Antrag auf Nationalvisa zur Arbeitsaufnahme abgelehnt

  • Gruss an Alle,
    den Antrag auf Nationalvisa für 90 Tage zur Arbeitsaufnahme wurde von der Beamtin in Kiew zurückgewiesen, mit der Begründung der Arbeitsvertrag sei nicht " professionell". Der Arbeitsvertrag ist von einem großen Krankenhaus erstellt und befristet auf 90 Tage ( Wunsch der Bewerberin).
    Auf Antrag lese ich handgeschriebener Vermerkt: Korrekter Arbeitsvertrag.
    Sie ist momentan mit einem Schengenvisa C in D. Gibt es andere Wege einen Aufenthaltstiteol für sie zu benatragen? Gibt es Möglichkeiten mit Botschaft zu kommunizieren?

  • mit der Begründung der Arbeitsvertrag sei nicht " professionell"

    Was auch immer darunter zu verstehen ist???? Ich würde mit der Antwort mal zum Krankenhaus gehen und versuchen einen professionellen Arbeitsvertrag bzw. ein offizielles Begleitschreiben zu bekommen.
    Dann noch mal alles einreichen und neuen Versuch starten.

  • mit der Begründung der Arbeitsvertrag sei nicht " professionell"


    ...wenn man bedenkt, dass in D für einen Arbeitsvertrag nicht mal die Schriftform gilt, ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann (Ausnahme: befristeter Arbeitsvertrag).



    Erfüllt der vorliegende Arbeitsvertrag die folgenden Voraussetzungen:
    Angaben über:
    - die Art der beabsichtigten Tätigkeit,
    - die Dauer der beabsichtigten Tätigkeit,
    - den Arbeitsort und
    - die Höhe der Vergütung
    s. dazu http://www.kiew.diplo.de/conte…3/pdf_arbeitsaufnahme.pdf

    Gruß
    MaBo

  • Grundsätzlich sind die ganzen Angaben etwas Vage...
    Ein Arbeitsvertrag über 90 Tage erscheint mir auch etwas ungewöhnlich.
    Im übrigen sollte man den Schalter in der Botschaft nicht verlassen, wenn man nicht weiss was mit so einer Aussage gemeint ist, da man evtl. Mängel im Antrag dann ja logischerweise nicht beheben kann. Also so lange nachfragen, bis klar ist, was gemeint ist.
    Mit der Aussage unprofessioneller Arbeitsvertrag ist jedenfalls nichts anzufangen. Wenn derAntrag aber nichtmal angenommen wurde, deutet alles daraufhin, das elementare gesetzl. Anforderungen an einen Arbeitsvertrag nicht erfüllt sind.


    Natürlich gibt es zahlreiche Reisezwecke, die Frage ist nun welcher passt zu deiner Bekannten?!?


    Grüsse,


    Peter.

  • Ein Arbeitsvertrag über 90 Tage erscheint mir auch etwas ungewöhnlich.


    Mir nicht! Es handelt sich einfach um einen Arbeitsvertrag befristet auf 90 Tage. Eine solche Befristung ist absolut zulässig, auch ohne Sachgrund (TzBefrG).

    Gruß
    MaBo

  • Mir nicht! Es handelt sich einfach um einen Arbeitsvertrag befristet auf 90 Tage. Eine solche Befristung ist absolut zulässig, auch ohne Sachgrund (TzBefrG).


    Im Zusammenhang mit Visaerteilung für Ärtzte ist das etwas sehr seltenes


    Grüsse,


    Peter.

  • Danke für Anregungen,


    der Arbeitsvertrag gilt für den Arbeitsbereich des Medizinphysikers, natürlich ist der Dauer ungewöhnlich, aber auch nicht unmöglich. Die betreffende ist nicht als solche ausgebildet, aber in der medizinphysik herrscht Fachkräftemangel, und laut DGMO ( Deutsche gesellschaft für Mediziniphysik) den Absolventen aus anderen naturwissenschaftlichen Bereich nach entsprechende Kurse und Arbeitserfahrung in diesem Bereich sie als solche anzuerkennen. Die Bewerberin natürlich weiss nicht 100% ob sie in diesem Bereich glücklich wird, und möchte ihr Job in der UA nicht verlieren, daher dieser Kompromiß für 3 Monate.
    Das einstellende Krankenhaus hat die Probezeit auf 6 Monate gesetzt, weil im Falle einer Verlängerung die Porobezeit automatisch angepasst. Das wollte die Beamtin genau im vertrah stehen sehen, eine Bitte sich mit der Personalabteilung kurz zu schließen , lehnte sie ab. Ferner bemängelte sie ihr Deutschkenntnisse (A1) , meine Erklärung, dass sie keinen Patientenkontakt hat und ausschöießlich mit englischem Software und 4 weitere english sprechende Physiker arbeiten muss, fand sie nicht ausreichend. Ich habe den Abteilungsleiter gebeten eine Erklärungen diesbezüglich mitzugeben. Alle anderen Angaben waren deutlich und klar, wie Ort, Dauer, Art, und die Höhe der Vergütung. Ausserdem war z.B der Grund der Befristung § 14 II TzBfG angegeben, und sie wollte wissen was hinter diesem paragraphen steht, und was AVR-K sein soll.
    Soweit ich die Sachen nun aufarbeiten werde ich ies mit ihr n 10 Tagen noch mal versuchen.
    Allerdings hat sie keinen Stempel oder ähnliches im Pass hinterlassen, nur lediglich alle Unterlagen zurückgegeben und mich aufgefordert mit einem korrekten Arbeitsvertrag zurückzukommen.

  • Man kanns mit einem neuen Vertrag versuchen.
    Die für die Botschaft relevanten Fragen sollte man dort auf jeden Fall fixieren.
    Einfach mit einem wasserdichten Musterarbeitsvertrag.
    Auch wenn das formal nach dt. Arbeitsrecht nicht nötig ist...


    Aber ein Problem hab ich damit trotzdem. Die Antragstellerin weiss selbst noch nicht genau ob Sie sich für die Stelle eignet. Das Krankenhaus wohl auch nicht.
    Die genau gewünschte Qualifikation liegt wohl nicht vor.
    Damit lädt man natürlich zur Visumsablehnung ein.
    Evtl. könnte man es auch mit einem Praktikum oder einem Visum zur Arbeitsplatzsuche versuchen. Dazu liegt mir aber bislang keine praktische Erfahrung vor.
    Denke aber das würde die Sache besser treffen.

  • Sie haben recht, es war auch meine erste Intention, allerdings hat das Krankenhaus mit dem begriff Praktikum ein Problem, weil Praktikum nur Essensmarke+150 € Taschengeld für sie bedeutet, was wohl zu einer Ablehnung führen wird. Daher der begriff Arbeitsvertrag. An Vertrag wollen sie nichts ändern. nur Erläuterungen dazu abgeben.

  • Tja, müsste den Vertrag mal sehen...
    Aber wenn die Botschaft den Antrag aufgrund des Vertrages früher wegen Unvollständigkeit nicht angenommen hat, wird sich daraus aufgrund von Erläuterungen wohl nicht so einfach ein positiv abgeschlossenes Visumsverfahren ergeben.


    Das Praktikum oder Visum zur Arbeitsplatzsuche könnte man finanziell auch absichern, indem man ein Sperrkonto in Dt. eröffnet.
    Das ist dann sogar ein normaler Ablauf.
    Private Verpflichtungserklärung würde ich nicht empfehlen, weil dann häufig der Verdacht des nicht antragsgemässen Reisezwecks im Raume steht.

  • Aktueller Status des Antrages auf Nationalvisa zur Arbeitsaufnahme:
    nach hin und her, Vertragsdaptation an der Leseart der Deutschen Botschaft wurde meiner Bekannt Ende April mitgeteilt worden, dass sie die Anerkennung ihrer ukrainischen Abschlüsse in D vornnehmen muss. Die Unterlagen wurden dem ZAB vorgelegt und die Bewertung kam 3 Wochen später. Diese wurde dann in Kiew eingereicht. Vor einer Woche bekam sie einen Anruf, daß sie nun das Visum abholen kommen kann. Am Montag war sie dann dort und wartete bis Nachmittag, bis eine Dame ihr mitgeitelt hat. Ein Visum kann nur erteilt werden , wenn sie einen neuen Artbeitsvertrag vorläge.
    Meine Frage: Falls sie doch gegen Vorlage eines neuen Vertrags das Visum bekommt, muss sie hier in D dann zum Aussländerbehörde gehen? um nach 3 Monaten bei Vertragsverlängerung einen Aufenthalstitel zu bekommen oder muss sie wieder nach Kiew?

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