Neue Visumsregelung Schengen ab 18.10.2013, Hilfe benötigt

  • Hallo,
    benötige dringend Hilfe.
    Ab 18.10 ist die neue Visumsregelung Schengen in Kraft getreten, die die 90 Tage pro 180 Tage neu regelt.


    So wie ich es verstanden habe,( bei voller Ausnutzung der 90 Tage Aufenthaltszeit)


    müssen dazwischen 90 Tage außerhalb der EU liegen.


    Ist das korrekt?


    Hintergrund:


    Meine Schwiegermutter sollte meine Frau bei den Kinder unterstützen.
    Sie ist am 5.10 ausgereist (88 tage in D, 26-27.4.2013 2 Tage Polen),
    wollte dann am 26.10 wider einreisen für die nächsten 90 Tage, dann endet auch Jahresvisum.


    Nach neuem Gesetz aber nicht mehr machbar.
    Ist das korrekt?
    Gilt das erst ab neu erteilten Visa oder rückwirkend?


    http://ec.europa.eu/dgs/home-a…der-crossing/index_en.htm


    Vielen Dank
    Gruß
    Aruba

    Einmal editiert, zuletzt von Aruba ()

  • In meinen Augen war das schon immer so, oder ich habe Dich falsch verstanden.
    In einem Zeitraum von 180 Tagen darf man nur 90 Tage im SchengenRaum sein.
    Wenn sie die 90 Tage voll ausgenutzt hat dann muss sie 90 Tage warten bis sie wieder einreisen darf.


    Grüße
    Holger

  • so war es bei uns auch , 90 Tage Schengen , dann 90 Tage nicht Schengen

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo,


    nein, da ist eine Änderung eingetreten.


    Früher wurden die 180 Tage ab Ersteinreise gezählt. Nun ab Aufenthaltsdatum des letzten Auffenthaltstages.
    Es darf sich im Halben Jahr aber nur 180 Tage im Schengenraum aufgehalten werden.


    Wie die Regelung nun mit Altvisa und Übergangsfällen aussieht kann ich so nicht sagen. Würde denken, dass die neue Regelung greift.
    Im Zweifel würde ich das im Auswärtigen Amt nachfragen. (Besser nicht in der Botschaft, die konnten einem teilweise nichtmal die alte Regelung richtig erklären)


    Ansonsten, mal sehen was die Praxis zeigt.


    Grüsse.

  • Es darf sich im Halben Jahr aber nur 180 Tage im Schengenraum aufgehalten werden.


    Länger geht ja auch nicht.
    Ich glaube Du hast Dich da vertippt.
    Du meintest bestimmt 90 Tage.


    Grüße
    Holger

  • Hmmmm, letzte Woche wurde es mir telefonisch so erklärt fürs Multivisum:


    90 Tage innerhalb von 180 Tage frei wählbar mit der Verpflichtungserklärung für 180 Tage. Danach eine neue Verpflichtungserklärung beantragen und dann wieder das selbe Spiel von vorne ohne irgendwelche zeitlichen Pausen. Am Dienstag hab ich einen Termin für die neue Verpflichtungserklärung. Werde da mal explizit nachhaken.

  • Ja klar. Es muss 90 Tage im halben Jahr heissen.

    Nein nicht vertippt. Die Verpflichtungserklärung kann max für 180 Tage laufen. Dann brauchst Du eine Neue. Während dieser 180 Tage kann man beliebig ein und ausreisen für max Aufenthaltsdauer 90 Tage.


    Sorry habs auf meinen Beitrag bezogen Ahrens

  • Das ist jetzt wirklich etwas konfus...


    Die VE hat erstmal nicht direkt etwas mit der maximalen Auffenthaltsdauer zu tun.
    Diese Regelung gilt für alle Kategorie C Visa.


    Eine Verpflichtungserklärung ist nicht immer zwingend nötig, sondern sie ist nur eine Möglichkeit von mehreren, die Finanzierung sicherzustellen, bzw. nachzuweisen.
    Werde das bei Gelegenheit mal komplett darstellen.

  • Habe heute 21.10.2013 das Außenministerium angerufen.
    In der Tat gilt die Regelung ab sofort.
    Aber es gäbe Übergangsregelungen.
    Genaueres kann dazu die Bundespolizei sagen. Rufnummer 0800 6 888 000
    Leider nur aus Deutschland erreichbar.
    Meine Frau ruft dort an, mal sehen was sie rausbekommt.
    Problem für mich, ich muss jetzt eine Haushaltshilfe besorgen wenn es dicke kommt.
    Zeit eine Woche, stress pur.


    Update 17:00
    Meine Frau hat bei der Bundespolizei angerufen. Die sagten, hmm Ausnahmeregelung .. mag sein. Rufen sie Bitte das Konsulat in Kiew an.


    Meine Schwiegermutter haben nun beim Konsulat angerufen.
    Ja die Regeleung gilt ab sofort für alle , die neu einreisen - auch wenn das Visum schon besteht.
    In unserem Fall wegen Zwillingen, Haushaltshilfe etc könnte eventuell eine Ausnahme gemacht werden - dafür sei aber eine neue Verpflichtungserklärung notwendig, plus Bestätigung Arzt etc.


    Also wenn ihr jemanden einladet bitte genau rechnen , ob die Bedingungen erfüllt sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Aruba ()

  • Heuer habe ich die neuerliche Verpflichtungserklärung für die Dauer von 180 Tagen abgegeben und nochmals explizit nachgefragt auch wegen der Neuregelung. Prinzipiell ist alles beim alten geblieben ausser das wohl ein Riegel vorgeschoben wurde das das VISA wohl missbraucht wurde um 180 Tage am Stück in DE zu verweilen in Verbindung von zwei Verpflichtungserklärungen jeweils über 180 Tage. Dies sollte dadurch ausgeschlossen werden. Bei Multi-VISA hingegen wäre es kein Problem wenn z.B. jede 30 Tage für 30 Tage eingereist werden könne. Dies wurde mir definitiv bestätigt. Prinzipiell aber gilt 90 Tage in und 90 Tage out. Wie gestaffelt ist egal.


    Hoffe das einigermassen verständlich rüber gebracht zu haben.

  • Ja, das ist auch das was ich bisher herausgefunden habe.
    Bis heute ist noch keine Info auf der Homepage in Kiew.
    Nächste Woche wird die weitere Einladung mit Verpflichtungserklärung abgegeben
    Mal sehen, im Notfall muss ich unbezahlten Urlaub nehmen oder eine Nanny suchen

  • Letzte Woche haben wir im VISA-Center Donetsk ein neues Multi beantragt. Ich mit meiner Verpflichtungserklärung für 90 Tage im halben Jahr angetrabt. Der freundliche Herr hinterm Schalter hat mir dann empfohlen gleich für ein oder zwei Jahre zu beantragen! Ich war daraufhin äusserst verdattert über seine Empfehlung. Er meinte das dies schon OK wäre und ich erst mal Ruhe hätte mit dem beantragen. Die Verpflichtungserklärung würde eh nur meine Wirtschaftsfähigkeit bescheinigen und die wäre ja nachweislich gegeben. Das schlimmste was mir passieren könne wäre wenn ich nur das ursprünglich gewünschte Multi über ein halbes Jahr bekäme. Ich hab dann mal für ein Jahr beantragt. Für zwei Jahre war ich nicht unverschämt genug und ich denke das wir das bis dahin mit dem VISA auch nimmer brauchen (Hoffe ich mal). Nächsten Montag wird meine Freundin wieder in Donetsk sein und zum VISA Center fahren um hoffentlich das VISA zu bekommen. Ich sag dann Bescheid was daraus wurde. Bin immer noch mehr als skeptisch.
    PS: Krankenversicherung in der Ukraine abschließen! Ist wesentlich billiger als in Deutschland und auf die maximale Aufenthaltsdauer achten. Habe ca. 40 € bezahlt für ein Jahr Laufzeit mit 185 Tagen Aufenthaltsdauer. Als ob ich es geahnt hätte mit der Laufzeit!

  • PS: Krankenversicherung in der Ukraine abschließen! Ist wesentlich billiger als in Deutschland


    Willst Du an der Krankenversorgung Deiner Partnerin Geld sparen?? Na hoffentlich habt Ihr keinen Leistungsfall! Hast Du vorher den Versicherungsumfang auf russisch/ukrainisch studiert? Die Erstattung bei ukrainischen Anbietern soll sich - gerade bei umfangreichen Maßnahmen - sehr schwierig gestalten. Im Falle des Falles lässt sie sich schließlich in Deutschland behandeln. Mit deutschen Arzt-/Krankenhausbelegen. Die Leistungserstattung mit einem deutschen Versicherer würde ich hier vorziehen.


    Gruß

    За Украинy!


  • PS: Krankenversicherung in der Ukraine abschließen! Ist wesentlich billiger als in Deutschland


    Redest du von einer Reiseversicherung oder von einer Pflicht-Krankenversicherung (gesetzlich / privat) ?.


    Ich würde auch -wie es Olivenbäumchen schon schreibt- die Versicherung nur hier abschließen. Denn wenn wirklich was passiert und deine Freundin sich hier behandeln lassen muss, könnte eine ausländische KV jederzeit ablehnen. Und da steht der Stress in keinem Verhältnis zu 40 Euro pro Jahr zu xx Euro hier in DE.
    Hier in DE habe ich zudem andere Möglichkeiten dagegen vorzugehen, ebenso steht in den Versicherungsbedingungen schon genau beschrieben was übernommen wird und was nicht.


    In Bezug auf gesetzliche / private KV hatten wir hier schon oft das Thema. Wer nicht bereits privat versichert ist, gehört ja der gesetzlichen KV an und muss sich im Grunde keine Sorgen machen.
    Wer in DE privat versichert ist und ggf. Geld sparen will, macht es besser so, dass er hier in DE bei seiner KV die Beiträge zahlt und z.B. in der UA Behandlungen durchführen lässt (wenn man mehr als nur wegen einer Grippe zum Arzt gehen will).
    Dann zahlt man in der UA im Regelfall fast 10x weniger Arztkosten als hier in DE. Dann reicht man die Rechnungen bei seiner KV nicht ein (die würden ja meist ohnehin nicht übernommen werden) und kassiert dafür einmal im Jahr seine Beitragsrückerstattung. Je nachdem wie lange man schon bei der KV versichert ist, ist das schon ein ordentlicher Betrag, einmal im Jahr.
    Da lohnt sich selbst ein Kurztrip in die UA nur mit dem Hintergrund einen Arztbesuch zu machen.


    Beispiel:
    Ehemann ist seit 5 Jahren privat versichert, Ehefrau seit 2 Jahren mitversichert (Hausfrau).
    Beitragsrückerstattung der KV einmal im Jahr 2000 Euro.


    Ehefrau geht hier in DE zum Frauenarzt und lässt sich wegen Krebsvorsorge untersuchen.
    Kosten hierfür knapp 600 Euro. Davon erstattet die priv. KV ca. 230 Euro. Man bleibt also auf 370 Euro selbst sitzen, wenn man seine Beitragsrückerstattung nicht gefährden will.
    Im Regelfall hat man bei einer privaten KV noch einen Selbstbehalt von z.B. 400 Euro, also bleibt man auf den Kosten so oder so komplett sitzen.


    Geht die Frau aber nun mit der Krebsvorsorge in der UA zu einem Arzt und lässt sich dort behandeln, kostet das erheblich weniger. Umgerechnet nur ca. 100 Euro für dieselben und sogar bessere Leistungen. Man spart also schon mal eine Menge Geld.
    Dasselbe lässt sich mit vielen anderen Arztbesuchen fortführen, besonders lohnt es sich z.B. wenn man was an den Zähnen machen lassen muss. Da bekommt man in der UA kaum schlechtere Behandlung, spart aber eine Unmenge an Geld.


    Macht man ohnehin Urlaub in der UA (weil die Frau die Familie besucht), hat man keinen Zusatzaufwand durch Flug etc. Und selbst wenn man einen Flug (nur für die Behandlung) hinzurechnet, spart man noch viel Geld.

  • Es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung welche nach dem VISA Kodex ausgelegt wurde.Eine deutsche Versicherung verlangt für 6 Wochen lockere 75 €.Auszug aus den Versicherungsbedingungen: Die im Incoming-Komplettschutz enthaltene Incoming-Kranken-Versicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.Laut Aussage meiner Freundin wäre dies alles ebenso gegeben. Hier muss ich einfach vertrauen weil das mit meinem Kyrillisch noch gegen -1 tendiert. Hier wartet noch viel Arbeit auf mich. Sollte dies mit der unbegrenzten Deckung tatsächlich der Fall sein sehe ich hier wirklich nichts verwerfliches an der Versicherung. Eine Rückführung im Krankheitsfall hatte mich ehrlich gesagt für Sie nicht interessiert denn sollte dies der Fall sein hab ich Sie lieber in D als in UA. Hier wäre nur noch offen wie sich das mit dem VISA verhält in dem Fall. Dann würde es interessant sein. Wegen der Zahlungsmoral der Versicherung gebe ich Euch recht aber sind deutsche Versicherungen besser? Hier wäre interessant ob es eine Rechtschutzversicherung für Auslandsreisen gibt. Gibt es sowas allgemein in UA?Das mit der Deckung werde ich nochmals checken und dann entscheiden ob eine deutsche nicht besser wäre. Momentaner Stand: Nein, aber Ihr habt mich ins erneute grübeln gebracht.

  • Ich würde bei der Krankenversicherung auch nicht sparen.
    Krankheitskosten können unter Umständen sehr hoch werden.
    Da man eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, geht man im Zweifel erst einmal in Vorkasse.


    Eine Blindarmoperation kostete vor 20 Jahren schon 8000 DM. Ich weis das weil ich bei meiner damals noch privat versichert war und die Rechnungen gesehen habe.
    Wenn meiner Frau was passiert, dann möchte ich nicht über die Kosten nachdenken, sondern ich möchte das sie die beste Hilfe bekommt.


    Was die Privaten angeht, ich bin froh das ich wieder gesetzlich versichert bin.
    Ich liege mit meinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und zahle daher jeden Monat den Höchstsatz von 610,31 Euro.
    Da ich 48 Jahre alt bin und demnächst heiraten werde und meine Frau ein Kind mitbringt, ist das billiger als wenn ich privat versichert sein würde.


    Ein Arbeitskollege von mir ist privat versichert. Mit Frau und 2 Kindern.
    Die haben Geld gespart als noch keine Kinder da waren und beide verdient haben.
    Jetzt haben sie erhebliche Probleme.
    Ich habe mir vor 2 Jahren ein Sprunggelenk gebrochen.
    Dadurch war ich fast 6 Monate arbeitsunfähig.


    Finanziell war das kein Problem weil ich von der Krankenkasse den Höchstsatz an Lohnfortzahlung bekommen habe und noch eine Unfallversicherung habe mit Krankenhaustagegeld.
    Mein Kollege wollte hinterher wissen wie das finanziell gelaufen ist. Dabei kam heraus das er kein Geld bekommt wenn ihm so etwas passiert wäre, weil er das zusätzlich versichern müsste und da er vor kurzem ein Haus gekauft hat, kann er sich das nicht leisten.
    Wenn er seine Familie so Krankenversichern würde das sie die gleichen Leistungen haben wie ich, dann müsste er über 1000 Euro im Monat dafür bezahlen.


    Wenn ich den Beitrag von Sunshine lese, der sicher für alle privatversicherten nützlich ist, dann weis ich wieder wie gut ich es in der Gesetzlichen habe.
    Ich möchte mir keinen Kopf darüber machen um Geld zu sparen in die Ukraine fahren zu müssen.


    Grüße
    Holger

  • Eine deutsche Versicherung verlangt für 6 Wochen lockere 75 €.


    ADAC für 3 Monate 95 Euro.


    Das problem ist , bei einer Ukrainischen Versicherung musst du in der Ukraine klagen wenn etwas schief läuft.
    Wie schwer das ist sehe ich gerade bei Wizz Air.


    Grüße
    Holger

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