Beantragung eines neuen Visa - richtiger Zeitpunkt?

  • Nachdem es nun Mitte Mai mit dem ersten Antrag für ein Schengen-Visum für Deutschland klappte, stellt sich mir nun eine Frage bzgl. eines weiteren Besuchs.


    Das Visa berechtigte zum Aufenthalt in Deutschland (resp. Schengenraum) für 30 Tage bei einmaliger Einreise. Gültig war das Visa für den Zeitraum 15. Mai bis 13. August. Meine Liebste ist nun nach einem knapp 30-tägigen EU-Aufenthalt bereits wieder Daheim. Jetzt planen wir unser nächstes Zusammensein in Deutschland. Jedoch stellt sich die Frage, inwiefern es sinnvoll ist, ein neues Visa bereits vor dem 13. August zu beantragen. Da die einmalige Einreise bereits erfolgte, sollte das Visum vom Mai nun zwar für weitere Reisen ungültig sein, doch weiß ich nicht, wie sich der Zeitrahmen dieses Visums auf eine erneute Visa-Vergabe auswirken könnte.


    Gibt es von Eurer Seite bereits dbzgl. konkrete Erfahrungen mit einer solchen Konstellation? Oder könnt Ihr mir rechtliche Rahmenbedingungen zu genau dieser Situation benennen?

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Oder könnt Ihr mir rechtliche Rahmenbedingungen zu genau dieser Situation benennen?


    Rein rechtlich gesehen darf deine Liebste wieder sofort ein Visum bekommen.
    Zeitlicher Rahmen ist nur: max 90 Tage Aufenthalt in Schengen in 180 Tagen.


    DAs Problem ist aber eher, ob sie die Voraussetzungen erfüllt.
    Das Wichtigste ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft. Und da spielen dann so GEschichten mit, wie
    - passt es mit dem Urlaub zusammen, hat sie überhaupt soviel Urlaub?
    - Verwurzelung in UA (Job, FAmilie, Immobilien ....)
    - positive Visahistorie

    Dann ist noch wichtig die "Sicherheit" für den deutschen Staat, dass ihm keine Kosten entstehen, daher die VE von Dir.


    Wenn alles passt, sollte sie das Visum erhalten

  • Danke erne! Die Fragen bzgl. der Rückkehrbereitschaft stellen sich im Grunde nicht mehr, da diese bereits mit Erteilung des Visa im Mai geklärt wurden. Gleiches gilt für die Kosten des Aufenthalts, für die ICH auch zukünftig Verpflichtungserklärungen abgeben werde. Auch die 90-180-Tage-Regelung stellt kein Hindernis dar. Die Visa-Historie ist mit Polen, Slowakei, Deutschland und jeweils korrekter Rückkehr in die UA einwandfrei. Wie gesagt sind wir uns nur nicht sicher, wie der derzeit noch laufende Visa-Gültigkeitszeitrahmen vom Alt-Visa für eine Neubeantragung zu bewerten ist. ICH werde am besten dbzgl. mal das AA konsultieren. Deren Auskunft und etwaige (Nicht-)Probleme bei der Visa-Vergabe werde ICH Euch dann hier mitteilen.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Die Fragen bzgl. der Rückkehrbereitschaft stellen sich im Grunde nicht mehr, da diese bereits mit Erteilung des Visa im Mai geklärt wurden.


    diese Frage stellt sich mit jedem Antrag neu.
    Das ist gut, wenn der letzte Antrag abgelehnt wurde.
    Ihre alten Unterlagen sind in der Regel auch nicht mehr greifbar, also wird aufs Neue geprüft.
    Vor dem Hintergrund des "alten" Visums und der positiven Visahistorie aber eher mit positivem Ausgang.


    vom Alt-Visa für eine Neubeantragung zu bewerten ist.


    das Alt-Visum ist durch die einmalig erlaub Einreise "verbraucht".
    Aber positiv in der Visahistorie zu weren :)

  • Die Vorvisahistorie einfach anhand der Menge der Visa positiv zu beurteilen ist auch nicht immer richtig.
    Es kommt auch auf die Art der Vorvisa und ihre Nutzung an.....
    Mit manchen Visas kann man sich die Visahistorie auch vollkommen vermasseln.
    Beispiele: -Polnisches D Arbeitsvisum für ein Jahr exzessiv wie ein Schengenmultivisum mit 40 Einreisen genutzt.
    -Polnisches C Geschäftsvisum 90/180 Multi, zu einer Einreise und Ausreise jeweils direkt nach und aus Müchen genutzt.
    Auffenthalt volle 90 Tage. Weitere Stempel nicht vorhanden.


    Ein derartiger Visagebrauch trägt in der Regel nicht zu einer positiven Beurteilung der Visabiographie bei.

  • Besten Dank für Eure Hilfestellungen!


    Nun möchte ICH Euch aber auch nicht die Antwort der Visastelle der Kiever Botschaft zu meiner o.a. Konstellation vorenthalten. Gerade erst schrieb mir die Deutsche Botschaft Kiev, daß ein Antragsteller grundsätzlich sofort ein neues Visum beantragen kann. Wegen der bereits im Schengenraum verbrachten Tage sollte jedoch darauf geachtet werden, daß, wenn ein Multivisum erteilt wird, wegen der bereits genutzen 30 Tage nur noch 60 Tage für diesen Bezugszeitraum erlaubt sind (90-180-Tage-Regel).


    (Aus rechtlichen Gründen habe ich die Antwort der Deutschen Botschaft Kiev hier nicht als Zitat publiziert.)


    PS: Selbige Information habe ICH soeben auch nochmal vom AA bekommen.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

    Einmal editiert, zuletzt von ICH ()

  • Übrigens: Hat alles bestens geklappt. Das VAC Lviv wünschte von uns noch ein formloses Schreiben, mit dem wir die Annulierung des Alt-Visa (besser: der nichtnutzbaren Restlaufzeitdes Alt-Visa) erbaten.


    Ergebnis: 90 Tage Multi-Visa :)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Gerade erst schrieb mir die Deutsche Botschaft Kiev, daß ein Antragsteller grundsätzlich sofort ein neues Visum beantragen kann.


    Hallo,
    meine Freundin ist gestern nach 19tägigem Aufenthalt mit dem Ende ihres Schengenvisums abgereist. Die beantragten 90 Tage wurden nicht von der Visastelle in Kiev gegeben mit der Begründung, daß sie mehr als 3 Jahre nicht im Schengenraum gewesen ist.
    Nun wünschen wir einen neuen Besuch bei mir für 21 Tage ca. Mitte Oktober. Hat ein Neuantrag Chancen auf eine Erteilung? Oder fällt man damit der Botschaft mit der Tür ins Haus. Wer hat damit vielleicht schon mal Erfahrungen gemacht?
    Gruss

  • ICH kann bei einem schnellen Folgeantrag kein besonderes Risiko erkennen. Wie Du an meinem Fall siehst, waren wir noch ein bißchen 'aufdringlicher', so daß wir beim Neuantrag sogar noch Restlaufzeit des Alt-Visa hatten. Geschadet hat es nicht. :)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Danke, wir werden es versuchen. Damit diese belastende Art von Beziehung endlich ein Ende hat,waren wir letzte Woche bei mir auf dem Standesamt....( nach 7 Jahren hin und her gereise )
    Gruss

  • ( nach 7 Jahren hin und her gereise )


    Bist du deppert?! =O
    Sorry - ist bei uns eine "Redensart"...
    Aber: Respekt! - und jetzt: Butter bei die Fische! Alles Gute euch beiden!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!