Deutsches Auto einführen und ummelden

  • Hi,
    dringende Frage.
    Ich bin an der Registrierung beim AVIR dran, und werde wohl bald wieder ein Jahresvisum bekommen, einfach dass das geklärt ist, habe also Wohnsitz hier in Sumy.


    Ich habe nun ein auf mich in Deutschland zugelassenes Auto, Anhänger und Motorrad mit in die Ukraine genommen und möchte diese hier für ein Jahr nutzen und dann kurz über die Grenze bringen und wieder reinbringen.
    Mir wurde vor einem Jahr gesagt, dass das geht.
    DAI würde dann das deutsche Kennzeichen wegnehmen (hinterlegen) und mir dann sehr wahrscheinlich ein rotes UA Kennzeichen geben.
    Weiss jemand von Euch ob das wirklich geht ??? Jetzt heisst es auf einmal, dass ja mein Deutsches Auto 11 Jahre alt ist und dann eine sehr hohe Steuer fällig wird :-(( Hat jemand Erfahrung ?


    P.S. Auto will ich hier nur für Eigengebrauch benützen und wird nicht verkauft und am Ende wieder ganz ausgeführt (Falls nicht geklaut :-))
    Danke für die Infos schon mal vorne weg

  • Wenn Dein Kfz nur für ein Jahr in der Ukraine zugelassen wird, dann sind die Steuern und Einfuhrzölle nicht erforderlich,! Du darfst Dein Kfz aber im Herkunftsland nicht endgültig abmelden sondern nur vorübergehend stilllegen, ferner musst Du eine Aufenthaltsgenehmigung für den Ort haben in dem Du Dein Kfz befristet zulassen willst. Du erhältst normale UA-Kennzeichen in der Zulassung steht aber drin, dieses Kfz darf nicht veräussert werden. Eine ukrainische Versicherung musst Du abschliessen. Auskunft erhältst Du bei der Migrationsbehörde der Rajon, der Zulassungsstelle der Rajon und bei dem Zollhof (Zollamt) der Oblast. Funktioniert momentan wirklich einwandfrei. Nimm Dir einen sprachkundigen Partner mit, möglichst Deine Frau oder Freundin und meide die falschen Berater, die es leider immer noch zu Hauf in der Ukraine gibt. Alles wird gut!
    Gruss Oldtrotter

  • Super, das hilft mir schon mal weiter, ich habe das Auto in Deutschland nicht abgemeldet, das war mir bekannt, Steuer läuft daher leider in Deutschland weiter, ist aber immer noch billiger als hier ein Auto zu kaufen.
    Habe gute ukrainische Freunde ( Kenn die schon 10 Jahre) denen ich vertrauen kann, die sind mir behilflich und "rennen" mit mir rum. :)



    Beim Amt (ukrainischen) meinten sie aber da das Auto schon 11 Jahre alt ist, wird doch eine höhere "Steuer" ?? fällig.
    Ist so etwas bekannt ?
    Gruss und Danke

  • Ja, diese Gebühr ist vom Hubraum und dem Alter des Kfz abhängig und wird bei der Zulassungsstelle bezahlt und ist eine einmalige Gebühr, auch wenn das Fahrzeug erneut für ein weiteres Jahr zugelassen werden sollte. Diese Gebühr hat aber nichts mit der Einfuhrsteuer zu tun, die Du beim Zollverfahren bezahlen musst, wenn Du das Fahrzeug endgültig einführen würdest, da Du ja Dein Kfz nur befristet in der Ukraine anmeldest und nicht endgültig einführst, so wie ich es zum Beispiel gemacht habe. In dem Fall kämen dann noch weitere Gebühren für Sachverständige und Zollbroker an der Grenze und beim Zollhof (Zollamt) der Oblast dazu. Ich hoffe, mein Geschreibsel gibt Dir ungefähr die Richtung vor!
    Gruss Oldtrotter

  • Ist das die normale Gebühr zum erstmaligen Anmeldung in der Ukraine?
    Also für ein Auto über 8 Jahre 2 Liter Hubraum 10.000 Griwna?
    Dann hätte ich noch ne Frage.
    Kann ich einfach nach einem Jahr das ganze kostenlos verlängern, oder muß das Auto raus aus der Ukraine?
    Dann aber mit welchem Kennzeichen?
    Dem deutschen Kennzeichen? Funktioniert ja nicht da vorübergehend stillgelegt.
    Mit dem ukrainischen geht ja auch nicht, oder?

    "Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge"
    Tom Drake

  • Hier hatten wir vor kurzem ein Problem, weil der Betroffene das Fahrzeug in Deutschland endgültig abgemeldet hatte und er nach dem Ablauf der einjährigen Zulassung in der Ukraine den Borderrun tätigte. Sein Pkw war also weder in der UA noch in Deutschland mit einem gültigen Kennzeichen/Fahrzeugschein versehen.
    Also muss der Borderrun vor dem Verfalldatum auf dem Fahrzeugschein mit den dann noch gültigen UA-Kennzeichen stattfinden oder das Fahrzeug muss wieder in Deutschland angemeldet werden und das natürlich möglichst fristgerecht! Bei der Verlängerung der Zulassung um ein weiteres Jahr in der Ukraine muss natürlich eine passende Aufenthaltsgenehmigung für den Halter vorhanden sein, eine erneute Gebühr in Höhe der Gebühr bei der Erstzulassung wird nicht wieder fällig, lediglich eine Bearbeitungsgebühr.
    Sollte der Halter aber die Voraussetzungen für den Status eines Residenten erfüllen, dann kann das Kfz auch nachträglich eingeführt werden, hier erfolgt dann die Berechnung der Zollgebühren zu den günstigen Bedingungen beim erstmaligen Umzug in die Ukraine. Bei der Zulassungsstelle wird nun ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und das Fahrzeug endgültig registriert nachdem es vorher noch über den Zollhof (Zollamt) bei der Oblast abgewickelt wurde. Es kommen dann noch Gebühren für den Zollbroker und den Kfz-Sachverständigen hinzu.
    Die Gebühren bei der ersten Zulassung werden nicht nochmal verlangt (Steuern etc.) sondern lediglich Bearbeitungsgebühren (Neuer Fahrzeugschein).
    Ich hoffe Euch allen jetzt mal grob in aller Kürze den ungefähren Hergang dargestellt zu haben. Achtung: Alles braucht seine Zeit, also rechtzeitig damit beginnen, sonst kann es Stress geben, den man meiner Erfahrung nach vermeiden kann! Immer Fragen, die Behörden helfen gerne!
    Gruss Oldtrotter

  • Also heute habe ich erfahren, dass das mit dem Umwechseln von der Deutschen Nummer auf ein rotes UA Kennzeichen nicht mehr geht (Ging früher für ein Jahr)
    Ab dem 1. Jan. 2013 wurde das abgeschafft !
    Weiss jemand genaueres darüber ?
    Gruss

  • Das ist korrekt, die Kfz. werden jetzt auf ein Jahr befristet zugelassen, mit dem amtlichen UA-Kennzeichen versehen und erhalten auch den normalen Fahrzeugschein (Plastikkarte) der UA durch die zuständige MPEO der Rajon, es muss eine Aufenthaltsgenehmigung der WHIRFO der Rajon oder ein Visum für die Ukraine vorliegen mit Wohnsitz in der Ukraine, Meldebehörde ist auch die WHIRFO der Rajon.
    Die Zeitdauer wird auf der Vorderseite der Plastikkarte (Fahrzeugschein) unten unter Period of varidly eingetragen.


    Bitte lese meine vorherigen Postings in diesem Thread durch, alles passt zusammen!


    Gruss Oldtrotter


    Zusatz: Die Einfuhrsteuer wird nicht erhoben, das Fahrzeug darf nicht in der Ukraine verkauft werden und muss wieder ausgeführt werden, also nicht endgültig in Deutschland abmelden!

  • Super werde noch mal die Leute von mir kontaktieren und sie darüber informieren. Es ist manchmal halt schon schwierig, jeder weiss was anderes hier von den Ukrainern, aber niemand wirklich alles oder falsche Infos.



    Habe mich schon informiert was ein Russland Visum kosten würde, und würde dann all 2 Monate über die Grenze fahren, ist nur 30 km entfernt.


    Die andere Variante war, dass sollte ich so zwar gar nicht schreiben nennt sich "malinki Krug" also man fährt ohne Visum aus der Ukraine, und dreht hinter der UA Grenze gleich wieder um, ohne über die Grenze das anderen Landes zu fahren. Ich denke Ihr versteht was ich meine. Man muss dabei aber den Zollbeamten "beschenken", und sollte das VORHER mit ihm abgesprochen haben.
    In meinem Fall würde das gehen, weil jemand wieder jemand kennt der dort arbeitet und das machen würde.
    Also vorerst mal diese Variante, auch wenn mich das als Schweizer zu ziemlich stört, da ich doch gemerkt habe es zahlt sich auf lange Sicht aus, sich an die Gesetzte des Landes zu halten.
    Habe bei Leuten in Kiew schon gesehen, dass sie erst was drehten und dann ein halbes Jahr oder Jahr später der Schuss hinten raus ging, weil sie eben nicht die Papiere hatten.


    So das wars mal
    Gruss

  • Hallo,
    da die EU ja jetzt auf Einfuhrabgaben aus der Ukraine verzichtet (bis Nov 2014 befristet), frage ich mich ob das auch umgekehrt geht? Ich meine, kann man Sachen (z.B. Auto) zollfrei in die Ukraine einführen?
    Danke!

  • Momentan kann man mit etwas Geschick gepanzerte Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder Hoheitszeichen einführen-allerdings ist auch dabei ein Totalverlust nicht unmöglich.


    Gruß


    Martini


    Der Fahrer sollte sich dazu durchringen, sich im camouflage-Look hinters Lenkrad einenes solchen Fahrzeuges zu setzen. Dadurch soll sich der Totalverlust nicht ganz unerheblich reduzieren.

  • Hallo,
    da die EU ja jetzt auf Einfuhrabgaben aus der Ukraine verzichtet (bis Nov 2014 befristet), frage ich mich ob das auch umgekehrt geht? Ich meine, kann man Sachen (z.B. Auto) zollfrei in die Ukraine einführen?
    Danke!


    Die Ukraine muss kein Zoll bezahlen die Eu Länder aber schon, wenn man sowas wie ein Auto einführen möchte.

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