Aktuelle Strafgebühr bei Überschreiten der 90-Tage?

  • Richtig Visum für Russland und über russisches Festland auf die Krim ein- und ausreisen. (Dies sieht die Ukraine als strafbewehrten illegalen Grenzübertritt. Den Fakt, dass man die Krim besucht hat, sollte man also nicht UA Behörden offenbaren.)


    Legal sind aus UA Sicht nur Grenzübertritte vom UA Festland aus. Dafür benötigt man aber auch von UA eine Genehmigung. Diese gibt es für touristische Reisen von Ausländern nicht.


    Nette Situation, nicht wahr?


    Gruß
    Siggi

  • EDIT: Ich rufe natürlich immer 1-2 tage vorher einen Kollegen an der Grenze an der sagt mir wan er an der Grenze ist bzw wan "Gute" leute an der Grenze arbeiten.
    Denke deswegen klappt das auch ständig.


    Völlig richtig.
    Hatte ähnliche Methode an der Grenze zu MD/PMR benutzt, an einem von Gott verlassenen Übergang. Ohne den "Heißen Draht".
    Bei Ausreise über KBP z.B., solltest Du genug Zeit (und Geld) für die Diskussion mit den Grenzern einplanen.
    Oder über Land ausreisen. Der nächste Bus kommt eher als der nächste Flieger :)

    2 Mal editiert, zuletzt von speibl ()

  • Sagt mir nicht, dass das so einfach ist und wirklich klappt :S


    Abgesehen davon könnte die Ukraine die 90/180-Tage Regel und das mit den 100'000$ Investitionen für eine Aufenthaltsbewilligung eh abschaffen, wenigstens für Europäer, die eine Rente oder sonstige geregelte Einkünfte vorweisen können. Würde auch wieder ein bisschen Geld bringen...

  • EDIT: Ich rufe natürlich immer 1-2 tage vorher einen Kollegen an der Grenze an der sagt mir wan er an der Grenze ist bzw wan "Gute" leute an der Grenze arbeiten.


    Im folgenden beziehe ICH mich dbzgl. auf den 'heißen Draht'... ;)


    Grenze nach RU ist absolut ungewöhnlich. Das machen die meisten nicht, weil sie dann ein Visum für RU benötigen. [...]


    Am Flughafen könnte es schon deutlich anders sein. Bin mal gespannt, ob jemand Erfahrungen mit solch einer Konstellation hat.


    Hat ganz sicher nichts mit der Konstellation zu tun, sondern vielmehr damit, daß Radi Marko einen 'heißen Draht' zu den Grenzern an der ukrainisch-russischen Grenze hat. Visum für die Russische Föderation braucht er nicht... wenn er nur ein paar Schritte auf deren Kontrollstellen zugeht, vor Erreichen der Kontrollen jedoch unverrichteter Dinge wieder umkehrt. Mit Passieren der ukrainischen Kontrollen wird die Ausreise vollzogen. :) Seine Paßstempel sprechen genau diese Sprache. :)


    Ich persönlich bin jetzt seit ca 8 Monaten in der Ukraine. [...]


    Was passieren wird wen ich am Flughafen endlich nach Deutschland reisen werde mit meiner frau, das sei mal dahingestellt.


    So Du dort nicht auch einen Bekannten hast, der generös 'vergißt' auf Überziehung zu prüfen, wirst Du auf Dein Versäumnis hingewiesen werden. Kann mir gut vorstellen, daß sie Dir wegen des extremen Überziehens eine Strafe auf's Auge drücken. Ob Ausreise auf dem Landwege oder per Flugzeug: Gleiches wird Dir an jedem anderen Grenzübergang passieren, zu dem Du keinen 'heißen Draht' hast. Denn generell gilt für kurzfristige Aufenthalte die 90-180-Tage-Regel.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Abgesehen davon könnte die Ukraine die 90/180-Tage Regel und das mit den 100'000$ Investitionen für eine Aufenthaltsbewilligung eh abschaffen, wenigstens für Europäer, die eine Rente oder sonstige geregelte Einkünfte vorweisen können


    Das könnten viele Länder tun und würde ihnen sicher nicht schaden.


    Fakt ist aber, dass i.a. nur klassische Einwanderungsländer finanziell unabhängige Personen willkommen heißen.


    In den USA bekommst Du z.B. als EU Bürger mit ausreichender Rente auch deswegen keine Aufenthaltsgenehmigung. Umkehrt gilt gleiches für US Amerikaner in meisten EU Ländern. (Keine Ahnung, ob z.B. Bulgarien eine Ausnahme macht).


    Niederlassungsfreiheit herrscht nur in der EU. Schau Dich dort doch um. Da gibt es auch sehr günstige Länder, Du hast nicht so viele administrative Probleme wie in UA und die Sicherheitslage ist auch deutlich besser.


    Gruß
    Siggi

  • Bin zwar nicht Siggi,kann dir diese Frage aber beantworten!Du brauchst ein russisches Visa!Bekannter von mir war in Cherson,wollte zur Krim(Yalta angucken),er ist zur Grenze gefahren,wollte rüber,die Ukrainer haben ihm ausgelacht,die Russen auch und wieder zurückgeschickt!Möglich das der eine oder andere es ohne Visa geschafft hat,ist aber sehr gefährlich,die Russen kontrollieren auch bei der Ausreise!Dann ohne Visa,ganz blöde Sache!

  • Weil wir gerade bei der Grenz-Hüpferei von Radi Marko sind: Wie sieht es derzeit mit der 60-Tage-Regel für ausländische Kfz in der Ukraine aus? Soweit mir bekannt, werden bei solchen Grenzübertritten die Aufenthaltstage mit Wiedereinreise auf Null zurückgesetzt. Doch wie ist die Situation, wenn man mit dem Auto länger in der Ukraine ist und man es dummerweise versäumt, den Wagen dort anzumelden? Sicher gibt es Probleme mit der ДАИ - so sie es merken (rein rechtlich sollte man nach den 60 Tagen schließlich mit einem nicht zugelassenen Kfz unterwegs sein...).


    Doch wie sieht es bei der Ausreise an der Grenze aus? Bußgeld oder Beschlagnahme... ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Möglich das der eine oder andere es ohne Visa geschafft hat


    Das halte ich für ausgeschlossen. Dieses Jahr durfte ich im Büro der Grenzkontrolle eine Befragung über mich ergehen lassen, weil ich ein Businessvisum hatte. Warum kein touristisches Visum wurde als Frage gestellt, die rund 30 Minuten Verzögerung brachte.


    Seit Anfang Juni braucht man die Genehmigung der Ukraine, die es für touristische Reisen von Ausländern nicht gibt! Ich bin glücklicherweise ein paar Tage früher gefahren, da ging es noch ohne diese Genehmigung.


    Gruß
    Siggi

  • Weil wir gerade bei der Grenz-Hüpferei von Radi Marko sind: Wie sieht es derzeit mit der 60-Tage-Regel für ausländische Kfz in der Ukraine aus? Soweit mir bekannt, werden bei solchen Grenzübertritten die Aufenthaltstage mit Wiedereinreise auf Null zurückgesetzt. Doch wie ist die Situation, wenn man mit dem Auto länger in der Ukraine ist und man es dummerweise versäumt, den Wagen dort anzumelden? Sicher gibt es Probleme mit der ДАИ - so sie es merken (rein rechtlich sollte man nach den 60 Tagen schließlich mit einem nicht zugelassenen Kfz unterwegs sein...).


    Doch wie sieht es bei der Ausreise an der Grenze aus? Bußgeld oder Beschlagnahme... ;)


    Sind nicht 60 Tage, sondern seit 2012 ists ein volles Jahr - die 90/180-Frist des auslaendischen Fahrers tangiert das ueberhaupt nicht.


  • 850 UAH Verwaltungsstrafe und Protokoll muss i.d.R.vor der Ausreise in bar (grivna) bezahlt werden - fuer die Protokollerstellung haben die Jungs nach eigener Ansicht 3 Stunden Zeit. Gerechnet werden Ausreisedatum MINUS 180 Tage und wenn die Anwesenheitstage dann 90 inkl.Ein-und Ausreisetag ueberschreiten, dann zeigts das "Gart-1/P"-System der Prikordoniki automatisch an....wenn der Server in Kiev laeuft. Basiert auf der KabMin-Resolution 163/2015.

  • Sind nicht 60 Tage, sondern seit 2012 ists ein volles Jahr - die 90/180-Frist des auslaendischen Fahrers tangiert das ueberhaupt nicht.


    Natürlich tangiert die 90-180-Tege-Regel nicht den Aufenthaltsstatus des Kfz. Was die Jahresfris seit 2012 angeht, wurden wir dann wohl durch die ukrainischen Zollbehörden falsch informiert. Gib mal bitte den aktuellen Gesetzestzext zu dieser Thematik. Bei solchen Fragen habe ICH dann doch lieber etwas Handfestes mit dabei.


    850 UAH Verwaltungsstrafe und Protokoll muss i.d.R.vor der Ausreise in bar (grivna) bezahlt werden - fuer die Protokollerstellung haben die Jungs nach eigener Ansicht 3 Stunden Zeit. Gerechnet werden Ausreisedatum MINUS 180 Tage und wenn die Anwesenheitstage dann 90 inkl.Ein-und Ausreisetag ueberschreiten, dann zeigts das "Gart-1/P"-System der Prikordoniki automatisch an....wenn der Server in Kiev laeuft. Basiert auf der KabMin-Resolution 163/2015.


    Ja, wenn der Server läuft. Wenn er nicht läuft, dann wartet man eben an den Grenzübergangsstellen, wie ICH und unzählige andere am 23. Dezember 2014. Die vorgelagerten Posten sagten zwar, man nehme die Daten per Hand auf, doch das war auch schon egal. Denn in Summe bewegte sich über Stunden absolut nichts...

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.


  • Natürlich tangiert die 90-180-Tege-Regel nicht den Aufenthaltsstatus des Kfz. Was die Jahresfris seit 2012 angeht, wurden wir dann wohl durch die ukrainischen Zollbehörden falsch informiert. Gib mal bitte den aktuellen Gesetzestzext zu dieser Thematik. Bei solchen Fragen habe ICH dann doch lieber etwas Handfestes mit dabei.



    Ja, wenn der Server läuft. Wenn er nicht läuft, dann wartet man eben an den Grenzübergangsstellen, wie ICH und unzählige andere am 23. Dezember 2014. Die vorgelagerten Posten sagten zwar, man nehme die Daten per Hand auf, doch das war auch schon egal. Denn in Summe bewegte sich über Stunden absolut nichts...


    Lieber "Ich", wie kann eine "Zollbehoerde" ihnen was ueber ihr Aufenthaltsrecht sagen? Dafuer ist der Staatliche Immigrationsdienst zustaendig - www.dmsu.gov.ua, fuer die Kontrolle auch der Grenzschutz - Ðоловна | ÐÑÑÑÑйний ÑÐ°Ð¹Ñ ÐеÑÐ¶Ð°Ð²Ð½Ð¾Ñ Ð¿ÑикоÑÐ´Ð¾Ð½Ð½Ð¾Ñ ÑлÑжби УкÑаÑни (ÐеÑжпÑикоÑдонÑлÑжба) Denen koennen Sie mit Adresse und vollem Namen schreiben...sogar auf Englisch.....und wenn keine Antwort, dann Beschwerde an info@ombudsman.gov.ua....kostet nichts und die Jungs bekommen schoen eins auf den Deckel. Die gesetzliche Grundlage habe ich genannt: resolution 163/2015v. 31.3.2015, veroeffentlich im Visnik Nr.28v. 17.4.2015. Im Uebrigen - google snaet vse!
    Sorry, PKW ist im Art.380 Zollgesetz.
    Gesetze finden Sie unter www.rada.gov.ua
    Wenn der Server nicht laeuft, dann laeuft die lokale Datenbank. WO waren Sie den am 23.12.2014? Haben Sie den Namen des Mitarbeiters notiert und sich beschwert? Die muessen ihre Dienstausweise gem.Nakaz 606/2010 v.24.12.2010 immer auf Verlangen vorzeigen.


    Wenn nicht: Schade, nur vom Rumgranteln wirds net besser. Apropos - ich wuensche ihnen, niemals vom russischen oder belarussischen Grenzschutz "befragt" zu werden.....

  • Lieber "Ich", wie kann eine "Zollbehoerde" ihnen was ueber ihr Aufenthaltsrecht sagen? Dafuer ist der Staatliche Immigrationsdienst zustaendig - www.dmsu.gov.ua.


    Lieber PhilypOrlyk, es wäre mir neu, wenn der staatliche Immiggrationsdienst für den Aufenthalt eines ausländischen Kfz neuerdings zuständig wäre. Wäre trotzdem schön, wenn Sie nun endlich für Ihren Einwand, daß ausländische Kfz seit 2012 bis zu einem Jahr in der Ukraine verbleiben können (ohne angemeldet zu werden und ohne bei der Ausreise eine Strafe zu fressen) das betreffende Gesetz benennen könnten. Diese Geschichte interessiert schließlich nicht nur mich, sondern ganz sicher auch viele andere User hier.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Lieber PhilypOrlyk, es wäre mir neu, wenn der staatliche Immiggrationsdienst für den Aufenthalt eines ausländischen Kfz neuerdings zuständig wäre. Wäre trotzdem schön, wenn Sie nun endlich für Ihren Einwand, daß ausländische Kfz seit 2012 bis zu einem Jahr in der Ukraine verbleiben können (ohne angemeldet zu werden und ohne bei der Ausreise eine Strafe zu fressen) das betreffende Gesetz benennen könnten. Diese Geschichte interessiert schließlich nicht nur mich, sondern ganz sicher auch viele andere User hier.


    Lieber "Ich", wo habe ich geschrieben, dass der DMSU fuer die Einfuhr von PKWs zustaendig ist? Ich habe Sie ueber die 90/180-Tagefrist informiert. Zum Thema PKW habe ich im Post den Art. 380 Zollgesetz benannt. Also, wo ist das Problem?

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