Hallo Leute,
Ich bin neu hier und kenne mich nicht wirklich hier aus, aber ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann!
Meine Frage lautet:
Betrifft das neue Gesetz über die Doppelte Staatsbürgerschaft auch die Ukrainer die in Deutschland leben?
z.B.: ich bin in der Ukraine geboren, mit 13 Jahren mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert, bin in Deutschland zur Schule gegangen und habe Abschluss erworben, Berufsausbildung gemacht und habe eine feste Anstellung.
Mit 16 Jahren habe ich in Ukrainischen Botschaft Frankfurt am Main einen Ukrainischen Reisepass bekommen (rot) , letztes Jahr habe ich Ihn verlängern lassen (nur Datum und Stempel neu), halbes Jahr später erfahre ich, dass dieser nicht mehr in der EU gültig ist, also kein Urlaub mehr , nur Transit-Fahrt von DE nach UA und zurück!
Sooo, mein einziger Ausweg war, Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, war alles kein Problem, habe die Zusicherung bekommen, nun aber muss ich die Ukrainische Staatsbürgerschaft aufgeben (eine der Voraussetzungen), das Problem ist, ich kenne mich mit diesem Kram nicht aus, Ich muss Formulare ausfüllen in der Ukrainischen Sprache die ich nicht kann, dann Irgendwelche Nachweise bla bla bla und vor allem wohin mit dem ganzen Zeug, einer sagt persönlich in die Botschaft vorbeibringen, anderer sagt in die Ukraine wegschicken!!!!!
Und letzte Woche auf der Arbeit, im Radio höre ich, dass jetzt die Doppelte Staatsbürgerschaft doch erlaubt wird!!!
Wenn das Stimmt dann erleichtert es mir einiges!
Habe ich das alles richtig verstanden oder hat vielleicht einer einen Tipp für mich, oder ein Erfahrungsbericht!?!?!?!
Bitte Bitte
Danke im Voraus!
Sergej