Hallo zusammen.
Ähnliches Thema habe ich bereits durchforstet, allerdings möchte ich noch einige Fragen in meiner speziellen Situation klären.
Ich bin Deutscher, meine Frau Ukrainerin. Wir leben und arbeiten (beide) seit Jahren in München, sind verheiratet und haben Kinder und auch grad in München ein Haus gebaut. Familiäre Situation somit gefestigt und alles in Ordnung. Die Mutter meiner Frau wohnt in einer Kleinstadt in der Nähe von Odessa in einem kleinen Haus mit riesigem (demenstrechend schwer zu bewirtschafteten) Garten. Da sie langsam in das Alter kommt wo es mühsam wird und das Haus auch bald auseinander bricht wollen wir nun in Odessa auf unseren Namen eine Wohnung kaufen in die sie dann einzieht.
Nun die erste und wichtigste Frage. Stimmt es dass im Grundbuch nur eine Person als Käufer auftreten darf? Ist das evtl. grundsätzlich so oder nur weil ich kein Ukrainer bin? Oder stimmt das überhaupt nicht?
Nächste Fragen:
Wer zahlt welche Steuer?
Kann man wie in Deutschland pauschal ca. 5% der Kaufpreissumme als Gestehungskosten annehmen?
Wie realistisch und in welcher Höhe sind Preisverhandlungen?
Welche Nachteile entstehen bei Barzahlung? Habe gehört dass der Verkäufer bei Überweisung ca. 15% Steuern zahlen muss und das viele durch Barzahlung (trotzdem natürlich beim Notar) umgehen wollen. Wie soll das funktionieren? Erfährt der Staat UA nicht schon allein durch Besitzübertragung im Grundbuch vom Verkauf? Kann mir bei Barzahlung von Gesetzeswegen ein Problem drohen?
Kann ich die besagte Steuernummer vor Einreise beantragen (habe was von Einreisestempel im Ausweis gelesen)?
Wenn doch nur meine Frau kauft, wie ist das dann mit der Steuernummer, da sie ja lebt und arbeitet in Deutschland.
Vielen Dank im Voraus! Eine Bitte noch: Bitte nur gesicherte Antworten und keine Vermutungen oder Antworten vom Hörensagen. Das würde es mir sehr erleichtern!