Meldebescheinigung

  • Nun hoffe ich das du dan noch die Kraft hast hier noch mal reinzuschauhen. :P

  • Zitat

    könntet mit einem kleinen Abstecher nach Dänemark.


    Da wuerde ich aber von Abraten, vor 5 Jahren war das vlt. noch relativ Problemlos, ist es ja auch, aber eben nur die Hochzeit in DK. Was dann in D passiert ist ne gaaaanz andere Sache, denn im Worst Case faehrt Shjena wegen "Visummissbrauchs" nach Hause u. darf Antrag auf FZF stellen. !lamp! :P


  • Von seinen Vorschriften her nicht. Es ist das uebliche "leidige Problem" mit der doofen deutschen Buerokratie, sie haben es auch nach Jahren nicht Begriffen, das es in den meisten FSU Staaten keine offizielle Ledigkeitsbescheinigung gibt, besser gesagt solch ein Dokoment gab es dort noch nie, auch nicht vor 2008. Wenn es sowas gab dann wurden diese Dinger "Freundlicherweise ca. 10 Bucks" vom ZAGS oder OVIR ausgestellt. War damals die einfachste Loesung um in solchen Faellen Ruhe vor der Deutschen Buerokratie zu haben. Die Sache ist einfach, auch wenn das Papierchen nicht zu bekommen ist ist das kein Beinbruch, denn der Papierkram wird vom Standesamt eh zum OLG geschickt. Welches in solchen Faellen das Verfahren zur Befreiung der Beibringung usw. usf. einleitet. also don`t Panik. Die Ledigkeitsbescheinigung ist nur ein buerokratisches "Verwirrspiel". Manchmal ist das OVIR auch so "freundlich" u. vermerkt auf Anfrage den Familienstand im Reisepass. ;)


    Ah, das ist ja mal wieder großartig ... Zitat auf dem Standesamt Anfang der Woche: "Wenn Sie alle Unterlagen haben, kommen sie einfach wieder, legen alles vor und dann können Sie Ihre Ehefähigkeitszeugnis direkt nach einer Stunde mitnehmen." ... Die OLG-Sache zieht das ganze Verfahren dann wohl nochmal künstlich in die Länge *seufz*.



    Toll ist ja auch: Die kennen meine Verlobte gar nicht, haben keine Informationen über sie. Im Endeffekt hat diese ganze Ehefähigkeitszeugnis-Geschichte nur einen Sinn: Feststellen, dass eine Person mit dem Namen existiert. Und selbst das ist unnütz, weil ich eine nicht-existierende Person auch in der Ukraine nicht heiraten könnte. Wie hirnrissig.


    Danke für die Infos :)

  • Zitat auf dem Standesamt Anfang der Woche: "Wenn Sie alle Unterlagen haben,


    Macht es wie ich schrieb, etwas Bakschisch u.lasst das ZAGS oder OVIR so ein Zettelchen ausdrucken dann schoen viele Stempelchen drauf (das moegen sie in Deutschland), u. fertich. :D

  • Da meine Liebste und ich das Thema gerade auch durchmachen (wir wollen im September in Sewastopol heiraten) hänge ich mich hier einfach mal ran.


    Auf meinem "Laufzettel" vom Standesamt steht, ich müsse eine "Ledigkeitsbescheinigung" von ihr liefern, allerdings hat meine Süße mich gestern darüber in Kenntnis gesetzt, dass es diese laut Aussagen des Amtes seit 2008 nicht mehr gibt. Hat sich meine Standesbeamte nun geirrt? Auf der Liste steht nämlich auch "Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand", welche sowohl von ihr als auch den Eltern (über deren Tochter, logisch) erbracht werden muss.


    Vielleicht weiß ja jemand von euch genaueres.

    Von seinen Vorschriften her nicht. Es ist das uebliche "leidige Problem" mit der doofen deutschen Buerokratie, sie haben es auch nach Jahren nicht Begriffen, das es in den meisten FSU Staaten keine offizielle Ledigkeitsbescheinigung gibt, besser gesagt solch ein Dokoment gab es dort noch nie, auch nicht vor 2008. Wenn es sowas gab dann wurden diese Dinger "Freundlicherweise ca. 10 Bucks" vom ZAGS oder OVIR ausgestellt.

    KrimBasti,


    alles richtig, was meine Vorredner Dir hier mitteilten,....aber, ich habe gerade meine Frau gefragt, welche Behörde ihr damals (2005), ihr die "Ledigkeitsbescheinigung" ausgestellt hatte.


    Ihre Antwort: ...diese Bescheinigung kam "vom hiesigen Standesamt in Sevastopol"!


    Ich empfehle Dir, ...rufe Deine zukünftige Frau an und bitte sie sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, damit die Bürokraten in D zufrieden sind !!!


    ...noch ein paar Hinweise zum Nachlesen, gerade wenn man vor hat hier zu heiraten!


    http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/15263.htm


    http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/15263.htm


    ansonsten wünsche ich Euch viel Erfolg, bei Eurem Vorhaben...! :D


    Ist halt sowas wie: ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestaetigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gueltigkeitsvermerk von der Bezugsbehoerde stammt zum Behuf der Vorlage beim zutaendigen Erteilungsamt ............ !happy!

    Matti, ein super Lied, zu diesem Thema hier, nur viele kennen Reinhard Mey sicher nicht mehr,...oder!!? :D ;)

  • Macht es wie ich schrieb, etwas Bakschisch u.lasst das ZAGS oder OVIR so ein Zettelchen ausdrucken dann schoen viele Stempelchen drauf (das moegen sie in Deutschland), u. fertich.


    naja -- das möge sie ja wohl nicht nur in Deutschland. Hätte da noch eineige Beispiele parat wo einem recht viele Stempelchen auf den Formularen helfen.


  • Auf meinem "Laufzettel" vom Standesamt steht, ich müsse eine "Ledigkeitsbescheinigung" von ihr liefern, allerdings hat meine Süße mich gestern darüber in Kenntnis gesetzt, dass es diese laut Aussagen des Amtes seit 2008 nicht mehr gibt. Hat sich meine Standesbeamte nun geirrt? Auf der Liste steht nämlich auch "Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand", welche sowohl von ihr als auch den Eltern (über deren Tochter, logisch) erbracht werden muss.


    Hallo Basti, wir haben zwar in D geheiratet, aber die Papiere zur Vorlage beim Standesamt sind ja fast gleich, meine Frau hat damals beim Notar die "Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand" abgegeben, dann beim Justizministerium in Kiew vorbeglaubigen lassen, bei einer Vertretung des Außenministerium in Lvov überbeglaubigen und beim Deutschen Konsulat in Lvov legalisieren lassen. Aber vielleicht gehts auch so, wie m.e. geschrieben hat, allerdings denke ich, dass Du egal welches Zettelchen Du denen vorlegst, es ja legalisiert sein muss und ob das Justizministerium die Vorbeglaubigung mit jedem Zettel macht, entzieht sich meiner Kenntnis, mit der Wohnsitzbescheinigung von ihrem Meldeamt, haben sie es damals nicht gemacht, die hätte wohl von ihrer örtlichen Polizeistelle ausgestellt sein müssen, dass sie es tun, aber das war auch von meinem Standesamt nicht als legalisiert gefordert, na ja, wer weiß, ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Glück :thumbup:


  • Da wuerde ich aber von Abraten, vor 5 Jahren war das vlt. noch relativ Problemlos, ist es ja auch, aber eben nur die Hochzeit in DK. Was dann in D passiert ist ne gaaaanz andere Sache, denn im Worst Case faehrt Shjena wegen "Visummissbrauchs" nach Hause u. darf Antrag auf FZF stellen. !lamp! :P


    Hallo m.e., habe kürzlich das im net gefunden:


    Zitat

    Duldung, Eheschliessung, Aufenthalt


    10.11.2008 * Ist jemand im Besitz einer Duldung und heiratet eine(n) Deutsche(n), dann muss eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, egal ob die Einreise erlaubt war oder nicht. Auch eine Rückkehr zur Durchführung eines Visumverfahrens ist nicht erforderlich. Hierauf hat erneut das OVG Nordrhein-Westfalen in einem Beschluß vom 16.09.2008 (19 B 871/08) hingewiesen. Behauptet die Ausländerbehörde das Gegenteil, sollte man sich dieses Recht notfalls vor Gericht erkämpfen.


    Könnte man daraus nicht schließen, wenn ein UA- Bürger mit Schengenvisum mit dem / der Deutschen nach Dänemark fährt, heiratet, beide wieder zusammen nach D kommen und nun eben nichts mehr ist, mit "Zurückschickschikane"??? Also auch im Worst Case eben nicht mehr von der Behörde durchzusetzen ist, oder habe ich da was übersehen... ?(


  • Könnte man daraus nicht schließen,


    Torsten erstmal Danke fuer die Info.
    Nur, solange da nicht Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin steht, wuerde ich daraus zunaechst garnichts schliessen. Du siehst ja wie fix sich das im selben Artikel relativiert :

    Zitat

    sollte man sich dieses Recht notfalls vor Gericht erkämpfen.


    Toller Tausch, zwar leichte Heirat in DK u. dann evtl. sofort vor Verwaltungsgericht ? - um sich bei der ABH, an der man eh nicht vorbeikommt "unbeliebt" zu machen ? !think! Die koennen naemlich die AE sofort 3 Jahre erteilen, - muessen sie aber nicht. ;) Der Haken, kaum ein Arbeitgeber laesst sich darauf ein einen Job zu vergeben wenn im Pass nur 1 Jahr AE steht, manche Banken zicken rum bei der Kontoeroeffnung, Handyvertrag meistens ooch Probleme. u.u.u. etc. pp. Kleinigkeiten an die man(n) denken sollte. Von eventuellen Scheineheueberpruefungen nicht zu reden, denn das duerfen die. !lamp! Ob das dann der erstrebenswerte "Start in eine glueckliche gemeinsame Zukunft" ist muss natuerlich jedes Paar fuer sich selbst entscheiden. !think!

  • Nun hoffe ich das du dan noch die Kraft hast hier noch mal reinzuschauhen. :P


    Das allemal ... Jecko ! !happy!


    Jedoch steht zu fürchten , besagte Dame zeigt ebenfalls Interesse hier zu äugen :gamer:
    Verwundert über bestimmte Hintergrundkenntnisse und meinen Tipp den Flug via Wissair betreffend , blieb mir nichts weiter übrig zu beichten , daß dies Forum hier die Quelle allen Übels ist . !think!
    Nun und neugierig wie Sie nunmal ist .... !kiss! , werd ich wohl einen Zugang für Sie anlegen müssen ;(


    ( Nunja , solange sie nicht die Suchfunktion bemüht und meine mehr oder weniger stubenreinen Einlassungen der Vergangenheit recherchiert sollte es schleichen . Aber wie ich als etwas gesetzterer älterer Herr lernen mußte .... auf hoher See und vor den Augen der Frau , stehste ziemlich nackig im Regen , kommt der Sturm :lol: )


    man wird sehn , sagte der Blinde


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • Von eventuellen Scheineheueberpruefungen nicht zu reden, denn das duerfen die. !lamp! Ob das dann der erstrebenswerte "Start in eine glueckliche gemeinsame Zukunft" ist muss natuerlich jedes Paar fuer sich selbst entscheiden. !think!


    Damit triffst Du allerdings den Nagel auf dem Kopf..., und die anderen möglichen von Dir erwähnten "kleineren" Schwierigkeiten kommen natürlich noch dazu..., deshalb bin ich mit Alina ja auch "damals" den zähneknirschenden, den steinigen Weg gegangen..., aber wie lautet der Spruch von Coolie..., auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, lässt sich was bauen..., und wir sind immer noch glücklich seit "7 verflixten Monaten" verheiratet... :D :thumbup:

  • sind immer noch glücklich seit "7 verflixten Monaten" verheiratet... :D :thumbup:


    Klingt doch gut - Thorsten :thumbup: ... womit Du die nächsten 6 Jahre Ruhe haben dürftest ( aber nich die Hochzeittage vergessen - gelle !happy! ) den das nehmen uns die Damen trotz gegenteiliger Behauptungen übel :lol:


    Wünsche Dir und Deiner Alina jedenfalls noch ne Menge Monate im grünem Bereich , beziehungstechnisch sozusagen !


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


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  • Tach zusammen ^^ ,


    das Thema Meldebescheinigung ist ja echt irgendwie... weiß auch nicht, bescheuert einfach. Mittlerweile haben meine Verlobte u. ich 4 verschiedene Stellen aufgetan, von denen man sowas oder sowas Ähnliches bekommen kann. Aber alle stellen was Anderes aus... es gibt da wohl in der UA nichts Einheitliches. Auf meinem Laufzettel vom Standesamt wird für mein EFZ folgendes, was meine Verlobte bringen muss, verlangt: Kopie vom Pass, Kopie Geburtsurkunde, Kopie Scheidungsurkunde sowie die vielzitierte Meldebescheinigung. Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheid konnte ich schon "wegverhandeln" 8). Hier im Forum habe ich jetzt auch mal öfters was von Ledigkeitsbescheinigung gelesen... steht aber nicht auf meinem Laufzettel, somit werden wir dafür nix anstoßen. Ich gehe aber davon aus, dass im Standesamt meiner Stadt nach dem Familienstand meiner Zukünftigen gefragt wird und dass dieses auch belegt werden muss. In ihrem Pass ist davon nichts vermerkt, also vermute ich mal, dass neben des Wohnsitznachweises evtl auch der Fam.-stand mit der Meldebesch. nachgewiesen werden soll/ muss? Könnte das so sein? Meine Verlobte sagte mal was von einem Formular F1 (nicht zu verwechseln mit der Formel 1 :D). Könnte dieses Formular diese Nachweise erbringen? Was da im Moment so alles hochblubbt, ist das mit der Bürokratie in der UA auch nicht so weit her... die Leute können da auch schon was... ;)... 4 verschiedene Stellen um 'ne Meldebesch. zu bekommen find' ich schon keine schlechte Leistung :thumbup: Wie auch immer... hüben wie drüben müssen wir dadurch. Ich hoffe... ach was, ich bin mir sicher, einer von euch weiß bestimmt eine Antwort!

  • Tach zusammen ^^ ,


    das Thema Meldebescheinigung ist ja echt irgendwie... weiß auch nicht, bescheuert einfach. Mittlerweile haben meine Verlobte u. ich 4 verschiedene Stellen aufgetan, von denen man sowas oder sowas Ähnliches bekommen kann.


    die sollte Dir , respektive Ihr OVIR austellen

    Zitat von joe


    Kopie Scheidungsurkunde ...... Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheid konnte ich schon "wegverhandeln" 8).


    Vermutlich eine nicht so gute Idee ... das .
    Lasst auf jeden Fall besagtes Urteil von einem Berechtigtem übersetzen und beglaubigen . Grund , vom Standesamt geht der Kram ans OLG und selbiges verlangt u. U. eben jenes Urteil um eventuelle offen stehende Verpflichtungen aus zu schließen .

    Zitat von joe


    Hier im Forum habe ich jetzt auch mal öfters was von Ledigkeitsbescheinigung gelesen... steht aber nicht auf meinem Laufzettel, somit werden wir dafür nix anstoßen.


    Das ist auch so ein Punkt . Denn eine solche Ledigkeitsbescheinungung wird , jedenfalls von Rußland z. Bsp. nicht ausgestellt .
    Und hier kommt o.G. Scheidungsurteil in,s Spiel , denn es beweist daß keine Ehe besteht ( insofern indireckt die Ledigkeit - gelle )


    Zu besagtem Formular kann ich nichts sagen , leider .
    ( Zumal mir bei F1 , nur , eine Handgranate einfällt !happy! )


    Gruß ! und viel Erfolg Euch ! Robert

    Russen Forum


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  • zum Thema Meldebescheinigung:


    Falls Du wirklich keine Meldebscheinigung bekommst, solltest Du beim Standesamt nach fragen, ob nicht auch der Inlandspass ausreicht, dort steht eigentlicgh auch slles notwendige drin.



    zum Thema Scheidungsurteil:


    Besorge dieses auf jeden Fall. Das ist m.E. zu 95% sicher. Aber keine Regel ohne Ausnahme.



    Zum Thema Ledigkeitsbescheinigung:


    Diese Ledigkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr. Heute heisst das Ding "Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand". ledig / geschieden (mit angabe der Vorehen) / verwitwet
    Noch etwas ganz wichtiges: Ledig heisst, noch nie verheiratet gewesen, wer geschieden ist, ist nicht ledig, sondern geschieden. Das bedenken nicht alle, ist aber enorm wichtig.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

    Einmal editiert, zuletzt von coolenatter ()

  • was mich interessieren würde ist welche vorteile es hat nicht registriert zu sein in der Ukraine.


    Weil wo ist das Problem wenn ich einen Meldezettel ausfülle??

  • was mich interessieren würde ist welche vorteile es hat nicht registriert zu sein in der Ukraine.


    Weil wo ist das Problem wenn ich einen Meldezettel ausfülle??


    Koenntest Du die Frage naeher praezisieren?
    Es geht hier darum das das deutsche Standesamt eine Meldebescheinigung der Freundin benoetigt um das Ehe Faehigkeits Zeugnis EFZ ausstellen zu koennen. Damit eine Heirat moeglich ist.

  • meine Freundin ist auch nicht registriert,...warum weis ich nicht...ich find es sehr seltsam wenn man keinen Pass hat und nicht registriert ist.


    das mit dem Pass kann man ja noch mit Geldmangel erklären aber die Nichtregistrierung ?


    Warum ich sie nicht frage ? ...ein zweites Mal wollte ich nicht nachfragen scheint etwas problematisches zu sein.

  • aber die Nichtregistrierung ?


    Diese Vermutung hatte ich schon in Post Nr.2 geaeussert. Da hilft dann wohl nur eine Anmeldung im OVIR des Wohnortes um eine Meldebescheinigung zu bekommen. Was im Normalfall kein Problem ist.

  • Hallo 4neo !


    Evenutelle verwechselst Du die Worte nur ...
    Wir Deutschen verstehen gewöhnlich unter dem "Paß" , jenes Dokument welches man für Auslandsreisen braucht ( oder gar Hochzeiten usw. )
    Und kennen als Legitimierungs/Meldedokument/Registrierungsdokument den " Personalausweis " , jetzt eigendlich nur noch als Plastickkarte .


    In der Ukraine gibt es den Inlandspaß .
    Ein Büchlein als " Personalausweis " zu verstehen . ( ähnlich wie es in der DDR auch gab , blau wenn mich meine grauen Zelle nicht täuschen ) Darin ist unter anderem der Familienstand , die Meldeadresse , Kinder , erfüllte Militärdienstpflicht , alte und neuere Fotos usw .

    Den Auslandspaß beantragt man natürlich ( möglicherweise aus Geldnot ) nur wenn man ihn braucht .
    Den Inlandspaß jedoch müßte deine Freundin auf jeden Fall haben - insofern registriert sein .


    .......................


    Es könnte sein , daß Deine Freundin einfach woanders gemeldet ist als sie jetzt lebt . Dann allerdings , wenn sie eine " Meldebescheinigung " benötigt , muß sie dort beantragen , wo sie den Inlandspaß her hat ( gemeldet ist ) und nicht dort wo sie lebt , und/oder arbeitet .


    Vieleicht wird es so verständlicher ? und wenn ja , schön wenn ich helfen konnte . Gruß ! Robert

    Russen Forum


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