Heirat einer Ukrainerin mit Wohnsitz in Tschechien

  • Hallo klinke mich da mal ein. Meine zukünftige Frau hat Schengenvisum und lebt in Tschechien. Nun haben wir alle geforderten Papiere in der Ukraine gesammelt und geben sie im Standesamt ab. Wenn wir dann einen Termin zum Heiraten haben müssen wir dann in der deutschen Botschaft in prag ein Heiratsvisum beantragen? Muss sie hier bereits ein A1 Prüfung vorlegen und falls ja wie bekommt sie die? Sie spricht eigentlich ganz annehmbar Deutsch. Kann sie das dann auch nachreichen wenn sie hier wohnt und den kurs besuchen kann? Oder soll sie vielleicht über die grenze nach deutschland fahren und da diesen kurs besuchen und prüfung ablegen? Danke für eure Hilfe im voraus.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Schengenvisum und leben in Tschechien?
    Du meinst wahrscheinlich einen Aufenthaltstitel?!


    Wenn ja, dann Aufenthalt im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monate problemlos möglich. Poste mal ihre Visumsart/Titel!

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Sie hat im Reisepass ein Visum für cz darf auch arbeiten dort. Und ja darf sich 90 Tage im schengenraum aufhalten ausserhalb Tschechiens. Hat dieses Visum nun wieder 3 monate verlängert früher hat sie immer 1 Jahr gemacht und hat 1000 euro gekostet. 100 für eine Krankenversicherung. Mehr kann ich dazu nicht schreiben da sie ja in tschechien sich aufhält. Und ich gerade 400 km entfernt bin ich hoffe du kannst damit was anfangen. Danke.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Papiere in der Ukraine gesammelt und geben sie im Standesamt ab


    Hallo bzzzer,
    ich gehe mal davon aus, dass mit "Standesamt" ebendies in Bayern gemeint ist. Das halte ich auch für sinnvoll, weil durch Heirat in D mehr Rechtsmöglichkeiten verbunden wären (so damals bei unserer Heirat jedenfalls Auskunft der Fachanwälte). Also solltest du schnell bei deinem Standesamt vor Ort alle Dinge wegen der heirat in die Wege leiten.


    Und dann würde ich ein Vorgespräch mit der Ausländerbehörde führen. Gehe persönlich hin, schildere die Situation und bitte um deren Ratschläge/Hilfe. Wir selbst hatten wenig Entgegenkommen dort und mussten die Holzhammermethode wählen. Allerdings war derselbe Sachbearbeiter nur wenige Monate zuvor bei einem weitläufigen Bekannten sehr kooperativ und hat Tipps gegeben wegen Heirat mit Besuchsvisum und sofortigem Verbleibt der russischen Ehefrau in D. Ja, sowas gibt es auch.


    Viel Glück für eure gemeinsame Zukunft in D.
    Gruß nobody

  • Danke dir, ja die Heirat soll in Bayern auf dem Standesamt stattfinden. Was wäre die Holzhammermethode? Ausländerbehörde gab Auskunft mit Heiratsvisum in der CZ beantragen nicht UK sonst muss sie ja dort hin fahren. Mehr sagten die nicht. Braucht sie für das Heiratsvisum denn diesen A1 kurs oder kann sie den bei mir machen nach der Hochzeit?

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Ausländerbehörde gab Auskunft mit Heiratsvisum in der CZ beantragen


    Hallo bzzzer, also - erst einmal muss der Vorgang der Heirat separat betrachtet werden. Das könnt ihr einfach in D machen, wenn die Papiere komplett sind. Sie darf ja legal nach D einreisen ... da spielt es dann keine rechtliche Rolle mehr, ob ihr euch küsst, in München ins Restaurant geht oder heiratet. Punkt.


    Dann ist der Vorgang des Verbleibes zu bedenken. Sie soll also nach D übersiedeln, hat aber kein entsprechendes Visum, was in einen Aufenthaltstitel für D "münden" könnte. Da hat die Ausländerbehörde schon die richtige Auskunft gegeben, denn ein Heiratsvisum (z.B. von der deutschen Botschaft in Prag) das wäre dann in D die Berechtigung zum Aufenthaltstitel und zur Arbeitsaufnahme (weil mit dir verheiratet).
    Aber, so wie ich das sehe, braucht sie nun den Sprachtest für dies Visum. Da kann die Botschaft aber vom Zertifikat des Goethe-Institutes absehen, wenn sie offensichtlich diese Anforderungen schon erfüllt.


    Variante zwei wäre Heirat in D, wenn sie zu dir zu Besuch kommt. Soll sie dann in D einen Aufenthaltstitel haben, weil sie für immer in D wohnen will, so geht das über ein Visum zwecks Familienzusammenführung. Hierfür wäre ebenfalls der A1-Test nötig (ggf. Nachweis des Sprachvermögens / auch schriftsprachliche Beherrschung).


    So, weitere Variante wäre mit goodwill der Ausländerbehörde machbar, denn die haben Spielraum. Und dazu habe ich dir geraten. Gespräch suchen !!!


    Oder ... und das braucht Geld und Nerven und kann in großen, großen Problemen enden. Ihr heiratet in D, wenn sie zu Besuch da ist, dann meldet ihr sie am nächsten Tag bei Krankenversicherung und Ausländerbehörde an, sie verbleibt also sofort in D !!! Ich rate hier dringend ab. Du brauchst Fachanwälte hierfür, die schon im Vorwege dir alle Konsequenzen erklären, ihr habt die Staatsanwaltschaft am Hals (Abschiebung muss umgangen werden, Wiedereinreise ist für einen langen Zeitraum fraglich). Das würde ich also gar nicht andenken ... und schon gar nicht mit der Ausländerbehörde diskutieren.
    Gruß nobody

  • Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.


    Also wiR geben jetzt die papiere im standesamt ab. Dann können sie nicht mehr vom Datum verfallen. Nicht das wir das alles wieder neu machen müSsen. Dann beantragen wir das Heiratsvisum in Prag, wenn die Papiere vom OLG zurück sind mit einem Datum der Heirat. Das denke ich kann man ja verschieben wenn sie das Heiratsvisum nicht bekommt weil sie die A1 noch machen muss. Sie hat ja Aufenthalt mit Visum bis dahin in cz das man auch verlängern könnte und sie mich halt diese Zeit besucht. Sprich wir bezahlen das Visum in CZ und sie besucht mich so lange bis das Heiratsvisum erstellt wurde. Mache ich da einen Denkfehler. Sie hat in Prag Leute an der Hand die ihr das Visum für CZ verlängern gegen Bezahlung erledigen und auch einen Wohnsitz attestieren.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • kann man ja verschieben wenn sie das Heiratsvisum nicht bekommt


    Hallo, ich sage es gern noch einmal: sie kann dich heiraten, wenn sie legal nach München kommen kann ... das hast du ja eingangs beschrieben. Sollte das allerdings eine nicht zutreffende Aussage von dir gewesen sein, so braucht ihr wirklich ein Heiratsvisum ... ggf. wäre dann die Hochzeit auch mal zu verschieben. Oder die Hochzeit in D fällt dann ganz aus. Dann eben Heirat in Tschechien oder UA.
    Gruß nobody

  • Oh, ich Hinterwäldler habe wirklich Straubing mit München in einen Topf geworfen? Verzeiht es mir bitte.

  • Sie hat in Prag Leute an der Hand die ihr das Visum für CZ verlängern gegen Bezahlung erledigen und auch einen Wohnsitz attestieren.


    Na das kommt mir irgendwie bekannt vor :whistling:


    Wenn´s jetzt auch nicht unbedingt hierher passt muss ich trotzdem mal was schreiben:
    Gott sei Dank gab es diese Probleme damals nicht!
    Aber ich hätte es für meine Liebste auch erledigt mit all den Steinen die uns in den Weg geworfen wären.
    Ich ziehe meinen Hut vor den Menschen die nun diesen Weg bestreiten müssen! :thumbup:
    All die Unterlagen zu besorgen und die Anforderungen der Botschaft erfüllen zu müssen kann schon sehr kräftezehrend und nervenaufreibend sein.
    Welche Unterlagen nun alles verlangt werden lese ich ja hier zur genüge in den Threads der verschiedenen Forenmitgliedern. :dash: :grumble: !hua! :hail:


    In diesem Sinne wünsche ich allen die diesen Weg noch bestreiten müssen: VIEL GLÜCK und NICHT UNTERKRIEGEN LASSEN!


    Gruß
    Marcel

  • Hallo MaBo,
    bist du sicher, dass dieser Passus zieht: "er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet..." ?


    Warum hat bzzzer nicht gleich diese Antwort von der Ausländerbehörde bekommen? - Wir hatten hier schon einen Fall (ja, da hatte sie nur ein Besuchsvisum für D) und sie wurde von München aus aufgefordert, D zu verlassen. In Bayern sind wohl hardliner am Werke.
    Gruß nobody

  • Gehe davon aus, dass sie einen Aufenthaltstitel für CZ hat. Dann dürfte § 39 AufenthVO gelten.


    @bzzzr: Kläre das im Vorfeld mit der AHB (noch) mal ab.



    @nobody: mit Besuchsvisum (für D) verhält es sich etwas anders:
    Man darf in D heiraten.
    Muss jedoch danach wieder ausreisen bzw. wird ausgewiesen.
    Grund hierfür ist, dass sie bei Beantragung des Besuchsvisums, den Zweck der Reise angeben muss. In dem Fall "Besuch" und nicht "Heirat". Bei Antragstellung wird sie auch darüber belehrt, was im Falle unrichtiger Angaben gilt (nämlich Ausweisung u. a.). Heiratet sie dann doch in D, obwohl sie nur zu Besuchszwecken einreisen wollte und dies auch so angegeben hat, dann verwirklicht sie einen Ausweisungsgrund. In dem Fall: § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG! http://dejure.org/gesetze/AufenthG/55.html
    Die Ausweisung steht dann im Ermessen der Behörde. Wenn aber nicht gewichtige Gründe vorliegen, die einer Ausweisung entgegenstehen, ist gegen die Ausweisung wenig bis nix zu machen.

  • Aha, das ist ja alles sehr interessant.
    Ich will halt keinen Fehler machen und probleme mit der Staatanwaltschaft zieht bei mir dann als beamter ein diziplinarverfahren nach sich, welches mein Chef liebend gerne einleiten würde.


    Also gehe ich zur Ausländerbehörde und frage wegen dem paragraphen 31 aufenthaltsverordnung. Dann brauchen wir kein Heiratsvisum. Das wäre ja super.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • bzzzr, 39 AufenthVO!!!


    Druck dir den § auf und nimm in mit. Höflich und freundlich bleiben und mit der AHB die Lage sondieren. Viel Glück! Sag bescheid, was dabei rumgekommen ist!


    Vielleicht kann Dir Deine Zukünfte eine Kopie ihres Visums/Aufenthaltstitels schicken (per Mail). Das kannst Du dann auch bei der AHB vorlegen.

  • Sie fragt mich gerade was der Unterschied von einem visum zu einer aufenthaltserlaubnis ist. Ich denke das sie auch offiziell arbeiten darf und länger als 3 monate da bleiben darf in cz.
    Liege ich da richtig?
    Ach ja und wenn sie diese Aufenthaltserlaubnis nach 39 nr 6 erhält das ist dann genau so als wenn sie mit heiratsvisum eingereist wäre?


    Sie darf sich bei mir anmelden und auch einer arbeit nachgehen.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Im Überblick:
    Visum: http://de.wikipedia.org/wiki/Visum
    Aufenthaltserlaubnis: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltserlaubnis


    Sie erhält einen Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG, wenn die Voraussetzungen des § 39 Nr.6 AufenthVO und die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen.


    ist dann genau so als wenn sie mit Heiratsvisum eingereist wäre


    Sie erhält den Aufenthaltstitel. Muss aber vorher nicht das ganze Visumverfahren (Botschaft etc) durchmachen.


    darf sich bei mir anmelden


    Ja!

    auch einer arbeit nachgehen.


    ja, s. § 28 Abs. 5 AufenthG: http://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html

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