Vollstreckung ukrainischer Urteile in Deutschland

  • Hallo,


    bin hier gerade mit einem besonderen Fall konfrontiert.
    Kann mir jemand sagen, ob der Vollstreckungstitel eines ukrainischen Gerichts (hier Internationales kommerzielles Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Ukraine) in Deutschland ohne weitere vorherige Anhoerung durch den Schuldner vollstreckt werden kann?
    Ich finde einfach nichts in der Literatur.
    Vielen Dank im voraus und
    Gute Nacht aus Krivoj

  • Nein! Es gibt keine Abkommen, also auch keine Verfolgung nach D, A, usw....

    Den Hochstand der Kultur einer Nation kann ich auch daran bemessen, in welcher Art und Weise diese der Öffentlichkeit Einrichtungen "für besondere menschliche Bedürfnisse" darbieten.

  • Wobei es aber durchaus möglich ist sich über die Deutsche Industrie- und Handelskammer an den Schuldner, wenn dort eingetragen, zu wenden, was auch nicht ohne Konsequenzen bleibt! Also wäre ich da mit einer Erteilung eines "Freibriefes" äusserst zurückhaltend!


    Danke Oldtrotter

  • Guten Tag,


    ja, vielen Dank! Der muss der Titel als vollstreckbar erklaert werden.
    Ich habe hier den Fall, dass eine deutsche Firma zur Zahlung von 166.000 Euro verurteilt wurde.
    Wobei sich "nur" knapp die Haelfte der Summe auf die Hauptforderung bezieht (78.000).
    Der Rest sind Gebuehren (knapp 7000) und man halte sich fest - knapp 80.000 Euro Verzugszinsen und Schadensersatz)))
    Der Streitfall ist aus Ende 2011, das Urteil aus Ende 2012 - vor 2 Wochen durch einen deutschen Anwalt zugestellt.
    Abgesehen, dass die Hoehe der Verzugszinsen und des Schadensersatz fuer mich sittenwidrig erscheint, wurde die Hauptforderung
    schon vor Auslieferung der Ware in 2011 als Vorauszahlung zu 90% ausgeglichen.
    Das koennte natuerlich belegt werden.
    Das Verfahren fand auf Basis eines Vertragsanhangs statt, den in Deutschland niemand kennt und der auf Russisch verfasst ist.
    Mahnungen etc. gab es vorer nicht. In keiner Form.
    Die Ladung erhielt die deutsche Gegenseite per DHL zugestellt. Wird von denen nicht bestritten.
    Allerdings war diese in Russisch abgefasst und es war auch fuer gutwillige nicht zu erkennen, dass es sich um eine Gerichtssache handelt.
    Der Umschlag enthielt in der Hauptsache CMR Papiere, Frachtrechnungen und invoices, die im Zusammenhang mit dem Fall stehen.
    Allerdings wurde das von niemandem so wahrgenommen.
    Fuer mich sieht es nach Titelerschleichung aus.
    Jetz versucht die ukrainische Gegenseite jedenfalls diesen Titel fuer vollstreckbar zu erklaeren.
    Ich schaetze die Lage mitlerweile so ein, dass sie damit auch Erfolg haben koennte.
    Es besteht die Gefahr, dass ein deutsches Gericht zu der Auffassung gelangen koennte, dass die deutsche Firma es an der gebotenen
    Kaufmaennischen Sorgfalt hat mangeln lassen.
    Sie haben hat trotz Aufforderung die Moeglichkeit nicht genutzt ihren Standpunkt vorzutragen.
    Das hier nur fuer diejenigen, die sich fuer den Hintergrund meiner Ausgangsfrage interessieren.
    Schoenen Tag aus Krivoj!!

  • Jetz versucht die ukrainische Gegenseite jedenfalls diesen Titel fuer vollstreckbar zu erklaeren.
    Ich schaetze die Lage mitlerweile so ein, dass sie damit auch Erfolg haben koennte.

    meinst Du das es ein deutsches Amtsgericht gibt, welches einen "Titel" von einem Ukrainischen Gericht bestätigt?


    ich persönlich denke das eine Vollstreckbarkeit erst mit Urteil eines Deutschen Gerichtes möglich ist. Der Ukrainische Gläubiger müsste also einen Prozess in Deutschland führen und gewinnen.


    Erst dann wäre eine "Vollstreckung" möglich.



    ...würde ich meinen

    War is Over! if you want it...

  • Sumsibrum, lese Dich doch bitte einmal versuchsweise in das "Exequaturverfahren" ein!


    Der Verfahrensweg ist dort beschrieben, und wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist ja bereits eine deutsche Anwaltskanzlei für die ukrainische Seite tätig und dieses bereits in Deutschland!


    Gruss Oldtrotter

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