Ich vermute, dass irgend etwas die Aufmerksamkeit des Amts geweckt hat. Da keine Behörde in D weiß, ob jemand außer Landes ist (wenn derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich nicht abmeldet), müssten sie ja standardmäßig durch Kontrollen die Anwesenheit im Land sicherstellen. Das ist aber definitiv bei den meisten Ausländerämtern nicht so. Ich persönlich kenne 2 Fälle, in denen das von mir vorgeschlagene Vorgehen problemlos funktioniert hat.
Hallo Siggi,
ich schrieb ja, dass Dein Vorschlag dem Grunde nach nicht schlecht sei, aber grundsätzlich nicht den Bestimmungen entspricht und man daher vorsichtig sein sollte.
Auch ich hatte derzeit an verschiedenen "Stellen" nachgefragt, wie den das Standartprozedere abläuft und die Auskünfte waren die gleichen.
Es ging hier nicht um "Einzelfälle" und die "Aufmerksamkeit des Amtes" wurde nicht geweckt!
Stichproben werden gemacht und wenn man Glück hat, klappt es und wenn nicht, ...Pech gehabt !
Eine "Kleinigkeit" in diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, es handelt sich um die Ämter in "Norddeutschland" und meines Wissens, da ich auch einige Fälle aus dem "südlichen Teil von Deutschland" kenne, sind die Ämter dort etwas "freundlicher", gegenüber den Leuten gesinnt !
Auch die hier geschilderten Abläufe sind allemal nicht der "Normalfall, denn die meisten Paare wollen ja nach der Hochzeit gerade in Deutschland leben, daher ergeben sich in den seltensten Fällen diese Probleme.
P.S: Ich hatte kürzlich ein Vergehen gegen das Meldegesetz anders herum begangen: Ich war mehrere Monate in DE, aber nur in UA gemeldet. Das hat auch keine Behörde bemerkt obwohl ich natürlich mit UA Kennzeichen unterwegs war.
Was die Meldevorschriften angeht, so waren wir "Beide", zum Zeitpunkt der "Prüfung" in D gemeldet und auch in UA ,...alles rechtens !
Man weiß halt nicht ,ob überhaupt und wann geprüft wird,...wie gesagt "Stichproben" halt und die werden definitiv durchgeführt!
Jeder entscheidet für sich selbst, ob er das Risiko eingehen will.