Umsatzsteuer bei remote Arbeiten (удалёнка) für deutsche Firmen

  • Hallo,


    vielleicht arbeitet hier jemand als Freiberufler (ohne eine eigene Firma) für deutsche Firmen? Ich meine IT, remote, ohne physische Präsenz in DE. Mein deutscher Steuerberater hat mir empfohlen die Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer einzureichen. Mit einigen Besonderheiten ("Steuerpflicht beim Leistungsempfänger"), aber ich muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch keine abführen.


    Wie sieht es aus, wenn man paar Tage direkt vor Ort in DE arbeitet? Wegen Meetings, Hardware-Tausch usw


    In DBA steht so was:


    Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, können im anderen Vertragsstaat nur dann besteuert werden, wenn der Person dort für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. In diesem Fall
    können die Einkünfte nur insoweit besteuert werden, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.

    Soll ich demnach diese in DE "erwirtschafteten" Umsätze mit der deutschen Umsatzsteuer einreichen und diese abführen?
    Kennt sich jemand damit aus oder kann einen erfahrenen Steuerberater in Kiew empfehlen?


    Generell, würde ich mich über die juristischen/steuerlichen Erfahrungstausch der IT-remoter freuen ;)

  • Hallo,


    Quote

    vielleicht arbeitet hier jemand als Freiberufler (ohne eine eigene Firma) für deutsche Firmen?


    Ob mit oder ohne Firma ist völlig egal. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet hier meines Wissens nicht.


    Ich weise auf jeder Rechnung auf die Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß §13 UStG (6. EG-Richtlinie Art. 21, Abs. 1, Buchst. b und c) hin. Umsatzsteuer stelle ich weder in Rechnung noch weise ich diese aus.


    Auch ein paar Tage vor Ort ändern meines Wissens nichts daran. Etwas anderes wäre es nur, wenn vor Ort in DE eine Betriebsstätte ("feste Einrichtung", d.h. ein Büro) bestehen würde. Achtung: Auch ein festes Büro in DE, welches vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, könnte bereits eine Betriebsstätte bilden!


    Nach meiner Erfahrung ist das Thema völlig unproblematisch. Im Jahr 2002 hatte ich mit Dienstleistungen aus UA (zunächst als Lieferant für meine deutsche GmbH) angefangen und bereits einige Betriebsprüfungen. Nie gab es in den 13 Jahren Probleme oder Beanstandungen.


    Gruß
    Siggi

  • Im gewerblichen Bereich ist Umsatzsteuer immer nur ein Durchlaufposten. Durch die Umsatzsteuerpflicht gibt es bei gewerblichen Kunden weder Vor- noch Nachteile!

    Fall 1: Leistungserbringer befindet sich in DE. Stellt Rechnung über 100 Euro zzgl. 19 Euro MwSt. Leistungsempfänger zahlt 119 Euro, erhält vom Finanzamt 19 Euro Vorsteuer retour. Leistungserbringer führt 19 Euro MwSt. an Finanzamt ab. Als Saldo beim Finanzamt bleibt 0.


    Fall 2: Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Rechnung über 100 Euro und zahlt nur 100 Euro an den Leistungserbringer. Auf der anderen Seite schuldet er dem Finanzamt 19% Umsatzsteuer, kann aber einen Vorsteuerbetrag gleicher Größe gegenrechnen. Im Saldo bleibt 0, wie schon im Fall 1.


    Wichtiger als die umsatzsteuerliche Behandlung sind ordentliche Stundensätze, die sich am westlichen Niveau orientieren sollten.


    Gruß
    Siggi

  • die wichtigste Frage hierbei ist zu klären.


    die Rechnung die du stellst kommt aus dem EU Raum oder nicht.


    wenn ja, gilt Reverse Charge auf Lieferungen und Dienstleistungen die nicht vor Ort erbracht werden. Dafür Umsatzsteueridentnummer beider Parteien hier


    BZSt: USt-IdNr. Bestätigung


    abgleichen.


    Kommt die Rechnung ausserhalb der EU und soll von einem in der EU ansässigen Unternehmen verbucht werden gilt bei Dienstleistungen das selbe Reverse Charge Verfahren. Bei Waren Lieferungen müssen die entsprechenden TIR Papiere dabei sein. EU Unternehmen mögen Auslandsrechnungen auf Dienstleistungen ohne ausgewiesen Mehrwertsteuer nicht. Es kann immer zu Komplikationen bei der Betriebsprüfung kommen. Von daher würde ich einfach in der EU ein Unternehmen gründen das die Rechnungen schreibt und die Umst abführt. Danach bezahlt diese Firma Ihre Mutter Gesellschaft für die geleisteten Arbeiten auf Rechnung.


    Da ist der Kunde das Problem los...

    Demokratie ist wie ein See, in dem das Volk Baden geht. Dabei gehen die Perlen unter, die Kacke aber schwimmt immer oben.

  • Kommt die Rechnung ausserhalb der EU


    Freiherr wohnt meines Wissens in UA und hat laut seinem ersten Beitrag in diesem Thread keine Firma.


    EU Unternehmen mögen Auslandsrechnungen auf Dienstleistungen ohne ausgewiesen Mehrwertsteuer nicht.


    Meine langjährigen Erfahrungen sind andere (sowohl als Leistungsempfänger als auch als Leistungserbringer im IT Bereich).
    Warum soll er eine Firma in der EU gründen? Das ist nicht notwendig. Jeder Steuerberater in DE mit etwas Wissen von der Materie wird das bestätigen.


    Bei Waren Lieferungen müssen die entsprechenden TIR Papiere dabei sein


    TIR Papiere bei elektronischer Lieferung per EMail, FTP, TFS oder ähnliches? Gibt es meines Wissens nicht.


    Wichtig bei einer Betriebsprüfung eines Kleinunternehmens könnte allenfalls sein, die Fantasie zu zerstreuen, dass der Rechnungsbetrag in Wirklichkeit im Inland vereinnahmt wurde und/oder die Leistung defakto gar nicht im Ausland erbracht wurde (Briefkastenfirma im Ausland zur Erschleichung steuerlicher Vorteile durch Erhöhung der Betriebskosten im Inland). Daher Überweisung auf ein Konto im Drittland, welches auf Namen eines fremden Dritten läuft. Aber bei gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen außerhalb des Familienkreises ist das immer erfüllt.


    Gruß
    Siggi

  • @Siggi


    die TIR bezog sich auf Waren Lieferung, nicht auf Dienstleistungen.


    Wenn du kunden hast die selbst keine Probleme mit derartigen Nicht EU Firmen Rechnungen haben ist das natürlich die beste Variante. In meinem Geschäftlichen Umfeld ist es oft der Fall das NUR deutsche Firmen akzeptiert werden. Ich rede hier nicht einmal von NICHT EU Firmen. Gerade bei Gewährleistungsfragen, Mindestlohngesetz/Zoll usw. sind deutsche Unternehmen in den letzten Jahren sehr , sehr sensibel geworden und wollen sich immer mehr absichern. Das betrifft allerdings im wesentlichen Dienstleistungen die vor Ort erbracht werden.

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  • die TIR bezog sich auf Waren Lieferung, nicht auf Dienstleistungen.


    Richtig und die Anfrage bezog sich auf Dienstleistungen im IT Bereich. Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden und Fragen beantworten, die nie gestellt wurden.


    Genau in diesem Bereich bin ich tätig. Das ist schon etwas anderes als der Export von Gütern.


    Diese Dienstleistungen werden (wie die Anfrage schon sagt) i.a. remote, d.h. vom Drittland aus erbracht.
    Vor Ort ist man i.a. nur für ein paar Kundengespräche, Festlegung von Anforderungen, Kontaktpflege, etc.
    Selbst wenn man mal eine Dienstleistung auch vor Ort erbringt, ist das schon rein zeitlich absolut untergeordnet.
    Daraus einen Strick zu drehen wird i.a. unmöglich sein. Wie will der Fiskus da den Nachweis führen, dass diese 5 von 1000 Zeilen vor Ort geschrieben wurden?


    Gewährleistung gibt es z.B. bei mir einfach nicht. Der Kunde bucht schlicht Stundenkontingente. Es gibt keinen Werkvertrag sondern einen Dienstvertrag.


    Mindestlohn/Scheinselbständigkeit etc. gilt das für Freiberufler aus Drittländern? Ich glaube kaum, denn es werden immer noch Aufträge für Hungerlöhne nach Indien vergeben.


    Ich war mit meiner deutschen GmbH über Jahre auch als Leistungsempfänger unterwegs und hatte exakt in dem fraglichen Zeitraum Betriebsprüfungen der Sozialversicherung und des Fiskus. Alles total unproblematisch.


    Gruß
    Siggi

  • Mindestlohn/Scheinselbständigkeit etc. gilt das für Freiberufler aus Drittländern?


    es ist aktuell und gilt für den Auftraggeber, in Deutschland geht die Entwicklung immer mehr dahin den Auftraggeber in die Pflicht zu nehmen. Es ist absolut Standard geworden per Durchgriffshaftung bei Auftraggebern nicht gezahlte Sozialkassenbeiträge einzufordern. Ich rede hier von nicht gezahlten Abgaben des Auftragnehmers! *entsendegesetzt* ..welche der Auftraggeber schuldet. Diese Praxis führt zu einer vermehrten Ablehnung von ausländischen firmen, sogar von Europäischen. Im Warenverkehr klappt es sehr gut ...bei Dienstleistungen wird es richtig haarig. Ich arbeite mit verschieden Europäischen Firmen auf dem deutschenMarkt. ALLE meine Endkunden die mehr als 2/3 Tausend Euro Umsatz haben nehmen immer die deutsche Struktur.


    Meine Argumentation setzt mehr beim Endkunden und seinen möglichen Problemen an, denn beim Leistungserbringer und dessen Steuerliche Struktur. Ich meine es ging in der Eingansfrage um die Art der Rechnungslegung und die anzuwenden Steuersätze. Das beinhaltet beide Enden der Wurst. Ich kann von der Ukraine aus Dienstleistungen in Deutschland erbringen ohne Personal vor Ort zu haben, über meine Filiale in Deutschland abrechnen und mir dann selbst eine Rechnung stellen für die Ukraine. Damit bleiben ALLE etwaigen Betriebsprüfungsfragen bei der deutschen Filia und nicht beim Endrunden. *vorausgesetzt man hat nicht etablierte Altbestandskunden und muss Neue akverieren*


    Aber ich denke , du bist sicher der bessere Spezialist...den mein Bereich ist nicht die It Remote sondern mehr Projekt Dienstleistung.


    Edit: nur zum verständig ...natürlich gelten alle diese Probleme nicht für Freiberufler nicht für die europäischen und nicht für Drittländern! Die Frage ob der Betriebsprüfer welche den Endkunden prüft das auch so sieht..bleibt offen...und kann Probleme bereiten.

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  • Hallo,
    vielleicht arbeitet hier jemand als Freiberufler (ohne eine eigene Firma) für deutsche Firmen? Ich meine IT, remote, ohne physische Präsenz in DE.


    Das Meiste und Wichtigste hat Siggi schon geschrieben (Rechnung aus UA ohne Umsatzsteuer). Aber zur Sicherheit:
    Hast Du offiziellen (Haupt-)Wohnsitz in UA ?
    Und Konto dort, sodaß die Rechnungen auch in die UA bezahlt werden (können) ?
    (Zwischenfirma in D ist völliger Quatsch.)
    Allerdings aufpassen: Habe von Firma in RF gehört, die hatte Prozeß gegen RF-Steuerbehörde führen müssen, und auch gewonnen. Steuerbehörde wollte nämlich RF-Umsatzsteuer haben, da die Koter am Terminal in der RF saßen, aber auf Rechnern in D arbeiteten. Und Steuer wollte dies nicht als "Export" ansehen.
    Nicht, daß UA-FA auf ähnliche Gedanken kommt.

  • (Zwischenfirma in D ist völliger Quatsch.)


    ja da ist das Kompetenz Team wieder *schmunzel* ist also völliger Quatsch? aber im Nächsten Satz....


    Allerdings aufpassen: Habe von Firma in RF gehört, die hatte Prozeß gegen RF-Steuerbehörde führen müssen, und auch gewonnen.


    sollte man dann besser Aufpassen weil es Probleme mit den Steuerbehörden geben könnte und man gegenbenfalls klagen muss *muuaa* Was macht eigentlich der Deutsche Endkunde wenn sein betriebsprüfer auch so eine falsche Ansicht an den Tag legt, weil er halt Meint die Umsatzsteuer kassieren zu wollen? Da klagt dann der Kunde , ist ja sein Problem? Warte mal..ist der Kunde nicht der , der eine Auftrag vergibt damit er es leichter hat....?

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  • Danke für die Antworten. Ich werde wohl die paar Tage in Deutschland ohne die Umsatzsteuer abrechnen. Wie bisher...
    Die Situation mit "Umsatzsteuerschuld beim Leistungsempfänger", wie sie Siggi beschrieben hat, deckt sich absolut mit den Empfehlungen meines deutschen Steuerberaters.


    Ich wohne in der UA, in DE bin höchstens ich paar Mal im Jahr - und nur eines davon vielleicht beruflich.
    Ich wusste nicht, warum ich ein Konto in UA haben sollte. Ein Konto in EU oder in EWG ist genauso akzeptabel, vor allem wenn man die aktuellen Einschränkungen/Provisionen bei den UA-Konten in Betracht zieht.


    Sehe ich es richtig, dass man für die Tätigkeiten meiner Art eine Anmeldung als Privatunternehmer (ПП oder ИП) ausreichend ist?
    Ich habe es mir überlegt, über eine Firma in EU abzurechnen. Meine Firma, keine dritten "Umbrellas". Ich dachte da an Litauen, weil mein Auto dort gemeldet ist :D und der Firmenunterhalt günstig ist. Allerdings habe ich die Sache nicht bis zum Ende analysiert, der Teufel steck im Detail


    Was meint ihr, braucht man eine juristische Person in EU und wenn ja - wo?


    Siggi, eine Frage zu den "Betriebsprüfungen" - wer hat Dich geprüft? UA oder DE Behörden?

  • Quote

    Siggi, eine Frage zu den "Betriebsprüfungen" - wer hat Dich geprüft? UA oder DE Behörden?


    Es gab bei meiner deutschen GmbH natürlich nur Prüfungen der deutschen Behörden. Die Schwiegermutter hatte zweimal ein Business über mehrere Jahre als Privatunternehmer und wurde natürlich nur von ukrainischen Behörden geprüft (jeweils beim Schließen des Business).


    Quote

    Sehe ich es richtig, dass man für die Tätigkeiten meiner Art eine Anmeldung als Privatunternehmer (ПП oder ИП) ausreichend ist?


    Wenn Du die Regel bzgl. Vertragsgestaltung nur mit einer ukrainischen Firma erfüllen kannst, dann brauchst Du eine spezielle Kundenbeziehung. Beispiel: Der Auftraggeber muss Auftrag und Lieferschein unterzeichnen, ein Stempel gehört in UA auch dazu. Die Papiere sind min. in Ukrainisch abgefasst, wobei zweisprachige Ausführungen erlaubt sind. Die Gesetze der UA erlauben keine völlige Vertragsfreiheit sondern schreiben vor, was in welchem Paragraph zu regeln ist.


    Wenn Du nun einen Konzern als Kunden hast, werden die sich einen Dreck um Deine Erfordernisse in UA kümmern. Die schicken Dir einen Auftrag per Fax ohne Unterschrift und Stempel nur in Deutsch, legen ihre Einkaufsbedingungen (natürlich auch nur in Deutsch) zugrunde. Damit bekommst Du in UA Probleme. Also entweder hast Du eine sehr spezielle Kundenbeziehung aufgrund derer Du die Erfordernisse in UA abdecken kannst oder Du musst tricksen.


    Quote

    Was meint ihr, braucht man eine juristische Person in EU und wenn ja - wo?


    Es gibt Auftraggeber, die eine juristische Person (dann aber egal wo) verlangen, so meine Erfahrung. Kläre das am besten im Gespräch mit dem Auftraggeber ab. Ich hatte schon juristische Personen in DE, USA und CH. Außer der deutschen GmbH hat keine andere Firma ein Konto in DE. Von Seiten der Auftraggeber konnte ich keine Präferenz zwischen den unterschiedlichen Firmen ausmachen. Von anderen IT Freiberuflern weiß ich, dass sie jahrelang über eine englische LTD abrechneten (und in UA sogar die Einnahmen völlig verschwiegen haben. England scheint sich nicht dafür zu interessieren, ob in UA korrekt versteuert wird und UA weiß von Auslandseinnahmen nichts. Im Bekanntenkreis hat ein Ukrainer jahrelang ähnliches mit einer Firma in den baltischen Staaten gemacht. Der Zugriff auf die Einnahmen erfolgte über Bankomat in UA. Natürlich ist das nicht notwendig, man kann auch offiziell die Einnahmen an ein ukrainisches Privatunternehmen weiterleiten - zumindest bis die Umsatzhöchstgrenzen ausgeschöpft sind.)


    Quote

    Ein Konto in EU oder in EWG ist genauso akzeptabel, vor allem wenn man die aktuellen Einschränkungen/Provisionen bei den UA-Konten in Betracht zieht.


    Formal gesehen gelten meines Wissens die Einschränkungen für Residenten von UA und als Resident würde man sogar eine Genehmigung der NBU zur Eröffnung eines Kontos im Ausland brauchen. Es scheint mir, als ob sich wenige an diese Regel halten.


    Gruß
    Siggi

  • [quote='freiherr','http://forum-ukraine.de/index.php/Thread/12678-Umsatzsteuer-bei-remote-Arbeiten-удалёнка-für-deutsche-Firmen/?postID=170653#post170653']
    Für den Leistungsempfänger ist es "Import" aus Nicht-EU.
    "Import" aus UA mit Konto in D ist wenig glaubhaft.


    Ich habe nicht geschrieben, dass es deutsche Konto ist. Sagen wir mal drittes Land, EU oder noch breiter, EWG. Könnte auch Panama, Singapur oder Istanbul sein ^^


    Auch wenn's deutsches Konto wäre - ich verstehe nicht, wieso dies den Import-Charakter des Geschäftes anzweifeln würde.
    Sehr viele Exporteure rechen über die Konten im importierenden Land ab.

  • Mit einer Zwischenfirma in Panama hättest Du Recht.
    Ich hatte einfach unterstellt, Du in UA stellst eine Rechnung als Leistungserbringer an den Empfänger in D.
    Es macht außerdem wenig Sinn, hier zu diskutieren, denn das spare Dir besser mit den Finanzbehörden auf.


    Ach so: Eine Betriebsprüfung hatte ich/wir in über 30 Jahren Firmen-/Freiberuflergeschichte nie.
    Und die durchschnittlichen Umsätze bei bis zu 26 Dr.rer.nat/Dipl.... im IT-Bereich kannst Du Dir sicherlich ausrechnen...

  • Es macht außerdem wenig Sinn, hier zu diskutieren, denn das spare Dir besser mit den Finanzbehörden auf.


    logisch..ist immer sinnvoller sich NICHT mit anderen Geschäftsleuten über deren Erfahrungen im Umgang mit Finanzbehörden auszutauschen^^besser gleich zum Finanzamt gehen...am besten mit ner Selbstanzeige in der Hand?

    Demokratie ist wie ein See, in dem das Volk Baden geht. Dabei gehen die Perlen unter, die Kacke aber schwimmt immer oben.

  • Wenn Du als sog. "Unternehmer" solche Fragen im Internet besprechen mußt, dann solltest Du Dich nach einer anderen Beschäftigung umsehen.
    Zum Einen, weil ein "Unternehmer" (also auch Freiberufler) handelt, an Statt zu diskutieren. Zum Anderen, wenn schon diskutieren, dann nicht in einem (öffentlichen) Forum im Internet.

  • Wenn Du als sog. "Unternehmer" solche Fragen im Internet besprechen mußt, dann solltest Du Dich nach einer anderen Beschäftigung umsehen.
    Zum Einen, weil ein "Unternehmer" (also auch Freiberufler) handelt, an Statt zu diskutieren. Zum Anderen, wenn schon diskutieren, dann nicht in einem (öffentlichen) Forum im Internet.


    na wenigsten hast du jetzt schön erklärt das du kein Unternehmer bist...der Rest ist wie immer ******

    Demokratie ist wie ein See, in dem das Volk Baden geht. Dabei gehen die Perlen unter, die Kacke aber schwimmt immer oben.

  • Ich hatte einfach unterstellt, Du in UA stellst eine Rechnung als Leistungserbringer an den Empfänger in D.


    Mit einer Zwischenfirma in Panama hättest Du Recht.


    Konto! Die Rede war vom Abrechnungskonto, bitte keine Unterstellungen. Ich hätte gern gehört, warum ein in der UA ansässiger Freiberufler unbedingt über ein ukrainisches Konto abzuwickeln hat

  • Ich hätte gern gehört, warum ein in der UA ansässiger Freiberufler unbedingt über ein ukrainisches Konto abzuwickeln hat


    Ich hatte es oben doch schon geschrieben: Die Gesetze der Ukraine verlangen es. Geh zum UA Finanzamt, sag ihnen Du eröffnest ein Privatunternehmen mit Bankkonto in Westeuropa. Die werden Dir schon etwas erzählen!


    Hintergrund: UA will die Zahlungsflüsse kontrollieren und ggf. Dich sogar zum Zwangsumtausch verdonnern! Devisen sind extrem wertvoll für UA, die sollen ins Land kommen und nicht außer Landes gehortet werden!


    Meine erste Begegnung mit den damit zusammenhängenden Problemen hatte ich in 2004: Aufgrund der orangenen Revolution gab es ein Defizit an Valuta. Der Kunde hatte eine größere Rechnung überwiesen, ausgezahlt wurde der Betrag nur in UAH. Nur zu einem Schwarzmarktkurs konnte ich auf Euro zurücktauschen. Das hat damals richtig Geld gekostet, aber ich war froh, überhaupt an das Geld zu kommen. Da ich die Euro nicht außer Landes bringen konnte (das Devisenkontrollgesetz erlaubte es nur kleinere Beträge in bar mitzunehmen - damals $3000 heute wohl $10000) habe ich das Geld auf mehrere Kreditkartenkonten eingezahlt und dann in mühevoller Arbeit in Österreich am Bankomaten gezogen. Die Steuern mögen in UA gering sein, aber die Banken haben bei diesen Transaktionen nicht schlecht verdient.


    Gruß
    Siggi

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