Was passiert nach Überschreitung der 90 Tage in der UA?

  • Einen gewählten Thread habe ich zuvor in den geschützten Bereich verschoben.
    Ich denke, dass die Leute wissen, warum!


    Aber, was passiert eigentlich bei Überschreitung?


    Ganz einfach:
    Es gibt eine Strafe von 850UAH. Diese Strafe wird zw. 1-28Tage verhängt.
    Weitere Konsequenzen gibt es nicht.


    Wenn man aber viel Glück hat, wird nicht einmal nachgezählt.


    Achtet bittet zuvor darauf, dass ihr die 90 Tage nicht überschreitet!

  • evtl. passt das hier auch rein.


    Was passiert aktuell wenn das Auto länger als 2 Monate in der UA verbleibt?
    Und der D Halter zwischenzeitlich per Flug (was sagt die Immigration dazu bei der Ausreise?) nach D fliegt?



    Mein konkreter Fall:


    Ich bin mit dem Auto in die UA ohne spezielles Visa eingereist.
    Nach der Einreise habe ich meine ukrainische Freundin geheiratet. Und wollte auch die Aufenthaltsgenehmigung in der UA beantragen incl. anschließender Registration des Autos.
    Nur leider ist das nur möglich wenn zuvor in D das Visa Typ D beantragt wird. Siehe auch hier dazu:


    Aufenthalt nach Heirat in der Ukraine, was muß beachtet werden?



    Was ich jetzt auch machen will. Nur dazu muß ich eben nach D reisen, und will das mit dem Flugzeug machen.


    Hat da jemand Erfahrung wie das Ablaufen kann/wird am Flughaven bei der aus und späteren Einreise?


    Danke
    Tony

  • bei DIr liegt ein spez. Fall wegen Heirat vor. Im Falle eines Touris passiert i.d.R. bei Ausreise ohne Auto gar nichts an der Grenze; in UA allerdings kann man Dein Auto wegen Zollvergehens unter Verschluß nehemn, bis (inoff.) Zoll entrichtet wurde. Bei der Ausreise nach 2 Monaten kann es dann durchaus Ärger für den Touri geben.


    Du willst wahrscheinlich Dein Auto zollfrei in die UA importieren; um das reibungslos (d.h. ohne zus. "Bearbeitungsgebühren") erledigen zu können, würde ich an Deiner Stelle das Auto zunächst ins Ausland verbringen, sofern die 2 Monate noch nicht überschritten sind. Und von dort fliegen. PL oder MD bieten sich da an.

  • jimknopf
    Danke



    Hier die aktuell Gültige Antwort auf meine Frage.


    Lt. Immigration am Flughafen muß zum verbleib meines Autos ein Schreiben mit Erlaubnis zum Verbleib von der Dt. Botschaft ausgestellt werden.


    Also habe ich soeben bei der Rechtsabteilung an der Botschaft in Kiev angerufen, da wurde mir folgendes mitgeteilt.


    Also in den normalen 2 Monaten nach einreise kann beliebig oft mit welchen Verkehrsmittel auch immer das Land verlassen und eingereist werden.
    Erst nach den 2 Monaten wird man bei Ausreise nach dem Verbleib des Fahrzeuges gefragt und ggf. weitere rechtliche Schritte eingeleitet (Zollvergehen usw.)


    In meinen konkreten Fall könnte ich sogar das Auto länger als 2 Monate im Land belassen, wenn ich nach der Einreise (mit Visa Typ D) das Fahrzeug registrieren lasse.
    Also nach Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Zulassungsstelle.


    soweit die Auskunft von heute bei der Botschaft in Kiev.


    Sollte etwas unverständlich geschrieben sein, Fragen werden gerne soweit mögl. von mir beantwortet.


    Gruß
    Tony

  • In meinen konkreten Fall könnte ich sogar das Auto länger als 2 Monate im Land belassen, wenn ich nach der Einreise (mit Visa Typ D) das Fahrzeug registrieren lasse.
    Also nach Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen Zulassungsstelle.

    kann Dir nicht das Risiko abnehmen, daß Du beim Versuch der Registrierung des Autos in UA nach mehr als 2 Monaten einen "einnehmenden (oder auch nur sehr korrekten) Staatsdiener" triffst, der zunächst mal sagen wird: Klar, Sie können Ihr Auto hier registrieren. Ist ja auch Ihr gutes Recht. Aber bis jetzt haben Sie sich eines Zollvergehens schuldig gemacht. Und diesen Tatbestand müssen wir zuerst mal aus der Welt räumen ...
    (Zollverschluß eines Pkw in Odessa hat mal 10E/d gekostet. Ist bestimmt nicht billger geworden.)



    oldtrotter wird so etwas natürlich äußerst empört als absolut unmöglich betrachten, aber es gibt nicht nur seine heile, kleine Welt in UA.


  • daß Du beim Versuch der Registrierung des Autos in UA nach mehr als 2 Monaten einen "einnehmenden (oder auch nur sehr korrekten) Staatsdiener" triffst, der zunächst mal sagen wird: Klar, Sie können Ihr Auto hier registrieren.

    deshalb werde ich es auch nicht so weit kommen lassen das mein Auto >2 Monate im Land ist, ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben das es mir so von der Botschaft mitgeteilt wurde. Aber ich will es nicht darauf ankommen lassen.


    Lieber mache ich noch einen kleinen Hüpfer nach Polen kurz bevor ich nach D fliege, das ist ja auch von mir hier in Lviv kein Problem


    Gruß

  • ab 28 Tagen wird man geteert und gefedert, direkt an der Grenze!

  • Aber, was passiert eigentlich bei Überschreitung?


    Ganz einfach:
    Es gibt eine Strafe von 850UAH. Diese Strafe wird zw. 1-28Tage verhängt.
    Weitere Konsequenzen gibt es nicht.

    Guten Tag,


    ich hätte mal ein paar Fragen hierzu.
    Ich war jetzt in den letzten 1,5 Jahren 25 mal in der Ukraine aber nie mehr als 90 Tage in den vergangenen 180 Tagen.


    Gehe ich recht in der Annahme das Einreise-tag und Ausreise-tag als ganzer Tag zählen?
    Habe für die ersten 3 Monate 2014 jetzt etwas längere Aufenthalte gebucht und habe gerade beim zusammenrechnen festgestellt das ich vom 01.10.13 bis 31.03.14 auf 94 Tage komme.
    Sollte ich vorsichtshalber zwischendurch nochmal 5 Tage außerhalb der Ukraine Urlaub machen?
    Ich habe mehrere gültige deutsche Reisepässe. Bringt es was die Stempel in verschiedene Pässe zu machen oder ist eh alles elektronisch gespeichert auf meinen Namen?
    An der Passkontrolle in Kiew zählen die Beamten immer mal mehr mal weniger lange die Tage der Stempel im Kopf zusammen.
    Gibt der Computer dem Beamten automatisch eine Info bei der Ausreise wenn die 90 Tage überschritten sind?
    Drohen mir wirklich max. 850 UAH Strafe für die 4 Tage zu viel?


    Vielen Dank falls jemand konkretes Wissen hierzu hat! !wsmile!


    Gruß
    Christian

  • " Ich habe mehrere gültige deutsche Reisepässe " , wie kommt man denn dazu ???

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • " Ich habe mehrere gültige deutsche Reisepässe " , wie kommt man denn dazu ???

    Man geht zur Stadt, legt eine Liste mit den 84 gebuchten Flügen dieses Jahr vor und sagt ich brauche einen 2. Reisepass da ich nicht 3 Wochen auf meinen Pass verzichten kann wenn ich ein Visa für z.B. Russland beantragen will.


    Andere Möglichkeit man will in Schurkenstaaten reisen. Z.B. erst Israel und dann Iran, was nicht geht mit Israel Stempel.
    Oder eine Einreise in die USA ist auch schwer mit Stempeln aus Pakistan oder Nordkorea.
    Also besser 2 oder 3 Pässe haben.

  • Man geht zur Stadt, legt eine Liste mit den 84 gebuchten Flügen dieses Jahr vor und sagt ich brauche einen 2. Reisepass da ich nicht 3 Wochen auf meinen Pass verzichten kann wenn ich ein Visa für z.B. Russland beantragen will.


    Andere Möglichkeit man will in Schurkenstaaten reisen. Z.B. erst Israel und dann Iran, was nicht geht mit Israel Stempel.
    Oder eine Einreise in die USA ist auch schwer mit Stempeln aus Pakistan oder Nordkorea.
    Also besser 2 oder 3 Pässe haben.

    Israel bekommst du aber gewöhnlich keinen Stempel in den Pass ;)

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Respekt 84 gebuchte Flüge , das haben die wenigsten !think!

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Ist halt unterschiedlich, teils Border Control Clearance am Flughafen, manchmal Stempel im Pass oder auf Wunsch auf einem extra Zettel. Je nach Grenzübergang kann es unterschiedlich sein.
    Die Begründung für einen 2. Pass dürfte aber klar sein! ;)

  • Respekt 84 gebuchte Flüge , das haben die wenigsten !think!

    Ja es war ein verrücktes Jahr und da es letztes Jahr im Dezember für das ganze Jahr 2013 Lufthansa Flüge DUS-KBP-DUS für 99 Euro gab habe ich gleich für ein Jahr im voraus gebucht, plus ein paar andere Trips halt.
    Bei der Stadt sagten Sie auch das es nicht so oft vorkommt! !wsmile!

  • Geht aber vollkommen problemlos. habe auch zwei Reisepässe. Dies ebenfalls auf Grund der Tatsache das ich "Nachfragen" schon im voraus vermeide warum ich z.B. im Irak war und was ich dort gemacht habe. Geht ja niemanden etwas an solange alles rechtmäßig ist. Und die Amis und auch die Israelis haben bei ihrem Sicherheits(wahn) halt einen an der Klatsche. Dann lieber einen zweiten Pass. Da hat man dann auch bei den Ukrainern seine Ruhe.

  • Mein 2. Risepass ist nur 5 Jahre gültig-was hast Du "angestellt" um 6 Jahre Gültigkeit zu bekommen?


    Gruß


    Martini

    Ich habe nichts gemacht, laut wiki sind bis zu 6 Jahre möglich für den Zweitpass.


    Zweitpass[Bearbeiten]
    Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, auch ein Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiserouten durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempels des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließendem Besuch von arabischen Ländern (ausgenommen Ägypten und Jordanien). Oder man ist beruflich (zum Beispiel als Journalist) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei Botschaftenzur Visaerteilung genutzt wird. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu zehn gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe nur eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren.

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