Das Neue Gesetz über die Doppelte Staatsbürgerschaft

  • Hallo Leute,
    Ich bin neu hier und kenne mich nicht wirklich hier aus, aber ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann!
    Meine Frage lautet:
    Betrifft das neue Gesetz über die Doppelte Staatsbürgerschaft auch die Ukrainer die in Deutschland leben?
    z.B.: ich bin in der Ukraine geboren, mit 13 Jahren mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert, bin in Deutschland zur Schule gegangen und habe Abschluss erworben, Berufsausbildung gemacht und habe eine feste Anstellung.
    Mit 16 Jahren habe ich in Ukrainischen Botschaft Frankfurt am Main einen Ukrainischen Reisepass bekommen (rot) , letztes Jahr habe ich Ihn verlängern lassen (nur Datum und Stempel neu), halbes Jahr später erfahre ich, dass dieser nicht mehr in der EU gültig ist, also kein Urlaub mehr X( , nur Transit-Fahrt von DE nach UA und zurück!
    Sooo, mein einziger Ausweg war, Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, war alles kein Problem, habe die Zusicherung bekommen, nun aber muss ich die Ukrainische Staatsbürgerschaft aufgeben (eine der Voraussetzungen), das Problem ist, ich kenne mich mit diesem Kram nicht aus, Ich muss Formulare ausfüllen in der Ukrainischen Sprache die ich nicht kann, dann Irgendwelche Nachweise bla bla bla :monster: und vor allem wohin mit dem ganzen Zeug, einer sagt persönlich in die Botschaft vorbeibringen, anderer sagt in die Ukraine wegschicken!!!!! :dash:
    Und letzte Woche auf der Arbeit, im Radio höre ich, dass jetzt die Doppelte Staatsbürgerschaft doch erlaubt wird!!! !lamp!
    Wenn das Stimmt dann erleichtert es mir einiges!


    Habe ich das alles richtig verstanden oder hat vielleicht einer einen Tipp für mich, oder ein Erfahrungsbericht!?!?!?!


    Bitte Bitte :help:


    Danke im Voraus!


    Sergej

  • Frag mal die Marina Weisband. Die hat laut Wikipedia die deutsche und die ukrainische Staatsbürgerschaft. Das du einen ukrainischen Nachweis erbringen musst, das du auf die ukrainische Staatsbürgerschaft verzichtest, verwundert mich. Mal ein Beispiel wie die doppelte Staatsbürgerschaft mit Polen funktioniert, ohne das es sie offiziell gibt. Wer nachweisen kann, das ein Elternteil deutsche Wurzeln hat (Abstammungsrecht) bekommt in D ohne Problem die deutsche Staatsbürgerschaft. Solange sich diese Person in D aufhält ist er Deutscher. Einen Nachweis des Verzichts auf die poln. Staatsbürgerschaft wird nicht gefordert. Überschreitet diese Person die Grenze, ändert sich sein Status. Jetzt ist er wieder für polnische Behörden ein Pole, eben nach den polnischen Gesetzen. Einmal Pole,immer Pole.
    Ob es da Analogien mit der Ukraine gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht war es auch nur ein inkompetenter Sachbearbeiter, der von dir den Nachweis des Verzichts auf die ukrainische Staatsbürgerschaft forderte.
    Eine offizielle doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland in der politischen Diskussion , aber eben noch kein Gesetz.

  • Diese Seite ist offensichtlich noch nicht auf dem aktuellsten Stand, aber schau mal hier, ob eine der Optionen für Dich in Frage kommt: http://www.einbuergerungstest.…pelte-staatsbuergerschaft


    Soweit ich neulich aus den Medien entnehmen konnte, lag der Schwerpunkt für die Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit bei den neuerlichen Gesetzesänderungen in der Beibehaltung der doppelten Staatszugehörigkeit nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Bislang mußte sich das Kind mit Erreichen des 18. Lebensjahres für eine der beiden Staatszugehörigkeiten entscheiden. Mit dem neuen Gesetz ist es nun möglich, in Deutschland sowohl Staatsbürger ukrainischer und deutscher Staatszugehörigkeit zu sein.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Hallo Sergej!


    1.
    Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt, s. http://www.einbuergerungstest.…pelte-staatsbuergerschaft


    2.
    Das Gesetz, von dem Du im Radio was gehört hast, gibt es noch nicht bzw. ist noch nicht in Kraft. Die Große Koalition hat sich lediglich auf einen Gestzesentwurf geeinigt.
    Im Grunde geht es um Folgendes: Bislang mussten sich hier geborene Kinder von Einwanderern bis zu ihrem 23. Geburtstag für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (sog. Optionsmodell:http://www.bundesregierung.de/…ung/gp-optionsmodell.html ).
    Künftig (also wenn das neue Gesetz kommt) sollen sie zwei Pässe behalten, wenn sie bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sind.
    Da Du aber nicht in Deutschland geboren bist, wird das neue Gesetz nicht für Dich gelten.


    3.
    Wenn keine Ausnahme für Dich gefunden wird, musst Du dich aus UA ausbürgern lassen.
    Da du wohl beim Konsulat registriert bist (Bist Du???), musst du den Antrag beim Konsulat stellen.
    Nicht per Post, sondern persönlich!!!! Das Verfahren bis über den Antrag entschieden ist dauert etwa ein Jahr. Die dt. Eibürergungszustimmung kann man bei Bedarf verlängern lassen.
    Nach Antragsabgabe solltest Du jeden Monat per Einschreiben-Rückschein Dich beim Konsulat nach dem Stand des Verfahrens erkundigen und auf eine Entscheidung drängen. Alle Schreiben als Kopie und alle Belege als Nachweise für die Ausländerbehörde giut aufheben. Denn ist über den Antrag nicht innerhalb von 2 jahren entscheiden, kannst Du evtl. eingebürgert werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; s. § 12 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt. StAG http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12.html

    Gruß
    MaBo

    6 Mal editiert, zuletzt von MaBo ()

  • Man kann auch zur Zeit zwei Staatsbürgerschaften haben (unabhängig vom Alter), wenn beide Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaft sind. Das war schon immer möglich und ich kenne verschiedene Leute mit 2 Pässen.

  • Man kann auch zur Zeit zwei Staatsbürgerschaften haben (unabhängig vom Alter), wenn beide Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaft sind. Das war schon immer möglich und ich kenne verschiedene Leute mit 2 Pässen.


    Wie gesagt: es gibt Ausnahmen!!! Ob Sergej unter eine dieser Ausnahmen fällt, kann ich derzeit nicht beurteilen.

    Gruß
    MaBo

  • die doppelte Staatsbürgerschaft mit Polen funktioniert


    Bitte nicht Polen oder andere EU Länder als Vergleich heranziehen. Das funktioniert nicht.
    Für EU Staaten gelten andere Gesetze (eben die EU Verordnungen) und die erlauben explizit andere/weitere Staatsangehörigkeiten, keiner muss eine EU Staatsangehörigkeit aufgeben um eine weitere EU Staatsangehörigkeit zu erhalten.
    Und Polen ist EU Staat.


    (und viele andere Staaten wie z.B. Marokko taugen auch nciht als Vergleich, weil diese grundsätzlich nicht aus der marokkanischen Staatangehörigkeit entlassen)

  • Danke Euch für die Tipps!!!
    Also bleibt mir nichts anderes übrig und ich muss dann diesen Antrag stellen um die Ukrainisch Staatsangehörigkeit aufzugeben.


    Gibt es jemanden der mir bei sowas helfen kann?


    Kann man die Bearbeitungszeit irgendwie verkürzen? Bei derzeitigen Problemen in der Ukraine wird die Bearbeitung wahrscheinlich richtig lange dauern!


    @ MaBo : Ich denke ich bin beim Konsulat registriert, denn ich habe ja meinen Pass dort bekommen! oder sehe ich das falsch?


    Und dann noch nebenbei: Im welchem Land kann und darf ich Urlaub machen mit meinem derzeitigen Ukrainischen Pass ( Rot, über 10 Jahre alt, letztes Jahr verlängert in der Botschaft)


    Danke an alle!!!!!!
    Gruß Sergej

  • So, hatte etwas Schwierigkeiten mit dem Forum. Habe Fehlermeldungen erhalten.


    Ich denke ich bin beim Konsulat registriert, denn ich habe ja meinen Pass dort bekommen! oder sehe ich das falsch?


    Vermute mal, dass Du dann registriert bist.
    Gibt es in deinem ukr. Reisepass hinten einen Stempel vom Konsulat (Registrierungsstempel)?
    Hast Du auch einen ukr. Inlandspass?
    Im Zweifel beim Kosnulat nachfragen.


    Im welchem Land kann und darf ich Urlaub machen mit meinem derzeitigen Ukrainischen Pass ( Rot, über 10 Jahre alt, letztes Jahr verlängert in der Botschaft)


    - Eigentlich in allen Ländern (je nachdem brauchst Du als noch ukr. Staatsbürger in manchen Ländern ein Visum).
    - Dein Pass ist durch die (handschriftliche?) Verlängerung nicht ungültig. Sieht nur doof aus. Weil´s doof ausssieht,würde ich an deiner Stelle gleich einen neuen Pass beantragen.
    Meine Fraz hat das kürzlich beim Konsulat München gemacht. Dauer 1,5 Monate ^^ ; Kosten etwa 200,-- € <X
    - Es gibt seit letzem Jahr eine EU/Schengen-Regelung hinsichtlich dieser über 10 Jahre alten Pässe. Diese Regelung gilt aber nicht für Inhaber von nationalen Aufenthaltstiteln. Nehme an, Du hast einen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet)?

    Gruß
    MaBo

  • Also bleibt mir nichts anderes übrig und ich muss dann diesen Antrag stellen um die Ukrainisch Staatsangehörigkeit aufzugeben.


    evtl. Rat bei einem RA einholen. Es gibt Urteile die evtl. auf deinen Fall zutreffen könnten.
    Für dich spricht: Starke Verwurzelung in D, Schule u. Ausbildung in D; Fast kein Bezug mehr zur UA!

    Gruß
    MaBo

  • So endlich Feierabend!


    Danke MaBo für deine Antwort!


    Also:
    [marks]- Dein Pass ist durch die (handschriftliche?) Verlängerung nicht ungültig. Sieht nur doof aus. Weil´s doof ausssieht,würde ich an deiner Stelle gleich einen neuen Pass beantragen.[/marks]


    ---> JAAA, wurde handschriftlich verlängert! ( Hab auch nicht verstanden warum, die dann von mir neue Fotos haben wollten, habe alles wieder zurück bekommen ). Das sieht echt doof aus, aber mir ist es Wurst! :D Das Ding muss funktionieren.
    Der ist nicht ungültig, aber wird nicht in EU-Ländern gern gesehen und es könnte zu Problemen kommen, hat man mir gesagt! ?( Und deswegen ist es jetzt zu meinem Problem geworden, denn ich will im Sommer auf jeden Fall in den Urlaub!!!! :assault:


    [marks]Gibt es in deinem ukr. Reisepass hinten einen Stempel vom Konsulat (Registrierungsstempel)? Hast Du auch einen ukr. Inlandspass? [/marks]


    Inlandpass habe ich nicht, und ja Stempel Sind drin!


    [marks]- Es gibt seit letzem Jahr eine EU/Schengen-Regelung hinsichtlich dieser über 10 Jahre alten Pässe. Diese Regelung gilt aber nicht für Inhaber von nationalen Aufenthaltstiteln. Nehme an, Du hast einen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet)?[/marks]
    JA, Ich habe einen Aufenthaltstitel im meinem Reisepass, Unbefristet!!!! Heißt es, dass ich doch mit meinem Pass, nach Italien oder Spanien usw. Fliegen/ Fahren kann?


    Und heute kam eine neue Idee :woot: , es gibt doch in Deutschland einen Reisepass für Ausländer die hier leben!?!?!?! Kann ich den beantragen? Damit ich in den Urlaub fahren kann?
    Wenn ja , das wäre dann alles kein Problem, ich werde dann mit diesem Pass reisen, bis ich die Deutsche Staatsangehörigkeit bekomme!



    Danke!!!!! tschuess_und_weg

  • Der ist nicht ungültig, aber wird nicht in EU-Ländern gern gesehen und es könnte zu Problemen kommen,


    Manche Zöllner werden schon Augen machen und sich bzw. Dich fragen, was die handschriftliche Eintragung soll...


    JA, Ich habe einen Aufenthaltstitel im meinem Reisepass, Unbefristet!!!! Heißt es, dass ich doch mit meinem Pass, nach Italien oder Spanien usw. Fliegen/ Fahren kann?


    Ja!!!



    Inlandpass habe ich nicht, und ja Stempel Sind drin!


    Dann bist du registriert. Für Pass u. Staatsbürgerschaft ist das Konsulat zuständig!



    es gibt doch in Deutschland einen Reisepass für Ausländer die hier leben!?!?!?!


    Du meinst den elektronischen Aufenthaltstitel? So eine Plastikkarte kannst Du beantragen. Ist aber nur gültig in Verbindung mit dem Reisepass (mit der doof aussehenden schriftlichen Eintragung).



    Wenn Du also auf dem neusten Stand sein willst und ganz sicher gehen willst, dass es bei Reisen zu keinen Problemen kommt empfehle ich:
    - Neuen Reisepass beim Konsulat beantragen, dort Geld zahlen und nach etwa 1,5 Monaten abholen.
    - Da Du den alten Pass dort abgeben musst, sag vorher der Ausländerbehörde Bescheid. Der Aufenthaltstitel ist ja in deinem alten Pass noch eingeklebt oder
    bestehe beim Konsulat darauf, dass der alte Pass (bis auf die Seite mit dem dt. Aufenthaltstitel) entwertet wird und Du ihn wieder mitnehmen kannst.
    - Mit neuem Pass (und evtl. mit entwerteten alten Pass) zur Ausländerbehörde und dort die Plastikkarte beantragen. Koste etwa 80,- €, Dauer 3-4 Wochen. Bis dahin bekommst Du eine Bescheinigung in Papierform.

    Gruß
    MaBo

  • [marks]Du meinst den elektronischen Aufenthaltstitel? So eine Plastikkarte kannst Du beantragen. Ist aber nur gültig in Verbindung mit dem Reisepass (mit der doof aussehenden schriftlichen Eintragung).[/marks]


    Ist dann diese Plastikkarte nicht das selbe wie der Aufkleber in meinem Pass?

  • Für dich spricht: Starke Verwurzelung in D, Schule u. Ausbildung in D; Fast kein Bezug mehr zur UA!


    es spricht zwas für den TS, aber leider wird *das alles* nichts ändern an der Erfordernis, die UA Staatsangehörigkeit aufzugeben.
    Nur wenn er sich lange! (länger als 1-2 Jahre) nachweislich und ausdauernd darum bemüht und das nicht klappt, kann es Ausnahem geben.
    Oder wenn er nachweislich einen erheblichen finanziellen Nachteil durch die Aufgabe hat (wird aber nicht der Fall sein, wenn er eben keinen Bezug zu U_a hat)


    es gibt doch in Deutschland einen Reisepass für Ausländer die hier leben!?!?!?! Kann ich den beantragen? Damit ich in den Urlaub fahren kann?


    ja gibt es.
    *Beantragen* kannst du ihn, *bekommen* kannst du ihn aber nicht, da du bereits einen gültigen RP hast und wieder bekommen könntest.

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