Wohnsitz in Deutschland und Ukraine

  • Hallo,


    Ich haette eine Frage. Ich bin Deutsche, habe aber 3 Jahre in der Ukraine gearbeitet. Letzte Woche bin ich nach Deutschland zurueck da ich wieder hier arbeiten moechte. Habe mich hier auch wieder gemeldet. Da ich meinen Verlobten bald in der Ukraine heiraten moechte bin ich also auch am Sammeln von Dokumenten hier. Dabei bin ich heute stutzig geworden. Ich habe in der Ukraine noch bis Oktober Aufenthaltsgenehmigung und bin somit auch noch dort gemeldet. Abgemeldet bin noch nicht, da mein Vermieter lang verreist war und ich ihn zum abmleden benoetigt haette. Meine Frage ist , ob das zu Schwierigkeiten beim Standesamt in der Ukraine fuehren kann, wenn die merken, dass ich in zwei Laendern gemeldet bin. Soll ich mich erst abmelden und dann heiraten? Sie wuerden ja trotzdem erkennen koennen , dass Anmeldung in Deutschland und Abmeldung in der Ukraine sich ueberschneiden...Hm.
    Danke schonmal fuer eure Antworten.
    Lg

  • Das ist bedeutungslos, Du darfst an mehreren Wohnorten gemeldet sein. Klären müsstest Du nun, wo Dein Hauptwohnsitz ist. Ich würde diesen bis nach der Heirat in der Ukraine belassen, wegen dem Papierkrieg. Danach erledigt sich alles, wie von selbst. Man muss der Zeit Zeit lassen.
    Danke Oldtrotter

  • Klären müsstest Du nun, wo Dein Hauptwohnsitz ist.

    Hallo oldtrotter, wonach richtet sich der Hauptwohnsitz eigentlich? Ist es der Wohnsitz > 183 Tage oder wo das Haupteinkommen versteuert wird?

  • Also die 183 Tage sind schon recht wichtig, aber es gibt auch die möglichkeit, dass Du auch bei weniger Aufenthalt in DE deine Steuern DE entrichten "darfst".


    Ich bin da eben auch dran.......
    Du kannst in DE einen erst und zweit Wohnsitz haben, diese müssen aber beide in DE sein.
    Du kannst Dir deinen erst Wohnsitz frei wählen und dann Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit geltend machen, max 30cent/km einfach, wirst du aber nachweisen müssen.
    Dann kommt noch die evtl fällige Zweitwohnsitz Steuer in dem anderen Wohnort dazu.


    Wenn du aber 17-18 Tage im Monat in DE Arbeitest und dann 14 Tage in der Ukraine bist, damit hast du die Möglichkeit, Steuerrechtlich Deinen erstwohnsitz nach UA zu verlegen.
    Den Nachweis mit den Fahrtkosten, bei Auto Tankquittung oder spezielles Programm auf dem Smartphone)) Falls du billig fliegen kannst, evtl Einreise stempel, vorher abklären.
    Zweit wonhsitz Steuer in De nicht fällig, da Du nur einmal in DE gemeldet bist :)
    ABER
    Steuerrechtlich bedeutet dies, Du hast einen zweit Wohnsitz und kannst Deine Wohnung in DE ABSETZEN :hail:
    Falls
    Du in der Ukraine ne Frau geheiratet hast, kannnst Du sie noch unterstützen (nachweislich) am besten mit XXX.
    Die Lohnsteuerklasse 3 kriegst du nicht da ihr nicht zusammen in DE lebt, also geht es nur so, ist aber nicht einfach ;)


    Edit by Rumbo:
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  • Hallo Berd30, danke für Deine Ausführungen. Ich bin aber kein Arbeitnehmer :D . Und jetzt sieht das ganze wieder anders aus !wsmile!

  • Hamsterbacke, ich kann Dir diese Frage nicht beantworten, da bezogen auf meine Person und die meiner Ehefrau lediglich ein einziger Wohnsitz in der Ukraine besteht, Unsere Versorgung (Pension und Rente) wird in Deutschland versteuert, was üblich ist!
    Danke Oldtrotter

  • Ist es der Wohnsitz > 183 Tage oder wo das Haupteinkommen versteuert wird?


    Der Begriff der Ansässigkeit ist nach DBA wie folgt definiert (es geht nicht nur um die 183 Tage, es ist viel komplizierter):



    Trotzdem man beispielsweise in UA ansässig ist, muss man ggf. bestimmte Einkünfte gleichwohl in DE versteuern (Beispiel: Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deutscher Immobilien und in bestimmten Situationen auch den Arbeitslohn).


    Bernd30
    Für Arbeitnehmer kommt es vor allem auf den Ort der Betriebsstätte des Arbeitgebers an (s. DBA §15). Wenn diese in DE ist, hat UA nur ein Besteuerungsrecht, wenn die Arbeit (auch) in UA verrichtet wurde! Arbeitet jemand nur in DE, ist in UA nur auf Urlaub, wird UA nie ein Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn erhalten, egal wie lange er sich in UA aufhält! (Ich denke, daran wird das von Dir vorgestellte Modell scheitern!) Arbeitet er in DE und in UA (oder nur in UA), so bekommt UA nur ein Besteuerungsrecht, wenn er sich min. 183 Tage in UA aufhält. Bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt in UA wird der Arbeitslohn zur Besteuerung aufgeteilt gemäß des Aufenthaltsorts bzw. Arbeitsorts. Erfolgt die Arbeit zu 100% von UA aus, hat nur UA ein Besteuerungsrecht obwohl ein AG mit Betriebsstätte in DE den Lohn zahlt. Die Freistellung des Arbeitslohns von der deutschen Lohnsteuer kann im voraus beantragt werden. Eine Bedingung der Freistellung ist, dass der Nachweis einer ordentlichen Versteuerung in UA im nachhinein erbracht wird.


    Ich rede hier nicht vom hören/sagen. Das war über viele Jahre genau meine Situation. Ich habe Teile des Arbeitslohns in DE, andere wiederum in UA versteuert und war ca. 9 Monate pro Jahr in UA anwesend, wobei die Betriebsstätte des Arbeitgebers in DE lag. Die Arbeit erfolgt bei mir überwiegend (aber nicht ausschließlich) von UA aus. Zum Nachweis der Arbeitsstätte habe ich über Jahre ein Arbeitstagebuch geführt! Diese Aufteilung war sogar günstig, denn in DE ist das Existenzminimum (ca. 16T Euro bei Verheirateten) steuerfrei. Optimal ist es also, die Arbeitsstätte so zu legen (wenn man diese Freiheit hat), dass exakt 16T Euro zzgl. Werbungskosten in DE zu versteuern sind und in UA der Rest.


    Internationales Steuerrecht ist im Detail recht kompliziert. Lasst Euch beraten bevor ihr anfangt, Luftschlösser zu bauen. Bei weitem nicht jeder Wald- und Wiesensteuerberater in DE kennt diese Thematik. Ihr müsst Euch schon um jemanden bemühen, der seinen Schwerpunkt im Bereich des internationalen Steuerrechts mit UA oder RU hat. Davon gibt es nicht so viele. Alle Auskünfte immer schriftlich geben lassen, denn dann kann man den Berater im Fall eines Irrtums haftbar machen!


    Gruß
    Siggi

  • Hi Hamsterbacke,


    ICh bin im öffentlichen Dienst Angestellt und muss deshalb immer in DE meine Steuern bezahlen((
    Wie Siggi schon gesagt hat, Am besten zum Fach- Steuerberater gehen, der wird es schon richten.

  • feli29 da du dich in Deutschland
    bereits angemeldet hast und ich gehe stark davon aus, nicht ausdrückliche mit Nebenwohnsitz.
    Habe ich Recht? Also bist du bereits damit als Hauptwohnsitz in D gemeldet. Sollte
    das so sein und es geht dir in erster Linie darum deine Freundin in der UA zu heiraten,
    dann ändere es jetzt nicht mehr, sonst werden nur dumme Fragen gestellt. Mache
    es also wie Oldtrotter sagte.

    Ich würde diesen bis nach der Heirat in der Ukraine belassen, wegen dem Papierkrieg. Danach erledigt sich alles, wie von selbst. Man muss der Zeit Zeit lassen.

    Und sorge dich nicht!


    Für die Diskussionsrunde,
    es ist noch viel viel komplizierter in Deutschland mit der Haupt-, Nebenwohnung
    und der damit verbundenen Rechte und Pflichten, als ihr glaubt zu wissen. Denn
    das sind Gummi- Gesetze und Paragrafen, die sich in jede Richtung ziehen lassen.
    Beschäftigt euch nur mal 10 Minuten mit dem Meldegesetz eures Bundeslands und
    ihr werdet in Ansatz sehen was ich meine. Mit den Beamten oder wer auch immer
    dafür verantwortlich ist, einfach mal in Ruhe reden, das hilft am meisten.


    Ich bin aber kein Arbeitnehmer :D . Und jetzt sieht das ganze wieder anders aus !wsmile!

    @Hamsterbacke wer sagt
    das es nur auf Arbeitnehmer zutrifft? Für Arbeitslose und Selbstständige gilt dasselbe was uns
    Berd30 erklärte.

  • Beschäftigt euch nur mal 10 Minuten mit dem Meldegesetz eures Bundeslands und ihr werdet in Ansatz sehen was ich meine.


    Man kann nur einen Nebenwohnsitz in DE haben, wenn der Hauptwohnsitz auch in DE liegt. Hat man also einen Wohnsitz in UA und in DE sind das per Definition zwei Hauptwohnsitze. Das sagt nichts über den Lebensmittelpunkt.
    Wichtig: In DE gibt es die KV Pflicht. Ist man in DE gemeldet, hat aber keine KV in DE, kommt man ggf. ganz schön in Erklärungsnöte. Ich würde solche Situation offen mit der KV besprechen oder einfach den Wohnsitz in DE abmelden.
    In Bayern ist es recht einfach: Wenn man den Lebensmittelpunkt im Ausland hat, muss man sich nur anmelden, wenn man länger als 2 Monate ununterbrochen im Land ist. Selbst mit Ferienwohnung im Land besteht also keine Meldepflicht, wenn man die 2 Monate nicht überschreitet.


    Gruß
    Siggi

  • Jetzt lass ich diese Treath mal richtig abtrifften)))


    Ich persönlich finde es gerade gut die gesetzlich KV, falls man jemanden in der Ukraine Heiratet ist diese Person auch gleich mit Versichert.
    Wenn ich jetzt diese 14tägige Touren unternehme, dann werde ich es Versicherungstechnisch als Urlaubsreise hinstellen und sollte
    mir in der Ukraine was ernstes zustoßen, Gesundheitlich, lass ich ich von Reise-KV in ein Deutsch Krankenhaus in der nähe meines "Deutschen Erst Wohnsitzes" bringen.
    Bei dem Lebensgefährten, da müsste man evtl selber Transportieren.


    Für mich hat diese Variante eine echten Reiz und eigentlich sehr viele Vorteile.
    Lebensmittelpunkt in der Ukraine......Fahrtkosten Erstattung
    "Erst Wohnsitz in DE" ...... steuerlich als Zweitwohnsitz, diesen kann ich abschreiben.
    Keine Zweitwohnsitz Steuer, da nur einmal in De gemeldet
    Falls ich heirate...... Unterstützung der Ehefrau steuerlich absetzbar,leider keine Lohnsteuerklasse 3 möglich :(


    Wenn ich dann noch ein paar sachen finde, werde ich das Steur zahlen in De hinter mir lassen, naja fast zu mindestens))

  • Ich würde solche Situation offen mit der KV besprechen oder einfach den Wohnsitz in DE abmelden.


    Das weiss jetzt ich. Hier tritt die >183 Tage-Regel wieder in Kraft. Wenn Du nicht > 183 Aufenthalt ununterbrochen hast, lassen sie Dich nicht aus der KV-Pflicht raus. Das ist egal ob Pflicht oder Privatversichert. Hier geht es nur über die Abmeldung vom Wohnsitz in D. Vorsicht: Über die ggf. letzte Steuererklärung kann das über das Finanzamt abgeglichen werden.


    Die Regelung wurde so gemacht, damit Krankenzusatzversicherungen verkauft werden können. Dadurch geht kein wechseln nach Bedarf. Aber Vorsicht, wer älter 55 Jahre ist, kommt nicht mehr in die gesetzliche rein. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein. Auslands-KV über 90 Tage im Jahr kosten Geld!

  • Man kann nur einen Nebenwohnsitz in DE haben, wenn der Hauptwohnsitz auch in DE liegt.

    Leider nicht richtig,
    du kannst so viele haben wie du bezahlen kannst (Nebenwohnungs-Steuer, Nebenkosten
    usw.).


    Hat man also einen Wohnsitz in UA und in DE sind das per Definition zwei Hauptwohnsitze. Das sagt nichts über den Lebensmittelpunkt.


    Richtig für den
    normalen Menschen nicht, doch für alle Deutschen Behörden, Ämter, kommunale
    Unternehmen usw. heißt das: DU ZAHLST, DU MUSST, DU BIST VERANTWORTLICH …

    Aber ich sehe wir schweifen
    ab vom Hauptthema.

  • Leider nicht richtig, du kannst so viele haben wie du bezahlen kannst (Nebenwohnungs-Steuer, Nebenkosten usw.).


    Sicher kannst Du viele Nebenwohnsitze anmelden. Das habe ich auch nicht anders behauptet. Aber ohne Hauptwohnsitz in DE kein Nebenwohnsitz in DE. Oder anders formuliert, 1 Wohnsitz in DE, 1 Wohnsitz in UA: Zwei Hauptwohnsitze!

    Zitat

    1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__12.html


    Gruß
    Siggi

  • lassen sie Dich nicht aus der KV-Pflicht raus. Das ist egal ob Pflicht oder Privatversichert.


    :dash:

    Die Private kündige
    ich wenn ich das für richtig halte.

    Sorry du hast es geschaft, ich bin RAUS

  • Hier geht es nur über die Abmeldung vom Wohnsitz in D.


    Stell Dir vor, Du verlegst Deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland. Meldest den Wohnsitz in DE nicht ab, da Du noch eine Wohnung in DE unterhältst und ab und an zurück kommst. Kündigst die deutsche KV.
    Kommst nach 5 Jahren zurück. Meldest Dich bei der KV wieder an. Die fragen Dich, seit wann Du einen Wohnsitz hast (Nachweis: Meldebescheinigung), weil ab Datum des Zuzugs musst die KV Beiträge zahlen.
    Hast Du Dich niemals abgemeldet, taucht sofort der Verdacht auf, Du wärst die ganze Zeit in DE KV pflichtig gewesen. Jetzt musst Du für die Vergangenheit beweisen, den Lebensmittelpunkt im Ausland gehabt zu haben. Das kann gar nicht so einfach sein. Darauf wollte ich nur hinweisen. Von da her besser abmelden, das ist klarer.


    Gruß
    Siggi

  • Die Private kündige
    ich wenn ich das für richtig halte.
    Sorry du hast es geschaft, ich bin RAUS

    So einfach geht das nicht. Die "Private" wird sofort bei der Behörde eine schriftliche Anfrage stellen. Wenn Du keine KV-Versicherung hast, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die "Private" wird sofort die Hand aufhalten und das Landratsamt auch, weil die sofort mit Bußgeld drohen, wenn Du keinen Nachweis über eine KV hast. Das ist eine Pflichtversicherung ob Du willst oder nicht !lamp!

  • OK doch nicht raus!



    Sicher kannst Du viele Nebenwohnsitze anmelden. Das habe ich auch nicht anders behauptet.

    !think!

    Man kann nur einen Nebenwohnsitz in DE haben, wenn der Hauptwohnsitz auch in DE liegt.

    1 Wohnsitz in DE, 1 Wohnsitz in UA: Zwei Hauptwohnsitze!

    Sorry auch nicht ganz richtig!



    Und es gibt noch für
    mein Bundesland einen Zusatz das eine Anmeldung die für 2 Monate befristet ist
    nicht als Hauptwohnsitz gilt. Kann dir momentan keine Seite bieten. (Schreibe
    bei der Arbeit)



    Die "Private" wird sofort die Hand aufhalten und das Landratsamt auch, weil die sofort mit Bußgeld drohen, wenn Du keinen Nachweis über eine KV hast.

    Wenn ich Nachweisen kann
    das ich mich nicht in D während dieser Zeit aufgehalten habe oder mich in D mit
    einer Anerkannten KV aus einem anderen Land für eine kurzen Zeitraum (Wohnsitz
    2 Monate) aufhalte. Trifft deine Aussage nicht zu. Jedenfalls nicht bei mir,
    das sind erlebte Erfahrungen und keine Spekulationen.

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