In Deutschland geheiratet und Kind bekommen: wann (und wie) kann mein Mann zu mir ziehen?

  • Hallo :)


    Ich und mein ukrainischer Mann haben im März 2013 geheiratet und sind im Oktober Eltern geworden. Er ist z.Z. auf der Suche nach Arbeit in Deutschland. In Ukraine ist er als Ingenieur und Projektleiter im Bereich Telekommunikation tätig, eigentlich ziemlich erfolgreich, hat aber nur Englischkenntnisse und lernt NOCH kein Deutsch.
    Nun zur eigentlichen Frage:
    Ich habe mein Studium im Mai abgeschlossen und vor der Schwangerschaft nicht vollzeit gearbeitet, nur Praktika und Studentenjobs. Jetzt kann ich mit einem 2 Monate alten Kind nicht arbeiten. Ich wohne bei meinen Eltern.
    Kann ich trotzdem meinen Mann hierher holen BEVOR er einen Job findet? Damit er von hier aus suchen kann, denn sonst dauert es mir einfach zu lange (wir sind seit 2 Jahren zusammen und reisen nur hin und her).


    Kann er auf Grund der Familienzusammenführung z.B. einreisen und sich hier gleich arbeitsuchend melden? Er ist auch nicht jemand, der sich etwa auf Sozialhilfe ausruhen würde, dazu ist er zu ehrgeizig. Ich denke bloß, dass es mit der Arbeitssuche evtl. schneller gehen würde, wenn er schon hier wäre.


    Vielen Dank für eure Tipps ;)

  • Ausgehend davon, dass du keine anderen Kinder mit einem anderen Partner hast und ihr beide nicht geschieden seid, er wirklich der Vater ist, du Deutsche bist und in D lebst und er keine Gefahr für das Kind ist, gilt folgendes:


    Eure Heirat ist auch in Deutschland gültig. Das Kind ist in der Ehe geboren und er damit der Vater und hat auch Umgangs- und Sorgerecht.
    Er kann das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dabei müsst ihr angeben, zu wem er ziehen will. Entweder zur dir oder zum Kind.


    Zu dir hat den Nachteil, dass er mindestens A1 Kenntnisse nachweisen muss. Ist nicht wirklich schwierig und sollte mir 2 Monaten aktiv lernen ohne weiteres machbar sein. Allerdings braucht man einen Termin zum Test, das könnte dauern.
    Vorteil ist aber, dass er schon nach 2 Jahren deutscher Staatsbürger werden könnte (was aber gar nicht jeder will) bzw. nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann.


    Wenn zum Kind, dann braucht er keinen Nachweis für die Deutschkenntnisse.


    Der Visumsantrag dauert üblicherweise zwischen 3 Wochen und 3 Monaten. Ukrainische Dokumente müssen apostiliert und von einem offiziellen (deutschen) Übersetzer übersetzt werden.


    Arbeitssuchend melden kann er sich erst wenn er das Visum hat. Vorher nicht. Übrigens gibt es eine Regel, dass ein neu eingereister Ausländer in den ersten 3 Monaten keine Sozialhilfe bekommt. Ich kenne aber die geneuen Bedingungen nicht.
    Offiziell muss er auch eine Wohnung haben. Also müssen deine Eltern bestätigen, dass er bei euch wohnen kann (und dem Vermieter bescheid sagen!)


    Bewerben kann er sich schon vorher. Nur beginnen darf er halt erst mit der AE in Händen!

  • Jetzt kann ich mit einem 2 Monate alten Kind nicht arbeiten. Ich wohne bei meinen Eltern.


    Hallo alena19,
    normalerweise begeben sich junge deutsche Frauen nicht so flugs in diese Zwickmühle von Ausbildung, Kind und ungeklärtem Berufs-/Lebenseinstieg.


    Nun ist allerdings das Kind in den Brunnen gefallen und ihr solltet schnellstens zupacken und eure Dinge in den Griff bekommen. ER ist dabei die entscheidende Größe. Wechsel des Landes, Sprache, Beruf ... er muss sich darauf einrichten, dass er erst einmal jeden Scheißjob annehmen muss, den er ergattern kann. Seine Ausbildung zählt hier wohl nicht viel. Seine Hände und sein Willen zeigen ihm den Weg. Und er muss schnellstens hier antreten.


    Kopf hoch. Es geht. Ich habe es selbst durch.
    Gruß nobody

  • Danke für die "Blumen". Diese Art der Ironie geht ja schon bald unter die Gürtellinie. Ich weiß auch nicht, was meine Kenntnisse über ukrainische Fluglinien, Züge und Musik sowie meine (subjektive) Ablehnung einer EU-Ass. mit deutschem Zuwanderungsrecht für Ehepartner zu tun haben, zumal der OP nicht mal seine eigene Staatsbürgerschaft zum Besten gegeben hat. Vom letzteren hängt nämlich viel ab.

  • Danke für die "Blumen". Diese Art der Ironie geht ja schon bald unter die Gürtellinie. Ich weiß auch nicht, was meine Kenntnisse über ukrainische Fluglinien, Züge und Musik sowie meine (subjektive) Ablehnung einer EU-Ass. mit deutschem Zuwanderungsrecht für Ehepartner zu tun haben, zumal der OP nicht mal seine eigene Staatsbürgerschaft zum Besten gegeben hat. Vom letzteren hängt nämlich viel ab.



    Camerone,


    freqtrav,


    sumsibrum, und noch einige mehr hilfreiche Infos liefern. Diese Damen und Herren sind sehr kompedent und kenne sich in UA Fragen sehr gut aus!!!D!
    Danke für die "Blumen". Diese Art der Ironie geht ja schon bald unter die Gürtellinie. Ich weiß auch nicht, was meine Kenntnisse über ukrainische Fluglinien, Züge und Musik sowie meine (subjektive) Ablehnung einer EU-Ass. mit deutschem Zuwanderungsrecht für Ehepartner zu tun haben, zumal der OP nicht mal seine eigene Staatsbürgerschaft zum Besten gegeben hat. Vom letzteren hängt nämlich viel ab.


    sumsibrum, und noch einige mehr hilfreiche Infos liefern. Diese Damen und Herren sind sehr kompedent und kenne sich in UA Fragen sehr gut aus!!!D!
    Danke für die "Blumen". Diese Art der Ironie geht ja schon bald unter die Gürtellinie. Ich weiß auch nicht, was meine Kenntnisse über ukrainische Fluglinien, Züge und Musik sowie meine (subjektive) Ablehnung einer EU-Ass. mit deutschem Zuwanderungsrecht für Ehepartner zu tun haben, zumal der OP nicht mal seine eigene Staatsbürgerschaft zum Besten gegeben hat. Vom letzteren hängt nämlich viel ab.




    Danke, das bringt mich schon weiter:)


    Was sind denn die Voraussetzungen für eine AE,falls er von UA aus etwas findet?


    Kann ich trotzdem Sozialhilfe bekommen, wenn er erstmal keinen Anspruch
    darauf hat? Ich müsste ja das Recht darauf haben, wenn er kein Einkommen
    mehr hätte, denn meine Eltern sind nicht verpflichtet, für meine
    Familie zu sorgen.


    Kann sein Visumsantrag zurückgewiesen werden, wenn die z.B. beschließen,
    dass die Wohnung meiner Eltern zu klein für uns alle ist?

  • Hallo,
    erst einmal gilt, dass sich der Unterhaltsanspruch nach Bürgerlichen Gesetzbuche (BGB) regelt. Unterhaltsanspruch (beim Verwandtenunterhalt) gemäß § 1601 BGB nur zwischen Verwanten in gerader Linie. In gerader Linie verwandt sind zwei Personen, wenn Eine von der Anderen abstammt. Quelle: http://www.sozialleistungen.in…t/unterhaltsanspruch.html


    Wenn deine Eltern arm sind, dann zahlen sie nicht. Gehe zum Amt und kümmere dich um finanzielle Hilfe.


    Jetzt fragt sich aber in erster Linie ... wie kommt ihr aus der Harz IV - Falle möglichst schnell wieder heraus. Das ist der schwierigere Schritt. Schuldenfrei bleiben, Job suchen, ... darauf würde ich meine Energie richten.
    Gruß nobody

  • 1. Visum bei der Botschaft. AE dann in D bei der ABH.
    2. Er hat Anspruch auf ALG II, wenn er hier ist bzw. AE hat.
    3. Unterhaltsanspruch Du->Eltern: zu wenig Infos; Rechtsberatung!

    Gruß
    MaBo

  • War ja eher ein zynischer Beitrag von Dnepr - in Bezug auf mich könntest Du allenfalls auf Infos zu einer Niederlassung in der Schweiz zurückgreifen. Entspricht wohl aber nicht Deiner Fragestellung ...


    Viel Glück Eurer jungen Familie ...


    Vielleicht können Dir die Damen und Herren:



    Camerone
    ,

  • Hallo,
    erst einmal gilt, dass sich der Unterhaltsanspruch nach Bürgerlichen Gesetzbuche (BGB) regelt. Unterhaltsanspruch (beim Verwandtenunterhalt) gemäß § 1601 BGB nur zwischen Verwanten in gerader Linie. In gerader Linie verwandt sind zwei Personen, wenn Eine von der Anderen abstammt. Quelle: http://www.sozialleistungen.in…t/unterhaltsanspruch.html


    Wenn deine Eltern arm sind, dann zahlen sie nicht. Gehe zum Amt und kümmere dich um finanzielle Hilfe.


    Jetzt fragt sich aber in erster Linie ... wie kommt ihr aus der Harz IV - Falle möglichst schnell wieder heraus. Das ist der schwierigere Schritt. Schuldenfrei bleiben, Job suchen, ... darauf würde ich meine Energie richten.
    Gruß nobody


    Ich bin überzeugt, dass man relativ schnell einen Job findet, wenn man intensiv sucht. Und das wird er (falls er überhaupt mit der Idee einverstanden ist, denn ich hab es noch nicht mit ihm besprochen, sondern wollte erst Infos einholen). Seine Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Entwicklung bei Samsung ist doch auch was wert, denke ich. ;)
    Und last not least: ich könnte hier auch schon nach ca. einem Jahr arbeiten, selbst wenn es nur ein Minijob wäre (vielleicht klappt es auch mit Teilzeit), ich würde dabei trotzdem etwa so viel verdienen wie bei einem Vollzeitjob in Kiev (oder fast so viel).

  • Ich habe einen deutschen Pass, komme ursprünglich aus Kasachstan.


    Dann gilt das, was alex0001 sagte. Möglichst schnell ein Zertifikat über Deutschkenntnisse besorgen. Er muss es ja nicht fließend können. Ich glaube, die Kindererziehung und -versorgung ist schwieriger))


    Auch wenn das off topic ist: vielleicht kann mir jemand mal erklären, warum ich mich in meiner Nachbarschaft nur auf Türkisch und Albanisch verständigen kann, wenn es diese Regeln gibt. Oder gilt das mal wieder nur für Ukrainer und Russen?

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