• Zur Sache:Meine Freundin und ihr Sohn haben ein slowakisches Schengen(Multivisa)bekommen.Weihnachten wollen wir natürlich zusammen feiern.Sie muß bis 20.Dezember arbeiten.Flüge Kiew-Bratislava am 21.22.Fehlanzeige.Nur über Moskau etc möglich(horrorpreise).Jetzt zur Frage:Kann ich meine Freundin samt Sohn von Kiew nach Berlin einfliegen lassen(oder eine andere deutsche Stadt)oder bekommen Sie Probleme bis zur Ablehnung(Annulierung) ihres Visa?Silvester wollen wir in der Tatra feiern-Ausreise ist Kosice-Uschgorod mit dem Bus.Ich möchte wirklich nicht das beide Probleme bei einer Einreise über Deutschland bekommen!Für Antworten bedanke ich mich im vorraus! :help:

  • sehr gute Idee Sylvester in der Tatra zu feiern. In welcher Tatra? In der Hohen? In welchem Ort -->>> oh ich beneide Euch!!!!!


    Aso beim googeln für dich habe ich folgende Info für dich gefunden:


    Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?


    Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten".
    Es handelt sich folglich um die bisherigen EU-Staaten, mit Ausnahme von Grossbritannien, Irland und Zypern, jedoch zuzüglich Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Die Länder (Bulgarien und Rumänien), die seit dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, treten dem Schengener Abkommen vorerst nicht bei.


    Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist. Das gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel sowie nationaler Visa der Kategorie "D", die von den jeweiligen Schengen-Staaten für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten ausgestellt werden. Für die anderen EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, wird ggfs. ein gesondertes Visum benötigt.


    kopiert aus http://www.auswaertiges-amt.de…genstaaten.html?nn=350374 am 24.10.2013

  • So wie ich das verstehe wollt ihr wirklich in die Slowakei. Von daher gibt es kein Problem. Sie reisen nach Deutschland und fahren dann weiter.
    Ggf. solltet ihr ein paar Nachweise parat haben, dass das wirklich so geplant ist. Also Buchungsbestätigung etc.


    Jedes Schengenvisum muss von dem Staat sein, der für die geplante Reise das Hauptland ist. Aber daran haltet ihr euch ja.

  • Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist.


    Jedes Schengenvisum muss von dem Staat sein, der für die geplante Reise das Hauptland ist. Aber daran haltet ihr euch ja.



    ahhhhhhhh ich lerne immer was dazu

  • Kommst du an einen Beamten der schlechte Laune hat, die Regeln nicht zu 100% kennt, geht's direkt zurück .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Ev. am 21.12 von Kiew nach Budapest... mit einer Buchungsbestätigung des Hotels/Unterkunft in der Slowakei im Gepäck
    (Geht günstig mit Wizzair)


    Alternativ Flüge mit AirOnix nach Bratislava am 20.12 (ev. kann sie einen Tag früher Urlaub bekommen) oder am 23.12

  • Das mit den pflichtbewussten DEUTSCHEN Beamten kann ich bestätigen:


    Freundin mit spanischem Schengenvisum nach Zürich eingereist (keine Beanstandungen der Schweizer Grenzer), gemeinsamer Weiterflug nach Frankfurt (inner-Schengen, OHNE Passkontrolle) - von da nach Ausser-EU in den Urlaub. Rückflug, Ankunft in Frankfurt ... Riesentata und Fragen vom deutschen Beamten (trotz besagtem spanischen Multi-Schengen-Visa), erst bei Vorzeigen eines Rückflugtickets von Zürich nach Ost wurde sie eingelassen für den Weiterflug nach Zürich ...
    (öööhm - Weiterflug von Zürich zurück hat sie dann nie angetreten, bzw. dann erst wieder als meine Frau) ...


    >>> von daher, bei Einreise mit einem nicht von DE ausgestellten Schengenvisum würde ich für vorliegende Papiere/Nachweise der weiteren Reise besorgt sein ...

  • Camerone:
    und was fällt bei deinem Bericht SOFORT auf? Welche Rolle spielt Spanien in dem Fall? Ich sehe nur Zürich, Frankfurt, nochmal Frankfurt und Aureise aus EU.


    Wer mit einem spanischen Visum reist muss im Zweifelsfall auch belegen können, dass Spanien auch tatsächlich zuständig ist/war. Ganz abgesehen davon muss bei jeder Einreise glaubhaft sein, dass man auch wieder ausreist, da ist das Visum dann egal.

  • Camerone:
    und was fällt bei deinem Bericht SOFORT auf? Welche Rolle spielt Spanien in dem Fall? Ich sehe nur Zürich, Frankfurt, nochmal Frankfurt und Aureise aus EU.


    Wer mit einem spanischen Visum reist muss im Zweifelsfall auch belegen können, dass Spanien auch tatsächlich zuständig ist/war. Ganz abgesehen davon muss bei jeder Einreise glaubhaft sein, dass man auch wieder ausreist, da ist das Visum dann egal.

    $panien spielt in dem Falle genau die gleiche Rolle wie die Slowakei - nämlich keine ... es geht um die Einreise nach DE mit einem Schengenvisa aus einem andern Schengenland ... ist Dir DAS nicht aufgefallen oder hast Du die Frage des Threaderstellers nicht verstanden? :lol:

  • Naja, wie man's nimmt.


    Der Fragesteller schrieb:


    Zitat

    Silvester wollen wir in der Tatra feiern-Ausreise ist Kosice-Uschgorod


    Ein kurzer Blick zu Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hohe_Tatra sagt:

    Zitat

    Die Hohe Tatra (auf slowakisch „Vysoké Tatry“, auf polnisch „Tatry Wysokie“), ein Teilgebirge der Tatra, ist der höchste Teil der Karpaten und gehört zu zwei Dritteln zur Slowakei und zu einem Drittel zu Polen.


    Und insgesamt war doch der tatsächliche Plan, nach Bratislava zu fliegen, was nun lediglich aufgrund der Kosten geändert wird. Ich sehe da durchaus einen gewissen Zusammenhang zur Slowakei! Natürlich ausgehend davon, dass die Angaben so richtig waren und nicht wie bei anderen im Visumsverfahren gewissen "Ungenauigkeiten" ausgesetzt sind ;)

  • Und hast Du auch gelesen, dass sie nun von Kiev nach Berlin einreisen wollen? und der Rat aufgrund persönlicher Erfahrung deshalb war, sicherzustellen, dass Papiere über die Weiterreise deshalb zwingend vorhanden sein sollten?


    Wer lesen kann, ist im Vorteil ...

  • $panien spielt in dem Falle genau die gleiche Rolle wie die Slowakei - nämlich keine ... es geht um die Einreise nach DE



    Und hast Du auch gelesen, dass sie nun von Kiev nach Berlin einreisen wollen? und der Rat aufgrund persönlicher Erfahrung deshalb war, sicherzustellen, dass Papiere über die Weiterreise deshalb zwingend vorhanden sein sollten?


    :monster: :monster: :lol: :bigice: :bigice: :hail: :hail: :hail: :holzhacken: :holzhacken: :holzhacken: :sniper: :sniper: :assault: :assault: :assault: :puke: :puke: :puke: :monster: :monster:


    hat eigentlich irgendwer wirklich davon Ahnung :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: oder geht es hier nur darum der schlauere zu sein !lamp! !lamp! !lamp! ???


    Eine Frage an den der über D (egal ob über Oranienburg,Ballenstedt, Friedenweiler, Schkeuditz, Eilenburg oder Aplerbeck) nach SK (egal ob Vysny Hagy, Stary Smokovec Poprad oder Bratislava) will :


    helfen dir die Antworten?


    Ruf einfach am Auswärtigen Amt an oder lies das SDÜ und und alle Fragen werden aus erster Hand beantwortet ist vielleicht besser als die Duelle von den ich weiß es besser User´n zu lesen!!!! :pleasantry: :pleasantry: :pleasantry:

  • Hallo,
    das Hauptreiseland muss der Visaausstellende Staat sein.
    Bei Zweifeln daran kann eine Zurueckweisung etc. erfolgen.
    Die Polizei und Grenzschutzbehoerden haben hier einen sehr weiten Entscheidungsspielraum.
    Das kann dann zu einem Einreiseverbot fuehren. (In Deutschland in der Regel unbefristet)


    Deshalb sollte man am Besten keinerlei Zweifel am Reisziel aufkommen lassen und auf keinen Fall direkt in Deutschland einreisen.


    Gruesse.

  • Hi!


    Ich habe jetzt Folgendes gefunden:


    unter der Seite http://e-travels.com.ua/de/index.php kannst du bestehende Busverbindungen suchen, reservieren, buchen.


    Dort gibt es zum Beispiel einen Bus, der ab Kiev am 21.12 um 08:00 losfährt.
    Ankunft in Bratislava am 22.12 um 09:00.
    Kostet 1960UAh für 2 Personen / Fahrt, macht Insgesamt also (Hin-Zurück) : 3920UAh (enspricht derzeit 350€)


    Wäre das nicht eine Möglichkeit?

  • das Hauptreiseland muss der Visaausstellende Staat sein.
    Bei Zweifeln daran kann eine Zurueckweisung etc. erfolgen.


    Okay wo steht das? Wo ist das gesetzlich festgelegt bzw. wo steht diese Verfügung? Ich denke wenn man es so klar sicher und direkt schreibt sollte immer der Rechtshinweis mit beigefügt werden. Vorallem wenn man mit Recht sein Geld verdient setze ich voraus das Mann dies wissen sollte.


    Ich behaubrte jetzt genau das Gegenteil weil ich das von dir gesagte ebenfalls nur vom hören her kenne. Weder die entsprechende Verfügung noch das entsprechende Gesetzt kenne ich nicht bzw. habe ich auch nicht gefunden!! Aus persönlichen Gründen interessiert es mich woher eure Informationen stammen.


    Mit der Zeit habe ich gelernt das Informationen durch hören und sagen nie richtig sind. Das sogenannte stille Post Prinzip!!!


    :bigice: <--- der gefällt mir!!!


    PS: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: !! -->> wer in seinem Profil Seine Homepage angibt in welchem das Theam Visa"missbrauch" genau beschrieben wird der ..... naja soll sich jeder selbst seine Meinung darüber BILDen vorallem die Moderatoren und Administrator(en)!!!


    zitiert aus http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html
    " Schengenvisabeantragung über uns
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Deutschland und alle anderen Schengenstaaten auch mit anderen, als von deutschen Botschaften ausgestellten Visa zu bereisen. Wir sind in der Lage Ihnen Schengenvisa aus Polen, Ungarn Tschechien, Slowenien und vielen anderen Schengenstaaten mit einer Laufzeit zwischen zehn Tagen und drei Jahren zu beschaffen. Es sind sowohl Besuchs-, Geschäfts- und Arbeitsvisa, als auch Aufenthaltsgenehmigungen zur Arbeitsaufnahme möglich. Sowohl Kategorie C als auch D. Den Botschaftsbesuch erledigen wir für Sie, ein Botschaftsbesuch durch Sie mit lästigen Fragen und Schlangenstehen ist also ausdrücklich nicht nötig Die Bearbeitung dauert ca. zehn Arbeitstage. Visaablehnung kommt normalerweise nicht vor...."
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html

  • Okay wo steht das?


    In der EU Verordnung (EG) Nr. 810/2009 Artikel 5


    Zitat

    Artikel 5
    Für die Prüfung und Bescheidung eines Antrags zuständiger Mitgliedstaat
    (1) Derfür die Prüfung und Bescheidung eines Antrags auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist
    a) der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet das einzige Reise­ ziel bzw. die einzigen Reiseziele liegen;
    b) falls die Reise verschiedene Reiseziele umfasst, der Mitglied­ staat, in dessen Hoheitsgebiet im Hinblick auf Dauer und Zweck des Aufenthalts das Hauptreiseziel bzw. die Haupt­ reiseziele liegen, oder
    c) falls kein Hauptreiseziel bestimmt werden kann, der Mitglied­ staat, über dessen Außengrenzen der Antragsteller in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen beabsichtigt.


    Das hättest Du aber auch selber Googeln können. Ich hab das innerhalb von 2 Minuten gefunden.


    wer in seinem Profil Seine Homepage angibt in welchem das Theam Visa"missbrauch" genau beschrieben wird


    Ich kann da nichts illegales feststellen.
    Wie bist Du denn drauf heute das Du so um Dich schlägst?


    Grüße
    Holger

  • Ja aber er will doch in die Slowakei über Deutschland und somit gibt es gar kein Problem worüber die hier alle rum springen!!!


    was steht denn da im Artikel 5 das man zurückgewiesen wird wenn man über das falsche Land einreist? Und wie soll ich als nicht Jurist denn 1 c lesen / deuten ????


    Wenn jemand mir auf einer ukrainischen Homepage die möglichkeit anbietet mit einem ungarischen polnischen blabla Visum nach Deutschland einzureisen dann lies mal das von dir gegoogelte!!!

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