir alles erlebt haben *fg*

  • aso zwecks Remonstration: klar läuft die Frist, ja immer mit dem Tag der Ablehnung. Aber was hilft mir die Remonstration wenn sie eine Einreisesperre hat oder verstehe ich alles rund um die Remonstration falsch? Somit würden wir derzeit keine Remonstration machen


    oder hab ich hier grundlegend was völlig falsch verstanden?

  • Die Sache wird nicht von Kiew aus zu erledigen sein, wenn sich schon die österreichische Botschaft in Kiew verweigert und auf die Schweiz als Auslöser hinweisen tut. Da wird Deine Partnerin als Betroffene wohl erst einmal in der Schweizer Vertretung auflaufen müssen, um gegen eine eventuell noch bestehende befristete Einreisesperre in die EU vorzugehen. Könnte ja vielleicht aufgrund erneuter Beurteilung zurückgezogen werden. Aufgrund gegenseitiger Abkommen sind die Beitragsstaaten gezwungen, die Sperrfristen untereinander anzuerkennen. Da gibt es keinen Weg dran vorbei!
    Danke Oldtrotter

  • DAS finde ich mal eine wötklasse Antwort danke.
    Hier weiß eh jeder wie mit den Ukrainischen Frauen auf dort ansässigen Behörden umgegangen wird. Darum Handlungs- und Auskunftsvollmacht und ich versuche das von Österreich aus zu klären. ist für mich bestimmt "leichter" das mit der Schweiz von hier aus abzuklären. Die Botschaften sind oder fühlen sich nicht zuständig. hab die österreichische und schweizer botschaft in kiew angerufen, die verweisen mich alle direkt an die damals ausstellende Behörde in der Schweiz (in dem jeweiligen Kanton). das hab ich gemacht, dort angerufen nach gefühlten 70 Telefonaten und 48 h Gesprächsdauer in Warteschleifen YEEESSSS
    Und wie gesagt, die braucht von mir nur die Vollmacht die ich per Email hinschicken kann, inklusive Passkopie von mir und ihr. dann sollte ich mal die Info´s über alles bekommen. Momentan wissen wir ja nicht ob die Einreisesperre befristet ist oder nicht und wenn nicht wie lange sie gilt. ich weiß ja nur dass es maximal 5 jahre sind. Dann kann ich ein Ansuchen stellen mit der Vollmacht von ihr, das hinschicken und dann wird vermutlich aufgerollt. Wobei ich dann persönlich hinfahren würde.
    Aber vielleicht bin ich bis dato auch der einzige hier der so einen Fall hat ;) das wäre natürlich hart

  • Hallo nochmal!


    Hab noch was gefunden, was dir bzw. euch weiterhelfen könnte:


    1.
    http://www.auslaenderamt-kassel.de/sperre.htm
    bzw.
    http://www.auslaenderamt-kasse…r-Informationssytsem_(SIS)
    und
    http://www.germania.diplo.de/c…perreeinreisebedenken.pdf


    2. Leitfaden zur Ausübung des Auskunftsrechts im Schengener Informationssystem
    http://www.bfdi.bund.de/cln_13…tsrechtSIS.html?nn=408908
    --> doc-Datei öffnen, S. 68: Schweiz, S. 69 f: Modellschreiben

  • Du bist der Beste MaBo!!!!!!!!!!!
    Da habe ich schon die ersten Gesetzte und Rechte. das würde ich mir von Österreich wünschen, diese Informationen zur Verfügung zu stellen. eigentlich steht da alles drin an wen man sich wenden muß etc. da hätte ich mir auch wieder viele Telefonate in der Schweiz und Botschaften und Mist erspart ;)
    many thanks....

  • Hallo Paradisefound0411,


    tja, denke das hoert sich schlimmer an als es ist.
    Bin jetzt mit dem schweizer Auffenthaltsrecht und den Umsetzungsrichtlinien nicht so bewandert.
    Aber versuchen wirs mal.


    Offensichtlich hat eine Schweizer Behoerde eine Einreisesperre verhaengt und dies im SIS gespeichert.
    Dies fuert in der Regel zum schengenweiten Einreiseverbot, nebst Visaablehnungen etc.
    In Deutschland sind solche Einreisesperren zeitlich unbegrenzt. Dafuer ist Deutschland in der Vergangenheit von der europaeischen Kommission geruegt worden.
    Das kann in verschiedenen Laendern anders sein.


    Gegen das seinerzeit erlassene Auffenthaltsverbot aus formalen Gruenden vorzugehen, weil Sie etwas nicht verstanden hat, oder eine Unterschrift nicht an der richtigen Stelle sitzt, halte ich fuer nicht zielfuehrend, weil die Beamten in der Regel einen Zustellungsbevollmaechtigten im Inland benennen lassen haben.
    Das sind in der Regel Sie selbst. Dafuer gibt es in Deutschland sogar spezielle Formblaetter. Zumindest ist das sagen wir mal unelegant.
    Damit kommt man in der Regel nicht durch. Jedenfalls nicht ohne Gericht und das dauert wohl auch in der Schweiz eine gewisse Zeit, welche man sich in diesem Fall wohl sparen kann.


    Ich wuerde wie folgt vorgehen:


    1. Antrag auf Selbstauskunft im SIS stellen. Wird in Deutschland beim Bundesverwaltungsamt Koeln gefuehrt. Du muesstest Dich erkundigen, welche Behoerde dies in der Schweiz fuehrt.
    Dich selbst solltest Du als Zustellungsbevollmaechtigten benennen lassen. Die Antwort kommt dann zu Dir. Dafuer gibt es spezielle Formulare.
    In Deutschland muss die Unterschrift unter so einem Antrag beglaubigt werden, wenn kein Rechtsanwalt die Anfrage stellt. In Oesterreich reicht eine einfache Unterschrift.
    In der Schweiz muesstest Du dich danach bei der Stelle erkundigen, welche das SIS fuehrt.
    Die Antwort dauert ein paar Wochen und kommt dann zu dir. Aber wie gesagt, deine Freundin muss das unterschreiben.


    2. Im Registerauszug aus dem SIS steht, welche auslaenderrechtliche Massnahme ergriffen wurde und welche Stelle das veranlasst hat. (In Deutschland meist Bundespolizeidirektionen oder Auslaenderaemter)
    Nur diese Behoerde kann die Einreisesperre aufheben.
    Hier erhaelst du dann auch Auskunft was tatsaechlich vorgefallen ist und welche Strafen und Verwaltungsgebuehren noch offen sind. Gegebenenfalls auch wie lange das Aufenthaltsverbot noch wirksam ist.


    3. Vermutlich ist die Einreisesperre noch wirksam, dann muss ein Antrag auf nachtraegliche Befristung der Massnahme (Einreisesperre und Eintrag im SIS) gestellt werden.
    Dieser Antragt muss begruendet werden. Befristungsgruende sind Heirat, berufliches Fortkommen etc...
    Vorsicht, hier sollte man keinen Unsinn schreiben!!! Belehrenden Tonfall oder so wuerde ich weglassen. Auch sollte man geklaert haben, was wirklich vorgefallen ist.
    Aus meiner Praxis weiss ich, das die betroffenen Damen das oftmals ganz anders als in den Akten darstellen.
    In Deutschland gibt es Richtlinien fuer die Befristung. Bei normalen Visaverstoessen ohne Folgesachen und beim ersten Mal, geht man von 2 Jahren aus. Bei leichten Sachen kann man auch drunter bleiben.
    Bei kriminellen Sachen, Arbeitsaufnahme etc. auch drueber. In deiner Sache wuerde ich von 2 Jahren ausgehen. Sinn ist hier, dass eine abschreckende Wirkung erzielt werden soll. Wuerde sagen das ist hier eingetreten, damit sollte der Befristung nichts im Weg stehen. Die Behoerden haben hier aber einen beachtlichen Ermessensspielraum.


    4. Sollte die Sache aus irgendeinem Grunde nicht befristet werden, und die Einreisesperre bleibt bestehen, kann die Fremdenpolizei in Oesterreich ausnahmsweise eine nationale Aufenthaltserlaubnis ausstellen.


    Das sollte so funktionieren, da die Tat mehr als 2 Jahre zurueckliegt, damit die beabsichtigte abschreckende Wirkung eingetreten ist und ausserdem Ehe und Familie besonders geschuetzt sind.


    Wuerde erstmal versuchen das aussergerichtlich mit den Schweizer Behoerden zu loesen.
    Denke das sollte kein wirkliches Problem darstellen. Waere es zumindest in Deutschland in beschriebener Konstellation nicht.
    Geht das nicht, solltest Du dich mit dem gesamten bisherigen Schriftverkehr (Du must dann belegen, dass Du sinnloserweise versucht hast, die Einreisesperre aufheben zu lassen) an die zustaendige Fremdenpolizei in Oesterreich wenden, um die Ausnahmegenehmigung zu erwirken.


    Umfassend darstellen kann ich das aber nicht, da mir hier die Kentnisse der schweizerischen und oesterreichischen Vorschriften und Gesetze, sowie die Praxis in der Schweiz fehlen.
    Sollte das nicht klappen, bitte gerne PN oder eben zum schweizer oder oesterreichischen Fachanwalt.


    Gruesse,


    Peter.

  • Yes Peter, i stimm da zu 10000% zu. warum kann i nur einmal auf den Bedanken Knopf drücken.... ;)


    klar, soviel Hirn habe ich dass ich weiß wie ich mit Behörden umgehen muß. Ich hab auch schon herausgefunden dass ich mich direkt an den Kanton Zürich, an die dortige Fremdenpolizei wenden muß, weil die das veranlasst hat damals. Ich hab die auch ganz höflich angeschrieben, die haben mir ganz unkompliziert höflich zurückgeschrieben und ich habe denen mal die Daten meiner Freundin und die Vollmacht zugeschickt. Und ich glaube (zumindest habe ich gerade mal das Gefühl) dass ich unkompliziert ohne Rechtsanwalt etc. den Antrag auf Befristung stellen kann und glaube auch dass dem stattgegeben wird. Die Frage ist ja immer wie man mit den Behörden umgeht und kommuniziert, weil da sind wir einfach immer 2ter...


    wie gesagt hab das jetzt mal hingeschickt, per Mail, das wird so akzeptiert und die werden mir vermutlich antworten dass ich den Antrag auf Befristung oder eine Neuaufnahme des Verfahrens stellen kann oder ähnliches und dann glaub ich funkt das auch. da heißts jetzt einfach nur noch Geduld haben. ach was täte ich ohne www. .... Erfahrungsberichte sind immer noch die besten Berichte...


    Das mit der Ausnahmegenehmigung wußte ich nicht und finde ich eine unglaublich wertvolle Info. vielen Dank! Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen, danke für deine Zeit für den langen Beitrag!!! Hut ab!!!


    vielen Dank

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