Zusammenleben in Deutschland ohne Hochzeit?

  • Die Eltern meiner Freundin sind da etwas konservativer! :wacko:


    Ich habe noch ne Frage: Wenn wir tatsächlich in Deutschland heiraten sollten, ist es zwingend notwendig das sie deutsch sprechen kann oder kann sie das auch danach in Ruhe lernen? !think!

  • Goethe Zertifikat A1. Abschluss in UA.Vorlage der Bescheinigung bei Botschaft.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Die Eltern meiner Freundin sind da etwas konservativer! :wacko:


    [Spass]Ach was, dann musst du mal richtig auf den Tisch hauen. 8) [/Spass] :D

    Zitat

    Ich habe noch ne Frage: Wenn wir tatsächlich in Deutschland heiraten sollten, ist es zwingend notwendig das sie deutsch sprechen kann oder kann sie das auch danach in Ruhe lernen?


    Wie gesagt, ohne Goethe A1 Zertifikat, ist nichts mit Einreise nach Deutschland zwecks Eheschliessung.
    Wie es dann weitergeht entscheidet die Auslaenderbehoerde.
    Im Normalfall wird Deine Frau zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert, der meistens von VHS abgehalten wird und aus 2 Teilen besteht, Hauptteil = Spracherwerb, Zusatzteil = etwas Landeskunde ueber Absurdistan. Siehe Thema : Integrationskurs oder Integrationskurse VHS Berlin oder Heiratsvisum und Visum zwecks Familienzusammenführung ab sofort nur mit Zertifikat vom Goethe Institut

  • [Spass]Ach was, dann musst du mal richtig auf den Tisch hauen. 8) [/Spass] :D

    Das werde ich nächste Woche mal probieren, wenn ich wieder dort bin! Mal schauen was sie sagen, wenn der Schwiegersohn aus Deutschland beim Osterfest auf den Tisch haut und ihnen was von falscher Moral erzählt... :D ;) :rolleyes:



    Habe übrigens gerade das vom LABO Berlin geschickt bekommen:


    Was muss vor der Einreise zum deutschen Ehegatten beachtet werden?


    Das Visum wird vom ausländischen Ehegatten bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Ist die Eheschließung im Ausland erfolgt, muss deren Wirksamkeit von der deutschen Auslandsvertretung bestätigt werden. Die Eheschließung muss im Bundesgebiet Rechtsgültigkeit haben. Bei der Antragstellung sollten in jedem Fall

    • der Nationalpass
    • Passfotos
    • Heiratsurkunde und
    • Personalausweiskopie des Ehegatten vorgelegt werden.

    Seit dem 28.August 2007 ist auch der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Der Nachweis erfolgt gegenüber der deutschen Auslandsvertretung. Über Ausnahmen, sowie die Möglichkeiten diese Kenntnisse im Ausland zu erwerben, informiert die Auslandsvertretung. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
    Da für den Nachzug zu Deutschen und Ausländern unterschiedliche Regelungen gelten, prüft die Ausländerbehörde noch einmal, ob der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Einzelfall kann die Auslandsvertretung auch um Durchführung weiterer Ermittlungen bitten. Nur soweit erforderlich, wendet sich die Ausländerbehörde mit weiteren Fragen an den deutschen Ehepartner. Nach Abschluss der Prüfungen teilt die Ausländerbehörde der Auslandsvertretung ihre Stellungnahme zum Visumantrag mit. Der Auslandsvertretung obliegt dann die weitere Bearbeitung.


    Was ist beim Zuzug zum Verlobten zu beachten, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll?


    Sofern ein Eheschließungstermin von einem Deutschen Standesamt besteht, sollten bei der Antragstellung in jedem Fall

    • eine schriftliche Bestätigung des Eheschließungstermins
    • der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse
    • der Nationalpass
    • Passfotos und
    • eine Personalausweiskopie des künftigen Ehegatten vorgelegt werden.

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. Wird kein Eheschließungstermin vorgelegt, muss eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz vorgelegt werden, mit der für den Lebensunterhalt, den ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Unterbringung garantiert wird, da bis zur wirksamen Eheschließung noch keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ausländischen Partner besteht.


    Die Verpflichtungserklärung ist von dem Antragsteller im Ausland zusammen mit dem Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung einzureichen. Die Verpflichtungserklärung


    Die Auslandsvertretung nimmt den Visumsantrag entgegen und übersendet ihn an die Ausländerbehörde, die den deutschen Partner zur Abgabe von Erklärungen bzw. Unterlagen schriftlich einlädt, wie z.B.:
    (Gebühr 25,- ¤) gibt der deutsche Partner bei der Ausländerbehörde ab. Hier ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da die Unterschrift vor Ort beglaubigt wird. Das Einkommen muss ausreichen und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

    • Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung (die vom Standesamt ausgestellt wird)
    • Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk, wenn bereits vorher eine Ehe bestanden hat.

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
    Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gibt die Ausländerbehörde ihre Stellungnahme gegenüber der Auslandsvertretung ab.
    Für die Herstellung und Wahrung einer gleichgeschlechtlichen lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet gelten die Vorschriften entsprechend.


    Also muss die Gute doch büffeln und pauken was das Zeug hält...! =!:-) Da wir sie sich aber freuen. !trio!
    Aber sie weiß ja wofür sie das Ganze macht...! :love:

  • Das werde ich nächste Woche mal probieren, wenn ich wieder dort bin! Mal schauen was sie sagen,


    Vielleicht klappt das sogar. !lamp!
    Meine Schwiegereltern meinten damals uebereinstimmend: "einem Weichling haetten wir unsere Dotschka niemals anvertraut." :D
    Naja, Deine Freundin wird das A1 schon schaffen, ist nicht viel mehr als Teletubby - Niveau u. wohl eher als Stolperstein u. zusaetzliche Erschwernis fuer Binationale gedacht.
    Oder vielleicht auch als Diskriminierung von Drittstaatlern, denn EU Auslaender brauchen das nicht. Sind wohl bessere Menschen ... !think!

    Aber sie weiß ja wofür sie das Ganze macht...! :love:


    ой ты такой хороший любитель? :whistling: ;)

  • Naja, Deine Freundin wird das A1 schon schaffen...

    Das sie das schafft macht mir keine Sorge, jedoch vergeht schon eine ganze Menge Zeit bis sie das Zertifikat hat. Im Moment unterhalten wir uns im Mix aus russisch und englisch, d.h. sie ist blutiger Anfänger was die deutsche Sprache angeht!!!


    ой ты такой хороший любитель? :whistling: ;)

    Sie ist zufrieden... !tanz1!




    Mal so gefragt: Grundsätzlich müsste es doch auch möglich sein, das sie ein Visum für 3 Monate beantragt, nach Deutschland kommt, deutsch lernt, dann wieder in die Ukraine zurück geht und dann ein Heiratsvisum beantragt, oder???[Blockierte Grafik: http://www.forum-ukraine.de/forum/file:///C:/Users/Marcus/AppData/Local/Temp/moz-screenshot-5.jpg][Blockierte Grafik: http://www.forum-ukraine.de/forum/file:///C:/Users/Marcus/AppData/Local/Temp/moz-screenshot-6.jpg][Blockierte Grafik: http://www.forum-ukraine.de/forum/file:///C:/Users/Marcus/AppData/Local/Temp/moz-screenshot-7.jpg!think!

  • deutsch lernt, dann wieder in die Ukraine zurück geht und dann ein Heiratsvisum beantragt, oder??? !think!


    Ja, aber das A1 muss sie wohl trotzdem machen, denn die wollen wahrscheinlich unbedingt das Zertifikat sehen.
    Weisst doch, Germanien - Hauptsache Papierkram. !happy!
    Es sei denn sie macht in Deutschland einen Kurs mit gleichwertigem oder besseren Abschluss, bei einer anerkannten Stelle z.B, VHS

  • Das Papierchen sollen sie haben. Aber sie ist in der Zeit, in der sie deutsch lernt hier bei mir und ich kann ihr helfen. Dann geht sie zurück und macht die Prüfung im Goethe-Institut und gut ist!!! :thumbup: !trio! !tanz1!

  • Ich hatte Dir eine für Dich passende Möglichkeit aufgezeigt, wie ihr alles mit einem Studium lösen könnt. u solltest auch bedenken, dass Deine zukünftige Frau mit Ihrem UA-Abschluß hier in D den nicht, bzw. nicht vollkommen anerkannt bekommt.
    Diesen Weg wolltest Du nicht, gut.


    Dann möchtestet Du so schnell wie möglich heiraten, da ist plötzlich das A1 - Zertifikat das Problem. M.E. hat es doch geschrieben, das ist aber kein wirkliches Problem.
    Es gibt ja auch die Möglichkeit für Visum - Sprachkurs in D. Da musst Du Dir nur eine gute Erklärung einfallen klassen, warum der Deutschkurs in Deutschland stattfinden soll.
    Dabei das Wort Heirat nur zu erwähnen wäre kontraproduktiv.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Diviner, du bist ja komisch... :crazy: das ist eine tolle Idee mit dem Studium - klar, aber wie soll die Frau in Deutschland studieren bitte ohne DSH-Prüfung? Und 600 € studiengebühren liegen auch nicht einfach so auf der Straße.

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