Vorname angleichen/ändern – deutsche Schreibweise

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne eure Meinung oder Erfahrung zum nachfolgenden Sachverhalt lesen. Die standesamtliche Trauung in Deutschland steht kurz bevor und bei einer Sache bin ich mir noch sehr unsicher.


    Neben der Änderung des Familiennamens meiner zukünftigen Ehefrau, würden wir gerne auch die Schreibweise des Vornamens ändern. Er soll der deutschen Schreibweise entsprechen.
    Die Änderung betrifft nur einen Buchstaben, aus „y“ soll ein „i“ werden.
    Das „y“ kommt aus der ukrainischen Übersetzung und steht so im Reisepass. In ihrem Diplom wiederum wird das „i“ verwendet, also quasi die Übersetzung aus dem Russischen.
    In der deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde steht ein Vermerk, dass der Vorname nach ISO mit „i“ geschrieben wird, also so wie wir es gerne hätten.


    Die Anmeldung zur Eheschließung hat natürlich die Schreibweise des Reisepasses. Also nehme ich an, dass diese Schreibweise für die Heiratsurkunde gebraucht wird. Was ist aber mit dem Vatersnamen? Fällt er weg? Ich denke schon, da es diese Schreibweise in Deutschland nicht gibt. Kann im Zuge dessen auch die Anpassung des Vornamens einfach durchgeführt werden oder muss das gesondert als Namensänderung beantragt werden?


    Da wir später unsere Heiratsurkunde bei der ABH für die Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen und daraus eine eAT-Karte erstellt wird, sollte der Vorname „korrekt“ sein.


    Hat jemand Erfahrungen damit und kann uns Tipps geben? Ergeben sich später daraus irgendwelche Probleme, insbesondere bei der späteren Ausbürgerung aus der Ukraine und Einbürgerung in Deutschland?


    Mit den ukrainischen Pässen sollte es doch keine Probleme geben, oder? Der Inlandspass hat nur die ukrainische und russische Schreibweise + Vatersname.
    Was passiert aber mit dem Reisepass? Theoretisch könnte sie den alten Pass behalten. Der neue Name geht dann aus der eAT-Karte heraus. Was passiert aber, wenn man an der Passkontrolle in der Ukraine beide Pässe vorzeigen muss? Im neuen nationalen Inlandspass steht der neue Familienname, im Reisepass aber der alte und dann käme noch die eAT-Karte mit einer anderen Schreibweise des Vornamens. Was für ein Chaos. ?(


    Das führt mich zu einer weiteren Frage. Ist es zwingend notwendig einen neuen Reisepass mit neuen Vor- und Nachnamen zu beantragen, wenn man später die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt? Bei der Einbürgerung nach 3 Jahren müssen die alten Pässe sowieso abgegeben werden. "Kann man später vom Ur-Reisepass mit alten Vor- und Nachnamen auf den neuen Personalausweis wechseln, ohne den Zwischenstopp mit dem geänderten Reisepass?" Fragen über Fragen… !think!


    MfG,
    Alex

  • Das Beste ist, wenn in der Übersetzung beide Schreibweisen aufgeführt werden. Sowohl die Reisepass-Schreibweise, als auch die Transliteration nach ISO-Norm. Kann man z.B. in Klammern machen und das dann am Ende erläutern. So machen wir das eigendlich seit Ewigkeiten.

  • Hi Ahrens,


    meinst du die Übersetzung der Heiratsurkunde? Das würde bedeuten, dass eine gesonderte Änderung des Vornamens nicht notwendig ist und die deutsche Schreibweise in der eAT-Karte übernommen wird? Später kann diese Schreibweise auch im deutschen Personalausweis verwendet werden?


    Gruß,
    Alex

  • Mir ist geraden in den Kopf gekommen, dass wir die Übersetzung ins Ukrainische erstmal primär für den neuen ukrainischen Inlandsausweis benötigen. Der ABH müssen wir doch das Original vom deutschen Standesamt zeigen. Die Schreibweise hier gleicht aber dem Reisepass. ?(

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  • Was ist aber mit dem Vatersnamen? Fällt er weg?


    Leider nein, da Namensbestandteil


    Kann im Zuge dessen auch die Anpassung des Vornamens einfach durchgeführt werden oder muss das gesondert als Namensänderung beantragt werden?


    "Namensänderung" bringt nichts.
    Eine "Namensädnerung" kann sie nur in UA machen -- das sogar recht einfach -- aber die ukrainsiche Orignalschreibweise soll sich ja nicht ändern?
    Es geht ja um die blöden verschiedenen Transliterationen.
    Ich wüsste nichts, was da hilft.


    In D jedenfalls kann sie ihren Namen nicht ändern.


    Da wir später unsere Heiratsurkunde bei der ABH für die Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen und daraus eine eAT-Karte erstellt wird, sollte der Vorname „korrekt“ sein


    Oh, der wird schon korrekt sein, und zwar so, wie er im RP in lat. Buchstaben steht ... und dort ist er ja "korrekt" (je nach Transliteration).
    Mit dem nächsten Reisepass kann sich die Schreibweise ihres Vornamen in lat. Buschstaben wieder ändern, wird aber trotzdem wieder "korrekt" sein.


    Mit den ukrainischen Pässen sollte es doch keine Probleme geben, oder?


    inwiefern?
    Nimmt sie nach der Eheschliessung Deinen Namen an?
    Soviel ich weiss --- und damit ohne Gewähr --- ändert sich dann auch ihr Name nach UA Recht mit entsprechender Verpflichtung, zeitnah den Inlandspass und dann den RP zu ändern.
    Dann wird man deinen Namen, Orignal in lat. Buchstaben, wieder nach Tranliterationsregeln, in die kyrillische Schreibweise transliterieren --- mit ggf. wieder interessanten Effekten.


    Ändert sich ihr Name durch die Eheschliessung nicht auch automatisch nach UA Recht, kann sie in D einen anderen Namen führen als in UA. --> "Hinkende Namensführung" , würde ich nicht empfehlen, dann hätte sie in UA RP und Inlandspass einen anderen Namen als auf dem eAT, der sich dann auf den RP bezieht aber auch eine Bemerkung zu den verschiedenen Namen haben wird.


    Der Inlandspass hat nur die ukrainische und russische Schreibweise + Vatersname.


    und den neuen Familiennamen (?)



    Theoretisch könnte sie den alten Pass behalten.


    Ja, wenn ihr nicht Deinen Familiennamen als Ehenamen bestimmt.


    Der neue Name geht dann aus der eAT-Karte heraus. Was passiert aber, wenn man an der Passkontrolle in der Ukraine beide Pässe vorzeigen muss?


    bei hinkender Namensführung steht dann auf dem eAT, welcher andere Name im RP steht.
    Aber bei Passkontrollen in UA braucht sie den eAT nicht vorzuzeigen.
    Unterschiedliche (Familien)Namen in UA Inlandspass und UA RP werden IMHO ein Problem darstellen.
    Um den Vornamen geht es dir bei dieser Frage nciht, denn der bleibt ja gleich.


    Im neuen nationalen Inlandspass steht der neue Familienname, im Reisepass aber der alte und dann käme noch die eAT-Karte mit einer anderen Schreibweise des Vornamens. Was für ein Chaos.


    eben, daher sollte der FAm.Name überall gleich sein


    Ist es zwingend notwendig einen neuen Reisepass mit neuen Vor- und Nachnamen zu beantragen, wenn man später die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt?


    Kommt auf die Rechsnormen der UA an. Sie braucht einen gültigen RP (Inlandspass egal), und der ist nur gültig mit dem richtigen Namen.


    Das Beste ist, wenn in der Übersetzung beide Schreibweisen aufgeführt werden


    JA, wenn das gemacht wird .... aber welche Relevanz hat das ggü. der offiziellen Schreibweise in RP?
    die Namen im eAT werden AFAIK nach der Schreibweise im RP bestimmt.


    Zitat

    Später kann diese Schreibweise auch im deutschen Personalausweis verwendet werden?


    dann kann sie ihren Vornamen sogar auch "eindeutschen"

  • Erne, danke erstmal für deine Mühe!


    aber die ukrainsiche Orignalschreibweise soll sich ja nicht ändern?


    Die ukrainische Schreibweise des Vor- und Nachnamens im RP und Inlandspass ist in Ordnung und kann so bleiben. Es geht uns nur um die Übersetzung mit lateinischen Buchstaben des Vornamens im RP. Wenn ich so recht überlege, dann ist diese Geschichte keine Namensänderung, sondern nur eine Anpassung. Leider wurde/konnte nicht die ISO Schreibweise aus der deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde bei der Anmeldung der Eheschließung verwendet werden. Hier war der RP federführend.


    Oh, der wird schon korrekt sein, und zwar so, wie er im RP in lat. Buchstaben steht ... und dort ist er ja "korrekt"


    Mit „korrekt“ meinte ich die deutsche Schreibweise. Ist es evtl. möglich, nach der standesamtlichen Trauung einen neuen Reisepass mit neuen Familiennamen und einen „korrekten“ Vornamen zu beantragen? Anschließend lässt man die Heiratsurkunde umschreiben und geht danach in die ABH und beantragt erst dann die eAT-Karte? Schafft man das in 3 Monaten, wenn man den Weg über die Botschaft geht? Geht das überhaupt oder müssen wir uns direkt nach der Trauung bei der ABH anmelden?


    Nimmt sie nach der Eheschliessung Deinen Namen an?


    Ja, sie nimmt meinen Namen an. Ich habe mittlerweile die Info, dass ein neuer Inlandspass innerhalb eines Monats geändert werden soll, sonst droht Bußgeld. Sind aber zum Glück nur paar UAH.


    und den neuen Familiennamen (?)


    Klar.


    dann kann sie ihren Vornamen sogar auch "eindeutschen"


    Das hört sich gut an. Aber, gerade in der ersten Zeit entstehen viele Dokumente, z.B. muss der europäische Führerschein innerhalb der ersten 6 Monate gemacht werden, Bestätigung des Hochschulabschlusses, Versicherungen, Verträge, ... Deswegen möchten wir die Anpassung des Vornamens sofort.


    Es sieht also danach aus, dass wir beide Pässe ändern müssen, alleine schon wegen dem neuen Familiennamen. Wie wir das anstellen weiß ich noch nicht. Mir platzt bald der Schädel.


    Eine Möglichkeit habe ich noch im Kopf. Die Heiratsurkunde wird mit der Schreibweise des RP ausgestellt, das ist wohl nicht änderbar. Anschließend geht es in die ABH, wo eine eAT mit dem Vornamen des RP und neuen Familiennamen erstellt wird. Zusätzlich steht in der eAT die deutsche ISO Schreibweise. Danach beantragen wir einen neuen RP und Inlandspass im ukrainischen Konsulat. Es werden neue Pässe mit der alten Schreibweise des Vornamens erstellt. Für alle Angelegenheiten in Deutschland verwenden wir aber die deutsche Schreibweise des Vornamen, so wie in der eAT vermerkt. Bei der Einbürgerung wird der Vorname dann gänzlich eingedeutscht. Was haltet ihr davon?

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  • Mit „korrekt“ meinte ich die deutsche Schreibweise.


    ist mir klar .... was ich meinte:
    a) "korrekt" gibt es hier nicht
    b) alles ist "korrekt"
    -- suchs dir aus.


    Ist es evtl. möglich, nach der standesamtlichen Trauung einen neuen Reisepass mit neuen Familiennamen und einen „korrekten“ Vornamen zu beantragen? Anschließend lässt man die Heiratsurkunde umschreiben und geht danach in die ABH und beantragt erst dann die eAT-Karte?


    natürlich kann sie einen neuen RP beantragen .... nein, sie *muss* es sogar, denn der alte ist "eigentlich" nicht mehr gültig, da sie einen neuen Namen hat (was aber in UA noch keiner weiss und es daher keinen juckt)
    Nur: einen "korrekten" Vornamen gibt es da nicht .... es wird die Schreibweise verwendet, die gerade laut einer ISO oder welcher Norm auch immer bei der ausstellenden Behörde verwendet wird. Mag sein, dass es eine Vorschrift gibt, eine besondere Norm zu verwenden, aber ich kenne diese nicht.
    Wobei man mit Engelszungen bei UA Behörden durchaus erreichen kann, dass sie ihr entgegenkommen und dann auch die ihr genehme Schreibweise verwenden. DAs musst du aber ihr als Ukrainerein überlassen.


    wann sie zur ABH geht um die AE zu beantragen ist Euch überlassen, aber das MUSS MUSS MUSS noch innerhalb der Gültigkeit des Visums sein.


    Schafft man das in 3 Monaten, wenn man den Weg über die Botschaft geht? Geht das überhaupt oder müssen wir uns direkt nach der Trauung bei der ABH anmelden?


    hmm, sie wäre nicht die erste, die es nicht schafft. Zeitraum 3 Moante ist irrelevant. Sie muss nur vor Ablauf des Visums (da gibt es die 90 Tage Frist) zur ABH und den AE beantragen! Mit dem Antrag kommt sie in die Fiktionswirkung des Fortbestandes des alten AT bis sie den neuen erhält (oder Antrag abgelehnt wird, das trifft aber bei Euch nicht zu). Egal wie lange es dauert.
    Das UA Konsulat in D fühlt sich nur dann zuständig, wenn sie sich im Konsulat als in D lebend registriert (wobei ich Zweifel habe, dass das rechtlich ok ist). Das kostet was, darum. Zudem wird sie eine offzielle, ggf. notariell beglaubigte Erklärung ihrer Eltern brauchen (beider Eltern!), dass sie ihr erlauben, in D ihren Wohnsitz zu nehmen. So weit ich mich erinnere auch de Bestätigung ihrer Arbeitgeber der letzten (5?) Jahre, dass sie bei ihnen keine Aussenstände hat. Frag nicht weiter.
    Das Konsulat kann dann einen neun RP ausstellen, dauer, Qualität des RP ist (war zumindest vor einigen Jahren) unter aller Sau, nicht biometrisch. Aber einen neuen RP bekommt sie erst, wenn sie einen neuen Inlandspass hat.
    Diesen stellt aber nicht das Konsulat aus, sondern der Ort ihrer ständigen Registrierung. Aber wenn sie sich nicht voll und ganz aus UA abgemeldet hat, ist der Ort ihrer ständigen Registrierung nach UA Recht nun mal in UA. Prost Mahlzeit.
    Sie kann sich komplett aus UA abmelden, dann wird der Inlandspass eingezogen und ein entsprechender Vermerk im RP gemacht, dann kann das Konsulat ohne neuen Inlandspass den RP neu ausstellen.


    Nun: ist sie noch in UA registriert?


    Ich habe mittlerweile die Info, dass ein neuer Inlandspass innerhalb eines Monats geändert werden soll, sonst droht Bußgeld. Sind aber zum Glück nur paar UAH.


    hmm, den Zeitrahmen kenne ich nicht. Meine Frau hat länger gebraucht. Es hat kein Hahn danach gekräht ... oder sie hat das Bussgeld als "Gebühr" verstanden oder ihr war es egal


    gerade in der ersten Zeit entstehen viele Dokumente, z.B. muss der europäische Führerschein innerhalb der ersten 6 Monate gemacht werden,


    nein, muss er nicht. Man kann ihn auch später "machen".
    der UA FS ist aber nur 6 Monate nach ständiger Wohnsitznahme (in Eurem Fall mit der Einreise nach D mit entsprechendem Visum) in D gültig, danach darf sie in D nicht mehr fahren, das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubniss. In anderen EU Staaten darf sie aber weiterhin fahren.


    Bestätigung des Hochschulabschlusses, Versicherungen, Verträge, ... Deswegen möchten wir die Anpassung des Vornamens sofort.


    verständlich
    andererseits: Wir haben genau das gleiche Problem. Ich kenne RP meiner Frau mit "i" und mit "y", ATs mit "i" und mit "y", HU mit "i" und mit "y", Bankverbindungen mit "i" und mit "y" ... soll ich weiter ausführen? Es kräht kein Hahn danach, da man immer nachweisen kann, dass es die selbe Person ist.


    Es sieht also danach aus, dass wir beide Pässe ändern müssen, alleine schon wegen dem neuen Familiennamen. Wie wir das anstellen weiß ich noch nicht.


    sofern sie noch in UA registriert ist (eigentlich der "Normalfall"):
    NAch Eheschliessung zur ABH, AE beantragen. Sich eine FB geben lassen (nachfragen!). Mit FB gilt der alte AT (also ihr Viusm) weiter fort, bis sie die neue AE in Händen hält.
    in die UA, neuen Inlandspass ausstellen lassen ... man kann mit Barem nachhelfen, dass das schnell geht. Meine Frau hatte noch einiges in UA zu erledigen, bei ihr dauerte es "normal" ca. 4 Wochen, aber ich war auch dort etwas "urlaub" machen.
    Danach RP, entweder in UA (da gibt es auch eine Expressvariante, dann aber den alten RP oder die Kopie für den Checkin und Einreise nach Schengen mit sich führen) oder im UA Konsulat in D.



    Zusätzlich steht in der eAT die deutsche ISO Schreibweise.


    nein, auf welcher Rechtsgrundalge?
    Ihr Vorname ist klar bestimmt durch den RP.


    Danach beantragen wir einen neuen RP und Inlandspass im ukrainischen Konsulat.


    Nix mit Inaldnspass im Konsulat, siehe oben


    Es werden neue Pässe mit der alten Schreibweise des Vornamens erstellt.


    sagt wer?
    IMHO: Du kannst genauso gut eine Münze werfen und daraus dann wahrsagen, welche Schreibweise dann verwendet wird?


    Für alle Angelegenheiten in Deutschland verwenden wir aber die deutsche Schreibweise des Vornamen, so wie in der eAT vermerkt.


    Für viele Angelegenheiten könnt ihr ihren Namen schreiben, wie ihr wollt. In eingen geht nur die Schreibweise laut RP.

  • nein, sie *muss* es sogar, denn der alte ist "eigentlich" nicht mehr gültig


    Wenn der Familienname geändert wurde, dann müssen neue Pässe beantragt werden. Das klingt eigentlich logisch. Anscheinend geht es aber auch anders:


    Sofern ihr Reisepass noch gültig ist braucht sie den Namen nicht ändern......Meine Frau hat meinen Namen angenommen......auf dem eAT ist ihr Ukrainischer Name eingetragen mit einem Zusatz Namensführung nach Deutschem Recht ......(mein Name)...


    Das Konsulat kann dann einen neun RP ausstellen, dauer, Qualität des RP ist (war zumindest vor einigen Jahren) unter aller Sau, nicht biometrisch.


    Laut meinen Informationen gibt es in der UA noch keine biometrische Pässe. Kenne 2 Fälle, bei denen noch der einfachen blauen RP vor 1-2 Jahren ausgestellt wurden.


    Sie kann sich komplett aus UA abmelden, dann wird der Inlandspass eingezogen und ein entsprechender Vermerk im RP gemacht, dann kann das Konsulat ohne neuen Inlandspass den RP neu ausstellen.


    Wie bitte? Denn Inlandspass abgeben und am Ende nur einen neuen RP mit Vermerk in der Hand haben?


    sofern sie noch in UA registriert ist (eigentlich der "Normalfall"):
    NAch Eheschliessung zur ABH, AE beantragen. Sich eine FB geben lassen (nachfragen!). Mit FB gilt der alte AT (also ihr Viusm) weiter fort, bis sie die neue AE in Händen hält.
    in die UA, neuen Inlandspass ausstellen lassen ...


    Jep, Normalfall. Was bedeutet "FB" und "AT"? Was ist mit der Registrierung im Einwohnermeldeamt, die muss noch vor der ABH erledigt werden, richtig?

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  • Anscheinend geht es aber auch anders:


    netdragon wrote:
    Sofern ihr Reisepass noch gültig ist braucht sie den Namen nicht ändern......Meine Frau hat meinen Namen angenommen......auf dem eAT ist ihr Ukrainischer Name eingetragen mit einem Zusatz Namensführung nach Deutschem Recht ......(mein Name)...


    ja, nach *deutschem* Recht ist das so .... die deutsche Gesetzgebung wird sich nicht in die inneren Angelegenheiten der UA einmischen ... aber deine Frau ist UA Staatsangehörige, für Passangelengeheiten ist das UA Recht zuständig.
    Und AFAIK besagt es, dass die Pässe auf den richtigen aktuellen Namen lauten müssen.
    Es ist also das UA Recht, nach welchem sie ihre Pässe neu ausstellen lassen muss.


    Laut meinen Informationen gibt es in der UA noch keine biometrische Pässe. Kenne 2 Fälle, bei denen noch der einfachen blauen RP vor 1-2 Jahren ausgestellt wurden.


    hmm, maschinenlebare Pässe und nicht maschinenlesbare Pässen.
    Alle UA Pässe, die ich in den letzten 8 Jahren gesehen habe und die in UA ausgestellt wurden, waren mschinenlesbar.
    Pässe ausgestellt von einem Kosulat waren es nicht. Das Foto wurde einfach nur reingeklebt.


    DA muss ich zugeben, dass ich maschinenlesbar auch mit biometrisch geleichgesetzt habe ... kann aber nun nicht sagen, ob sie wirklich biometrisch sind.


    Wie bitte? Denn Inlandspass abgeben und am Ende nur einen neuen RP mit Vermerk in der Hand haben?


    Den Inlandapass kann man nur im Inland verwenden und bekommt nur, wenn man im Inland registriert ist.
    Ohne Registrierung im Inland hat man keinen Anspruch darauf.
    Darum behalten viele (die meisten?) ihre Registrierung in UA bei, ohne Inlandspass kannst du dich nicht mal bei der Bank ausweisen.
    Denn UA RP gelten ausserhalb der UA, innerhalb der UA werden sie (normalerweise) nicht benötigt ... ausser eben in so einem Fall. Die Frage ist nur, wieviele UA-ner das wissen ... und diskutiere das mal mit den Angestellten der Bank, die ggf. selber noch nie einen RP hatten.
    Dann aber muss man für alle Angelegehheiten bzgl Inlandspass auf die Heimatbehörde in UA.


    Was bedeutet "FB" und "AT"


    FB = Fiktionsbescheinigung (sie bescheinigt die Fiktionswirkung, die Kraft Gesetzen entstanden ist ... mit der FB und dem RP und altem AT kann man wieder nach Schengen einreisen, da das Visum oder AE oder NE weitergelten, auch wenn das Dokument darüber abgelaufen ist.
    AT = Aufenthaltstitel, wie im eAT (elektronischer AT), das sind Visa, AE und NE


    Was ist mit der Registrierung im Einwohnermeldeamt, die muss noch vor der ABH erledigt werden, richtig?


    so steht es oft auf dem Visum.
    In vielen Städten ist die Registrierung von Ausländern aber auf der ABH.

  • Hey Erne,


    den Weg zum Konsulat schließe ich fürs Erste aus, das dauert viel zu lange. Laut Forum dauert die Registration ca. 1 Jahr, danach kann man erst einen neuen RP beantragen. Dann noch die Abgabe des Inlandspasses. Hier müsste sie sowieso nochmal in die UA, einen neunen Inlandspass beantragen, nach DE zurück und ihn dann im Konsulat abgeben. Was für ein Schwachsinn. :pillepalle: In so einem Fall würde die ABH auch den alten Vornamen und Nachnamen aus dem alten RP übernehmen und einen Vermerk über den neuen Familienname (Hinkende Namensführung) machen, richtig?


    Da sie den Inlandspass sowieso in der UA beantragen muss, kann sie auch einen neuen RP machen lassen. Dabei könnte sie um eine andere Schreibweise des Vornamens und natürlich um eine richtige Übersetzung des Familiennamens im RP bitten. Zusammen mit der Übersetzung und der notariellen Beglaubigung der Heiratsurkunde, sollte es im „Expressfahren“ maximal 3 Wochen dauern. Nun müsste die ABH den geänderten Vornamen und neuen Familiennamen auf der eAT-Karte verwenden.


    Du schreibst, die ABH kann ihr eine FB geben. Bei der Passkontrollen in UA und DE zeigt man auch den alten entwerteten RP + diese FB und kann somit wieder einreisen? Der Einreisestempel wird noch im alten RP gemacht oder im neuen?
    In den FAQ steht, dass die ABH eine Vorabzustimmung geben kann. Das ist ein geschlossener Umschlag, der im UA Konsulat abgegeben werden muss. Es wird sofort ein neues Visum im neuen RP ausgestellt.


    Nur zum Verständnis, verlängert diese FB also die Gültigkeit des Visums auf unbestimmte Zeit? Somit hätte man mehr als 90 Tage Zeit um das ganze abzuwickeln? In diesen 90 Tagen muss die Antragsstellung erfolgen, aber nicht die eAT fertig sein, korrekt? Wir überlegen halt, wann sie nochmal in die UA fliegt und alles erledigt. Ist schon sch…. das Ganze.


    Wenn es wirklich gelingen würde, dass der neue RP eine andere Schreibweise des Vornamens hat, dann sollte es doch keine Probleme im Konsulat in der UA und anschließend in der ABH geben? Du scheinst ja einen ähnlichen Fall zu haben. ;)

    • Müsste die Heiratsurkunde wegen der neuen Schreibweise des Vornamens umgeschrieben werden? (Evtl. lässt es sich mit dem Standesamt reden und die Schreibweise der ISO wird gleich verwendet, ich meine den Vatersnamen haben die doch auch aus der Übersetzung ihrer Dokumente genommen. Wieso auch nicht die ISO Schreibweise, die in diesen Dokumente auch steht?)
    • Was ist mit dem Melderegister, muss hier eine Änderung erfolgen?
    • Dann wäre noch die gKV. Vielleicht kann man hier gleich die neue Schreibweise des Vornamens angeben.
    • Der Vatersname bleibt ja erstmal sowieso hängen, bis zur Einbürgerung. Auf welchen Dokumenten würde man ihn noch sehen, außer der Heiratsurkunde und dem Inlandspass?
    • Gemäß Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG könnten wir ihren vollständigen Namen sofort auch hier ändert lassen. Der Vatersname würde wegfallen + andere Schreibweise des Vornamens. Aber was hätte das später für Auswirkungen? Der neue Inlandspass würde den Vatersnamen trotzdem beinhalten. Was bedeutet das später bei der Aus- und Einbürgerung? Habe das Gefühl, dass ich diese Waffe bis zur Einbürgerung aufheben sollte, weil man sie nur einmal abfeuern kann.

    Und überhaupt, ich bin mal gespannt was die offiziellen Stellen zum Ganzen sagen werden. Wir werden es demnächst erfahren.

  • Laut Forum dauert die Registration ca. 1 Jahr, danach kann man erst einen neuen RP beantragen. ... Dann noch die Abgabe des Inlandspasses.


    Die Registration (Vorgang der Registrierung dauert einen Vormittag, meist Wartezeit).
    Die Registrierung selber gibt es in zwei Varianten
    a) "vreminaja" (zeitweise)
    b) "postajanaja" (dauernd)


    a) gibt es bis zu 3 Jahren, dafür muss man den Inlandspass nicht abgeben, dann kann man aber auch den RP im Konsulat nur mit einem neuen Inlandspass, der in UA ausgestellt werden muss, beantragen und bekommen. Ob man sich dann ein weiteres mal nur zeitweise anmelden kann, weiss ich nicht. Das Konsulat, welches ich kenne, forderte eine dauernde Registrierung und wollte den Inlandspass einziehen, da hilft nur Flucht .... oder eben kein Inlandspass mehr. Ob das rechtlich gedeckt ist, weiss ich nicht.
    Für b) muss man den Inlandspass abgeben.

    In so einem Fall würde die ABH auch den alten Vornamen und Nachnamen aus dem alten RP übernehmen und einen Vermerk über den neuen Familienname (Hinkende Namensführung) machen, richtig?


    andersrum:
    Im AT (es wird ein eAT sein :) ), wird ihr tatsächlicher Name nach dt. Recht stehen, so wie Ihr es bei der Eheschliessung bestimmt habt.
    Die Bemerkung wird sagen, dass im Pass der Name "Geburtsname" steht.


    Man kann das alles umgehen, wenn man keine Erklärung zum Ehenamen abgibt und beide Ehegatten den alten Namen behalten.
    Wenn man das will (in manchen Kulturen ist das übrlich, in "meiner" nicht).
    Da fällt mir ein, man kann das auch umgehen, wenn man den UA Namen zum Famieliennamen bestimmt. ISt gar nicht mehr so unüblich, den Fam.namen der Frau zum Ehenamen zu bestimmen.


    Da sie den Inlandspass sowieso in der UA beantragen muss, kann sie auch einen neuen RP machen lassen.


    ja


    notariellen Beglaubigung der Heiratsurkunde,


    HU apostillieren, dann übersetzen lassen,
    ggf. Kopien notariell beglaubigen


    Bei der Passkontrollen in UA und DE zeigt man auch den alten entwerteten RP + diese FB und kann somit wieder einreisen? Der Einreisestempel wird noch im alten RP gemacht oder im neuen?


    Bei Passkontrollen in UA interessiert der dt. AT nicht. Da zeigt sie den aktuell gütligen RP.
    Für den Checkin und bei Passkontrollen in Schengen die FB und dazugehörigen alten AT im alten RP und ggf. den neuen RP.


    In den FAQ steht, dass die ABH eine Vorabzustimmung geben kann. Das ist ein geschlossener Umschlag, der im UA Konsulat abgegeben werden muss. Es wird sofort ein neues Visum im neuen RP ausgestellt.


    hmm, ja.
    unnötig, wenn sie eine FB hat (und den alten AT bzw. RP ggf. auch als Kopie)
    nötig, wenn sie keine FB hat. OB man für dieses "Sofort"Visum einen Termin braucht, weiss ich nicht, gehe aber davon aus. Und manchmal darf man auf den Termin lange warten. Wie lange man aktuell wartet, weiss ich nicht.


    Nur zum Verständnis, verlängert diese FB also die Gültigkeit des Visums auf unbestimmte Zeit? Somit hätte man mehr als 90 Tage Zeit um das ganze abzuwickeln? In diesen 90 Tagen muss die Antragsstellung erfolgen, aber nicht die eAT fertig sein, korrekt?


    ja, bis zur Entscheidung der Behörde über den Antrag, also Übergabe des neuen AT (oder Ablehnung)
    ja
    ja
    aber auch die FB hat eine Gültigkeitsdauer. Aber merke: die Fiktion über die Weitergültigkeit des Visums gilt auch ohne Bescheinigung, nur wie ggü. dritten beweisen?


    Wenn es wirklich gelingen würde, dass der neue RP eine andere Schreibweise des Vornamens hat, dann sollte es doch keine Probleme im Konsulat in der UA und anschließend in der ABH geben?


    ja


    Müsste die Heiratsurkunde wegen der neuen Schreibweise des Vornamens umgeschrieben werden? (Evtl. lässt es sich mit dem Standesamt reden und die Schreibweise der ISO wird gleich verwendet, ich meine den Vatersnamen haben die doch auch aus der Übersetzung ihrer Dokumente genommen. Wieso auch nicht die ISO Schreibweise, die in diesen Dokumente auch steht?)


    Nein, *müsste* nicht ... darf aber. Sofern Kinder geboren und im gleichen STandeamt dann die Geb.Urkunde ausgestellt wird aber dann ggf. automatisch ohne Gebührverrechnung gemacht.


    Was ist mit dem Melderegister, muss hier eine Änderung erfolgen?


    Jain,
    JA, sofern die Behörden das mitbekommen, machen sie das von Amtswegen.
    Zur eigenen Meldepflicht des neuen Namens: IMHO nein ... es ist ja immer noch die gleiche Person, mit einem anderen Buchstaben im Vornamen


    Dann wäre noch die gKV. Vielleicht kann man hier gleich die neue Schreibweise des Vornamens angeben.


    Und woher weisst du so sicher, dass im nächsten RP dann der Name wirklich anders geschrieben wird?
    Also angeben kannst du den Namen mit dem anderen Buchstaben, was die KV dann in die Unterlagen nimmt, weiss ich nicht.
    IMHO müssten sie den Namen aus der HU (Fam.Vers) oder aktuellem RP (privat Vers.) nehmen.


    Der Vatersname bleibt ja erstmal sowieso hängen, bis zur Einbürgerung. Auf welchen Dokumenten würde man ihn noch sehen, außer der Heiratsurkunde und dem Inlandspass?


    hmmm, ich kenne das nur in den oben genannten Dokumenten, sonst nirgends.



    Gemäß Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG könnten wir ihren vollständigen Namen sofort auch hier ändert lassen.


    hmm, nach EGBGB scheint das so zu sein.
    Wobei die Frage ist, ob die Bestimmung des Ehenamens nach dt. Recht darunter fällt.
    WEiss ich nicht.


    BVFG: ist deine Frau Vertriebene oder Spätaussiedler? WEnn nein, greift das nicht.

  • Die Registration (Vorgang der Registrierung dauert einen Vormittag, meist Wartezeit).


    Sind die so schnell geworden? Bei meiner Frau hat es damals nach Abgabe aller Unterlagen auf dem Konsulat noch ca. 1 Jahr gedauert, bis sie Nachricht bekam, dass die Registrierung des Wohnsitzes nun durchgeführt worden sei und sie sich den entsprechenden Stempel in den Pass abholen konnte.


    Gruß
    Siggi

  • Wir haben von der deutschen Botschaft die Information, dass bei der erneuten Einreise nach DE, das Heiratsvisum (ist ein Multivisum) aus dem alten RP vorgezeigt werden kann. Voraussetzung ist allerdings ein Direktflug nach DE, also ohne Umwege über andere Länder.


    Das würde bedeuten, dass die FB nicht notwendig ist. Sollte die ganze Pass-Geschichte in der UA mehr als 90 Tage dauern, dann wäre die FB natürlich Pflicht.
    Da es aber nicht länger als 3 Wochen sind, kann man zur ABH auch später mit dem neuen RP gehen.


    Übrigens, laut UA Passstelle kann die Schreibweise des Vornamens im RP angepasst werden. Hierfür muss man nur ein Dokument vorlegen, wo die bestimmte Schreibweise angewendet wird, z.B. Diplom, Übersetzung der Geburtsurkunde mit ISO Schreibweise, ...

    Einmal editiert, zuletzt von Alex ()

  • Also viele ukr. Passbehörden tragen die Lateinischen Buchstaben genauso in den Reisepass, wie der Antragsteller das wünscht.


    Ist bei der Passbeantragung eines deutschen Reisepasses für Kinder bei der deutschen Botschaft auch nicht viel anders.
    Ich hatte in eigener Sache vor Jahren einfach bei der Beantragung eines entsprechenden Passes geäussert, dass mir die ukrainische Schreibweise in der ukr. Geburtsurkunde schlichtweg nicht passt. (Bsp: Olena, Oleksandr, Petro, Mikhailo, Mykola oder sowas.)
    Eingetragen wurde dann natürlich eine typische deutsche Schreibweise, entspr. Erklärung zur Namensführung, obwohl in der Geburtsurkunde was anderes steht.

  • Zur Info, evtl. hilft’s dem einen oder anderen in der Zukunft:


    Der Reisepass wurde in der Ukraine mit geänderter Transliteration des Vornamens ausgestellt. Der Familienname sieht im Inlandspass ordentlich aus und auch die Schreibweise im RP ist perfekt geworden! Insgesamt hat es 3 Wochen gedauert.
    Allerdings wollte die Mitarbeiterin in der Passstelle den Vornamen im RP zunächst ums Verre…. nicht anpassen. Ich sage nur „Neid und Missgunst“! Wir waren gezwungen unsere Beziehungen spielen zu lassen und im Endeffekt MUSSTE sie es doch tun!


    Die Wiedereinreise nach DE war ohne Problem, meine Frau musste hier nur das Multivisum im alten RP vorzeigen. Im Standesamt haben wir unsere Heiratsurkunde geändert. Am gleichen Tag haben wir einen neuen Auszug aus dem Melderegister erhalten. Alle geänderte Datensätze wurden automatisch an all die anderen Stellen weitergeleitet (Finanzamt, ABH, ...?). Leider haben wir einen sehr späten Termin bei der ABH erhalten, somit war zunächst ein FB notwendig. Am Ende hat es aber dann doch ganz gut geklappt und wir erhielten eine AE für 3 Jahre.


    Alle Dokumente laufen jetzt mit der gewünschten Schreibweise. Ziel erreicht ;)


    Danke nochmal für Eure Unterstützung! :thumbup:

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