Inlandspass in UA. Vorher die Eheurkunde in D apostillieren lassen und dann in UA von einem dort zugelassenen Übersetzer übersetzen lassen.
Reisepass: entweder auch in UA oder (wenn sie bei der Botschaft/beim Konsulat registriert ist) beim Konsulat.
Danke MaBo für die ausführliche Antwort. Doch wie ist das mit der Einreise (Bus/Pkw) in die Ukraine und vorallem mit der Einreise zurück ins Schengengebiet? Ich habe gehört und gelesen, dass es zu Problemen kommen kann, weil auf der Aufenthaltsgenehmigung (Scheckkarte) der neue Nachname steht, hingegen im Reisepass noch der alte Name. Langt es aus eine internationale Heiratsurkunde mitzuführen, oder was ist zu machen?