Nachdem es nun Mitte Mai mit dem ersten Antrag für ein Schengen-Visum für Deutschland klappte, stellt sich mir nun eine Frage bzgl. eines weiteren Besuchs.
Das Visa berechtigte zum Aufenthalt in Deutschland (resp. Schengenraum) für 30 Tage bei einmaliger Einreise. Gültig war das Visa für den Zeitraum 15. Mai bis 13. August. Meine Liebste ist nun nach einem knapp 30-tägigen EU-Aufenthalt bereits wieder Daheim. Jetzt planen wir unser nächstes Zusammensein in Deutschland. Jedoch stellt sich die Frage, inwiefern es sinnvoll ist, ein neues Visa bereits vor dem 13. August zu beantragen. Da die einmalige Einreise bereits erfolgte, sollte das Visum vom Mai nun zwar für weitere Reisen ungültig sein, doch weiß ich nicht, wie sich der Zeitrahmen dieses Visums auf eine erneute Visa-Vergabe auswirken könnte.
Gibt es von Eurer Seite bereits dbzgl. konkrete Erfahrungen mit einer solchen Konstellation? Oder könnt Ihr mir rechtliche Rahmenbedingungen zu genau dieser Situation benennen?