Wohnung in Odessa kaufen. Verschiedene Fragen.

  • Hallo zusammen.
    Ähnliches Thema habe ich bereits durchforstet, allerdings möchte ich noch einige Fragen in meiner speziellen Situation klären.
    Ich bin Deutscher, meine Frau Ukrainerin. Wir leben und arbeiten (beide) seit Jahren in München, sind verheiratet und haben Kinder und auch grad in München ein Haus gebaut. Familiäre Situation somit gefestigt und alles in Ordnung. Die Mutter meiner Frau wohnt in einer Kleinstadt in der Nähe von Odessa in einem kleinen Haus mit riesigem (demenstrechend schwer zu bewirtschafteten) Garten. Da sie langsam in das Alter kommt wo es mühsam wird und das Haus auch bald auseinander bricht wollen wir nun in Odessa auf unseren Namen eine Wohnung kaufen in die sie dann einzieht.
    Nun die erste und wichtigste Frage. Stimmt es dass im Grundbuch nur eine Person als Käufer auftreten darf? Ist das evtl. grundsätzlich so oder nur weil ich kein Ukrainer bin? Oder stimmt das überhaupt nicht?
    Nächste Fragen:
    Wer zahlt welche Steuer?
    Kann man wie in Deutschland pauschal ca. 5% der Kaufpreissumme als Gestehungskosten annehmen?
    Wie realistisch und in welcher Höhe sind Preisverhandlungen?
    Welche Nachteile entstehen bei Barzahlung? Habe gehört dass der Verkäufer bei Überweisung ca. 15% Steuern zahlen muss und das viele durch Barzahlung (trotzdem natürlich beim Notar) umgehen wollen. Wie soll das funktionieren? Erfährt der Staat UA nicht schon allein durch Besitzübertragung im Grundbuch vom Verkauf? Kann mir bei Barzahlung von Gesetzeswegen ein Problem drohen?
    Kann ich die besagte Steuernummer vor Einreise beantragen (habe was von Einreisestempel im Ausweis gelesen)?
    Wenn doch nur meine Frau kauft, wie ist das dann mit der Steuernummer, da sie ja lebt und arbeitet in Deutschland.


    Vielen Dank im Voraus! Eine Bitte noch: Bitte nur gesicherte Antworten und keine Vermutungen oder Antworten vom Hörensagen. Das würde es mir sehr erleichtern!

  • Zitat

    Stimmt es dass im Grundbuch nur eine Person als Käufer auftreten darf?


    Ja. Ein Weg könnte es sein, eine Kapitalgesellschaft die Wohnung erwerben zu lassen. Die Kapitalgesellschaft kann mehrere Eigentümer haben. Der administrative Aufwand ist nicht zu unterschätzen, daher wird das nur selten sinnvoll sein. Ich habe der Einfachheit halber alle Immobilien meine Frau erwerben lassen. Man kann sich selbst mit Registrierung in der Wohnung und mit privaten Kreditverträgen eine bessere Rechtsposition verschaffen, wenn das der Hintergrund der Frage ist.


    Wenn doch nur meine Frau kauft, wie ist das dann mit der Steuernummer, da sie ja lebt und arbeitet in Deutschland.


    Ihre Steuernummer bleibt lebenslang bestehen. Wichtiger wäre die Frage, ob sie noch Ihren UA Inlandspass hat. Sonst wird sie nämlich als Nicht-Resident (wie jeder ausländische Tourist) behandelt, was massive Nachteile mit sich bringen kann.


    In der letzten Zeit wurden die Gesetze deutlich geändert. Wertgutachten sind notwendig, die Zahlung muss angeblich zwingend per Überweisung erfolgen. Da wir unsere letzten Immobiliengeschäfte in 2012 vor diesen Neuerungen abgewickelt haben, kann ich dazu aus eigener Erfahrung nichts sagen.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Danke Siggi, hast mir wirklich sehr geholfen!
    Dann wird die Wohnung auch meine Frau kaufen. Fand es nur komisch dass nicht wie hier zwei Personen als Käufer auftreten können. Wollte da nur noch mal ein Feedback haebn. Aber wenns so ist dann isses halt so :)
    Danke nochmal

  • Ist man verpflichtet ein Wertgutachten zu machen? Also von gesetzteswegen? Und wo kann ich nachlesen dass die Zahlung zwingend per Überweisung erfolgen muss? Müßte dieses Argument bzw. Gesetz ja benennen, falls der Verkäufer auf Barzahlung drängt.Nur dass wir Argumente haben...

  • Ist man verpflichtet ein Wertgutachten zu machen? Also von gesetzteswegen? Und wo kann ich nachlesen dass die Zahlung zwingend per Überweisung erfolgen muss? Müßte dieses Argument bzw. Gesetz ja benennen, falls der Verkäufer auf Barzahlung drängt.Nur dass wir Argumente haben...


    Zum Immobilienkauf benötigt man einen Notar vor Ort und nur dieser kann und wird Dir die aktuelle Rechtslage nennen können.Vielleicht könnte Dir RA Peter Ahrens hier aus dem Forum noch weiterhelfen-meine Erfahrungen liegen auch schon wieder zwei-drei Jahre zurück und sind nicht mehr aktuell.


    Gruß


    Martini

  • Unter welchem Namen ist der zu finden?


    Den findest Du in der Mitgliederliste unter "Ahrens" und Du wirst bei Deinen Plänen in UA sowieso eine erfahrene Rechtsberatung vor Ort brauchen.Nach meinen Erfahrungen ist Peter Ahrens kompetent,zuverlässig und preislich angemessen-es nützt auch alles nichts da die rechtlichen Rahmenbedingungen sich in UA laufend ändern und meine Abwicklung vor zwei Jahren heute gar nicht mehr gehen würde.Und was die Tante vom Schwager der Cousine alles noch weiß ist meist der größte Unsinn.


    Gruß


    Martini

  • So wie ich es kenne, erwirbst Du in UA immer nur die Wohnung und keine Anteile an irgendeinem Gemeinschaftseigentum. Weder das Treppenhaus noch das Grundstück gehört einer Eigentümergemeinschaft, so wie in DE. Mag sein, dass dies bei Neubauten anders ist, aber die alten privatisierten Wohnung kennen kein Konzept des Gemeinschaftseigentums.


    Gruß
    Siggi

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