Neues Gesetz zum Auslandsgeldtransfer nach UA

  • Der gesunde Menschenverstand ist hier auch nicht gefragt sondern es wird nach vergleichbaren Urteilen geschaut. Ein Rechtsverständnis ohne jegliche Erfahrung abzuleiten ist gefährlich!


    Hallo Hamsterbacke!
    Danke für das Statement! Genau das sind auch meine Erfahrungen.
    Deswegen habe ich die Aussagen von Siggi hier auch hinterfragt. Genau wie in D hat Recht in UA überhaupt nichts mit Gerechtigkeit oder Verstand zu tun.....und deswegen suche ich das auch nicht mehr in Gesetzen, bin aber eben leider auch nicht so gut wie jemand, der sich mit dem Thema sein ganzes Leben beschäftigt.....und deswegen muss ich leider manchmal eben auch (schweren Geldbeutels und Herzens) auf einen Anwalt zurückgreifen (der die entsprechenden Urteile und Kommentare dazu kennt). Mir war einfach die Aussage - "bitte Links zu den entsprechenden Gesetzen" zu platt. Wenns so einfach wäre, gäbe es auch keinen Markt für Anwälte.


    Gruss,Stefan

  • also wenn jemand was schreibt, was er nicht nach deinen Massstäben belegen kann, ist es für dich "totales Stammtischniveau"? Ist jedenfalls die Konklusion aus deiner Aussage......


    Nein, ein Laie darf gern seine Erfahrungen mitteilen. Ein Profi sollte aber schon die gesetzliche Grundlage zweifelsfrei benennen können.


    Zitat

    Wenn du der Kompetenz von Anwälten sowieso keine Bedeutung beimisst


    Wieder falsch verstanden. Ich weiß nicht, wie ich das vermitteln soll, ohne dass es zu Mehrdeutigkeiten kommt. Du fragst 3 Berater und bekommst entweder
    - 3 verschiedene Aussagen
    - 3 vage, überhaupt nicht konkrete Aussagen wie es könnte sein, dass ... allerdings könnte auch ... zu treffen.
    Was sollst Du dann tun?


    Zitat

    Abgesehen davon habe ich noch keinen normalen Anwalt in der Ukraine gesehen, der 150 EUR/Stunde verlangt.


    Arzinger & Partner in Kiew. Deutschsprechend, empfohlen von der deutschen Botschaft, internationale Kanzlei, trotzdem für meine Bedürfnisse nicht effektiv. War wohl auch ein zu kleiner Kunde für sie.
    http://arzinger.ua/
    150,- Euro war 2004. Heute dürfte der Stundensatz höher sein.


    Zitat

    250 in D/A, ja, wenn es Spezialisten sind.


    Prof Bader, München, Spezialgebiet Internationales Steuerrecht.
    http://www.prof-bader.de/


    Zitat

    nicht mal die Steuerpflicht eines Residenten schriftlich bestätigen kann


    Das habe ich niemals behauptet. Ich habe auf die Differenzen zwischen mündlichen und schriftlichen Aussagen hingewiesen.


    Zitat

    Verlangen kann jeder viel - aber es braucht eben auch einen, der es bereit ist zu bezahlen.


    Mein Provinzsteuerberater in DE konnte keine Aussagen liefern. Also versuchte ich es bei anderen, angeblich höher qualifizierteren. Gebracht hat es nur insofern etwas: Keiner machte eine konkrete Aussage, ich war also sicherer in meiner Unsicherheit. Was soll ich also tun? Zum lokalen Finanzamt gehen und sagen: "Meine Berater wissen es nicht, sagen sie mir, was ich tun soll?" Irgendwann muss man selbst entscheiden. Aber in komplexere steuerliche Situation, in denen Berater keine eindeutigen Aussagen liefern, kommt man vermutlich als Angestellter nie. Ich glaube auch nicht, dass es hier für die Mehrheit interessant ist. Daher ist das meine letzte Aussage zu diesem Thema. Bei Bedarf mehr gern per PN.


    Gruß
    Siggi

  • Nein, ein Laie darf gern seine Erfahrungen mitteilen. Ein Profi sollte aber schon die gesetzliche Grundlage zweifelsfrei benennen können.


    nichts desto trotz ... ich fand die Beiträge hier interessant! ... und für mich ist Internationales Steuerrecht ein spannendes Thema.


    Natürlich habe ich auch schon für eine Beratung Geld versenkt. Es ist eben eine Dienstleistung bei der kein Erfolg geschuldet wird :D

  • Und in einem solchen Fall kann der richtige Link schon das Versenken von Geld für eine unnötige Beratung verhindern!


    Internationales Steuerrecht mag zwar ein spannendes Thema sein, ist letztendlich aber an Gesetze und Regeln gebunden, wenn vorhanden, dann aber auch nennbar, zumindest von den damit befassten Juristen und dieses natürlich schon bevor wir die entsprechende Dienstleistung beanspruchen.
    Dieses gehört schlicht und ergreifend zum guten Ton, selbst in den von mir nicht mehr bezahlbaren Kanzleien. Wie sollte ich denn auch sonst zu einer Entscheidung pro oder contra Anwalt kommen. Das aber auch, wenn der Erfolg dieser Dienstleistung nicht geschuldet ist. Einen Rechtsstreit auf Lau los zu treten ist zwar ganz schön gewinnbringend für die Anwaltschaft, aber mit Sicherheit nicht legal gegenüber den Mandaten, oder liege ich hier falsch?


    Obwohl vor Gericht kein Recht gesprochen wird, sondern lediglich Urteile gefällt werden, so Voltaire, muss ich mich hier ganz entschieden hinter die Aussage von Siggi stellen. So einfaches Wischi-Waschi konnte mir nämlich auch keiner der Damen und Herren erklären, die hier in der Ukraine damit zu tun haben, ich meine rein beruflich in den entsprechenden Institutionen, leider ist da kein Banker dabei!
    Also bitte den jetzt gültigen Gesetzestext und die Anwendungsvorschriften mit Tag der Inkraftsetzung. Wir warten alle ganz gespannt!


    Danke Oldtrotter

  • Das aber auch, wenn der Erfolg dieser Dienstleistung nicht geschuldet ist. Einen Rechtsstreit auf Lau los zu treten ist zwar ganz schön gewinnbringend für die Anwaltschaft, aber mit Sicherheit nicht legal gegenüber den Mandaten, oder liege ich hier falsch?


    Dem kann ich grundsätzlich nicht widersprechen. Ein Anwalt ist aber nur so gut wie sein Mandant. Die Zielsetzung ist hier entscheidend. Bei einer schwierigen oder aussichslosen Lage würde ich es immer vermeiden meinen Wunsch durchzusetzen. Ich habe aber auch keine große Lust dem Anwalt seine Fortbildung zu bezahlen. Entweder er hat standing auf dem Fachgebiet oder nicht. Einen Steueranwalt habe ich aber auch noch nicht gebraucht.


    Bei meinen Kunden hat sich die englische Ldt.-Rechtslage durchgesetzt. I.d.R. wird diese anerkannt von den Vertragspartnern, da es ein Rechtsform ist, die sehr alt ist und International anerkannt wird. Lästig ist jedoch das diese Verträge auf englischem Boden unterzeicnet werden müssen, aber ich glaube das geht jetzt zu weit hier weitere Ausführungen zu machen.

  • Jetzt will ich mal einen Link setzen http://www.gkt-advocates.com
    da könnt Ihr Euch alle vorab mal im speziellem Fall etwas Rat holen.


    Dieses ist eine kompetente Anschrift, zumindest in meinen Augen!


    Danke Oldtrotter


    der einige Jahre seines Lebens in Hanau verbracht hat!

  • Das gegenseitige Abkommen zwischen der Ukraine und Deutschland regelt die doppelte Versteuerung einiger Zahlungen
    – so Ihre Frau wird mit Sicherheit keine Steuerpflicht in der Ukraine ausgelöst (weil Renteauf dem Territorium von Deutschland - der Artikel 6)


    Schon seltsam diese "Winkeladvokaten". :hmm:
    Artikel 6 regelt das hier:


    Artikel 6
    Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
    (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem
    Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben)
    bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat
    besteuert werden.
    (2) Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder
    Verpachtung sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
    eines Unternehmens und für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das der
    Ausübung einer selbständigen Arbeit dient.


    Das trifft dann eher auf oldtrotter zu:


    Artikel 18
    Ruhegehälter
    (1) Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die an eine in einem Vertragsstaat ansässige
    Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden sowie an diese
    Person gezahlte Renten, werden in dem Staat besteuert, aus dem diese Zahlungen
    stammen.
    (2) Der Ausdruck Rente“ bedeutet einen bestimmten Betrag, der regelmäßig an eine
    natürliche Person zu festgesetzten Zeitpunkten auf Lebenszeit oder während
    eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts aufgrund einer Verpflichtung
    zu zahlen ist, die diese Zahlungen als Gegenleistung für bereits in Geld
    oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht.
    (3) Ruhegehälter und andere regelmäßig wiederkehrende oder einmalige Zahlungen,
    die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften alsWiedergutmachung
    von infolge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung oder
    infolge von Militär- oder Zivildienst erlittenen Schäden zahlt, können nur in
    diesem Staat besteuert werden.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Das trifft dann eher auf oldtrotter zu:


    Stimmt! (Hatte ich vorher schon geschrieben, s. Beitrag 45)


    Aber interessant sind wirklich die praktischen Fragen. Bezieht z.B. jemand Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit von einer deutschen Betriebsstätte und übt die Tätigkeit in beiden Ländern (UA und DE) aus, so muss er in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben. In DE wird der Arbeitslohn nur dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn mehr als 183 Tage in UA gearbeitet wurde und der Arbeitslohn in UA ordentlich versteuert wurde. Die ordentliche Versteuerung ist durch entsprechende Steuerbescheinigungen der ukrainischen Finanzverwaltung nachzuweisen. Jetzt wird es nur interessant: Der ukrainische Staat verlangt gleiches, nur umgekehrt! Jetzt ist man in einer netten Situation, denn für die Steuererklärung im Staat A benötigt man die Steuerbescheinigung aus Staat B und umgekehrt. Eine Catch 22 Situation. Viel Spaß beim Lösen des Widerspruchs!


    Gruß
    Siggi

  • Ich habe hier das gesamte Abkommen zischen D und UA hier. Nur leider zu groß zum Einfügen.

    mfg
    badossi
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  • Na eigentlich ist für uns als Residenten Artikel 17 relevant. :D

    mfg
    badossi
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