Hallo an Alle, brauche dringend HILFE zum Thema HEIRATEN :) bin neu hier

  • Vielleicht sogar auf dem gleichen Weg, auf dem sie die Unterlagen bekommen hat, per Computer.


    Ich will jetzt hier nicht endlos diskutieren, aber die Unterlagen kommen definitiv per Post, jedenfalls wenn man ein FZF Visum zur Ehrschliessung beantragt. Ich habe die Originaldokumente bei unserer ABH gesehen, z.B. eine Ausfertigung des Visumantrages und ein Paßbild im Original. Das geht nun mal nicht per Computer. Vielleicht ist das aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in NRW kenne ich es nicht anders.
    Was ist z.B. wenn in der Urlaubszeit auch noch eine Krankheitswelle kommt und die Anträge überhaubt aus Personalmangel nicht bearbeitet werden können???


    Lasst euch einfach überraschen, denn ersterns kommt es anders und zweitens als man denkt.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Servus, ich bin auch neu hier, ich heirate im Januar eine Ukrainerin. Wir haben es geschafft. Das Visum ist da!!


    Ich weiß jetzt über alle Behörden bescheid und kann dir helfen. Was willst Du wissen? =!..

  • Tja, nun bin ich also auch im Club ... :D Hochzeit in der Ukraine verlief ohne Hindernisse, die anschließende Party war der Hammer! !tanz1! Dann nach und nach weitere Stempel auf der Eheurkunde organisiert, Übersetzung und notarielle Beglaubigung, meine Frau hat gleich auf Anhieb den A1-Test bestanden (nach zweimonatiger Vorbereitung mit Büchern), das FZF-Visum wurde auch sogleich beantragt, und jetzt heißt es warten, warten, warten ... !think! Beim heutigen Telefonat (ich bin also zunächst allein nach Deutschland) fragte mich meine Frau, ob es denn auf der Botschaft noch weitere Verzögerungen geben könnte, wenn sie - natürlich nach entsprechendem Anruf - zur Visumsabholung vorsprechen würde. Hmm, das konnte ich ihr nicht beantworten, versprach aber, gleich mal hier nachzufragen. Also, sagt doch mal bitte, wie das so abläuft bei der Visumsabholung: Vorsprechen, Pass dalassen und nächsten Tag erst wiederkommen dürfen? Oder wird das alles in Nullkommanix (wichtig: am selben Tag) mit einem einzigen Besuch erledigt? Hintergrund der Frage: Meine Frau kommt vom Rande der Ukraine nach Kiew und würde dann nach Visumserteilung nicht erst wieder in einer Tagesreise nach Hause zurückkehren, sondern gleich von Kiew aus nach Deutschland in meine offenen Arme fliegen wollen. :rolleyes: Da würde sich ein verzögerter Kiew-Aufenthalt über mehrere Tage quartiertechnisch und auch logistisch nicht so gut machen ...


    Danke euch im Voraus!

  • Guten Abend Alyosha,


    ich weiß nicht, ob ich Dir wirklich helfen kann..., weil wir ja in D geheiratet und deshalb das Visum zur Eheschließung beantragt haben..., aber das gab es dann nach nach positiver Mitteilung durch meine ABH an die Botschaft in Kiew, und dem von dort erfolgten Anruf an meine Frau, nach deren Eintreffen in Kiew innerhalb von einem Tag... :thumbup:


    Also wünsche ich Euch das gleiche Glück und vor allem erst mal "ALLES GUTE ZUR HOCHZEIT"... :sekt: !tanz2!

  • Hallöchen,
    Erstmal herzlichen Glückwunsch, und viel Spaß bei der Arbeit ( !baby1! ) :D


    wir haben zwar auch in D geheiratet, aber bei der Visumsabholung gibt es m.E. keine Schwierigkeiten mehr. Das Visum ist ja erteilt und muss "nur" noch in den Pass.
    Die einige Hürde ist, dass man so früh da sein muss, ich glaube zwischen 8Uhr und 8.30h, wenn ich mich richtig erinnere. das steht aber auf dem Talon.
    Morgens Pass abgeben, Nachmittags abholen, so war das bei uns.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Da wir ja in UA geheiratet hatten, kann ich evtl. weiterhelfen


    Also erstmal bekommst du Bescheid von deiner ABH.... meistens 1 Tag später manchmal am gleichen Tag noch ..kriegt dann deine Frau auch einen Anruf von der Botshaft Kiev.
    Dann kann sie ohne Termin ab 8:00 dahingehen, Pass abgeben und ab 14:00 wieder rein und Pass wieder abholen...dann packen und wech :phatgrin:


    So wars bei uns und glaub mir eins.... wir waren seeehr schnell wech :phatgrin: :phatgrin:

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!


  • Die einige Hürde ist, dass man so früh da sein muss, ich glaube zwischen 8Uhr und 8.30h, wenn ich mich richtig erinnere. das steht aber auf dem Talon.
    Morgens Pass abgeben, Nachmittags abholen, so war das bei uns.


    Das mit der Abgabe bis 8.30 Uhr war bei meiner Faru auch so. Und dies nicht zu wissen, schützt vor Beschimpfung und Abstrafung auch nicht. Wenn ich daran zurückdenke was das für ein Theater war weil wir erst 9.30 Uhr aufschlugen (was ich immernoch recht früh fand). Die Abgabe / Annahme wurde dann zur Belustigung der restlichen Anwesenden und zum Kräftemessen zwischen der ukrainischen Büroangestellten und mir. Zum Glück habe ich das Duell für mich entscheiden können und wir konnten am Nachmittag des gleichen Tages den Pass mit Visum entgegennehmen. Also - pünktliches Erscheinen vermeidet zusätzliche Aufregung. ;)


    @ Alyosha : Herzliche Glückwünsche auch von mir.

  • Ich bedanke mich ganz herzlich bei euch! Das sind wirklich wertvolle Infos! Denn ursprünglich wollte ich für den gleichen Tag schon einen Flug nach Deutschland buchen. Das lasse ich nun mal lieber sein, besser entspannt am nächsten Tag fliegen lassen (ist auch noch schnell weg, oder? :D


    Auch bei allen anderen, die hier im Vorfeld geduldig meine Fragen beantwortet haben, bedanke ich mich ganz herzlich! Wie gut, dass es Internet und dieses Forum gibt!


    Also, mal sehen, ob ich mit meiner Holden noch über den hiesigen Weihnachtsmarkt schlendern kann! :P

  • Wird schon werden und wenn nicht..Sylvester ist ja auch ganz nett hier


    Ist auf jeden Fall ein Highlight. :D

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Soooo .... :D Nun ist meine Frau schon fast eine Woche hier, die Zeit ist schnell vergangen, kein Wunder, lagen doch auch die Weihnachtsfeiertage in dieser Zeitspanne. Ich erwähne diese Feiertage extra, weil ja alle Behörden geschlossen hatten und wir demzufolge auch erst heute auf die ABH gehen konnten. Dort lief alles ganz fix und reibungslos ab, nur ein Punkt hat mich stutzig gemacht, weil er hier von euch immer anders beschrieben wurde. :huh: Und zwar geht es um die Länge der Aufenthaltserlaubnis: Während nach (euren) Erfahrungsberichten von der ABH sofort eine Aufenthaltserlaubnis zwischen einem und drei Jahren ausgestellt wird, hat meine Frau lediglich einen Vordruck "Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis" ausgehändigt bekommen, den sie ca. sechs Wochen vor Ablauf des FZF-Visums ausgefüllt bei der ABH abgeben muss. Nun ist das FZF-Visum im Pass für drei Monate ausgestellt (bis Mitte März), was bedeutet, dass meine Frau Anfang Februar (also in reichlich einem Monat) wieder bei der ABH vorsprechen muss.


    Findet ihr diese Vorgehensweise - wie ich - auch merkwürdig? Oder ist das vielleicht doch gängiger Usus?


    Welcher Arbeitgeber stellt denn jemanden ein, der nur ein Drei-Monate-Visum vorweisen kann? ?(

  • Nachdem mir das Thema meines vorigen Beitrages keine Ruhe gelassen, hier aber leider auch niemand geantwortet hat, habe ich "auf eigene Faust" nach weiterführenden Informationen gesucht, bin aber - außer im AufenthG selbst - nicht fündig geworden. Vielleicht kann mir doch jemand von euch weiterhelfen? Denn m. E. birgt der aktuelle 90tägige Aufenthaltstitel (FZF-Visum) meiner nachgezogenen Ehefrau nicht nur handfeste alltagspraktische Probleme (Arbeitssuche, Integrationskursteilnahme, Auslandsurlaub [!]), sondern entspricht auch nicht mehr dem Zweck des Aufenthaltes in Deutschland (FZF ist ja nach Einreise erfolgt) und könnte damit eventuell sogar mit Art. 6 GG nicht vereinbar sein.


    Noch mal kurz zur Sachlage: Meine Frau befindet sich in Deutschland auf der Basis des Einreisevisums (FZF), welches 90 Tage Gültigkeit hat. Ihr wurde ein "Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis" ausgehändigt, den sie der ABH 6 Wochen vor Ablauf des Visums ausgefüllt vorlegen soll. Nun sind aber ein Visum (§ 6 AufenthG) und eine Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG) unterschiedliche Aufenthaltstitel (§ 4 AufenthG). M. E. ist es daher nicht möglich (und rechtlich nicht vorgesehen), einen Aufenthaltstitel (hier: Visum) durch einen anderen (hier: Aufenthaltserlaubnis) zu verlängern, schon gar nicht, bevor der andere Aufenthaltstitel noch gar nicht beantragt wurde. Konkret: Der "Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis" ist im Falle meiner Frau kein aktuell zutreffender Vordruck, sondern zunächst müsste sie einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" stellen - richtig? Dieser letztgenannte Antrag hätte sofort bei der erstmaligen Vorstellung bei der ABH gestellt werden müssen - richtig? Die Aufenthaltserlaubnis wäre nach entsprechender Beantragung meiner Ehefrau bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 3 AufenthG ohne Wenn und Aber zu erteilen - richtig?


    Also m. E. scheint ein schleunigstes Gespräch mit der ABH unumgänglich, um Rechtssicherheit herzustellen. Meiner Frau werde ich jedenfalls raten, den ihr mitgegebenen Antrag zunächst nicht auszufüllen. Zumal- und jetzt komme ich zu einer weiteren, aber nun auch abschließenden Ungereimtheit - auf dem Bogen eine Erklärung unterschrieben werden soll, mit der meine Frau bejaht, dass ihr bekannt sei, dass für die Bearbeitung des Antrages eine Gebühr erhoben wird. Nach § 52 AufenthV ist sie jedoch von einer derartigen Gebühr (im Übrigen auch bei der zunächst vorzunehmenden Beantragung der Aufenthaltserlaubnis) als Ehefrau eines Deutschen befreit - richtig? Dann wäre dieser Vordruck vielleicht sogar ein Fall für die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung ...

  • auf dem Bogen eine Erklärung unterschrieben werden soll, mit der meine Frau bejaht, dass ihr bekannt sei, dass für die Bearbeitung des Antrages eine Gebühr erhoben wird. Nach § 52 AufenthV ist sie jedoch von einer derartigen Gebühr (im Übrigen auch bei der zunächst vorzunehmenden Beantragung der Aufenthaltserlaubnis) als Ehefrau eines Deutschen befreit - richtig


    Das ist genau der richtige Zeitpunkt sich über Gebühren aufzuregen und den Sparfuchs rauszulassen! (Ironie aus)
    Gruß Jecko

  • Das ist genau der richtige Zeitpunkt sich über Gebühren aufzuregen und den Sparfuchs rauszulassen! (Ironie aus)


    Was aber seine Frage(n) wohl eher nicht beantwortet.
    Ich würde ja gerne helfen, aber meine Heirat ist schon solange her, daß ich mich an den Ablauf der Beschaffung von Dokumenten, Visa und Aufenthaltsbewilligung nicht mehr wirklich erinnere. Man könnte es auch als "positivve Amnesie" bezeichnen. Nur wenn ich heutzutage den Ordner mit allen Unterlagen und Urkunden ab und zu in díe Hand nehmen muss, kann ich kaum glauben das meine Frau und ich irgenwanneinmal all diesen "Formular und Dokumentenmist" zusammengetragen haben.

  • Also m. E. scheint ein schleunigstes Gespräch mit der ABH unumgänglich, um Rechtssicherheit herzustellen


    So, bei mir ist das auch schon ne Weile her und wo die Papiere sind ...die das weiß ist im Urlaub. Ich hab mich nie um §§§§ gekümmert. Also frag bei der ABH wie die es wollen, weil jetzt kommt in der Regel die befristete Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenemigung. Und an irgendwas 6 Wochen vor Ablauf ausfüllen glaub ich mich auch erinnern zu können. Also wen du bis nächste Woche keine andere Hilfe bekommen hast ist dan mein Papiertiger wieder da und ich schau mal nach.
    Gruß Jecko

  • Hallo Alyosha,


    um es kurz zu machen, die Vorgehensweise ist so richtig.


    Das Visum dient einzig und allein zur Ausreise. Der eigentliche Aufenthaltstitel muss dann hier bei der ABH beantragt werden.


    Der Antrag ist mehr eine Formsache. Dauert ein paar Wochen, kostet ca. 65,- €.


    Erst dann hat Deine Frau die Aufenthaltsgenehmigung. In der Regel für die nächsten 4 Jahre


  • Erst dann hat Deine Frau die Aufenthaltsgenehmigung. In der Regel für die nächsten 4 Jahre


    Auf welche Regel bezieht sich das, wenn ich fragen darf? Ich dachte bisher, dass egal ob in UA oder D geheiratet, die gleichen Regeln dann hier in D gelten..., ist dem also nicht so... ???!think! Und bei uns war es ja so, dass man dann nach Beantragung der Aufenthaltserlaubnis noch diesen Test machen musste, ob man zum Integrationskurs verpflichtet wird, oder nicht..., danach gingen die Sachen wieder zur ABH und wir (meine Frau) haben fürs erste 2 Jahre in den Pass bekommen..., und die gehen auch schnell rum, dass wir uns schon wieder im August/September diesen Jahres um die Verlängerung kümmern müssen..., aber dann hat Alina ihren freiwilligen Kurs weg und wird auf Arbeitssuche sein..., wir hoffen, diesmal den Titel für 3 Jahre zu erhalten... :rolleyes:

  • Ist ja ganz was neues 4 Jahre ? Normal sind es in der Regel 3 Jahre, weil nach 3 Jahren Ehe eine eigenstaendige AE erteilt wird, die Zitterpartie fuer manche Maenner. :whistling:
    Wie gesagt, die Dauer liegt ganz im "Ermessen" der ABH, wo eine nur 1 Jahr gibt koennen es im Nachbarkreis 3 sein. !lamp!

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