Heiraten, Dokumente, Verpflichtungserklärung

  • Sie ist Spätaussiedler und spricht nicht sehr gut deutsch. Sie hat 2 Kinder aus einer früheren Beziehung (ohne Trauschein) und bezieht in DE Hartz4.


    Hallo Xantorix,


    habe mit meiner Frau über diese Konstellation gesprochen. Sie sagte: "Arbeit gibt es genügend in Deutschland ... Keine Arbeit, kein Geld, keine Verpflichtungserklärung, kein Mann."


    Sie meinte damit, dass die Spätaussiedlerin doch wenigstens etwas arbeiten sollte. Gibt ja sogar Kitas. Dann kommt sie auch besser mit der deutschen Sprache klar. Der zukünftige Ehemann muss nicht zwangsläufig nach 5 Jahren in derselben Situation stecken. Und somit wäre vielleicht auch nicht gleich vorprogrammiert, dass es demnächst einen weiteren Harz IV - Bezieher gibt, der auch von den Steuern meiner Frau lebt.


    Da zeigt meine Frau wirklich Solidarität, aber es ist ihr nicht zu verdenken, denn sie hat zu etlichen Menschen in D mit Migrationshintergrund Kontakt, die bewusst nur auf die Hängematte schielen.


    Wie soll es mit dem Schwager weitergehen in D?


    Gruß nobody

  • @ Nobody Das ist ja sehr freundlich, das sich deine Frau Sorgen um das junge Paar macht. Hartz4 gleichsetzen mit "nicht arbeiten" ist ja wohl auch die richtige Schublade.
    Wahrscheinlich wird deine Frau heute auch noch manchmal in eine "Schublade" gesteckt als Ukrainerin so wie alleinerziehende Mütter welche mit Teilzeit aufstocken müssen.


    Ich hatte bisher auch niemals näher mit Hartz4 zu tun zum Glück. Aber ich erlaube mir meine Meinung nicht vorwurfsvoll sondern nur konstruktiv um zu helfen und andere vorwärts zu bringen. Aber Meinungen sind bekanntlich die billigste Ware der Welt und jeder hat eine.


    Diese Dinge sind persönlich und werden es auch bleiben. Nichts für ungut.


    Nobody um dich und deine Frau zu beruhigen. Mein Schwager und seine Zukünftige werden sicher alles tun um aus dieser Situation zu kommen. Ich werde da sicher auch helfen.
    Ich glaube ein gutes Deutsch ist der Schlüssel des jungen Paares.


    Übrigens zahlt nicht nur Deine Frau Steuern. Ich zahle gern Steuern, weil ich weiß das auch Bedürftige in DE vernünftig leben können.
    Deine Frau zahlt sicher lieber in DE Steuern als in UA ;)


    Zurück zum Thema. Danke für die ganze Hilfe bis hierhin.


    Sicher werde ich wenn nötig die VE machen, doch ich möchte immer gern, dass jeder selbst etwas tut.


    Wenn ich helfe dann nur zur Selbsthilfe. Wenn ich anfange mich um alles zu kümmern, brauche ich keinen anderen Geschäften mehr nachgehen.


    Ich helfe aber ich zwinge jeden zur Selbständigkeit. Ich möchte niemanden tragen, der laufen kann.


    Also nochmals Dank an alle und Nobody nicht falsch verstehen :beer:


    Gruß Xante

  • ja soweit ich weiss

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo


    Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit dem Heiraten in Dänemark ? Gern auch per PN.


    Heiraten in Dänemark


    Hier erscheint das ja im Prinzip recht einfach. Alle erforderlichen Unterlagen unsererseits sind vorhanden. Es geht mir wirklich um erlebtes Procedere von der Kontaktaufnahme mit der Firma bis zur Vollendung auf der Insel.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Als erstes mal würde ich mir genau überlegen, ob ihr wirklich eine Firma braucht.
    Zumindestens Sonderborg hatte auch eine deutsche Webseite und deutschsprachige Mitarbeiter - und sogar ein deutsches Verwaltungskonto für die 70€ Gebühren.

  • Das ist schon angeschoben und bei der Firma gibt es N......, eine russisch sprechende Mitarbeiterin. Das war für meine Zuküftige der ausschlaggebende Punkt.


    Es ist etwas Zeitdruck, weil es nur ein arbeitsbedingtes Jahresvisum für Schengen gibt, welches am 31.=8. 2013 abläuft.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Kann zwar nicht auf Deine Frage anworten, möchte Euch aber dennoch alles Gute für Euer Vorhaben wünschen. !wsmile!

  • Information zu Zusatz Dokument für OLG


    Wenn die Ehepartnerin in der UA die Scheidung einreicht und der Ex der Beklagte ist und nicht gehört wird bei Gericht
    so verlangt das OlG in München, eine Erklärung zur Einverständnis zur Scheidung mit der Ex -Gattin.
    Inhaltlich ( kompletter Name,Geburtsdatum und die Meldeadresse)
    Die Kopie des Passes wird ebenfalls benötigt.
    Dieses muss dann Übersetzt werden und kann dann eingereicht/nachgereicht werden.


    Es braucht keinen Notar,keine Legislazia,keine Apostille ( so wurde mir Heute duch das Standesamt mitgeteilt.))
    hoffe die Dame hat Recht.


    Gruß
    Holger


    Diviner sorry ich Heirate in DE

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Wenn die Ehepartnerin in der UA die Scheidung einreicht und der Ex der Beklagte ist und nicht gehört wird bei Gericht
    so verlangt das OlG in München, eine Erklärung zur Einverständnis zur Scheidung mit der Ex -Gattin.


    Halte ich für sehr weit her geholt...was ist wenn der Ex trotz Ladung des Gerichts nicht erscheint? Wie soll das denn bspw. funktionieren, wenn man kein einziges Wort mehr miteinander spricht? Also ich würde hier beim OLG anrufen und nachfragen, ob das so stimmt.

  • @marco


    so sagte mir Heute die Dame vom Standesamt am Telefon, Sie wolle mir den Brief vom OLG zu Senden.
    Was hilfst das Stück Papier zubekommen ist kein Problem.
    Habe es nur gut gemeint.
    Vielleicht handhaben die Anderen OLG s es Ähnlich
    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Wenn der Ehepartner nicht zum Termin bei einer Scheidung in der Ukraine erscheint, dann wird ein erneuter Termin vor dem Gericht ein berufen, meistens innerhalb von 90 Tagen. Bei diesem Termin wird die Scheidung in der Regel auch dann ausgesprochen, wenn der die Scheidung begehrende Partner nicht anwesend ist. Es ist schon fast nur noch eine Formsache, die Elternrechte werden aber von der Scheidung nicht berührt auch die Wohnrechte können weiter bestehen bleiben, siehe Familiengesetz der Ukraine!
    Danke Oldtrotter

  • Wohl war @oldtrotter, das Sorgerecht ist ein Seperater Schuh jedoch nicht zu Vergleichen mit dem Sorgerecht in DE.
    Weiß wo von ich Spreche da ich den Direkten Vergleich sehe .Ich klage in _DE meine süße in UA.
    Und Zusammen Leben ist auch dann weiter von Belang da es um das Überleben geht.


    Was aber meine Aussage zu dem Dokument betrifft war doch nur zu sagen: wenn jemand so was auch hat, vielleicht direkt eine Erklärung mitschicken.
    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • @marco


    so sagte mir Heute die Dame vom Standesamt am Telefon, Sie wolle mir den Brief vom OLG zu Senden.
    Was hilfst das Stück Papier zubekommen ist kein Problem.
    Habe es nur gut gemeint.
    Vielleicht handhaben die Anderen OLG s es Ähnlich
    Gruß Holger


    sollte auch nicht falsch verstanden werden...die Info ist ja gut...ich halte die Vorgehensweise des OLG für völlig neben der Spur...so eben bspw. wenn sich die ehemaligen Partner nichts mehr zu sagen haben und er gar nicht erst bei Gericht erscheint...so wie bei meiner Frau geschehen...er kam auch beim zweiten und letztlich auch beim dritten Termin nicht, dann wird es sicher auch kein Schriftstück über die Einwilligung zur Scheidung geben...Schlussfolgerung daraus, kein Schriftstück keine Heirat in D? Das halte ich für weit hergeholt und da hätte ich persönlich sofort den Hörer in der Hand. Denn es gibt ein rechtskräftiges Urteil eines ukrainischen Gerichts, nach ukrainischem Gesetz, was soll dieses Schriftstück dann bitte? Soll das die Scheidung noch stützen?

  • @marco


    habe dies bezüglich mit unserem Froums Freund Ahrens gesprochen er meinte das dies Kurioser Weise schon mehrfach so vorgekommen ist.
    Vielleicht kann er ja besser Kommentieren warum ein OLG so etwas verlangt.


    Ich stimme Deiner Argumentation voll zu , das so wie in Deinem Fall , es eventuell Schwierigkeiten geben könne.Vielleicht sieht das OLG einfach
    nur die Bewandnis darin das der oder die Beklagte nicht vor Gericht erschienen ist,wissentlich das bei nicht erscheinen ein Urteil verkündet wird.
    ( eine weiter Spitzfindigikeit im Dokumentenjungel)
    Ps :: alles im Lot mein Freund ;)

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Bei mir wars glücklicherweise kein Problem...Hab in UA geheiratet und die Scheidung musste hier wegen dem Ehefähigkeitszeugnis nur durch das Landratsamt anerkannt werden...Hab also das OLG nich gebraucht.

  • Warum heiratest Du denn nicht drüben? Is doch viel schöner...

  • Ich musste auch die ganzen Scheidungsdokumente von meiner Verlobten an die Senatsverwaltung nach Berlin schicken, zur Prüfung,, habe nach 2 Tagen eine email bekommen das die Papiere wieder abgeholt werden könne und nicht weiter geprüft werden, da meine Verlobte mit einem Ukrainer Verheiratet und eine Rechtskräftige Scheidung in der Ukraine war...die sogenannte Heimatstaatenentscheidung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!