Abmelden von der Ukraine

  • Hallo zusammen,ich habe folgendes Problem.
    Meine Freundin ist seit 7 Jahren in Deutschland. Sie hat alle Deutschkurse und Integritätskurse absolviert. Auch den Einbürgerungstest bestanden. Des weiteren hat sie seit 3 Jahren eine Arbeit wo sie fest angestellt ist.
    Ihr Sohn momentan ist 16 Jahre alt und geht auf die Schule.
    Sie wollte nun die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. ( Ihre vor vor Vorfahren waren Deutsche Staatsbürger ) Auf dem Amt haben wir erfahren, das dies nur geht, wenn sie sich von der Ukraine ab meldet. Wir waren jetzt schon 3 mal auf dem Konsulat in Frankfurt. Da wollte man Unterlagen von ihrem Ex Mann aus der Ukraine. Scheidungsbeglaubigung usw. Wir haben dort gesagt, dass sie keine bekannte und Familienangehörige in der Ukraine hat. Auch den Aufenthalt von ihrem Ex Mann ist ihr nicht bekannt. Also für sie unmögliche diese Unterlagen zu besorgen. Gibt es nicht eine Lösung jetzt den Deutschen Pass zu bekommen ohne sich von der Ukraine ab zu melden?P.s. Sie wohnt im Saarland = Saarbrücken Viele GrüßeGerd

  • Soweit ich wieß brauch sie diese Dokumente.
    Ansonsten muss Sie den Ex suchen über die Miliz oder andere Behörde ( frag mich nicht ), irgendwo wird der schon gemeldet sein.



    aber hm, wie ist es wenn kann sie sich jetzt auch noch im konsulat anmelden ??
    dann müßten die doch alle Dokumente besorgen ( dauer 1 Jahr oder mehr )



    Gruß

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Hallo Gerd!


    Um den Antrag auf Entlassung aus der ukr. Staatsbürgerschaft stellen zu können muss man als Dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer in D beim Konsulat registriert und in UA abgemeldet sein (Inlandspass in UA abgeben). Das Registrierungsverfahren dauert etwa 1 Jahr und man muss einige Dokumente beibringen.


    So wie es aussieht muss sich Deine Freundin also beim Konsulat registrieren. Da sie die von ihr geforderten Papiere nur schwer bis gar nicht besorgen kann rückt die Registrierung in Weite ferne, es sei denn das Konsulat verzichtet auf diese Papiere.


    Interessant für Euch evtl. ein Urteil des LG Aachen aus 2014. Da die Registrierung an unzumutbare Bedingungen geknüpft wurde, erlaubte D die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…5_12_Urteil_20140113.html

  • Was verstehst Du (oder besser das Amt) unter "aus der Ukraine abmelden"?

    Hallo,



    vielen Dank für Deine Antwort.



    Ich habe gemeint, aus
    der Ukrainische Staatsangehörigkeit entlassen zu werden um die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen zu
    können.



    Gruß Gerd

  • Hi. Als erstes vielen Dank für deine Antwort.



    Das Konsulat möchte für die Registrierung folgende Papiere.



    1.
    Heiratsurkunde und Scheidungspapiere:



    ·
    Ihr 1. Ex Mann nicht auffindbar



    Wir haben bei dem Amt in der Ukraine alles versucht die Heiratsurkunde zu
    besorgen. Per Telefon, mit Vollmacht über eine alte bekannte. Aber die geben
    diese nur heraus, wenn sie Persönlich vorbei kommt.



    2.
    Vom Notar beglaubigtes Formular von ihrem Sohn wo
    er zustimmt das er in Deutschland bleiben möchte:



    ·
    Kann das in Deutschland gemacht werden?





    3.
    Ihr 2. Mann, Vater von ihrem Sohn muss zustimmen, dass er in Deutschland
    bleiben darf. Kontakt mit Vater besteht und er ist einverstanden, dass er in
    Deutschland bleibt:





    ·
    Das muss vom Notar beglaubigt sein. Wird aber
    nur gemacht, wenn die Mutter und der Vater in der Ukraine vor Ort dabei sind.





    Gruß Gerd

  • 1.
    Heiratsurkunde und Scheidungspapiere:


    Hallo Gerd,


    als Deine Freundin das zweite mal geheiratet hat, musste sie doch die Scheidungsurkunden bereits dem Standesamt, in der Ukraine oder wo auch immer, vorlegen. Frage mal bei diesem Satantesamt nach ob Ihr beglaubigte Kopien bekommen könnt. Somit bräuchtet ihr den den ersten Mann nicht mehr ausfindig zumachen.


    Was spricht den dagegen das deine Freundin für den Papierkram mal in die Ukraine zurück reist. Bei 7 Jahren Aufenthalt in Deutschland gehe ich von einer Unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung aus.

  • Das muss vom Notar beglaubigt sein. Wird aber
    nur gemacht, wenn die Mutter und der Vater in der Ukraine vor Ort dabei sind.


    In Deutschland testiert ein Notar auch nur eine Urkunde wenn sie in Gegenwart beider Parteien in seiner Anwesenheit unterzeichnend wird.
    Der Notar bestätigt ja mit seiner Unterschrift, dass die Unterschriften die geleistet wurden, auch von den vorgenannten Personen sind. Der Notar bestätigt nicht die Rechtmäßigkeit oder Rechtswirksamkeit einer Urkunde, dies ist ein großer Druckschluss in der Bevölkerung.

  • Vielleicht kannst du das ja mit einer Urlaubsreise verbinden?


    oder eben über eine Agentur .


    Vielleicht hilft dir auch Peter Ahrens er hat ne Kanzlei in Kiew und kann so allesmögliche besorgen , schreib ihm ne PN.


    Gruß

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

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