aber da geht es um Hilfsgüter, also definitiv nicht für den Eigenverbrauch, und ist somit auf den Fragesteller nicht anwendbar.
Das Zoll- und Veterinärgesetz würde nicht zwischen Hilfsgütern, kommerziellem und privatem Transport unterscheiden. Tut es in der EU und USA auch nicht.
Aber ich glaube, dass AA und Botschaft der Änderung in den Bestimmungen hinterher hinken, da das Ass.-Abkommen erst vor ein paar Tagen war. Kann eben meinen alten Link plötzlich nicht mehr finden.
Übrigens verweisen die Paketdienste nach wie vor auf ein Einfuhrverbot (hat also mit Sicherheit noch vor kurzem bestanden) und ich selbst riskiere grundsätzlich so etwas nie.
Weil hier auf das Handgepäck verwiesen wurde: bei vielen Produkten bekommt man schon bei Abflug riesigen Ärger mit vielleicht 2. stundenlanger Durchsuchung und Zwangsaufenthalt. Zum Beispiel reicht ein Frischkäse- oder Nutella-Brötchen aus, um das Flugzeug in DE zu verpassen. Damit kommt man in der EU normalerweise nicht durch die Sicherheitskontrolle - bei Fleischkäse wäre ich mir von der Konsistenz auch nicht so sicher. Ich habe über 500 Sicherheitskontrollen erlebt (überlebt) und schon so einigen Zoff auf Flughäfen ...