Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Meinung oder Erfahrung zum nachfolgenden Sachverhalt lesen. Die standesamtliche Trauung in Deutschland steht kurz bevor und bei einer Sache bin ich mir noch sehr unsicher.
Neben der Änderung des Familiennamens meiner zukünftigen Ehefrau, würden wir gerne auch die Schreibweise des Vornamens ändern. Er soll der deutschen Schreibweise entsprechen.
Die Änderung betrifft nur einen Buchstaben, aus „y“ soll ein „i“ werden.
Das „y“ kommt aus der ukrainischen Übersetzung und steht so im Reisepass. In ihrem Diplom wiederum wird das „i“ verwendet, also quasi die Übersetzung aus dem Russischen.
In der deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde steht ein Vermerk, dass der Vorname nach ISO mit „i“ geschrieben wird, also so wie wir es gerne hätten.
Die Anmeldung zur Eheschließung hat natürlich die Schreibweise des Reisepasses. Also nehme ich an, dass diese Schreibweise für die Heiratsurkunde gebraucht wird. Was ist aber mit dem Vatersnamen? Fällt er weg? Ich denke schon, da es diese Schreibweise in Deutschland nicht gibt. Kann im Zuge dessen auch die Anpassung des Vornamens einfach durchgeführt werden oder muss das gesondert als Namensänderung beantragt werden?
Da wir später unsere Heiratsurkunde bei der ABH für die Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen und daraus eine eAT-Karte erstellt wird, sollte der Vorname „korrekt“ sein.
Hat jemand Erfahrungen damit und kann uns Tipps geben? Ergeben sich später daraus irgendwelche Probleme, insbesondere bei der späteren Ausbürgerung aus der Ukraine und Einbürgerung in Deutschland?
Mit den ukrainischen Pässen sollte es doch keine Probleme geben, oder? Der Inlandspass hat nur die ukrainische und russische Schreibweise + Vatersname.
Was passiert aber mit dem Reisepass? Theoretisch könnte sie den alten Pass behalten. Der neue Name geht dann aus der eAT-Karte heraus. Was passiert aber, wenn man an der Passkontrolle in der Ukraine beide Pässe vorzeigen muss? Im neuen nationalen Inlandspass steht der neue Familienname, im Reisepass aber der alte und dann käme noch die eAT-Karte mit einer anderen Schreibweise des Vornamens. Was für ein Chaos.
Das führt mich zu einer weiteren Frage. Ist es zwingend notwendig einen neuen Reisepass mit neuen Vor- und Nachnamen zu beantragen, wenn man später die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt? Bei der Einbürgerung nach 3 Jahren müssen die alten Pässe sowieso abgegeben werden. "Kann man später vom Ur-Reisepass mit alten Vor- und Nachnamen auf den neuen Personalausweis wechseln, ohne den Zwischenstopp mit dem geänderten Reisepass?" Fragen über Fragen…
MfG,
Alex