Musterverträge Geschäftsbeziehung Ukraine nach Deutschland

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier im Forum, und konnte zu meiner "Frage" nichts finden.
    Ich suche nach Vorschlägen bzw. Kontakten zur Unterstützung von "Geschäftsverträgen" .
    Wie hier sicherlich bekannt, können ja Geschäftsbeziehungen zwischen Ukrainischen und Deutschen Unternehmen (ich nehme an auch mit Privatkunden) nur mit entsprechenden im Vorfeld zu schließenden Verträgen abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Zahlungen, die auf das Geschäftskosten in der Ukraine erfolgen, nur verbucht werden, wenn ein entsprechender Vertrag und die anschließende Rechnung vorliegt.


    Ich suche nun nach "Standard-Verträgen", die ich nur noch ausfüllen muss ...
    (z.B. neuer Kunde, neues Projekt und / oder Zeitraum usw.)


    Ich habe ein Beratungsbüro für Glaskonstruktionen in Deutschland - und seit einigen Wochen auch in der Ukraine (Donezk, Makeevka).
    Das heißt, mein Ukrainisches Büro wird in der Zukunft "Beratungs / Planungsleistungen" nach Deutschland abrechnen, für Projekte die auch in Deutschland sind!


    Hat jemand eine Idee, wer mir da helfen kann, bzw. ob es "Musterveträge" gibt, die ich auf meine Bedürfnisse anpassen kann?


    Danke und Gruß
    Wolfgang

    Wer anderen eine Grube gräbt ist Bauarbeiter :beer:

  • Wir sind damals zum Anwalt und haben uns solche Muster für unseren Geschäftsbereich erstellen lassen. Das kostet in UA nicht die Welt.
    Meine Frau hat dann die deutsche Version erstellt. (Zuerst haben wir es mit einem Übersetzer versucht, aber das Ergebnis war nicht unmittelbar verwendbar.)


    Gruß
    Siggi

  • Wir sind damals zum Anwalt und haben uns solche Muster für unseren Geschäftsbereich erstellen lassen. Das kostet in UA nicht die Welt.
    Meine Frau hat dann die deutsche Version erstellt. (Zuerst haben wir es mit einem Übersetzer versucht, aber das Ergebnis war nicht unmittelbar verwendbar.)


    Gruß
    Siggi

    Nun diesen Weg wollte (gehe) ich auch gehen.
    Dachte aber, dass ich mich da schon mal auf etwas "einschießen" kann.
    Bisher waren immer mehrere Versuche notwendig um etwas "auf die Beine" zu stellen.
    Will sagen, dass zwar (m)ein Anwalt einen Vorschlag macht, die Bank diesen dann aber nicht akzeptiert. Die Bank macht aber keinen wirklichen "Alternativvorschlag", sondern verweist darauf, dass man sich halt einen Anwalt nehmen soll, der es besser macht ...


    Ich würde halt gerne wissen, wie so ein Teil denn auszusehen hat :)

    Wer anderen eine Grube gräbt ist Bauarbeiter :beer:

  • Warum sich keinen Anwalt von der Bank empfehlen lassen? Gleich mit dem Anwalt vereinbaren, dass die Akzeptanz bei der Bank das Kriterium für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung ist, was die Voraussetzung zur Zahlung des Honorars ist. Wenn ich mich recht erinnere, brauchten wir auch zwei Anläufe.


    Gruß
    Siggi

  • Warum sich keinen Anwalt von der Bank empfehlen lassen? Gleich mit dem Anwalt vereinbaren, dass die Akzeptanz bei der Bank das Kriterium für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung ist, was die Voraussetzung zur Zahlung des Honorars ist. Wenn ich mich recht erinnere, brauchten wir auch zwei Anläufe.


    Hi,


    das ist so pauschal doch nicht zu beurteilen.
    Würde dir empfehlen deinen Post nochmal zu lesen und zu verallgemeinern.


    Das bedeutet im Klartext, wenn sich jemand in eine deiner Ferienwohnungen auf der Krim eingemietet hat, soll es einer 3. Stelle überlassen werden ob er deine Miete zahlt oder wie. ? :)

  • Moin,


    ich habe Siggi so verstanden das man sich ja "ganz allgemein" von der Bank durchaus einen Anwalt empfehlen lassen kann mit welchem die Bank sonst auch zusammenarbeitet und dann diesen Anwalt "ganz allgemein" ruhig darauf hinweisen kann das der Auftrag halt ein von der Bank auch aktzeptierter Vertrag ist.


    Das Ferienwohnungen vorher von "Dritten" begutachtet werden kommt übrigens nicht so selten vor und das manche Gäste nach einer Besichtigung dann doch lieber Abstand nehmen soll es auch geben-mal so "ganz allgemein" gesagt.


    Gruß


    Martini

  • Warum sich keinen Anwalt von der Bank empfehlen lassen? Gleich mit dem Anwalt vereinbaren, dass die Akzeptanz bei der Bank das Kriterium für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung ist, was die Voraussetzung zur Zahlung des Honorars ist. Wenn ich mich recht erinnere, brauchten wir auch zwei Anläufe. Gruß Siggi

    Warum sich keinen Anwalt von der Bank empfehlen lassen? Gleich mit dem Anwalt vereinbaren, dass die Akzeptanz bei der Bank das Kriterium für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung ist, was die Voraussetzung zur Zahlung des Honorars ist. Wenn ich mich recht erinnere, brauchten wir auch zwei Anläufe. Gruß Siggi

    Danke Siggi - das hatte ich nun auch vor. Mit dem bisherigen, "ich kenne da jemanden der einen kennt", komme ich hier einfach nicht weiter. Ich (Wir) sind nun beim 3.Versuch den entsprechenden "Vertrag" zu formulieren. Da mir einfach die Erfahrung fehlt, und einem keiner wirklich sagt "was er will", geht es wohl nur über "diesen" Anwalt. Ich werde dann gerne berichten. Bei meinem internem "Finanzhilfeabkommen" zwischen meinen beiden Unternehmen (Deutschland / Ukraine) hat mir ein klassisches Consulting-Büro in Kiev sehr gut geholfen. Leider haben die keine Erfahrung in Sachen "Vertragsrecht" und haben mir auch empfohlen einen Anwalt hierfür einzuschalten. Ich hatte letztlich nur gehofft, dass es im Forum ggf. Personen gibt, die dieses Problem auch "durchgestanden" haben, und die mir anhand eines "Musters" erklären könnten, auf was es da eigentlich ankommt. Bisher habe ich nur verstanden, dass es nicht reicht, einen "Vertrag" zu gestalten in dem zwei Unternehmen vereinbaren miteinander "Geschäfte" zu machen, ohne das diese einen Bezug zu einem bestimmten "Projekt (Produkt)" und/oder auch eine Zeitliche Befristung, mit abschließendem "Rechnungsbetrag", hat. Als Planungsbüro hat man es da immer schwer, denn oft werden Projekte erst im Laufe des Projekts erweitert. Das würde dann bedeuten, dass man diesen Vertrag ständig anpassen müsste, so wie ich das bisher verstehe :grumble: Bin gespannt, wie das weitergeht !think!

    Wer anderen eine Grube gräbt ist Bauarbeiter :beer:

  • Würde dir empfehlen deinen Post nochmal zu lesen und zu verallgemeinern.


    Die Bank ist in UA ein Kontrollorgan und die erste Instanz (noch vor dem Finanzamt), die die formale rechtliche Zulässigkeit von geschäftlichen Vereinbarungen mit dem Ausland prüft. Die Bank ist keine Vertragspartei. Insofern sehe ich die Empfehlung so, als würde ich das Finanzamt um Anwalts-Empfehlung bitten.
    Ein Anwalt bestimmt die Vertragsform, also welche Dinge in welcher Reihenfolge zu vereinbaren sind und schlägt übliche Formulierungen vor (z.B. welche Schiedsgerichte bei Streitigkeiten anzurufen sind, wie im Falle von höherer Gewalt zu verfahren ist, etc.). Die konkreten Konditionen legen immer noch die Vertragsparteien fest. Zumindest war dies bei uns so.


    Bei meinem internem "Finanzhilfeabkommen" zwischen meinen beiden Unternehmen (Deutschland / Ukraine) hat mir ein klassisches Consulting-Büro in Kiev sehr gut geholfen


    Beachte auch in DE das AStG und die Vorschriften zur Dokumentationen Verrechnungspreisen bei verbundenen Unternehmen. Bei der nächsten Steuerprüfung kann es sonst ggf. schnell ungemütlich werden. Ein deutscher Steuerberater mit Spezialgebiet internationales Steuerrecht kann da sicher die notwendigen Auskünfte erteilen.


    Gruß
    Siggi

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