Deutschkurs A1 wie lang gültig

  • ich weiss sehr wohl das es kein Verfallsdatum gibt , also werden wir mal wie Helmut schon anmerkte , einfach drauf los plappern :thumbup:

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • So, Freund Hamsterbacke, jetzt komme ich mal wieder auf Deine Postings Nr. 14, 15, 16 und 19 in diesem Thread zurück!


    Es gibt keine dummen Fragen, aber einen Haufen dumme Antworten von Dir ganz persönlich und das kotzt mich an!


    Integrationskurs, Zuwanderungsgesetz, Sprachtest §§ 9I Nr.7 44 ff AufenthG zusätzlich §§ 3 II, 17 I 2 Nr. 1 Integrationskursverordnung


    Der Europäische Gerichtshof hat diese strenge Auslegung bereits in einem Fall gekippt, nur es gibt dort keine Grundsatzurteile, aber die Chance einer leichteren Überprüfung seitens der Botschaften durch einen deutschen Beamten sind auf alle Fälle gegeben, bitte höflich nachfragen!


    Jetzt komme ich auf Deine angeblichen engen Beziehungen zum Staatsanwalt in einer ukrainischen Oblast zu sprechen, ich glaube es ist Dein Schwager, so Deine Einlassung, und die Regelung mit der DAI. Ich hoffe, ich habe da nichts falsch gelesen oder etwa verstanden, aber laut der jüngsten ukrainischen Gesetze, deren Auslegungen und auch Anwendungsverordnungen ist das einfach unmöglich!
    Hier haben die alle schon ihren Hut nehmen müssen!


    So, dieses musste ich Dir mal knallhart so schreiben, lieber hätte ich es Dir ins Gesicht gesagt, geht aber wegen der Anonymität eines Forums leider nicht! Ich bin nicht nachtragend, aber ich bitte ganz, ganz höflich um die sofortige Korrektur Deiner Postings im Interesse der anderen in der Ukraine ständig lebenden Mitglieder des Forums.


    Danke Oldtrotter

  • Hm...Hamsterbacke ich kann schon verstehen was Du meinst.
    vergiss jedoch nicht, dass man sich in dem Fall mit der Botschaft anlegt. Es
    geht hier sehr oft um Zeitmanagement und ich denke niemand möchte seine Frau,
    seine Verlobte lange vermissen.



    Wenn Du dich mit der Botschaft anlegst, lassen sie dich, auf
    Deutsch gesagt, am langen Arm verhungern. Du kannst zwar prozessieren, aber bis
    Du ein Urteil hast und das umgesetzt ist, vergeht einiges an Zeit. Es ist die Botschaft
    in einem anderen Land. Keine Behörde in Deutschland. Recht hast, man darf sich
    nicht alles gefallen lassen, aber in manchen Dingen sollte jeder Schritt
    abgewogen und gut überdacht sein.

  • Hm...Hamsterbacke ich kann schon verstehen was Du meinst.
    vergiss jedoch nicht, dass man sich in dem Fall mit der Botschaft anlegt. Es
    geht hier sehr oft um Zeitmanagement und ich denke niemand möchte seine Frau,
    seine Verlobte lange vermissen.

    ... ist ok. Ich habe da ganz einfach eine andere Meinung.... Ich will nicht meine Nerven und Zeit aufreiben, aus diesem Grunde habe ich Anwälte und scheue auch nicht, Rechnungen von der Anwaltskanzlei zu bezahlen wenn es gerechtfertigt ist. D.h. wenn für mich ein Freiberufer eine Dienstleistung erbringt.

  • Es gibt keine dummen Fragen, aber einen Haufen dumme Antworten von Dir ganz persönlich und das kotzt mich an!



    (Voll)-Juristen haben nicht umsonst studiert ... näturlichen weiss ein pensionierter Polizeroberwachtmeister auch etwas, in dem er Gesetzesblätter ließt und daraus sein Kompentenz ableitet. Das brauchen wir nicht ausdiskutieren, da Deinerseits eh keine Zulassung vor Gericht besteht und auch kein Jurastudium absolviert wurde. Also was soll das? Das würde ich Dir bei diesem Gespräch dann auch ins Gesicht sagen.


    Ich habe hier das Gefühl, dass man hier Wege gehen will, die nicht unbedingt zielführend sind, indem man das Bäuchlein von selbstherrlichen Beamten streichelt. Mit einem guten Anwalt im Rücken spart man Nerven.

  • Die Diplomatie, in dem Fall hier im übertragenen Sinne, gibt es ja nicht ohne Grund.

  • mh ....


    ich neige dazu, in einem eventuellen Fall (ich hoffe, den wird es nicht geben) eher auf den Rat eines pensionierten Polizebeamten zu hören als einen Rechtsanwalt zu bemühen.


    Wie ja schon gesagt wurde: die Botschaft sitzt doch letztendlich am längeren Hebel - wie ich gelesen habe (ich weiß nicht genau in welchem Thread es war) hat peter Ahrens schon einmal daraufhingedeutet, dass ein Gerichtsverfahren - letztendlich die sicherste Variante ist - aber auch am längsten dauert.


    Meine Verlobte würde mich umbringen, wenn feststehen würde, dass ich anstatt einiger netter Worte einen RA beauftragt habe, und sie deswegen Steine in den Weg gelegt bekommt, um zu mir kommen zu können.


    Nicht das ich mich auf Einen einschießen möchte - aber ich denke, dass viele Dinge ohne Einschaltung der Gerichte abzuwickeln sind und dass man gerichte nur dann in Anspruch nehmen sollte, wenn nichts anderes mehr geht. Nicht umsonst gibt es Schiedsstellen usw. die darauf aus sind, Dinge aussergerichtlich zu regeln.


    Lass uns doch ehrlich sein: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder ähnliches ... was bringt sie, wenn der Botschaftsangestellte sich an die Vorschriften hält? Wenn die Vorschrift besagt, dass das A1-Zertifikat nicht älter asl (?) sein darf und der Botschaftsangestellte auf Grund dieser Tatsache sich verweigert ... was soll die Dienstaufsicht da machen??? ... ausser zu sagen: das hast Du gut gemacht????


    Ist es in dem Fall nicht sinnvoller erst einmal zu versuchen, den entsprechenden Angestellten / Beamten mit deutschen Sätzen seitens der/des Ukrainischen Auserwählten zu überhäufen? Um somit zu zeigfen, dass der A1-Test zwar schon älter ist, aber die deutsche Sprache weiterhin - auch nach des Testes - gebraucht wurde?


    Wobei ich allerdings sagen will, dass das Alter des A1-Test gerade aus diesem Grund keine Rolle spielen dürfte, denn meine Verlobte / Frau wird mit Sicherheit nicht nach Absolvierung des Testes aufhören sich der deutschen Sprache im Gespräch mit mir zu bedienen - dass sollte der klare Menschenverstand eingendlich sicherstellen ...okay, bei dem Einen oder Anderen ist der vielleicht nicht mehr soooo klar ;)


    Eines noch ... mal nachgedacht ... warum ist meistens erst immer die Polizei da und erst viel später der Rechtsanwalt oder auch gar nicht? :rolleyes:

  • Ist es in dem Fall nicht sinnvoller erst einmal zu versuchen, den entsprechenden Angestellten / Beamten mit deutschen Sätzen seitens der/des Ukrainischen Auserwählten zu überhäufen? Um somit zu zeigfen, dass der A1-Test zwar schon älter ist, aber die deutsche Sprache weiterhin - auch nach des Testes - gebraucht wurde?

    genauso würde ich es auch versuchen....es ist ja auch schon vorgekommen das ein Visum erteilt wurde, aufgrund guter Sprachkenntnisse, obwohl kein A1 Zertifikat vorgelegt werden konnte. Das ist natürlich eine absolute Ausnahme, aber vorgekommen...warum sollte da nicht auch mit guten Sprachkenntnissen und einem älteren Zertifikat ein Visum erteilt werden??? Das ist allemale einen Versuch wert...juristisch dagegen vorgehen hat wohl wenig Sinn...es gibt zwar kein Verfallsdatum für das Zertifikat, aber es ist natürlich ein gutes Recht der Botschaft ein möglichst frisches Zertifikat zu verlangen um sicherzustellen das die Sprachkenntnisse auch wirklich (noch) vorhanden sind. Und bevor ich mich noch einmal durch die Prüfung quälen würde um ein zeitlich passendes Zertifikat vorlegen zu können...Nein Danke...dann lieber versuchen mit Sprachkenntnissen vor Ort zu überzeugen

  • Wenn eine gütliche Einigung mit der Behörde nicht möglich ist, so lägen mir sogar noch Tricks (wie z.B. von nobody angewandt) näher, als die Beschreitung des langwierigen Rechtswegs. Tricks/Umgehungen tendieren dazu, in kurzer Zeit Ergebnisse die gewünschten zu liefern. Ein Wohnsitz im benachbarten EU Ausland ist schnell angemeldet und schon braucht es kein A1 mehr! ;)


    Aber glücklicherweise kann solche Fragen ja jeder nach eigenem Gusto entscheiden. Die Folgen hat man ja auch nur selbst zu tragen.


    Gruß
    Siggi

  • in kurzer Zeit Ergebnisse die gewünschten zu liefern


    Hallo, die Wörtchen "Bitte", "Danke" sind leider schon länger aus der Mode.


    Stattdessen gibt es immer mehr Zeitgenossen, die per se mit dem Kopf durch die Wand wollen, wenn sein Gegenüber nicht sofort so pariert wie erwartet. Sie stemmen sich vehement gegen alle Dinge, die an sich normal wären.
    Das Wort ist bei diesen Menschen meist auch nichts wert, da man ja nichts schriftlich gegen sie in der Hand hat. Schlussendlich muss ich dann mit rechtsanwaltlicher Hilfe gegen solche Quertreiber vorgehen, weil die mich bereits im Vorfeld damit überziehen. Auch wenn ich moralisch und sachlich im Recht bin, da muss ich wegen der Kosten und der Energie leider auch mal aufgeben. Und das ärgert mich dann schon sehr, weil ich dieses Subjekt davon kommen lassen muss.


    Irgendwann trifft er aber hoffentlich auf einen, der noch verdorbener (als er selbst) ist. Entweder macht er dann auf Mitleid und Empörung oder er lernt.
    Gruß nobody

  • da muss ich wegen der Kosten und der Energie leider auch mal aufgeben.


    Man muss nicht immer alles anderen beweisen. Schon gar nicht gegenüber Mitmenschen, die ihre Reflexionsfähigkeit nie entwickelt haben. Völlig unabhängig von den Kosten, wählt der Klügere den energieärmeren Weg und lebt damit entspannter und letztlich auch länger.


    In diesem Sinn gibt es jetzt :bigice:


    Gruß
    Siggi

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